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Werdenberger Landhandel

Im Werdenberger Landhandel verlangten die Untertanen der Glarner Vogtei Werdenberg, dass der Glarner Rat die 1705 auf Betreiben der Landsgemeinden eingezogenen Freiheitsbriefe von 1667 und 1687, die den Werdenbergern Selbstbestimmungs- und Nutzungsrechte gegenüber dem Glarner Landvogt garantiert hatten, wieder herausgebe. 1719 verweigerten sie dem neuen Glarner Vogt die Huldigung. Die von beiden Parteien angerufene Tagsatzung brachte die Untertanen dazu, am 15. Juli 1720 den Eid zu leisten. Weil Glarus entgegen seinem Versprechen die Urkunden nicht aushändigte, eskalierte der Konflikt. 1722 schickte Glarus Truppen, konfiszierte die Güter der geflüchteten Anführer und verhängte Todesurteile, die allerdings nicht vollzogen wurden. Wie schon 1525 reorganisierte Glarus 1725 nach der Unterwerfung der Untertanen die Verhältnisse zu seinen Gunsten und sicherte sich so die Landvogtei bis 1798.

Quellen und Literatur

  • H. Tschirky, «Unruhen und Volksaufstände in der Grafschaft Werdenberg», in Werdenberger Jb. 18, 2005, 60-100
  • R. Schlaepfer, «Darst. von grosser Spannweite: Der Werdenberger Landhandel in der Lit.», in Werdenberger Jb. 18, 2005, 113-123
Weblinks

Zitiervorschlag

Andreas Würgler: "Werdenberger Landhandel", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.10.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/026886/2013-10-03/, konsultiert am 28.03.2024.