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GurzelenBE

Politische Gemeinde des Kantons Bern, Amtsbezirk Seftigen. Die Gemeinde in der Drumlinlandschaft zwischen Aare- und oberem Gürbetal umfasst die Dörfer Ober- und Niedergurzelen sowie einige Hofgruppen und Einzelhöfe. 1230/1231 Gurcellun. 1764 235 Einwohner; 1850 605; 1900 603; 1950 758; 2000 712.

Neolithische Einzelfunde wurden im Bachtel- und Gurzelenmoos, hallstättische Gräber um die Käserei und das Pfarrhaus, römische Siedlungsreste beim Geistacker und Spuren einer Altstrasse in Obergurzeln entdeckt. Die hochmittelalterliche Adelsherrschaft Gurzelen war im 13. Jahrhundert in zwei selbstständige Herrschaften unterteilt, je mit Dorf, Kirche und Herrschaftsinfrastruktur: Kirche, Turm (1254-1353 erwähnt) und Hof bildeten den Kern von Obergurzelen, Kirche und Burg (oder Gesäss, 1338 erstmals erwähnt) den von Niedergurzelen. Dieses gehörte den Freiherren von Wiler, die es vor 1259 den Freiherren von Strättligen, den Herren von Obergurzelen, und dem Ritter Jordan von Thun-Burgistein verkauften. Diese übergaben 1259 und 1263 die Kirchen dem Kloster Interlaken, welches die Pfarreien 1272 zusammenlegte und die Kirche Obergurzelen zur Kapelle degradierte. Nach 1300 fasste der neue Besitzer, der Berner Schultheiss Lorenz Münzer, die Gerichte Ober- und Niedergurzelen zusammen. Erbin wurde seine Tochter Anna, verheiratete Huter, die Gurzelen 1344 an die Familie von Bennenwil und von Lindach verkaufte. An der ab 1344 ausgebauten Burg und an der Herrschaft waren die von Bennenwil mit zwei und die von Lindach mit einem Drittel beteiligt. Der Lindach-Drittel kam an das Obere Spital Bern und wurde 1523 von der Familie von Wattenwyl auf Burgistein erworben. Ab 1364 kauften die Bernburger von Krauchthal die Burg ganz und die zwei Gerichtsdrittel. Davon ging ein Drittel als Ehesteuer an die Familie von Erlach, die ihn an einheimische Bauern veräusserte, der andere Drittel kam testamentarisch an die Kartause Thorberg und in der Reformation 1528 an Bern. 1532 und 1542 erwarb Reinhard von Wattenwyl zu Burgistein den Erlach-Drittel aus Bauernhand. 1542-1798 lag die Herrschaft Gurzelen daher zu zwei Dritteln bei den von Wattenwyl zu Burgistein (ab 1717 bei den von Graffenried) und zu einem Drittel bei der Obrigkeit Bern, die das Gericht im Kehr von ihren Amtleuten verwalten, den Turm (ehemalige Motte) und die Burg (Ruine Festi am Weg Seftigen-Wattenwil) aber verfallen liess. Durch Ratsentscheid wurde Gurzelen 1783 hochgerichtlich vom Landgericht Seftigen an das Amt Thun umgeteilt; 1803 wurde diese Umteilung allerdings wieder rückgängig gemacht. Die Kirche Gurzelen, ab 1528 unter bernischem Patronat, wurde 1710 neu erbaut, die Kapelle Obergurzelen dem Verfall überlassen. 1664 schloss sich Seftigen der Kirchgemeinde Gurzelen an. Die Gemeinde ist noch heute bäuerlich geprägt mit landwirtschaftlichem Kleingewerbe; 2000 pendelten ca. zwei Drittel der Erwerbstätigen nach Bern und Thun (Gürbetalbahn 1902). Der Landsitz Schlingmoos in Niedergurzelen wurde 1740 durch die Familie von Wattenwyl als Witwensitz erstellt.

Quellen und Literatur

  • E. Schneeberger, P. Bannwart, Bauinventar der Gem. Gurzelen, 1999
  • H. Riesen, Die Kirche Gurzelen, 2002
  • A.-M. Dubler, «Die Region Thun-Oberhofen auf ihrem Weg in den bern. Staat (1384-1803)», in BZGH 66, 2004
  • H. Riesen, Der Landsitz Schlingmoos in Gurzelen, 2004
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Gurzelen (BE)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.12.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/000490/2006-12-05/, konsultiert am 16.05.2025.