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LandeshauptmannVeltlin

Der oberste Vertreter der Drei Bünde im ganzen Veltlin inklusiv Bormio und Chiavenna hiess Landeshauptmann (governatore generale). Er residierte in Sondrio, besass das Aufsichtsrecht über die Verwaltung und die öffentliche Ordnung, befehligte die aus Veltlinern bestehende Talmiliz und amtierte als Podestà im mittleren Terzier (Sondrio). Ferner war er oberster Gerichtsherr in den drei Talterzieren sowie in der Grafschaft Chiavenna, nicht aber in Bormio. Ursprünglich wurde er vom Bundstag, ab 1603 von den Hochgerichtsgemeinden gewählt. Der Landeshauptmann war meist ein Angehöriger des Bündner Herrenstandes.

Weblinks

Zitiervorschlag

André Holenstein: "Landeshauptmann (Veltlin)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/048858/2008-11-11/, konsultiert am 21.04.2024.