Am 13.10.1958 erkannte der Bundesrat die Unabhängigkeit G.s an, 1960 nahm er mit dem Staat diplomat. Beziehungen auf. Das 1959 in Conakry eröffnete Konsulat wurde 1965 in eine von einem Geschäftsträger geleitete Botschaft umgewandelt, die 1992 geschlossen wurde. Seit 2001 besteht ein Honorargeneralkonsulat. Weil die Schweiz in G. bedeutende Investitionen tätigte, unterhielt ihre Diplomatie gute Beziehungen zum neuen Staat. Die Schweizer Kolonie umfasste in den 1930er Jahren rund 20 Personen und wuchs in den 1980er Jahren auf rund 100 Personen an (2004 74 Personen). Dabei handelte es sich v.a. um Kaufleute, Unternehmer, Ärzte und Entwicklungshelfer. Etwa 20 kath. Missionare aus der Schweiz sahen sich ab 1962 zunehmend mit der Feindschaft der polit. Behörden konfrontiert und wurden 1967 ausgewiesen. Die reichen Bodenschätze (Bauxit, Gold, Diamanten) zogen Schweizer Investoren an, die in den 1960er Jahren mit westl., in den 70er Jahren mit arab. und iran. Geldgebern zusammenarbeiteten. Bedeutende Unternehmen aus dem Bankwesen (Schweiz. Bankgesellschaft), dem Fernhandel, der Aluminiumherstellung (Alusuisse), der Maschinen- und Elektroindustrie liessen sich in G. nieder. Die innen- und aussenpolit. Entwicklung des Régimes von Sékou Touré schränkte jedoch die wirtschaftl. Beziehungen ein. Nach dem Bruch zwischen G. und Frankreich 1960 schwankten die Schweizer Verantwortlichen zwischen Misstrauen gegenüber dem antiwestl. Régime, den Verlockungen der grossen wirtschaftl. Entwicklungsmöglichkeiten in G. und dem Willen zur wirtschaftl. und techn. Zusammenarbeit, um eine Annäherung G.s an die kommunist. Länder zu verhindern. Auf Druck G.s kam es 1962 in Bern zum Abschluss eines Vertrags über Handel, Investitionsschutz und techn. Zusammenarbeit. Die Entwicklungshilfe beschränkte sich auf die Berufsausbildung in den Bereichen Bankwesen, Post, Journalismus und Landwirtschaft. Die wirtschaftl. Beziehungen blieben trotz des Anstiegs der Investitionen ab 1974 bescheiden. Nach dem Tode Sékou Tourés 1984 gewährte die Schweiz 1986 im Rahmen des multilateralen Strukturanpassungsprogramms finanzielle Hilfe. Zwei Abkommen von 1986 und 1989 regelten die Umschuldung gemäss den Bestimmungen des Pariser Clubs.
Situationskarte Guinea © 2012 HLS und Kohli Kartografie, Bern.
Quellen und Literatur
- EDA, Dok.