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Nazar vonReding

Porträt des Nazar von Reding aus dem Rathaus von Schwyz. Öl auf Leinwand, um 1850 © Fotografie Staatsarchiv Schwyz.
Porträt des Nazar von Reding aus dem Rathaus von Schwyz. Öl auf Leinwand, um 1850 © Fotografie Staatsarchiv Schwyz.

30.6.1806 Schwyz, 28.12.1865 Schwyz, katholisch, von Schwyz. Sohn des Nazar Reding und der Magdalena geborene Freuler.1830 Josefa Castell, Tochter des Jakob Ludwig Castell, Salzdirektors. Nazar von Reding genoss 1822-1824 in Freiburg und 1825-1826 in Luzern Privatunterricht (u.a. bei Père Girard) und studierte 1826-1827 Recht an der Akademie Zürich. Da er Einzelkind war, verzichtete er auf die in der Familientradition der Reding häufige Militärkarriere in fremden Diensten. Nach Privatstudien und Liegenschaftsverwaltungstätigkeit engagierte er sich bei der Vaterländischen und Bürgergesellschaft, bei der Sparkasse, in der sogenannten Hülfsgesellschaft und beim Schwyzerischen Volksblatt. 1832 wurde er Quartierhauptmann. Reding trat für die Rechtsgleichheit der ehemaligen Beisassen und der äusseren Bezirke ein. Nach der Besetzung des getrennten Kantons (March) durch eidgenössische Truppen erfolgte seine Wahl in den Verfassungsrat, dem er als Sekretär diente. Der Misserfolg der alten politischen Garde und die Zerstrittenheit der Führer der äusseren Bezirke ebneten ihm den Weg ins höchste Amt durch die erste in Rothenthurm durchgeführte Kantonsgemeinde, doch stellte er dieses bereits 1834 angesichts der erstarkten Reaktion wieder zur Verfügung. 1834-1840 war er Grossrat und Kantonsrichter für Einsiedeln. Nach der erfolglosen Kandidatur für die Fortschrittlichen 1838 zog er sich von allen Ämtern zurück (Hörner- und Klauenstreit). 1843 wurde er in die Armenpflege und das Waisenamt der Gemeinde Schwyz, 1844 in das Kantonsgericht und 1846 in die Verwaltung der Oberallmeindkorporation gewählt. Reding lehnte das konservative Regime ab, billigte aber den Sonderbund. 1847 war er Major im Hauptquartier der Division Ab Yberg. Nach der Kapitulation von Schwyz wählte ihn die letzte Rothenthurmer Landsgemeinde zum Landammann. Eine Strafverfolgung gegen die alte Regierung lehnte Reding ab. Er präsidierte den Verfassungsrat und wurde 1848 vom Kantonsrat zum Landammann ernannt. Dank der Verteilung der Ämter auf alle Parteien erreichte er den Abbau alter Feindschaften. Reding trieb die Modernisierung der kantonalen Verwaltung voran. Bis 1850 gingen unter anderem die Volksschulpflicht, das Steuergesetz, der Aufbau der Kantonskanzlei, die Errichtung von Strassen und die Reorganisation des Landjägerkorps auf ihn zurück, was ihm den Titel «Baumeister» des neuen Kantons eintrug. 1848 lehnte er die Bundesverfassung wegen zu starker Zentralisierung ab, gab aber nach deren Annahme eine versöhnliche Erklärung ab. 1848-1865 wirkte er auch als Kantonsrat, 1850-1852 als Regierungsrat, 1852-1865 als Präsident des Kantonsgerichts und 1853-1854 als Ständerat (Bundesversammlung). Reding stand mit konservativen Politikern in Briefkontakt. Mittels der 1849 gegründeten Schwyzer Zeitung setzte er sich für die Neutralität und den Föderalismus ein und bekämpfte die antiklerikale Politik der Radikalen.

Quellen und Literatur

  • Wyrsch, Paul: Landammann Nazar von Reding-Biberegg (1806-1865), Baumeister des Kantons Schwyz, 1977.
  • Wiget, Josef: Von Haudegen und Staatsmännern. Geschichte und Geschichten der Schwyzer Familie Reding ab der Schmiedgass, 2007, S. 175-183.
Weblinks
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Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit
Lebensdaten ∗︎ 30.6.1806 ✝︎ 28.12.1865

Zitiervorschlag

Paul Wyrsch-Ineichen: "Reding, Nazar von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 03.06.2022. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/004660/2022-06-03/, konsultiert am 06.10.2024.