
6.12.1783 Feuerthalen, 20.12.1860 Frauenfeld, ref., von Zürich und ab 1808 von Egelshofen. Sohn des Heinrich, Landschreibers zu Kyburg. Ledig. H. absolvierte eine Lehre als Schreiber in der Amtsstube des Vaters. Nach dessen Tod 1797 war er Kanzleigehilfe bei Johannes Morell auf der Landschreiberei Andelfingen. Nach Kurzeinsätzen auf der alten Staatskanzlei Zürich (1798), beim Kantonsgericht Zürich, beim Obereinnehmer von Glarus, beim öffentl. Ankläger des helvet. Obersten Gerichtshofs in Luzern, bei der provisor. Zürcher Regierung, bei der Verwaltung des Klosters Rheinau (1800) sowie beim Liquidationsbüro für Zehnten und Grundzinse in Glarus (1800) amtierte H. von Febr. 1801 bis März 1803 als 2. Sekr. der thurg. Verwaltungskammer und als Sekr. der thurg. Sanitätskommission, im Okt. 1802 auch als Obersekretär der Interimsregierung. 1803-22 stand er als Staatsschreiber der thurg. Staatskanzlei vor, die er u.a. mittels Kanzleireglement und Registraturordnung zielstrebig auf- und ausbaute. H. arbeitete in versch. Kommissionen mit und war Redaktor mehrerer Gesetze (v.a. des Polizeiwesens). 1814 wurde er mit der Untersuchung der Verfassungswirren beauftragt. 1805, 1809, 1813 und 1815 wirkte er als Kantonskriegskommissär und 1811-13, z.Z. der Kontinentalsperre, als eidg. Grenzinspektor. 1813-31 sass er im Gr. Rat des Kt. Thurgau und rückte 1822 in den Regierungsrat auf (bis 1831), wo er das kant. Militärwesen reformierte. 1828 wurde er zum Milizinspektor im Rang eines Obersten, 1829 von der Tagsatzung für vier Jahre zum Eidg. Oberstkriegskommissär ernannt. 1831 wählte ihn der regenerierte Gr. Rat nicht mehr in die Kantonsregierung. 1834-45 gehörte H. erneut dem Gr. Rat an. 1837 wurde er politisch rehabilitiert und war 1837 Verfassungsrat, 1837-52 Mitglied des Obergerichts und 1856-60 der Anklagekammer, 1838 Präs. der Militärbehörde und 1841-44 Zeughausinspektor. Ab 1823 war er Mitglied und 1827-30 Präs. der Thurg. Gemeinnützigen Gesellschaft.