Der Bundesrat anerkannte die am 13. August 1960 verkündete Unabhängigkeit der Zentralafrikanischen Republik noch am selben Tag und nahm 1964 diplomatische Beziehungen auf. Die Schweiz verfügt über ein Generalkonsulat in der Hauptstadt Bangui. Die Botschaft der Zentralafrikanischen Republik ist in Le Grand-Saconnex angesiedelt. Nur ein paar Dutzend Schweizer, meist Missionare oder Entwicklungshelfer, leben in dem Land; 2012 waren es 15. In der Schweiz hielten sich 2012 58 Bürger der Zentralafrikanischen Republik auf. 1973 wurden zwar zwei Abkommen geschlossen (regelmässiger Luftverkehr, Handel sowie Förderung und Sicherung von Investitionen), dennoch blieben die Wirtschaftsbeziehungen mit einer Ausnahme (Vertrag mit Saurer 1977) beschränkt. Entsprechend der Empfehlungen des Pariser Clubs wurden vier Umschuldungsabkommen vereinbart, welche die Rückzahlung der 40,9 Mio. Franken Schulden auf die Jahre 1981-1989 verteilten. Obwohl die Zentralafrikanische Republik kein Schwerpunktland der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit ist, trägt die Schweiz dennoch indirekt – mittels privater Organisationen oder internationaler Institutionen (Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, Hochkommissariat für Flüchtlinge, Unicef, Afrikanische Entwicklungsbank) – zur Entwicklung des Landes bei. Das Gegenfinanzierungsprogramm von 1988 brachte die Handelsbilanz beider Länder, die sich wegen sinkender Baumwollpreise zuungunsten der Zentralafrikanischer Republik verschoben hatte, wieder ins Gleichgewicht. 2012 belief sich der Wert der Schweizer Exporte in die Zentralafrikanische Republik auf 0,3 Mio. Franken und jener der Importe auf 0,98 Mio. Franken.
Situationskarte Zentralafrikanische Republik © 2001 DHS et Kohli Kartografie, Bern.
Quellen und Literatur
- EDA, Dok.