Die beiden Vereinigungsurkunden (Actes de réunion) von 1815 regelten den Anschluss der Gebiete des ehemaligen Fürstbistums Basel an die Kantone Bern bzw. Basel; die eidgenössische Tagsatzung übernahm für beide Urkunden die Garantie. Der Wiener Kongress hatte die genannten Gebiete der Schweiz zugesprochen und zwischen Bern (Berner Jura) und Basel (Birseck, Pfeffingen) aufgeteilt. Im Schlussdokument vom 20. März 1815 über die Schweiz verlangte er in Artikel 3 Absatz 3, dass die Modalitäten der Vereinigung durch zwei paritätische Kommissionen auszuhandeln seien; die Vertreter aus dem ehemaligen Fürstbistum wurden vom eidgenössischen Vorort Zürich ausgewählt. Am 7. November 1815 fanden in Arlesheim die Verhandlungen einer aus drei Birsecker und drei Basler Vertretern gebildeten Kommission statt.
Die andere Kommission bestand aus sieben Vertretern der Berner Regierung und sieben jurassischen Notablen. Vom 3. bis 14. November 1815 handelte sie in Biel die 25 Artikel der Vereinigungsurkunde des Jura mit dem Kanton Bern aus. Neun Artikel betrafen die Gewährleistung der katholischen Religion (Bistumsfrage, Religionsunterricht, Pfarrwahl und Pfarrbesoldung, Pension des Fürstbischofs Franz Xaver von Neveu). Die übrigen Artikel regelten unter anderem die Rechtsstellung der Jurassier, die Religionsfreiheit für die Täufer, die Beibehaltung bzw. Aufhebung der französischen Rechtsordnung, Steuerfragen und Sonderbedingungen für die Stadt Biel. Diese Vereinigungsurkunde blieb bis weit ins 20. Jahrhundert ein Zankapfel in der Jurafrage.