Polit. Gem. BE, Amtsbez. Burgdorf. Die ausgedehnte Gem. umfasst die Viertel und Schulbez. Dorf (Ober- und Niederdorf H.), Busswil, Berg (mit Kaltacker), Rotenbaum (mit Lueg, Rinderbach), Weiler, Hofgruppen und Einzelhöfe in Hügellage sowie die Exklave Hirsegg. Sie erstreckt sich über den Heimiswilgraben an die Emme, ins Wynigen- und Känerichtal. 1250 Heimoltswiler. 1764 1'187 Einw.; 1850 2'357; 1900 2'340; 1950 2'212; 2000 1'543.
Im HochMA existierte ein Erdwerk im Tschoggen. Die Gf. von Kyburg waren im 13. und 14. Jh. in H. begütert. 1402 verkauften sie ihr Niedergericht H. mit Gerichtsstätte im Bühl der Stadt Burgdorf, die es später ihrer Vogtei Grasswil unterstellte. H. unterstand hochgerichtlich dem kyburg., dann bern. Landgericht Ranflüh, wurde aber von Bern zwischen 1502 und 1519 ans Schultheissenamt Burgdorf umgeteilt. Kirchlich gehörte H. zu Oberburg. Vor 1275 erfolgte die Abtrennung der "7 alten Höfe" und die Gründung einer zähring. oder kyburg. Eigenkirche im Oberdorf. 1340/41 erwarb Burgdorf den geteilten Kirchensatz H. für sein Armenspital von den Johannitern in Thunstetten und als Gabe des Kirchherrn Rudolf Pfrunder. Von da an betreute der Spitalkaplan von Burgdorf aus die Einwohner H.s. Zur Eindämmung der Täuferei liess Bern 1703-04 die heutige Kirche anstelle der Kapelle bauen, verselbstständigte die Kirchgemeinde und vergrösserte sie um den Gutisberg (ehemals bei Kirchberg) sowie das Niederdorf mit Busswil (ehemals bei Oberburg). Vereint wurden auch die zwei Armengem. Ober- und Niederdorf, beides ma. Zelgdörfer, die im 16. Jh. den Zelgbau aufgaben und die Allmenden aufteilten. Die z.T. auf Allmendland lebenden Tauner erhielten im 17. und 18. Jh. umstrittene Weiderechte. Im Gasthof Löwen (Tavernenrecht 1668) tagte das Gericht. Vor 1798 behinderte Burgdorf die gewerbl. Entwicklung (z.B. 1705 Schmiedeverbot). Noch heute dominiert die Landwirtschaft vor dem ländl. Kleingewerbe.