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Landsturm

In der ganzen Schweiz gebrauchter Terminus, der bis 1995 eine Altersklasse der Armee bezeichnete. In den kant. Armeen gehörten bis 1848 jene Männer zum L., die weder im Auszug noch in der Landwehr Dienst leisteten. Sie wurden nur bei einer Invasion mobilisiert, wie im Falle von Freiburg während des Sonderbundskriegs 1847 . 1886 wurden neue, bewaffnete und unbewaffnete Landsturmverbände geschaffen (Hilfsdienst). Sie zählten 20'000 Männer im Alter von 17 bis 50 Jahren, die ab 1894 Wiederholungskurse besuchen mussten. Während des Dienstes bauten sie Befestigungsanlagen und erfüllten Aufgaben des Territorialdienstes sowie Überwachungs- und Deckungsaufgaben am Anfang einer Mobilmachung, insbesondere in den Grenzgebieten. Ab 1907 bestand der L. aus 41-48-Jährigen, die Dienst im Auszug und der Landwehr geleistet hatten. 1938 integrierte man sie mit dem Auszug und der Landwehr in die neu geschaffenen Grenzbrigaden. In der Armee 61 war der L. mit der Bewachung von Objekten betraut. Die Altersklasse änderte sich 1947 (neu 49-60-Jährige) und 1960 (43-50-Jährige). Mit der Armee 95 wurden die Altersklassen und damit der L. abgeschafft (damals 175'000 Mann).

Weblinks

Zitiervorschlag

Hervé de Weck: "Landsturm", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.03.2009, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/024623/2009-03-10/, konsultiert am 13.10.2024.