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vonKlingen

Thurgauer Freiherrenfamilie, die im 12.-15. Jahrhundert nachgewiesen ist. Ihr weit gestreuter Besitz sammelte sich nordwestlich des Ottenbergs um die Burg Altenklingen (Gemeinde Wigoltingen), entlang des Untersees, um Stein am Rhein mit der Burg Hohenklingen, wo sie bis ins 15. Jahrhundert als Vögte des Klosters St. Georgen und der Stadt sassen, sowie im 13. Jahrhundert zusätzlich um die von ihnen gegründete Stadt Klingnau. Ob sie, wie Johann Adam Pupikofer vermutet, mit den Ende des 11. Jahrhunderts lebenden Herren von Märstetten verwandt waren, muss aufgrund der dürftigen Quellenlage offen bleiben. Die Genealogie der Familie ist vor 1300 in verschiedenen Punkten unklar, nicht zuletzt wegen der fast ausschliesslichen Verwendung der Leitnamen Ulrich und Walter.

Erster bekannter Vertreter der Familie ist Walter, der nach einer unsicheren Überlieferung um 1150 als Kastvogt von St. Georgen gewirkt haben soll und ein zweites Mal 1169 als Zeuge für den Bischof von Konstanz, von dem die von Klingen zahlreiche Lehen innehatten, belegt ist. 1170 werden dessen mutmasslichen Söhne Ulrich und Walter ebenfalls als Kastvögte von St. Georgen erwähnt. Von diesen beiden gingen offenbar die erst nach 1250 klar unterscheidbaren Linien Alten- bzw. Hohenklingen aus. 1239 gründete Ulrich, Sohn des bereits genannten Ulrich, an der Aare auf dem Land, das er sowohl über seine Frau Ita von seinem Schwiegervater Walter von Tegernfeld geerbt, als auch vom Kloster St. Blasien ertauscht hatte, die Stadt Klingnau. Seine Söhne Ulrich und Walther (->) teilten vor 1253 den Besitz der Familie, indem Ersterer die thurgauischen Güter und Rechte mit Altenklingen, Letzterer hingegen den Tegernfelder Besitz mit Klingnau übernahm.

Der Klingnauer Zweig erwies sich jedoch nicht als lebensfähig: 1269 verkaufte Walther die Stadt an das Bistum Konstanz, bis 1271 veräusserte er den übrigen Aargauer Besitz (u.a. an St. Blasien) und zog nach Basel, wo er sich häufig im Umfeld König Rudolfs I. von Habsburg bewegte. Ab den 1280er Jahren näherte sich die Familie Habsburg an, konnte jedoch dank ihrer Lage am Rande des habsburgischen Einflussbereichs bis Mitte des 14. Jahrhunderts eine vergleichsweise unabhängige Stellung behaupten. Während sich die Linie Altenklingen wirtschaftlich bis zu ihrem Abgang 1394 halten konnte – der grösste Verkauf umfasste Anfang des 14. Jahrhunderts die Lehensburgen Mammern und Neuburg des Klosters St. Gallen an die Herren von Kastell –, musste die hohenklingische Linie, die sich vor 1347 in die Zweige Hohenklingen-Bechburg und Hohenklingen-Brandis geteilt hatte, in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts auf wirtschaftlichen und politischen Druck grössere Teile ihres Besitzes aufgeben. 1358 veräusserten die Brüder Ulrich, österreichischer Landrichter im Thurgau – ein Amt, das ab 1318 immer wieder von diesem Zweig wahrgenommen wurde –, und Walter ihre Hälfte der Vogtei von Stein am Rhein und St. Georgen sowie der Burg und Herrschaft Hohenklingen an Österreich und traten mit der ihnen wiederverpfändeten Burg und Stadt in österreichischen Dienst.

Die Linie Altenklingen integrierte sich erst mit ihrem letzten Vertreter Walter, der 1381-1385 habsburgischer Landvogt im Aargau, Thurgau, Schwarzwald und Sundgau war, in die österreichische Verwaltung. Nach dessen Tod 1394 fielen die Eigengüter an die Verwandten von Bussnang und zu einem kleineren Teil an die von Bürglen, Landenberg und Enne, während das Wappen und die Reichslehen, darunter die 1350 ererbte Herrschaft Matzingen sowie die Vogteien Oberwinterthur und Wiesendangen, an Walter von Hohenklingen übergingen. Dessen Tochter Anastasia (->) wirkte als Äbtissin des Fraumünsters wie schon früher Fides (->). Im Verlauf des 15. Jahrhunderts geriet aber Ulrich, Sohn des Walter und Bruder der Anastasia, in immer grössere finanzielle Schwierigkeiten, so dass er 1433 die andere Hälfte der Herrschaft Hohenklingen mit Stein am Rhein aufgeben musste und sie an Kaspar von Klingenberg verkaufte. Als letzter Vertreter der Familie starb Ulrich 1444/1445. Haupterben waren die Grafen von Fürstenberg.

Quellen und Literatur

  • J.A. Pupikofer, Gesch. der Frh. von Klingen zu Altenklingen, Klingnau und Hohenklingen, 1869
  • O. Stiefel, Gesch. der Burg Hohenklingen und ihrer Besitzer, 1921
  • Die Wappenrolle von Zürich. hg. von W. Merz, F. Hegi, 1930, 28 f.
  • O. Mittler, Gesch. der Stadt Klingnau, 1239-1939, 1947 (21967)
  • Sablonier, Adel
  • GHS 4, 169 f.
Kurzinformationen
Variante(n)
von Altenklingen
von Hohenklingen

Zitiervorschlag

Martin Leonhard: "Klingen, von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 21.10.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/019737/2008-10-21/, konsultiert am 17.02.2025.