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Ludwig vonMoos

Ludwig von Moos im Bundeshaus im Gespräch mit Armin Riesen (links), dem Generalsekretär des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, 1969 (Schweizerisches Nationalmuseum, Actualités suisses Lausanne).
Ludwig von Moos im Bundeshaus im Gespräch mit Armin Riesen (links), dem Generalsekretär des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements, 1969 (Schweizerisches Nationalmuseum, Actualités suisses Lausanne).

31.1.1910 Sachseln, 26.11.1990 Bern, katholisch, von Sachseln. Sohn des Konstantin, Stationsvorstands, und der Elisabeth geborene Ackermann. Enkel des Nikolaus (->). 1939 Helena Regina Durrer, Tochter des Zeno Durrer. Ludwig von Moos besuchte das Kollegium in Sarnen, studierte ab 1930 Rechtswissenschaften in Freiburg und erwarb bereits 1933 das Lizentiat. Während des Studiums gehörte er dem Schweizerischen Studentenverein und ab 1937 den Jungkonservativen an. 1933-1959 wirkte er als Gemeindeschreiber und 1934-1946 als Gemeinderat von Sachseln, den er 1941-1946 präsidierte. 1935-1942 war er nebenamtlicher Redaktor des "Obwaldner Volksfreunds". Er sass 1941-1942 im Obwaldner Kantonsrat und wurde 1943 ins Obergericht berufen, dessen Vizepräsident er bis 1946 war. Ebenfalls 1943 erfolgte im Alter von nur 33 Jahren die Wahl in den Ständerat, dessen Mitglied er bis 1959 blieb. Er stand der katholisch-konservativen Fraktion vor. 1954 reichte er die Motion ein, welche die Aufhebung der konfessionellen Ausnahmeartikel in der Bundesverfassung verlangte. 1946 wurde er Obwaldner Regierungsrat, wo er 1946-1950 als Justiz-, 1948-1959 als Polizeidirektor wirkte. 1953, 1955, 1957 und 1959 war er Landammann des Kantons Obwalden. Als erster Vertreter der Urschweiz wurde von Moos 1959 in den Bundesrat gewählt, den er 1964 und 1969 präsidierte und aus dem er 1971 ausschied. In seine Amtszeit als Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements fielen unter anderem 1961 die Beschränkung des Immobilienerwerbs durch ausländische Personen (sogenannte Lex von Moos), die Jurafrage, verschiedene Revisionen des Schweizerischen Zivilrechts, die gesetzliche Regelung des Verwaltungsverfahrens und 1971 die Einführung des Frauenstimmrechts auf eidgenössischer Ebene. Nach der Veröffentlichung des Zivilverteidigungsbuchs 1969 wurde Ludwig von Moos heftig kritisiert. Man warf ihm zu Unrecht seine angeblichen Sympathien für den Frontismus in den 1930er Jahren vor. 1946-1959 war er Verwaltungsrat (1956-1959 Präsident) der Obwaldner Kantonalbank und 1954-1959 (1957-1959 Vizepräsident) der SBB. 1957-1959 sass er im Schulrat der ETH Zürich. 1972-1977 präsidierte er die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission, 1972-1982 den Verein Verkehrshaus der Schweiz, 1972-1982 den Hochschulverein Freiburg. 1964 erhielt er den Ehrendoktor der Universität Freiburg.

Quellen und Literatur

  • Altermatt, Bundesräte, 494-499
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Zitiervorschlag

Roswitha Feusi Widmer: "Moos, Ludwig von", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.11.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/004720/2009-11-17/, konsultiert am 04.10.2024.