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Konfirmation und Firmung

Die Konfirmation ist eine durch die evangelisch-reformierte Kirche vorgenommene gottesdienstliche Handlung, in der die Getauften als aktive Mitglieder in die Gemeinde eingeführt werden. Ein einheitliches Konfirmationsverständnis gab es jedoch nie. Huldrych Zwingli und Johannes Calvin, die das katholische Sakrament der Firmung ablehnten, führten in der Reformation die kirchliche Unterweisung für Kinder und Jugendliche als nachgeholten Taufunterricht oder als Vorbereitung für die Zulassung zum Abendmahl ein (Religionsunterricht). Diese Vorbereitung wurde mit der confirmatio abgeschlossen, einer Lehrprüfung vor dem Pfarrer. Die Anfänge der modernen Konfirmation und Firmung liegen jedoch in Pietismus und Aufklärung. Als ihr Schöpfer gilt der Frankfurter Pietist Philipp Jakob Spener, der 1668 das persönliche Gelübde und seelsorgerische Ermahnungen ins Zentrum rückte. Die öffentliche Konfirmation bürgerte sich in der Schweiz nur langsam und zunächst in den ländlichen Gemeinden von Basel (1725), Biel (1752) und Zürich (1760) ein. Erst um 1850 war sie überall eingeführt. In der französischen Schweiz war die Neuenburger Kirche (Osterwald-Liturgie) die erste, welche die öffentliche Konfirmation einführte (ratification genannt). 1725 folgten die Pfarreien des Kantons Waadt, trotz der Reserve Berns, 1737 jene Genfs. Die Konfirmation fand und findet in der deutschen Schweiz an einem Sonntag nach Pfingsten statt, in Neuenburg, der Waadt und Genf am Palmsonntag.

Reformierte Konfirmanden der Kirchgemeinde Pully-La Rosiaz am Palmsonntag 1963 (Privatsammlung).
Reformierte Konfirmanden der Kirchgemeinde Pully-La Rosiaz am Palmsonntag 1963 (Privatsammlung). […]

Verschiedene Konfirmationsverständnisse überlagerten sich und lösten sich ab. Die Konfirmation galt lehrmässig als Bestätigung der Kindertaufe und als Zulassung zum Abendmahl. Im Pietismus stand das persönliche Bekenntnis der zum Glauben Erweckten im Vordergrund; der Konfirmationsspruch betonte als Lebenslosung den individuellen Glaubensstand. Im 19. Jahrhundert gab die Aufklärung der Konfirmation eine stark moralisierende, rationalisierende Note und machte aus ihr eine emotionale, kirchliche Jungbürgerfeier, einen rite de passage (Übergangsriten), der auch in die Vorrechte der Erwachsenen – etwa Kleidung und Genussmittel – einführte. Daher rührt die starke Verwurzelung der Konfirmation im gesellschaftlichen Bewusstsein. Heute dominiert der Versuch, sie anlässlich des Übergangs vom Kindes- zum Jugendalter als besonderen Gottesdienst zu verstehen, in dem die gewonnene Identität und Autonomie kirchlich-religiös begangen und bekräftigt wird (Mündigkeit). Die Konfirmation ist in der reformierten Bevölkerung fest verankert. 1998 liessen sich über 80% der jungen Reformierten konfirmieren.

Bischof Amédée Grab und ein Firmling in der Kirche Saint-François-de-Sales in Genf, Anfang der 1990er Jahre. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Bischof Amédée Grab und ein Firmling in der Kirche Saint-François-de-Sales in Genf, Anfang der 1990er Jahre. Fotografie von Jean-Claude Gadmer © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.

Der reformierten Konfirmation entspricht in den katholischen, christkatholischen, ostkirchlichen und anglikanischen Kirchen das Sakrament der Firmung (lateinisch confirmatio oder Stärkung des Glaubens), das die Taufe ergänzt und vollendet. Der in den Ostkirchen heute noch bestehende Brauch, die Kleinkinder sofort nach der Taufe zu firmen, wurde in der Westkirche ab dem 12. Jahrhundert aufgegeben. In der katholischen Kirche der Schweiz wird das Sakrament der Firmung, das vom Konzil von Trient aufgewertet wurde, den in der Regel zehn- bis zwölfjährigen Kindern vom Bischof oder – seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil – auch von einem von ihm beauftragten Priester gespendet. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz wurde das Firmalter auf 16 bis 18 Jahre angehoben, wodurch das Fest auch bei den Katholiken den Charakter eines religiösen und gesellschaftlichen Übergangsritus angenommen hat.

Quellen und Literatur

  • H. Vuilleumier, Histoire de l'église réformée du pays de Vaud 4, 1933, 136-147
  • L. Vischer, Die Gesch. der Konfirmation, 1958
  • C. Burckhardt-Seebass, Konfirmation in Stadt und Landschaft Basel, 1975
  • TRE 19, 437-451
  • Confirmation et multitudinisme, 1990
  • W. Kramer, «Konfirmation als Kasualgottesdienst: Welcher Kasus wird begangen?», in Der evang. Erzieher 49, 1997, 295-307
Weblinks

Zitiervorschlag

Werner Kramer: "Konfirmation und Firmung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.10.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027285/2008-10-28/, konsultiert am 14.09.2024.