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Umwelt

Obwohl der Begriff Umwelt seit langem verwendet wird, hat er seine heutige Bedeutung (Gesamtheit aller Umweltmedien, die in komplexer Wechselwirkung die Lebensbedingungen von Mensch und Gesellschaft gestalten) erst in den 1970er Jahren erhalten. Als Eckdatum der Neuorientierung kann das Jahr 1971 gelten, in welchem der Umweltartikel (Artikel 24septies alte Bundesverfassung BV, Artikel 74 BV) in die Bundesverfassung aufgenommen und das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal; seit 2006 Bundesamt für Umwelt, Bafu) geschaffen wurden. Ungeachtet dieses späten Wandels der Wahrnehmung war die Umwelt unter langfristiger Perspektive ein wichtiger Faktor in der Geschichte des Menschen und in seinen Beziehungen zur Mitwelt.

Umweltwahrnehmung

Der Bezug Mensch-Umwelt wurde früher meist aus wirtschaftlicher Perspektive wahrgenommen. Umwelt umfasste zunächst einmal die Gesamtheit der Ressourcen von Wald und Landwirtschaft, zu denen sich später die Wasserkraft als Ressource der Elektrizitätswirtschaft und die Landschaft als Ressource des Tourismus hinzugesellten. Unter einem solchen Blickwinkel wurde die Umwelt stets als Aussenwelt wahrgenommen, die es durch immer wirksamere Techniken zu bezwingen und zu unterwerfen galt, und die als Ressourcenbasis rationell zu verwalten war. Grundsätzlich versuchten sich frühere Gesellschaften vor den Naturgewalten zu schützen: Deshalb wertete die Geschichte die physischen und moralischen Qualitäten derjenigen Menschen besonders positiv, die den Kampf mit den unbezähmbaren Elementen wagten. So wurden die ersten grossen Tunnelbauten, die im ausgehenden 19. Jahrhundert die Alpen durchstachen, als pionierhafte und prometheische Verwirklichung des gigantischen Werks dargestellt, «die Alpen in die Knie zu zwingen».

Titelbild der Nummer 17 des Nebelspalters aus dem Jahr 1982 zum Thema "Heimat erhalten – Zukunft gestalten", realisiert von Hans Ulrich Steger (Fotografie Bibliothèque de Genève, Archives A. & G. Zimmermann).
Titelbild der Nummer 17 des Nebelspalters aus dem Jahr 1982 zum Thema "Heimat erhalten – Zukunft gestalten", realisiert von Hans Ulrich Steger (Fotografie Bibliothèque de Genève, Archives A. & G. Zimmermann). […]

Vom 16. Jahrhundert an und vor allem im 18. und 19. Jahrhundert sprach man von Natur und Landschaft auch unter ästhetischen Gesichtspunkten; die Umwelt wurde als Schauspiel empfunden. Die Aufmerksamkeit gegenüber Naturobjekten hing von der Rolle ab, die sie darin spielten. Die Faszination, die von den Schönheiten schweizerischer Landschaften ausging, wirkte sich auf zahlreiche Kunstströmungen aus. Sie wurde zudem zu einem festen Bestandteil des Nationalgefühls. Nicht zufällig besingt auch der Schweizerpsalm (Landeshymne) die Schönheiten des Vaterlands. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts spielte die immer deutlichere Wahrnehmung des sich verstärkenden Gegensatzes zwischen dem ästhetischen und dem wirtschaftlichen Nutzen der Umwelt für die Gesellschaft eine wesentliche Rolle beim Aufkommen des Naturschutzes und der Heimatschutzbewegung.

Vor 1950 war die Verantwortung gegenüber der Natur hinsichtlich ihrer biologischen und ökologischen Funktionen praktisch kein Thema (Ökologie). Erst seither spricht man von Natur und Landschaft in wissenschaftlichen Kategorien und in einer um Objektivierung bemühten Sprache, die Ideologisches und Ästhetisches ausklammert. Dem Anthropozentrismus, der dem Menschen eine privilegierte Position einräumt, wurde der neue Ansatz des Ökosystems gegenübergestellt, worin dem Menschen in der Biosphäre nur ein Platz unter vielen zugestanden wird. Der bipolare Konflikt zwischen Ästhetik und Ökonomie ist einem komplexeren System gewichen, in welchem die materiellen und emotionalen Interessen sowie die Sorge um einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt im Vordergrund stehen ― zusammengefasst unter dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung. Aus der bedrohlichen Natur ist eine durch menschliche Verhaltensweisen bedrohte Umwelt geworden. Allerdings ist auch diese Ethik nicht ganz frei vom Risiko, dass unter dem Deckmantel des vorurteilsfreien ökologischen Zugangs und der Sorge um die Biodiversität mythische Übersteigerungen stattfinden können.

Umweltnutzung und -probleme

Umweltprobleme im engeren Sinne betreffen Veränderungen in der Natur, die negativ bewertet und der menschlichen Aktivität angelastet werden. Ihr Ausmass hängt weitgehend von den Entwicklungen des Klimas, der Bevölkerung und des Verbrauchs an Energie ab.

Eine Periodisierung der Umweltgeschichte unter dem Gesichtspunkt der Energienutzung führt zu einer Dreigliederung: Die bis um 1860 bestehende Agrargesellschaft wirtschaftete mit lokal gewonnener Biomasse (namentlich Holz, Lebens- und Futtermittel), die Industriegesellschaft danach bis um 1950 mit per Bahn vor allem aus Deutschland importierter Kohle, die seither etablierte Konsumgesellschaft mit weltweit gefördertem Erdöl und Erdgas. Der im Verhältnis zur gesamten Lohn- und Preisentwicklung langfristige Preisrückgang für fossile Energieträger seit 1958 hat einen verschwenderischen Umgang erlaubt. Von den 1950er Jahren an haben der Energieverbrauch, der Flächenbedarf von Siedlungen, damit auch der Abfall und die Schadstoffbelastung der Umweltmedien Boden, Wasser und Luft einen enormen Wachstumsschub erfahren (der Berner Geograf Heinz Wanner prägte für dieses Phänomen den Begriff des «1950er Syndroms»).

Der Boden war in der Agrargesellschaft als lokaler Lieferant von Biomasse die Basis von Reichtum und Macht und zugleich das wichtigste Steuersubstrat. Seine Nutzung war durch Bodennutzungssysteme meist streng geregelt. Um Versorgungsengpässe zu vermeiden, wurde die Zahl der Esser längerfristig der Produktionskapazität des Bodens angepasst. So konnte zum Beispiel die Burgergemeinde des gut erforschten Walliser Dorfs Törbel mit sozialen und kulturellen Strategien (Ehehindernisse, Abwanderung) in Verbindung mit der Kontrolle kollektiver Ressourcen (Waldnutzung, Alprechte) langfristig ein dynamisches Gleichgewicht von Bevölkerung und Bodenertrag erhalten. In manchen Gegenden wurde der Wald jedoch für den Brennholzbedarf von Städten, für energieintensive Gewerbe (z.B. Eisen- und Glasverarbeitung) und im 19. Jahrhundert für den Export übernutzt. Hinweise auf eine relative Übernutzung des Bodens in vorindustriellen Zeiten geben auch die Intensität und die Ursachen der Nutzungskonflikte. Wo das Gleichgewicht nicht erhalten werden konnte, wirkten auch Subsistenzkrisen regulierend auf die Bodennutzung. Die Erkenntnis der relativen Schutzlosigkeit, mit welcher die Bodennutzung in der Agrargesellschaft Naturkatastrophen (v.a. Dürreperioden, Überschwemmungen, Bergstürze, Hagel, Lawinen, Stürme), aber auch Schädlingen und Viehseuchen ausgesetzt war, führte in dieser Periode namentlich in den Bereichen der Vorratshaltung, der Kornpolitik und der Waldpflege zu individuellen, kollektiven sowie obrigkeitlichen Massnahmen.

Die liberale Rechtsordnung des 19. Jahrhunderts gab den Boden zur Nutzung und Verfügung frei. Doch blieb die Siedlung bodenschonend, weil das räumliche Wachstum der Städte in der Industriegesellschaft zur Vermeidung langer und teurer Arbeitswege auf die Reichweite der öffentlichen Nahverkehrsmittel beschränkt war. Bodenschonend blieb auch die Landwirtschaft, weil sie erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts mit leichten Maschinen ausgestattet wurde und in geringem Umfang hoffremde Hilfsstoffe einsetzte.

Luftbild des landwirtschaftlich geprägten Gebiets La Côte zwischen Jura und Genfersee während des Baus der Autobahn Lausanne-Genf, 1960 (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens).
Luftbild des landwirtschaftlich geprägten Gebiets La Côte zwischen Jura und Genfersee während des Baus der Autobahn Lausanne-Genf, 1960 (Archives cantonales vaudoises, Chavannes-près-Renens). […]

Die Lebensweise der Konsumgesellschaft führte durch die zunehmende Motorisierung, den Bau der Nationalstrassen und den wachsenden individuellen Bedarf an Wohn- und Wirtschaftsraum zu einer Vergrösserung des Siedlungsgebiets. Seit 1950 hat sich die überbaute Fläche der Schweiz mehr als verdoppelt. Gegen 130'000 ha wertvolles Kulturland sind verloren gegangen. Auf den verbleibenden Flächen wird das Bodengefüge, das Bodenleben und die Bodensubstanz vor allem im schweizerischen Mittelland zunehmend gefährdet und zerstört. Über verschmutzte Luft sowie durch Düngung, Klärschlamm, Pflanzenschutz- und Futtermittel wird der Boden mit bedeutenden Schadstoffmengen belastet. Naturnahe Flächen wie Trockenwiesen sind fast völlig verschwunden.

Das Wasser wurde in der Agrargesellschaft punktuell durch häusliches Abwasser von Städten sowie durch gewerbliche Aktivitäten (z.B. Gerberei) verschmutzt. Mit der Urbanisierung im Zeitalter der Industriegesellschaft mussten zur Verhütung von Epidemien bessere Wege zu deren Entsorgung gefunden werden. Abwässer wurden in Kanalisationen gesammelt und in die Flüsse geleitet. Lange Zeit wurde die Giftigkeit industrieller Schadstoffe unterschätzt. So leerte nach Mitte des 19. Jahrhunderts die Basler Chemiefirma Geigy die stark arsenhaltigen Rückstände ihrer Produktion direkt in den Rhein. In der Krisen- und Kriegsperiode 1930-1950 ging die Verschmutzung der Gewässer als Folge der intensiveren Wiederverwertung von Reststoffen stark zurück. Die Geschichte des Wassers in der Periode der Konsumgesellschaft ist historiografisch noch nicht aufgearbeitet. Namentlich gilt dies für die Verschmutzung des Grundwassers als Folge der landwirtschaftlichen Massentierhaltung.

Die Verunreinigung der Luft war in der Agrargesellschaft kein Thema, mit Ausnahme der Geruchsemissionen bestimmter Handwerke. Erst im späten 19. Jahrhundert wurde in Städten in grösserem Masse mit Steinkohle geheizt. Fälle von industrieller Luftverschmutzung sind vereinzelt auf Grund von Gerichtsfällen aktenkundig geworden. So verlangten (Obst-)Bauern im Wallis Schadenersatz von der Aluminiumfabrik in Chippis, als diese während des Booms im Ersten Weltkrieg ihren Ausstoss an Fluorgasen versechsfachte und damit Bäume und Vieh in Mitleidenschaft zog. In den 1950er und 1960er Jahren wurden Gesundheitsschäden auch bei den Arbeitern der Alusuisse nachgewiesen («Fluorkrieg»).

Das von der Areuse überschwemmte Dorf Boudry, 1897 (Schweizerisches Institut zur Erhaltung der Fotografie, Neuenburg; Fotografie Victor Attinger).
Das von der Areuse überschwemmte Dorf Boudry, 1897 (Schweizerisches Institut zur Erhaltung der Fotografie, Neuenburg; Fotografie Victor Attinger).

Systematische Messungen des Schadstoffgehalts in der Luft werden erst seit den 1960er Jahren durchgeführt. Für den Zeitraum seit 1910 hat das Buwal die Qualität der Luft anhand von Schadstoff erzeugenden Aktivitäten (z.B. Heizen, Autofahren, bestimmten Produktionsverfahren) aus Statistiken und gemessenen Emissionsfaktoren für die gesamte Schweiz hochgerechnet: 1910-1950 blieben die Emissionen von Schwefeldioxid (SO2), Stickoxiden (NOx), flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) und Kohlendioxid (CO2) etwa auf gleichem Niveau. 1950-1990 stiegen sie um das Zweieinhalb- (SO2) bis Siebenfache (NOx) an. Im selben Zeitraum stiegen der Strassengütertransport auf das Elffache, der Benzinverbrauch auf das Zwölffache, die Anzahl Personenwagen auf das Zwanzigfache, der Luftverkehr sogar noch stärker (Verkehr), alles begleitet von entsprechenden Lärmemissionen.

Bei der Bewertung von Landschaft aus umwelthistorischer Sicht ist zwischen ästhetischen und ökologischen Gesichtspunkten zu unterscheiden. Die technischen Möglichkeiten der Agrargesellschaft liessen wenige tiefgreifende Veränderungen der Landschaft zu, von denen namentlich die Rodungen (Landesausbau) zu erwähnen sind. Die Reste der Naturlandschaft sowie die verschiedenen Bewirtschaftungsweisen bildeten eine Vielfalt von Nischen für Biodiversität. Im Zuge der Agrarmodernisierung wurde die Bodennutzung im 19. und frühen 20. Jahrhundert durch verstärkten Einschluss marginaler Böden (z.B. Allmenden) in die Bewirtschaftung und durch vermehrte Düngung intensiviert. Beide Prozesse gingen mit einer grossflächigen Ausräumung der Kulturlandschaft (z.B. Rodung von Hecken) und einer in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts beschleunigten Verdrängung der wild lebenden Fauna und Flora (z.B. Magerwiesen, einheimische Grossraubtiere) einher.

In der Periode der Industriegesellschaft entlastete der Import von Kohle einerseits die Gebirgswälder vom Nutzungsdruck und bereitete den Weg für das erste eidgenössische Forstgesetz von 1876. Andererseits induzierte er im schweizerischen Mittelland zusammen mit dem Bau der Eisenbahnen tiefgreifende Eingriffe in marginal genutzte Ökosysteme: Gewässerkorrektionen zwängten Flüsse und Bäche in ein festes, von Hochwasserdämmen begleitetes Bett, und Feuchtgebiete (Moore) wurden mit Hilfe der neuen Technik der Röhrendrainage ab 1850 flächenhaft trockengelegt (bis 1900 allein im Kanton Bern 15'685 ha). Im späten 19. Jahrhundert wurden im Mittelland und später in den Alpen Kraftwerke gebaut. Viele alpine Landschaften wurden durch Bergbahnen und Hotelbauten umgestaltet. Aufgrund der Betroffenheit über den Landschaftswandel wurden nach der Wende zum 20. Jahrhundert die Vereinigung für Heimatschutz und der Schweizerische Bund für Naturschutz gegründet, die Widerstandsaktionen gegen grosstechnische Eingriffe in die Landschaft organisierten (z.B. Rheinau-Initiative von 1954).

Die weit umfangreicheren und tiefer greifenden ästhetischen und ökologischen Landschaftsveränderungen durch die Konsumgesellschaft seit 1950 stehen grösstenteils im Zusammenhang mit dem Bau des Autobahnnetzes: einmal durch den grossflächigen Strassenkörper selber, dann durch die von ihm mitverursachten Güterzusammenlegungen, schliesslich durch die Attraktivität des neuen Verkehrsträgers für Dienstleistungsbetriebe ― unter anderem grossflächige Lagerhallen ― und den Wohnungsbau. In den Alpen fällt der Bau von Zweitwohnungen und Transportanlagen bis in die Gegenwart ins Gewicht. Andererseits führte die Abwanderung aus wirtschaftlichen Randgebieten zum Vordringen des Waldes und liess agrarische Flächen verganden.

Umweltschutz

Ein Müllwagen entleert seinen Inhalt unter freiem Himmel in Dietikon. Fotografie, 1972 (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, Bestand Comet Photo AG).
Ein Müllwagen entleert seinen Inhalt unter freiem Himmel in Dietikon. Fotografie, 1972 (ETH-Bibliothek Zürich, Bildarchiv, Bestand Comet Photo AG).

In den vorindustriellen Agrargesellschaften war die grundsätzlich nachhaltige Wirtschaftsweise trotz gewisser relativer Übernutzungsprobleme (Wald, Alpweiden, Fluren und Allmenden, Bewässerung, Wasserkraft) geprägt von der Sorge um das Überleben der Gemeinschaft durch Erhaltung der lokalen Ressourcen. Die zerstörerischen Auswirkungen von Industrialisierung und Verstädterung im 19. Jahrhundert auf die natürliche Umwelt wurden dagegen erst gegen Ende des Jahrhunderts als Gefahren wahrgenommen und intensiver diskutiert. Diese «präökologischen Einstellungen» (François Walter) führten zu einem punktuellen Umweltbewusstsein und zu sektoralen Schutzbemühungen etwa in der Forstpolitik, im Arten-, Gewässer- oder Lärmschutz. Der aus diesen Anfängen hervorgegangene moderne Umweltschutz umfasst die Gesamtheit der Bestrebungen des Menschen zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung seiner natürlichen Lebensgrundlagen. Dazu gehören insbesondere Luftreinhaltung, Gewässer-, Lärm-, Boden-, Natur- und Landschafts- sowie Artenschutz. Lenkungsmöglichkeiten bieten überdies vor allem die Raumplanung und die Energiepolitik.

Der Umweltschutzgedanke fand seit den späten 1960er Jahren sehr schnell grosse – allerdings nach Sprachräumen unterschiedliche und zuerst vor allem in der Deutschschweiz – Resonanz in der Schweizer Bevölkerung. Einerseits lässt sich dies als Reaktion auf die zunehmende, anthropogen bedingte Veränderung der natürlichen Umwelt verstehen. Andererseits schufen erst der wachsende Wohlstand breiter Schichten und damit die Erfüllung primärer Bedürfnisse die materiellen Voraussetzungen dafür, dass die Anliegen der Ökologischen Bewegung in kostspieligen Sanierungsmassnahmen umgesetzt wurden: Kläranlagen, Filteranlagen, Katalysator, Lärmschutz. Der Wandel hin zur Konsumgesellschaft war somit gleichzeitig Auslöser einer in ihren Dimensionen neuartigen Umweltverschmutzung als auch Vorbedingung zu deren breiter gesellschaftlicher Wahrnehmung.

Obwohl der moderne Umweltschutz und der ältere Naturschutz viele Gemeinsamkeiten aufweisen, lassen sich historisch in Bezug auf Problemlagen, Ziele, Akteure und politische Strategien wichtige Unterschiede feststellen. So beschränken sich die Ziele der Umweltbewegung im Gegensatz zum frühen Natur- und Heimatschutz nicht auf die Erhaltung natürlicher Umwelt in Reservaten (Naturschutzgebiete, Nationalpark), sondern beziehen sich in einer Gesamtschau auf die weltweite Umwelt. Als neue Leitwissenschaft etablierte sich die Ökologie. Dies führte zur Forderung nach weitreichenden Eingriffen in Gesellschaft und Wirtschaft und zog zwangsläufig andere politische Strategien nach sich. So wandte die Umweltbewegung, zum Beispiel die Antiatombewegung, schon in den frühen 1970er Jahren alle Formen des modernen Massenprotests an, während sich die Naturschützer (wie Pro Natura oder der WWF) eher scheuten, grundlegende Einwände gegen das politische System zu formulieren oder gar auf die Strasse zu tragen. Aus der Umweltbewegung entstand eine Reihe von grünen Parteien und Gruppen (u.a. Greenpeace), welche vor allem in den 1980er Jahren fast das gesamte politische Spektrum umfassten, sich mehrheitlich aber links der Mitte ansiedelten.

Die ersten Erfolge bei der Bekämpfung der ökologischen Folgeschäden von Urbanisierung und Industrialisierung wurden im Gewässerschutz erzielt. Regulative Eingriffe von städtischen Obrigkeiten zum Schutz des Trinkwassers vor der Verschmutzung mit Fäkalien und Abwässern sind seit der Antike dokumentiert. Kläranlagen entstanden in der Schweiz jedoch erst im 20. Jahrhundert und vorerst nur dort, wo ― wie 1917 in St. Gallen ― die Abwässer einer Stadt deren eigene Wasserversorgung unmittelbar bedrohten. Industrielle Abwässer führten vom späten 19. Jahrhundert an zu punktuellen Fischsterben; ein einschlägiger Artikel im eidgenössischen Fischereigesetz von 1888 blieb jedoch wirkunglos. Grösseren Anstoss erregte in der Zwischenkriegszeit die von der Landwirtschaft herrührende Überdüngung von seichten Seen (u.a. Murtensee, Hallwilersee), die sich im Auftreten der Burgunderblutalge äusserte. Erste Initiativen zur punktuellen Sanierung von Gewässern gingen von den Kantonen aus (v.a. Zürich). 1953 übertrugen Volk und Stände in Artikel 24quater alte BV dem Bund die Kompetenz zur Gesetzgebung auf dem Gebiet des Gewässerschutzes, doch blieb das 1957 in Kraft getretene Gewässerschutzgesetz weitgehend toter Buchstabe: Unzureichende finanzielle Anreize zur Erstellung von Kläranlagen durch die Gemeinden, der Mangel an Fachleuten und einschlägigen Erfahrungen (Grenzwerte) gelten als Ursachen. Dazu machte die Industrie unter Berufung auf das Gleichbehandlungsprinzip die Klärung ihrer Abwässer von der Klärung der häuslichen Abwässer abhängig.

Erst mit der Institutionalisierung des Gewässerschutzes in Bund und Kantonen, der wachsenden Schlagkraft und Kompetenz von Fachverbänden, der intensiven Berichterstattung über Störfälle und der Ausschüttung von Bundessubventionen kam die Erstellung von Kläranlagen aus der Pionierphase heraus. Das revidierte Gewässerschutzgesetz von 1971 gab dem Bund die Kompetenz zum Erlass einheitlicher Konzentrationsgrenzwerte. Die folgende grosszügige eidgenössische und kantonale Subventionspraxis löste in den 1970er Jahren einen eigentlichen Boom im Kläranlagenbau aus, der jedoch mit einer sprunghaft steigenden Belastung der öffentlichen Haushalte erkauft werden musste. Der Gewässerschutz verdankt seine Erfolge zu einem guten Teil der Hochkonjunktur und der für seine Anliegen günstigen Grundstimmung in den 1960er Jahren. Die Katastrophe von Schweizerhalle richtete 1986 die Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit auf die Gefahren der grenzüberschreitenden Gewässerverschmutzung durch grosse Chemieunfälle. Die erneute Revision des Gewässerschutzgesetzes von 1991 vergrösserte in Bezug auf die Restwassermengen den Stellenwert des Umweltschutzes, ohne allerdings die Vorherrschaft der energiewirtschaftlichen Interessen in Frage zu stellen.

Der Verfassungsartikel zum Umweltschutz, Artikel 24septies alte BV (in Artikel 74 BV überführt), wurde 1971 mit 93% Jastimmen angenommen. Sowohl der Mensch als auch seine natürliche Umwelt sollten vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen geschützt werden. Damit wurde Umweltschutz Bundessache, wobei der Vollzug grundsätzlich an die Kantone delegiert wurde. Besonderes Gewicht erhielt die Bekämpfung von Luftverunreinigung und Lärm. In der Folge erwies sich die Ausarbeitung eines Gesetzes aus zwei Gründen als schwierig. Zum einen drängten mit der 1975 einsetzenden Rezession wirtschaftlicher Probleme den Umweltschutz etwas in den Hintergrund und erlaubten Wirtschaftskreisen, Umweltschutzinitiativen mit dem Hinweis auf ihre finanziellen Folgen erfolgreich zu bekämpfen. Zum anderen erwies sich die Umsetzung des Umweltschutzes im Rahmen der gewachsenen Rechts- und Verwaltungsstruktur prinzipiell als schwierig. Fast alle Bereiche des Umweltschutzes erforderten als Querschnittsaufgabe die Zusammenarbeit mehrerer Verwaltungsstellen sowie die Abstimmung der jeweiligen Rechtsgrundlagen. Aus diesen Gründen verabschiedete das eidgenössische Parlament trotz nie erlahmendem Druck der Umweltbewegung erst im Herbst 1983 ein Umweltschutzgesetz. Die im September 1983 öffentlichkeitswirksam lancierte Diskussion um das «Waldsterben» dürfte die plötzliche Entschlussfähigkeit des Parlaments kurz vor den Wahlen positiv beeinflusst haben. Im Gesetz geregelt sind die Bereiche Luftreinhaltung, Lärm, Bodenschutz, Abfälle, Erschütterungen und Strahlen sowie die Prüfung der Umweltverträglichkeit von Anlagen und der Katastrophenschutz. Geprägt wird das umfangreiche Gesetzeswerk von den vier Grundsätzen der schweizerischen Umweltpolitik: dem Vorsorgeprinzip, dem Verursacherprinzip, dem Kooperationsprinzip und dem Selbstverantwortungsprinzip. Basierend auf dem Umweltschutzgesetz bzw. auf dem Strahlenschutzgesetz von 1991 wurden seither folgende Verordnungen erlassen: die Luftreinhalteverordnung (1985), die Verordnung über umweltgefährdende Stoffe (1986), die Verordnung über Schadstoffe im Boden (1986), die Lärmschutzverordnung (1986), die Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (1988), die Technische Verordnung über Abfälle (1990), die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (1991), die Strahlenschutzverordnung (1994), die Verordnung über Belastungen des Bodens und zwei Gewässerschutzverordnungen (alle 1998).

Die grössten Erfolge weist der Vollzug des Umweltschutzgesetzes in Bereichen auf, in denen einzelne Schadstoffe dank technischer Innovationen ohne grössere Investitionen substituiert werden konnten, zum Beispiel beim Bleigehalt des Benzins oder beim Schwefelgehalt des Heizöls. Auf grossen Widerstand trafen Massnahmen dagegen überall da, wo entweder einzelne Industrien ihre Produktion nur nach grossen Investitionen umweltverträglich hätten gestalten können (z.B. Aluminium- und Stahlindustrie) oder wo individueller Verzicht (z.B. auf automobile Mobilität) geboten wäre. Gerade in den Bereichen Luftreinhaltung und Lärm ist es bisher nicht gelungen, den nötigen Beitrag des Verkehrs zur Erreichung der Qualitätsziele einzufordern. Die Debatte über den Umweltschutz ist denn auch geprägt von einer kontinuierlichen Kontroverse zwischen Gruppierungen, welche das Potenzial des technischen Umweltschutzes im Rahmen der Marktwirtschaft für ausreichend halten, und solchen, die eine grundsätzliche Neuorientierung im Umgang mit natürlichen Ressourcen als zwingende Voraussetzung erachten. Die Entscheidungsfindung wird erschwert durch die Komplexität der meisten Umweltprobleme, welche sich nur selten in einfachen Kausalketten erklären lassen.

"2 x Ja am 17. Mai: Retten wir unsere Gewässer". Tessiner Plakat für die Doppelabstimmung vom 17. Mai 1992 über den Gewässerschutz (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
"2 x Ja am 17. Mai: Retten wir unsere Gewässer". Tessiner Plakat für die Doppelabstimmung vom 17. Mai 1992 über den Gewässerschutz (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Die globale Dimension vieler Umweltprobleme und der zu ihrer Lösung vorgeschlagenen Strategien machten den Umweltschutz seit den 1980er Jahren vermehrt zum Thema der internationalen Politik. Bereits an der ersten UNO-Konferenz zum Thema Umweltschutz von Stockholm 1972 forderten Wissenschaftler wie Politiker eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Umweltschutzfragen. Das 1987 verabschiedete Protokoll von Montreal über Stoffe, welche die stratosphärische Ozonschicht abbauen, schuf die Grundlagen zur Eindämmung der Emissionen von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FCKW) und verwandten Stoffen. Am UNCED-«Erdgipfel» – der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung – von Rio de Janeiro 1992, der bisher grössten Umweltkonferenz, standen die Klimaveränderung, der Artenschutz und die Zerstörung der tropischen Regenwälder im Zentrum. Auch wenn der Grundsatz der nachhaltigen Entwicklung unbestritten blieb, endete der Erdgipfel wie auch die folgenden Klimagipfel, die unter anderem 1995 in Berlin, 1997 in Kyoto, 1998 in Buenos Aires, 2009 in Kopenhagen und 2012 in Doha stattfanden, ohne Umsetzung der Beschlüsse. Insbesondere wurden keine konkreten Massnahmen zur reduzierten Produktion von Treibhausgasen ergriffen. Die Schweiz will die Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen im Inland bis 2020 (um mindestens 20% gegenüber 1990) mit dem revidierten CO2-Gesetz erreichen, das ab 2013 in Kraft ist.

Umweltgeschichte

Die Umweltforschung ist ein junger Zweig der Wissenschaft, der sich erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelt hat. Der erste Lehrstuhl in der Schweiz wurde 1997 an der Universität Bern geschaffen. Die Umweltgeschichte oder Historische Umweltforschung als junge Subdisziplin der Geschichte untersucht Wirkungszusammenhänge von Gesellschaften mit ihrer natürlichen Umwelt. Dies geschieht auf zwei Ebenen: jener der physisch-materiellen Prozesse (Geschichte der Umwelt) und jener der Umweltkommunikation.

Auf der Ebene der physisch-materiellen Prozesse werden einerseits natürliche Einflüsse rekonstruiert, die die Gesundheit der Bevölkerung und/oder die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft beeinträchtigten (z.B. klimatische Anomalien, Naturkatastrophen, Epidemien, Viehseuchen), andererseits negativ bewertete (Neben-)Wirkungen ökonomischer Aktivitäten auf Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora). Zu diesem Zweck arbeitet die Umweltgeschichte mit jenen naturwissenschaftlichen Disziplinen zusammen, die Datentypen aus natürlichen Archiven (z.B. Ablagerungen im Boden, Pollenprofile, Knochenfunde) untersuchen. Gut erforscht ist beispielsweise die Geschichte des Klimas, während zur Entwicklung der pflanzlichen und tierischen Artenvielfalt noch mehr Fragen offen sind.

Auf der Ebene der Umweltkommunikation wird die Wahrnehmung, Bewertung und Deutung von Vorgängen innerhalb des natürlichen Lebensraums durch verschiedene Gruppen der Gesellschaft sowie die Legitimation von umweltbedeutsamen Handlungen thematisiert. Die der Kommunikation zugrunde liegenden Weltbilder sind von Kultur zu Kultur verschieden und verändern sich mit der Zeit (z.B. religiöse, technokratische, umweltdeterministische Deutungsmuster). Das allgemein anerkannte Konzept der nachhaltigen Entwicklung in seiner dreifachen Bedeutung von ökonomischer Effizienz, Umweltverträglichkeit und sozialer Gerechtigkeit wird auch der umwelthistorischen Bewertung der Vergangenheit zugrunde gelegt.

Quellen und Literatur

Umweltwahrnehmung
  • F. Walter, «L'historien et l'environnement», in Natures, Sciences, Sociétés 2, 1994, 31-39
  • F. Walter, Bedrohl. und bedrohte Natur, 1996 (franz. 1990)
  • F. Walter, «Une histoire de l'environnement, pour quoi faire?», in Milieux naturels, espaces sociaux, 1997, 33-42
  • R. Delort, F. Walter, Histoire de l'environnement européen, 2001
Umweltnutzung und -probleme
  • K. Ewald, «Der Landschaftswandel», in Tätigkeitsber. der Naturforschenden Ges. Baselland 30, 1978, 55-308
  • R.McC. Netting, Balancing on an Alp, 1981
  • R. Häberli et al., Bodenkultur, 1991
  • L. Burckhardt, «Die Umwelt im Stadtstaat», in Verh. der Naturforschenden Ges. in Basel 102, 1992, 47-110
  • M. Ritter, «Aspekte einer Beschreibung der Tierwelt Basels», in Verh. der Naturforschenden Ges. in Basel 102, 1992, 211-276
  • Pfister, Bern
  • Das 1950er Syndrom, hg. von C. Pfister, 21996
  • «Suisse», in Examens des performances environnementales, 1998
Umweltschutz
  • W. Bussmann, Gewässerschutz und kooperativer Föderalismus in der Schweiz, 1981
  • A. Giger, «Umweltorganisationen und Umweltpolitik», in Schweiz. Jb. für Polit. Wiss. 21, 1981, 49-77
Umweltgeschichte
  • C. Pfister, A. Schuler, «Hist. Umweltforsch.», in Geschichtsforsch. in der Schweiz, 1992, 169-187
  • H. Zwicky, Umwelt als Aktivierungsgrund, 1993
  • G. Hirsch, «Beziehungen zwischen Umweltforsch. und disziplinärer Forsch.», in Gaia 4, 1995, 302-314
  • Traverse, 1997, Nr. 2
  • S. Bachmann, Zwischen Patriotismus und Wiss., 1999
  • R. de Miller, Matériaux pour l'histoire de l'environnement en Suisse, 1999
  • P. Knoepfel et al., Analyse des politiques suisses de l'environnement, 2010
  • C. Rohr et al., «Umweltgeschichtsforsch. in der Schweiz und ihr Beitr. zur Kulturgesch.», in Traverse, 2012, H. 1, 193-209
Weblinks

Zitiervorschlag

François Walter; Christian Pfister; Ueli Haefeli-Waser: "Umwelt", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.01.2014. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024598/2014-01-14/, konsultiert am 17.01.2025.