Die Truppenordnung, die vom EMD bzw. VBS erarbeitet und vom Parlament genehmigt wurde und die vor 1911 Armee-Einteilung hiess sowie seit 1995 Armeeorganisation genannt wird, erhielt mit der konsequenten Einführung der allgemeinen Wehrpflicht Mitte des 19. Jahrhunderts eine besondere Bedeutung. Sie definierte, in welchem Ausmass der Bund von der allgemeinen Wehrpflicht Gebrauch machte und wer in welcher militärischen Funktion in eine Heeresklasse und/oder einen Truppenverband eingeteilt wurde. Darüber hinaus legten die TO fest, welche Verbände der direkten Verfügungsgewalt der Kantone und welche dem Bund unterstanden. Bis zur Revision der Bundesverfassung 1874 wurde die Armee-Einteilung jeweils im Vorfeld eines drohenden Konflikts erarbeitet. Seit 1911 sind die TO ein ständiges Instrument der Organisation der Armee. Die Truppenordnung 61 blieb über 30 Jahre in Kraft und erfuhr mehr als 60 Revisionen. Mit der Einführung der Armee XXI per 2004 kennt die Armeeorganisation keine kantonalen Truppenverbände mehr, hingegen besitzen die Kantone unter anderem die Kompetenz, Dispensations- und Dienstverschiebungsgesuche ihrer Dienstpflichtigen zu behandeln.
Quellen und Literatur
- E. Wetter, Schweizer Militär-Lex., 1984, 152
Weblinks
Kurzinformationen
Variante(n) | TO
|