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Wettstein

Reformiertes Basler Ratsgeschlecht, ursprünglich aus Russikon. Das Jahr der Einbürgerung lässt sich nicht nachweisen. Der Kellermeister und spätere Spitalmeister Hans Jakob (1555-1615) gehörte ab 1610 der Zunft zu Rebleuten an. Bereits Hans Jakobs Sohn Johann Rudolf (->) wurde Bürgermeister. Dessen Söhne Johann Rudolf (->) und Johann Friedrich konnten durch Bildung und Heirat in der Oberschicht die gesellschaftliche Stellung halten. Johann Friedrich und sein Sohn Johann Ludwig waren Zunftmeister, Landvögte und Dreizehnerherren und mehrten das Familienvermögen. Johann Rudolfs gleichnamiger Sohn Johann Rudolf (->) und Johann Friedrichs Sohn Johann (->) waren einflussreiche Gelehrte. Johanns Bruder Johann Rudolf (->) bekleidete ebenfalls das Amt des Bürgermeisters. Dessen Sohn Abel (1690-1760) vertrat die Wettstein in der vierten Generation im städtischen Regiment, kommandierte die Stadtgarnison, war Dreizehner und Landvogt. Abels Bruder Johann Friedrich (->) wurde unter anderem Schultheiss. Johann Jakob (->), Urenkel des Johann Rudolf (->), erlangte als Theologe international Anerkennung. Als letzter öffentlicher Vertreter der Wettstein hatte Zunftmeister und Oberstleutnant Rudolf Emanuel (1761-1835) erheblichen Anteil an den militärischen Operationen gegen die Landschaft Basel, die 1833 zur Kantonstrennung führten. Die Familie starb in Basel 1908 mit Freifrau Marie von Molsberg geborene Wettstein aus. Die Familienzweige im Kanton Zürich blühten noch zu Beginn des 21. Jahrhunderts weiter und einige ihrer Mitglieder liessen sich wieder in Basel nieder.

Quellen und Literatur

  • StABS, PrivA
  • F. Burckhardt, «Rudolf Wettstein's männl. Nachkommen in Basel», in Basler Jb., 1911, 60-87
  • N. Röthlin, Die Basler Handelspolitik und deren Träger in der zweiten Hälfte des 17. und im 18. Jh., 1986

Zitiervorschlag

Samuel Schüpbach-Guggenbühl: "Wettstein", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.11.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/021000/2014-11-11/, konsultiert am 05.12.2024.