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Fürkauf

Aufkauf

F. als Vorkauf (d.h. Kauf, bevor andere kaufen) wie als Aufkauf (d.h. Kauf zur Hortung, um Mangelsituationen auszunützen) erhielt durch die spätma. städt. Marktpolitik (Märkte) die Bedeutung von spekulativem, preistreibendem Zwischenhandel aus Gewinnsucht (Wucher). Zum Schutz der städt. Konsumenten herrschte bei der städt. Lebensmittelversorgung (v.a. Getreide, Fleisch, Wein, Butter, Salz) Marktzwang: Handel, der sich der städt. Marktregulierung entzog, also vor der Stadt oder vor dem offiziellen Marktbeginn (Glockenzeichen, aufgestecktes Fähnchen am Kornhaus) stattfand, war als F. verboten. Das Verbot richtete sich auch gegen Händler (Fürkäufer), die bei den bäuerl. Produzenten die Produkte aufkauften, einlagerten und unter Ausnützung von Mangel und Teuerung mit Gewinn (auf Mehrschatz) verkauften. Vom 16. Jh. an weiteten die Landesobrigkeiten ihre Marktaufsicht auf das ganze Territorium aus. Doch erst die strenge Kontrolle und breit abgestützte Vorrats- und Marktpolitik des 18. Jh. machten F. unrentabel. Mit dem Phänomen verschwand noch vor 1800 auch der Begriff.

Quellen und Literatur

  • K. Sulzer, Zürcher. Handels- und Gewerbepolitik im Zeitalter des Absolutismus, 1944
  • A.-M. Dubler, Müller und Mühlen im alten Staat Luzern, 1978
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext Vorkauf

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Fürkauf", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.05.2005. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/025983/2005-05-11/, konsultiert am 07.10.2024.