Die in den 1870er Jahren als Armenanstalt gegründete Einrichtung in der Zürcher Gemeinde Uitikon war ab 1926 eine Arbeitsanstalt für straffällige und administrativ versorgte junge Männer (Administrative Versorgung). 2006 wurde sie in ein Massnahmenzentrum (Gefängnisse) für Straftäter im Alter von 16 bis 25 Jahren umgewandelt.
Ein Konkordat von Armenfürsorgen (Fürsorge) mehrerer Gemeinden des Bezirks Zürich richtete 1873/1874 in der ehemaligen Barockresidenz der Gerichtsherren von Uitikon ein «Armenhaus mit verschärfter Disziplin» ein. Anlass dazu hatte die 1869 erfolgte Erneuerung der Kantonsverfassung gegeben, welche Subventionszahlungen an Zwangserziehungsanstalten (Anstaltswesen) ermöglichte. 1882 übernahm der Kanton die Trägerschaft der Einrichtung. Die Korrektionsanstalt, wie sie nun bis 1926 hiess, nahm bis zu 40 erwachsene, arbeitsfähige Personen beiderlei Geschlechts auf, welchen die Fürsorgebehörden «Arbeitsscheu» oder «Liederlichkeit» vorwarfen. Die Eingewiesenen, von denen rund 10% Frauen waren, wurden zur Selbstversorgung in einem kleinen Landwirtschaftsbetrieb beschäftigt, ausserdem in der Holzverarbeitung sowie in einer Schreinerwerkstatt und einer Schneiderei. 1920 wurden die alten Schlafsäle durch einen Neubau (später «Burschenhaus» genannt) ersetzt, der verteilt auf Einzel-, Dreier- und Viererzimmer maximal 50 Plätze bot.
Mit der Einführung des kantonalen Gesetzes über «die Versorgung von Jugendlichen, Verwahrlosten und Gewohnheitstrinkern» von 1925 wurde die Zürcher Anstaltslandschaft umstrukturiert und die Korrektionsanstalt in eine offen geführte Arbeitserziehungsanstalt für junge Männer im Alter von 18 bis 30 Jahren umgewandelt. Als Verwalter amtierte von 1926 bis 1957 Fritz Gerber-Boss, der das neue Betriebskonzept massgeblich prägte. Unter Verzicht auf Sicherungsmassnahmen etablierte er ein hierarchisches Gruppensystem zur Selbstverwaltung der Eingewiesenen, das als pionierhaft galt. Mit seinen Kontroll- und Sanktionsmechanismen und dem Loyalitätsgebot gegenüber der Anstaltsleitung nahm das System allerdings zunehmend totalitäre Züge an, wie Berichte von Betroffenen (u.a. Arthur Honegger) belegen. Eine vom Regierungsrat eingesetzte Untersuchungskommission stellte 1954 erhebliche Mängel im Anstaltsbetrieb fest und kritisierte unter anderem die ungenügende psychologisch-psychiatrische Betreuung (Psychiatrie). Für Gerber, der 1957 in den ordentlichen Ruhestand trat, blieb die Kritik weitgehend folgenlos; Hinweise auf ein modifiziertes Gruppensystem finden sich bis in die 1960er Jahre.
Dank Investitionen der Kantonsverwaltung in den «Musterbetrieb» erlebte die Anstalt unter Gerber ein starkes Wachstum und steigerte ihre Aufnahmekapazität ab den späten 1930er Jahren auf permanent über 80 Plätze. Die Mehrheit der Einweisungen erfolgte auf gerichtlichem Weg (Strafrecht). Schätzungsweise ein Viertel bis ein Drittel der Internierten waren administrativ Eingewiesene, die mit Aufenthalten von bis zu drei Jahren häufig länger in der Anstalt verblieben als die strafrechtlichen Gefangenen. Der Personaletat wurde unter der Leitung Gerbers nicht klar ausgewiesen. Um 1960 beschäftigte die Einrichtung 27 Angestellte zuzüglich der Beamten im Nebenamt (Arzt, Pfarrer, Psychiater).
Zur Versorgung der Anstalt arbeiteten die Internierten in der Schneiderei, der Schusterei, der Küche und im Haushalt; Arbeiten im ca. 60 ha umfassenden Landwirtschaftsbetrieb mit Nutzvieh, in der Holzverarbeitung oder der Teppichweberei (Textilindustrie) führten sie auch für auswärtige Auftraggeber aus. Die Gefangenen leisteten viele Unterhaltsarbeiten und die Lebensmittelversorgung selbst, was die Betriebskosten der Anstalt bis in die 1960er Jahre tief hielt. Grundsätzlich war vorgesehen, dass die Jugendlichen eine Berufsausbildung in Form eines landwirtschaftlichen Lehrjahrs oder einer Lehre in der Gärtnerei, Schreinerei oder Schlosserei (ab ca. 1945) absolvierten. In vielen Fällen kam dies jedoch aufgrund der kurzen Aufenthaltsdauer oder wegen angeblich mangelnder Fähigkeiten nicht in Frage. Lehrlingslöhne oder andere Arbeitsentschädigungen wurden bis in die 1970er Jahre nicht entrichtet.
Durch die Aktionen der von der 1968er-Bewegung (Jugendunruhen) angestossenen Heimkampagne (Erziehungsheime) und insbesondere die aufsehenerregende Massenflucht von 17 Jugendlichen im Herbst 1971 geriet die Anstalt in den Fokus der Medien. Kritisiert wurden vor allem Bestrafungen wie Kahlrasur, Essensentzug und wochenlanger Arrest. Nach 1975 erfolgten massgebliche Reformen, so 1977 die Trennung der verschiedenen Gefangenengruppen und 1979 die Einführung eines Stufensystems mit geschlossener Eintrittsabteilung (GEA). Letzteres führte im Herbst 1979 zu neuerlichen Protesten linker und autonomer Kreise. Ausserdem steigerte das Konzept der GEA den Betreuungsaufwand, wodurch der Personalbestand sprunghaft auf 51 Vollzeit- und 14 Teilzeitstellen anstieg, während die Zahl der Eingewiesenen auf rund 40 Personen sank. Die 2006 in Massnahmenzentrum Uitikon umbenannte Einrichtung startete im Herbst 2014 nach Umbauarbeiten mit einem neuen Betriebskonzept. 2023 bot die Anstalt insgesamt 64 Vollzugsplätze an.