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Chemische Waffen

Als C. gelten chem. Kampfstoffe in flüssiger, gasförmiger oder fester Form, die von Granaten, Raketen oder Flugzeugen in ihre Zielgebiete getragen werden und dort töten oder vorübergehend kampfunfähig machen. Trotz wiederholter Ächtung der Kampfführung mit C. (z.B. im sog. Genfer Protokoll von 1925) ist ein völkerrechtl. Verbot lange nicht zustande gekommen. Die Schweiz ratifizierte 1995 das im Mai 2001 von 143 Staaten anerkannte Chemiewaffen-Übereinkommen, das Entwicklung, Produktion, Besitz, Weiterverbreitung und Einsatz von C. verbietet.

Der erste massive Gaseinsatz im 1. Weltkrieg (April 1915) überraschte die Schweizer Armee völlig. Erst 1917 war sie in der Lage, eine Sack-Gasmaske nach franz. Muster bereitzustellen. Diese schützte jedoch ungenügend, und ab März 1918 wurde eine Maske nach dt. Trockenfilter-Typ in kleiner Zahl bei den Grenztruppen eingeführt. Nach Kriegsende stellte die Armee alle Arbeiten im Gasschutz ein. Da jedoch die Bedrohung anhielt, wurde 1923 die Gasstelle, das spätere Labor Wimmis, eingerichtet. Sie entwickelte die Armee-Gasmaske 33 und andere Gasschutz-Mittel. Ab 1938 gab es Gasoffiziere und speziell ausgebildete Soldaten des Gasdienstes. Im zivilen Bereich war der Gasschutz lange umstritten. Von pazifist. Seite wurde die Meinung vertreten, dass man sich gegen einen erwarteten aerochem. Krieg nicht mehr schützen könne. Trotzdem wurden der Gasschutz vorangetrieben, Konzepte erarbeitet und Zivilgasmasken bereitgestellt, da von ziviler wie auch militärischer Seite Zweifel an der Wirksamkeit des Genfer Protokolls bestanden. Aus militärischer Sicht galt die Fähigkeit zur Vergeltung als beste Vorbeugung vor Angriffen mit C. Deshalb wurde 1937 ein eigenes C.-Programm gestartet. Hergestellt wurden ab 1939 das Hautgift Yperit (RN 1) und das Tränengas Chloracetophenon (RN 2). Der Maskenbrecher Clark I (RN 3) konnte wegen Arsenmangels nicht hergestellt werden. Grosse Probleme bei der Fabrikation und Lagerung von RN 1 und die Erkenntnis, dass die Menge ungenügend war, um einen Gegner abzuschrecken, führten 1943 zur Beendigung des Programms. RN 1 wurde nach dem 2. Weltkrieg verbrannt, RN 2 polizeilichen Zwecken zugeführt. Heute verfügt die Schweizer Armee über eine mit andern Streitkräften vergleichbare Schutzausrüstung, einen AC-Schutzdienst und ein AC-Zentrum (Ausbildung, Laboratorium) in Spiez. Der Zivilbevölkerung stehen mit Filtern ausgerüstete Schutzräume und Schutzmasken zur Verfügung.

Quellen und Literatur

  • R. von Falkenstein, Vom Giftgas zur Atombombe, 1997
  • P. Hug, «Biolog. und chem. Waffen in der Schweiz zwischen Aussen-, Wissenschafts- und Militärpolitik», in SQ 23, 1997, 15-120
Weblinks

Zitiervorschlag

Rainer von Falkenstein: "Chemische Waffen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 19.12.2003. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/043555/2003-12-19/, konsultiert am 18.04.2024.