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vonHallwyl

Ursprünglich freie, ab dem 13. Jahrhundert dann ministerialische Familie, die den Namen ihrer Stammburg Hallwyl führte und ab dem 15. Jahrhundert grossteils im Elsass, in Süddeutschland sowie in Österreich ansässig war. Ausgehend vom Besitz im See- und Bünztal, samt der hohen Gerichtsbarkeit über den Hallwilersee, konnte Johann I. (->) einen starken wirtschaftlichen Aufschwung bewerkstelligen und erwarb weitere Besitzrechte wie die Twingherrschaften Boswil, Wildegg und Egliswil. Seine vier Söhne begründeten zum Teil eigene Linien, von denen aber um 1480 nur noch eine einzige bestand. 1369 hatten sie einen Stammgutsvertrag abgeschlossen, wonach die Burg Hallwyl beim Mannesstamm verbleiben musste.

Illustration zur Ringsage mit Ansicht vom Schloss Hallwil im Zürcher Exemplar des Hausbuchs der Herren von Hallwyl, 1581 (Schweizerisches Nationalmuseum, SH-228.7-8).
Illustration zur Ringsage mit Ansicht vom Schloss Hallwil im Zürcher Exemplar des Hausbuchs der Herren von Hallwyl, 1581 (Schweizerisches Nationalmuseum, SH-228.7-8). […]

Nach dem Aussterben der Kyburger wurden die von Hallwyl Ministerialen der Habsburger: Mehrere Familienmitglieder hatten Ämter von diesen inne, so Johann I., Türing II. (->) sowie Türing III., der 1464-1468 die Landvogtei im Elsass besass. Diese Beziehung brachte den von Hallwyl aber auch Verluste: In der Schlacht von Sempach fielen drei Vertreter und bei der Eroberung des Aargaus 1415 leisteten sie fast als Einzige Widerstand, weshalb die beiden Wartburgen und die Burg Hallwyl niedergebrannt wurden. In der Folge mussten sie mit Bern und Solothurn ein Burgrecht abschliessen. Der im Elsass begüterte Türing'sche Familienzweig vermied eine Bindung an Bern, stand weiterhin im Dienst der Habsburger (Türing II.) und zog auch Nachkommen des Rudolf'schen Zweigs auf diese Seite. Zu einer Annäherung an die Eidgenossenschaft kam es erst mit der Verpfändung der habsburgischen Vorlande an Burgund.

Nach 1415 hatten die von Hallwyl Mühe, ihren Besitz ausserhalb des bernischen Aargaus zu behaupten. Stück für Stück mussten sie ihre Güter und Rechte veräussern. Obwohl einige von Hallwyl mehrere Söhne hatten, begründeten erst zwei Söhne von Dietrich II. (1509) eigene Linien: diejenige Hartmanns III. (->) starb 1671 im Aargau und 1710 in Württemberg im Mannesstamm aus. Von den Söhnen Kaspars I., dem Begründer der zweiten Linie, lebten die wieder katholischen Nachkommen Dietrichs III. im Thurgau (Herrschaft Blidegg) und in Schwaben (ausgestorben 1743), die ebenfalls katholischen Nachfahren Hugos II. in Österreich und Böhmen (ausgestorben 1779), jene Burkhards III. (->) im Elsass (ausgestorben 1793) und im Aargau (in einem deutschen Zweig noch bestehend). Letztere Linie stammt von Karl Hans Franz Rudolf (1827-1899), einem Enkel von Johann Abraham (->), ab.

Im Aargauer Zweig erfolgte ein rascher wirtschaftlicher Niedergang – ausser bei Hans Rudolf (->) –, der soweit führte, dass einzelne von Hallwyl bevormundet wurden und in Konkurs gerieten. Manche von ihnen heirateten sich auch in bäuerliche Kreise ein. Johann Anton (1683-1736, in holländischen Diensten) und Johannes (->) gelang hingegen wieder der soziale Aufstieg (bernisches Bürgerrecht, vornehme Heiratskreise, Vermögen). Im 19. Jahrhundert gehörte Karl Franz Rudolf 1808-1813 und 1815-1831 dem Aargauer Grossen Rat an, sein Neffe Hans (->) auch dem aargauischen Regierungsrat.

Bis etwa 1450 hatten die von Hallwyl ihre Grablege im Kloster Kappel (Gemeinde Kappel am Albis), nachher in der Kirche Seengen. Das Stammgut und Erbmarschallamt bzw. -lehen, das jeweils dem Stammältesten zufiel, trugen zum Zusammenhalt der Familie bei. Diesen beschwört das wohl um 1560 entstandene Hausbuch mit der Ringsage. Die Familienbande waren häufig eng, infolge der Verarmung kam es aber auch zu bitteren Zwisten. Die Verbindungen zu Österreich, die Konflikte mit Bern um Gerichtsrechte und im 17. Jahrhundert der wirtschaftliche Niedergang trugen dazu bei, dass den von Hallwyl der Eintritt in den bernischen Grossen Rat nicht gelang.

Quellen und Literatur

  • StABE, FamA
  • Schweiz. Geschlechterbuch 1, 188-195; 5, 293-296
  • A. Bickel, Die Herren von Hallwil im MA, 1978 (Teildr. eines vierbändigen Ms. in ZBZ und KBAG)
  • H. Jacob-Friesen, «Das Hausbuch der Herren von Hallwil», in BZGA 94, 1994, 29-74
  • C. Brun, Gesch. der Herren von Hallwyl, hg. von I. Keller-Frick, 2006
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Felix Müller (Brugg): "Hallwyl, von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.11.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/020042/2007-11-27/, konsultiert am 19.03.2024.