Die Bezeichnung C. (lat. cell[er]arius) ist abgeleitet vom Keller (cella, cellarium) als dem Ort, an dem Naturalien gelagert wurden. Vom ursprünglich für deren Aufnahme, Lagerung und Verteilung verantwortl. Beamten geistlicher Grundherrschaften entwickelte sich der C. im Lauf des MA zum Wirtschaftsverwalter in Klöstern, Stiften oder Villikationen (Fronhof), hier meist einem Ammann oder Meier untergeordnet (Amtssitz: Keln- oder Dinghof). Sein Aufgabenbereich umfasste insbesondere den Einzug grundherrl. Einkünfte, die Ausgabe an interne (z.B. Refektorium, Herberge) und externe Verbraucher (z.B. Lehensleute) sowie die Anlage entsprechender Register und Inventare. V.a. in grösseren Grund- und in Territorialherrschaften (z.B. Fürstabtei St. Gallen, Grossmünster Zürich) bildeten sich hierarch. (Gross- und Untercellerar), funktionale (Weincellerar) und räuml. Differenzierungen (Kloster, Kelnhöfe) heraus. Das Amt verschwand in der Schweiz mit der Auflösung der geistl. Grund- und Territorialherrschaften.
Quellen und Literatur
Weblinks