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Service public

Der Begriff S. wurde ab 1873 im franz. Verwaltungsrecht benutzt. Im späten 19. und frühen 20. Jh. bildete sich eine franz. Schule (sog. école de Bordeaux) des S. heraus. Sie verstand unter dem S. die eigentl. Verwaltung und die öffentl. Unternehmen, ausserdem im öffentl. Interesse stehende Warenproduktionen oder Dienstleistungen, die durch private Inhaber einer staatl. Konzession erbracht wurden (Öffentlicher Sektor). In der dt. und deutschschweiz. verwaltungsrechtlichen Tradition entsprach der franz. S. der sog. öffentlichen Anstalt und der öffentl. Fürsorge. Der Jurist Fritz Fleiner erwähnte den S. erstmals in einer Fussnote im Werk "Institutionen des Dt. Verwaltungsrechts" (81928). In der Westschweiz hielt der Begriff 1894 Einzug in die Verwaltungssprache. In der franz. Version des ZGB tauchte er 1907 auf. Bis in die 1980er Jahre wurde die in den französischsprachigen Bundestexten benutzte Wendung S. in den dt. Versionen mit "öffentl. Gebrauch" oder "öffentl. Dienst", mit "Staatsdienst" oder "Grundversorgung" wiedergegeben. In der ital. Schweiz wird der Begriff S. zudem oft synonym für den öffentl. Dienst benutzt.

In den 1980er Jahren fand der Begriff auch Eingang in deutschsprachige Gesetzes- und Verwaltungstexte und erlebte in den 1990er Jahren unter dem Eindruck der umstrittenen Liberalisierung, Deregulierung und Privatisierung im öffentl. Sektor einen Boom, auch als polit. Kampfvokabel. Im Zentrum standen dabei die unter Druck geratenen Netzdienstleister PTT und SBB bzw. öffentl. Transportunternehmen und die Elektrizitätswirtschaft. Während Träger eines S. und die Dienstleistung an sich vor der Reformära oft zusammenfielen, kam es unter dem Eindruck der EU-Wettbewerbspolitik und der Globalisierung am Ende des 20. Jh. zur vermehrten Entkoppelung, weil die früheren Erbringer ihre Monopole einbüssten. Aus volkswirtschaftl. Sicht ist der S. nur schwer einzuschätzen, etwa weil zahlreiche Angestellte einen S. erbringen, obwohl sie statistisch nicht zu den Beschäftigten des öffentl. Sektors gezählt werden (z.B. Angestellte im öffentl. Verkehr oder bei öffentl.-rechtl. Radio- und Fernsehanstalten).

Quellen und Literatur

  • R. Lorétan, Droit public et droit privé dans le service public, 1937
  • M. Bridel, Précis de droit constitutionnel et public suisse, 2 Bde., 1959-65
  • J.-P. Jubin, La notion de service public en droit suisse, 1986
  • Vom S. zum Service au Public, hg. von R. Blindenbacher et al., 2000
  • A. Pelizzari et al., S., 2005
Weblinks

Zitiervorschlag

Gisela Hürlimann: "Service public", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 14.06.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/049483/2011-06-14/, konsultiert am 22.03.2023.