1848 wurde die Post, 1874 die Telegrafie (Telegraf) zur Bundesaufgabe erklärt, was ein Monopol begründete, dem 1878 auch das Telefon unterstellt wurde. Die Post- und die Telegrafenverwaltung (inklusive Telefon) bildeten zwei eigene Direktionen (Post). Ab den 1850er Jahren erhoffte man sich von deren Zusammenfassung Einsparungen bei Verwaltung und Betrieb, weil ein grosser Teil der Telegrafen- und später der Telefonstellen in Postgebäuden untergebracht waren. 1920-1928 erfolgte die schrittweise Vereinigung zur PTT. 1920 übernahm der Oberpostdirektor die Leitung der Obertelegrafendirektion, wobei die Betriebsstruktur mit separaten Kreispost- und Kreistelegrafendirektionen (später Kreistelefondirektionen) unverändert blieb. 1926 wurde der Oberpostdirektor zum Generaldirektor der Post- und Telegrafenverwaltung ernannt, 1928 zum Generaldirektor der Post-, Telegrafen- und Telefonverwaltung (PTT). 1921 übernahm die PTT die Verantwortung für die Post- und Fernmeldedienste von Liechtenstein. Ab 1923 übermittelte die PTT zudem Radio- und ab 1953 Fernsehsendungen und war von der Gründung der Schweizerischen Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) 1931 bis Ende der 1980er Jahre für Beschaffung und Unterhalt der SRG-Studioeinrichtungen zuständig. Die PTT war ein selbstständiger eidgenössischer Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Regiebetriebe). Der Bundesrat übte die Oberaufsicht über Geschäftsführung und Finanzen aus und erteilte die zur Wahrung der Landesinteressen nötigen Weisungen.
Bis 1960 leitete ein Generaldirektor die PTT. Das Bundesgesetz über die Organisation der PTT von 1960 gliederte die Generaldirektion neu mit drei Generaldirektoren in die Departemente Post, Fernmeldedienste und Präsidialdepartement. Neu stand PTT für Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe. 1965 wurde die konsultative PTT-Konferenz als beratendes Organ für Fragen zum Verhältnis zwischen den PTT-Betrieben und ihren Kunden eingeführt. 1970 erhielt die PTT eine ähnliche Autonomie wie die SBB und einen vom Bundesrat bestellten Verwaltungsrat. Das Unternehmen wurde betriebswirtschaftlich geführt, aber mit Rücksicht auf die Landesinteressen, die als Begründung für die Quersubventionierung der Post- durch die Fernmeldedienste herangezogen wurden. In den 1980er Jahren wurde die Monopolstellung im Fernmeldebereich kritisiert, was zum Fernmeldegesetz von 1991 führte. Etwa gleichzeitig sah sich die PTT vermehrter Konkurrenz in den Bereichen Express- und Paketdienste ausgesetzt. Eine neue PTT-Unternehmensstrategie richtete die Bereiche Post und Telekommunikation stärker auf ihre eigenen Märkte aus. Die PTT-Reform führte 1990 die Kostentransparenz ein, beendete die Quersubventionierung und teilte das Unternehmen 1993 in Post PTT und Telecom PTT. Die Telecom PTT ging in der Folge verschiedene ausländische Beteiligungen ein, die aber weitgehend scheiterten. Das 1996 eingeführte Internetportal Blue Window entwickelte sich hingegen rasch zum schweizerischen Marktleader. Das Fernmeldegesetz von 1997 (1998 in Kraft) bewirkte eine Liberalisierung des Fernmeldemarkts, das Postgesetz aus dem gleichen Jahr dagegen aus Rücksicht auf die Grundversorgung nur eine stark eingeschränkte Öffnung des Postmarkts. Postorganisations- und Telekommunikationsunternehmungsgesetz trennten die PTT 1998 in Post und Swisscom AG auf. Die Swisscom AG als privatwirtschaftliches Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung des Bundes und Die Post als öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes waren fortan zwei unabhängige Unternehmen.
1950 beschäftigte die PTT rund 30'000 Personen, 1975 waren es 50'000 und auf dem Höhepunkt 1992 63'992. Zum Zeitpunkt ihrer Auflösung war die PTT der grösste Arbeitgeber der Schweiz und generierte mit 13 Mrd. Franken den grössten Inlandumsatz.