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Erziehungsheime

E. sind öffentlich kaum reglementierte, z.T. private Institutionen, welche die Erziehung von meist gefährdeten und straffälligen Kindern und Jugendlichen (Jugend) auf kollektive, ausserfamiliäre Weise leisten (Anstaltswesen). Sie bieten den Insassen für eine befristete oder unbestimmte Dauer einen von professionellem Erziehungspersonal pädagogisch gestalteten Lebensraum, wenn die Fam. das Wohl des Kindes oder den Bedarf sonderpädagog. und therapeut. Massnahmen nicht - oder nicht mehr - zu gewährleisten vermag.

Sozialgeschichtlich gesehen, gehen E. auf das ma. Spital zurück, welches bis ins 18. Jh. als Armen-, Kranken-, Erziehungs- und Strafanstalt sowie als Untersuchungsgefängnis diente (Gefängnisse). Das 1862 gegründete Wartheim in Muri bei Bern gilt als erstes sog. Heim der Schweiz. Ende des 19. Jh. erhielten versch. Anstalten die mildere Bezeichnung "Erziehungsanstalt". Die Differenzierung der Klientel erfolgte nach Alter, nach dem Grad der Gesundheit bzw. Pflegebedürftigkeit und schliesslich nach eruierter Normalität bzw. sozialer Devianz. So entstand auch unter dem Einfluss von Reformpädagogik, Jugend- und Arbeiterbewegung sowie der "Heimkampagne" der Studentenbewegung von 1968 eine Vielfalt an psychiatr., sonder- und sozialpädagog. Einrichtungen der stationären und teilstationären Jugendhilfe, die als E. staatlich anerkannt sind: etwa Kinder-, Schul- und Jugendheime, Beobachtungs-, Durchgangs- und Therapieheime, heilpädagog. Grossfamilien und sozialpädagog. Wohngemeinschaften.

1999 waren von der interkant. Heimvereinbarung 449 Erziehungseinrichtungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit insgesamt 11'581 Plätzen anerkannt. Die E. liegen juristisch gesehen an der Schnittstelle von Eltern-, Schul-, Sozial-, Jugendhilfe-, Jugendstraf- und Berufsbildungsrecht. Heimplatzierungen zum Schutze des Kindes können auf freiwillige Veranlassung der Eltern erfolgen, auf Druck der Vormundschaftsbehörden als zivilrechtl. Massnahme oder durch Instanzen der Schule oder der Jugendstrafrechtspflege als öffentl.-rechtl. Massnahme.

Quellen und Literatur

  • Aufwachsen ohne Eltern, hg. von J. Schoch et al., 1989
  • M. Ruchat, L'oiseau et le cachot, 1993
Weblinks

Zitiervorschlag

Hannes Tanner: "Erziehungsheime", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.05.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027150/2006-05-29/, konsultiert am 21.04.2024.