Der Ausdruck Drei Bünde oder Gemeine Drei Bünde bezeichnet den Verband, in den sich im ehemaligen Churrätien ab 1450 der Gotteshausbund (1367), der Graue Bund (1395/1424) und der Zehngerichtenbund (1436) integrierten. Mit dem Bundesbrief vom 23. September 1524 gaben sich die Drei Bünde eine gemeinsame Verfassung. Dadurch erlangten sie den Status eines republikanischen Freistaates, der bis 1798 bestand (Graubünden).
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