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Trattrecht

Das Recht, Vieh nach der Getreide- oder Grasernte auf fremde Güter zur Weide (mittelhochdeutsch tratt) zu treiben: zur Brach- und Stoppelweide auf die Äcker und zur Herbst-, manchmal auch zur Frühlingsweide auf die Wiesen (französisch vaine pâture, italienisch diritto di libero pascolo). Bis zur Agrarmodernisierung im 18. und 19. Jahrhundert war dieses Nutzungsrecht unter verschiedenen Bezeichnungen in den meisten Regionen verbreitet. In den deutschen Quellen wird das Trattrecht oft zusammen mit den Weg- und Überfahrtsrechten alliterativ als tritt und tratt oder trieb und tratt aufgeführt. In Graubünden hat sich das Trattrecht, hier Gemeinatzung genannt (italienisch compascolo), für das Kleinvieh zum Teil bis in die jüngste Zeit erhalten.

Quellen und Literatur

  • Idiotikon 6, 305
  • J.M. Curschellas, Die Gemeinatzung, 1926
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Trattrecht", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 01.09.2004. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/027591/2004-09-01/, konsultiert am 06.10.2024.