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Orden

Nach den weltl. Ritterorden, die von europ. Fürsten gegründet worden waren (z.B. der Burgunder O. vom Goldenen Vlies), zeichneten die Verdienstorden ab dem 16. Jh. militär. und zivile Leistungen aus. Unter den Ordensträgern waren viele Schweizer in Fremden Diensten. In Frankreich erhielten Katholiken ab 1693 den St.-Ludwigs-O., Reformierte ab 1759 den O. für militär. Verdienste. Der Papst verlieh den Goldenen Sporn, der Hzg. von Savoyen den O. der Hl. Mauritius und Lazarus. Die eidg. Orte kannten keine derartigen Auszeichnungen. In seltenen Fällen gaben einige Gedenkmedaillen ab. So würdigte Bern die Lausanner, welche die Festnahme von Major Jean Daniel Abraham Davel ermöglicht hatten. In der Restaurationszeit verlieh die Tagsatzung Regimentsangehörigen, die während der Hundert Tage dem franz. König Ludwig XVIII. die Treue hielten, eine sog. Treuemedaille und jenen, die den Tuileriensturm überlebt hatten, eine Medaille für Ehre und Treue. 1823 verlieh sie in einem einmaligen Akt Hans Conrad Escher postum den Ehrentitel "von der Linth".

Im 19. Jh. wuchs das Unbehagen gegenüber den von einem anderen Land dekorierten Schweizern, da diese womöglich fremden Interessen näher standen als den eigenen. Die O. wurden wie die Fremden Dienste und die Pensionen angeprangert. Art. 12 der Bundesverfassung (BV) von 1848 bestimmte denn auch für Mitglieder der Bundesbehörden, eidg. Zivil- und Militärbeamte sowie eidg. Repräsentanten oder Kommissarien, dass "weder Pensionen oder Gehalte, noch Titel, Geschenke oder O." angenommen werden dürften. Bei der Revision 1874 wurde das Verbot auf die Armee ausgedehnt. Eine 1928 eingereichte Volksinitiative führte zu einem Gegenvorschlag des Bundesrats, der 1931 angenommen wurde. Nun galt das Verbot auch für kant. Exekutiv- und Legislativmitglieder. Trotzdem erhielten Schweizer ohne offizielle Funktion O., wie z.B. franz. Ritter der Ehrenlegion. Die BV von 1999 hob zwar Art. 12 auf, aber das Verbot, ausländ. Auszeichnungen oder Titel anzunehmen, besteht im Gesetz von 2001 weiter. Die Schweiz verleiht nach wie vor keine O. Verdiente Persönlichkeiten werden einzig mit dem Ehrenbürgerrecht einer Gem. ausgezeichnet.

Quellen und Literatur

  • Les ordres royaux et impériaux français et les Suisses, Ausstellungskat. Pregny-Genf, 1994
Weblinks

Zitiervorschlag

Lucienne Hubler: "Orden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.06.2010, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/046861/2010-06-17/, konsultiert am 23.01.2025.