Die Anstalt in Hindelbank wurde 1866 vom Kanton Bern in einem 1721-1725 von Hieronymus von Erlach erbauten Schloss im südlichen Teil der Emmentaler Gemeinde eröffnet. Die Einrichtung diente zunächst als Armenverpflegungsanstalt (Fürsorge), bevor sie 1896 in eine Arbeitsanstalt umgewandelt wurde (Administrative Versorgung). Sie nahm ausschliesslich Frauen auf. Mit der Eingliederung einer Strafanstalt 1911 wurde Hindelbank zur grössten Justiz- und Massnahmenvollzugseinrichtung (Strafvollzug) für Frauen in der Schweiz (seit 2016 Justizvollzugsanstalt Hindelbank).
Die Einrichtung in Hindelbank war nach derjenigen im Bärau-Gut bei Langnau im Emmental (1849) die zweite vom Kanton Bern getragene Armenverpflegungsanstalt und nahm offiziell bis zu 270 weibliche «Notarme» aller Alterskategorien auf (Armut). Bis zur Umwandlung in eine Arbeitsanstalt 1896 war sie stets voll- oder sogar überbelegt, zumal entgegen dem Aufnahmereglement auch physisch und psychisch Beeinträchtigte eingewiesen wurden. Danach erfolgten die Einweisungen in der Regel gemäss dem Gesetz betreffend Errichtung kantonaler Arbeitsanstalten (1884) auf administrativem Weg; die Zahl der gleichzeitig Internierten sank in den folgenden Jahrzehnten auf 70 bis 100 Frauen. 1911 wurde nach einem Brand in der Strafanstalt St. Johannsen die dortige Frauenabteilung nach Hindelbank (nun «Weiber-, Zucht- und Korrektionshaus») verlegt, wodurch sich die von Anfang an prekären Platz- und Hygieneverhältnisse weiter verschlechterten. Der multifunktionale Charakter der Einrichtung, die ab 1957 Anstalten in Hindelbank genannt wurde, blieb bis zum Ende der administrativen Versorgungen 1981 bestehen.
Bis zum Zweiten Weltkrieg machten administrative rund zwei Drittel aller Einweisungen aus, danach drehte sich das Verhältnis innerhalb weniger Jahre zugunsten der strafrechtlichen Internierungen. Rund 60% der eingewiesenen Frauen waren Mütter (Mutterschaft). Bis zur Einrichtung einer Mütter- und Säuglingsabteilung 1962, aufgrund Platzmangels teils auch noch später, wurden schwangere Eingewiesene nach der Entbindung im Frauenspital Bern vom Kind getrennt in die Anstalt zurückversetzt. Dabei kam es zu dauerhaften Fremdplatzierungen (Kindswegnahme) und Adoptionen der Kinder, deren Ausmass nicht bekannt ist. Um 1960 setzte eine deutliche Verjüngung der Internierten ein, die symptomatisch war für eine Überforderung der Behörden im Umgang mit als normabweichend taxiertem Verhalten weiblicher Jugendlicher (besonders hinsichtlich der Sexualität) sowie für fehlende alternative Massnahmenvollzugs- und Betreuungsangebote. In den frühen 1980er Jahren nahmen Einweisungen aufgrund von Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Drogen) stark zu. Sie führten zu einer erneuten Voll- bzw. Überbelegung der Anstalt und zu einem vorübergehenden Aufnahmestopp.
Eine räumliche Trennung der unterschiedlichen Kategorien von Eingewiesenen fand erst 1961-1962 mit dem Bau separater Pavillons für erstmalige und «rückfällige» Internierte statt. Zwischen administrativ und strafrechtlich Eingewiesenen blieb bis in die 1970er Jahre die braune respektive blaue Anstaltskleidung das einzige Unterscheidungsmerkmal. 1973-1979 existierte eine Jugendabteilung, die die Trennung der Jugendlichen von den übrigen Frauen gewährleisten sollte. Nach deren Schliessung übernahmen in den frühen 1980er Jahren eine geschlossene Abteilung im Jugendheim Lory in Münsingen und ab 1984 die Anstalt für Nacherziehung (ANE) in der Jugendstätte Bellevue in Altstätten diese Aufgabe (Erziehungsheime). Eine Umzäunung des Anstaltsareals in Hindelbank erfolgte erst 1996. Der stufenweisen Entlassung in Form des halboffenen Vollzugs diente seit 1958 das Übergangsheim Steinhof in Burgdorf, welches 2022 von einer Aussenwohngruppe in Hindelbank abgelöst wurde.
Gesunde Internierte hatten sich in den Handarbeitswerkstätten und der Hauswirtschaft zu betätigen, wobei Wasch-, Näh- und Flickarbeiten – auch im Auftrag anderer staatlicher Einrichtungen – einen Grossteil der Arbeitskräfte band (Arbeit). Der Gartenbau und bis 1992 die Landwirtschaft dienten der Selbstversorgung und beschäftigten nur wenige Frauen. Das Arbeitsangebot wurde nach 1950 erweitert, blieb aber hauswirtschaftlich geprägt; ab 1961 ist zudem eine bescheidene Entschädigung (Pekulium) nachgewiesen. Schulunterricht war seit 1945 für alle Eingewiesenen bis 25 Jahre obligatorisch. Daneben existierte eine Palette an Freizeit- und Fortbildungskursen, die seit den späten 1950er Jahren kontinuierlich ausgebaut wurde. Die Leitung der Anstalt oblag einem Direktor und dessen Ehefrau als «Hausmutter». 1995 übernahm mit Marianne Heimoz erstmals im Schweizer Justiz- und Massnahmenvollzug eine Frau die Leitungsfunktion. Der Stab an Mitarbeitenden bestand bis 1983 teilweise aus Diakonissen, weiteren Angestellten sowie Beamten im Nebenamt (Anstaltsarzt, Geistliche beider Konfessionen, nach 1940 ein Anstaltspsychiater und eine Fürsorgerin). Der Personaletat erhöhte sich nach 1960 rasant und stieg bis 1982 von 27 Angestellten auf 52 Voll- und 16 Teilzeitstellen.
Nach dem Tod einer Gefangenen im September 1976 geriet die Anstaltsleitung in öffentliche Kritik. Zwei Petitionen von 66 Internierten an Bundespräsident Kurt Furgler wenige Monate später hatten eine Untersuchung der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen und schliesslich Anpassungen im Straf- und Massnahmenvollzug zur Folge. Die prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen insbesondere für die bis Anfang der 1980er Jahre administrativ versorgten Frauen werden in Berichten Betroffener deutlich. Hindelbank stand in der Regel am Ende einer langen, nicht selten in der Kindheit oder Jugend begonnenen Fremdplatzierungsbiografie, in der sich die jahrelange Stigmatisierung nach der Entlassung aus der Strafanstalt noch akzentuierte. Im Zuge der Aufarbeitung fürsorgerischer Zwangsmassnahmen entschuldigte sich Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf 2010 im Rahmen eines Gedenkanlasses in den Anstalten in Hindelbank im Namen des Bundes offiziell bei ehemals administrativ Versorgten für das ihnen zugefügte Unrecht.