Ehem. polit. Gem. GR, 1852 durch Grossratsbeschluss mit der Stadtgem. Chur vereinigt. Auf einem Felssporn über der Stadt gelegenes ummauertes Areal mit der Kathedrale, dem bischöfl. Schloss, Türmen und um den Innenhof gruppierten Bauten. 1266 in castro Curie. 1850 240 Einw. 1514 trennte Ks. Maximilian I. den Hofbez. von der Stadt Chur ab und übergab ihn dem Bischof als Reichslehen. Diese reichsfürstl. Enklave im Gebiet der drei Bünde sollte dem Bischof als weltl. Grundlage für seine Stellung als Reichsfürst dienen. Die Reformation führte zur konfessionellen Trennung zwischen bischöfl. Hof und bürgerl. Stadt. Die Ilanzer Artikel (1526) beanspruchten gegenüber der Diözese Chur die staatl. Hoheit, gestanden dem Bischof im Hofbez. aber Justizhoheit, Asylrecht, Steuerfreiheit und Münzregal zu. Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 endete die weltl. Herrschaft des Churer Bf., die Hofgem. führte fortan Gericht und Verwaltung.
Quellen und Literatur
- J. Danuser, Die staatl. Hoheitsrechte des Kt. Graubünden gegenüber dem Bistum Chur, 1897
- J.G. Mayer, Gesch. des Bistums Chur, 2 Bde., 1907-14
- P.L. Surchat, «Zum Churer Bischofsstaat im Ancien Regime», in Kirche, Staat und kath. Wiss. in der Neuzeit, 1988, 146-156
Systematik
Politische Einheiten / Ehemalige Gemeinde |