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PankrazGermann

23.3.1764 Schwarzenbach (SG), 1.12.1828 St. Gallen, kath., von Lichtensteig. Sohn des Franz Joseph, Obervogts auf Iberg (SG), später von Schwarzenbach. 1819 Maria Josepha Falk (wohlhabend). Stud. der Rechte in Salzburg. Der Familientradition folgend, trat G. in den Dienst der Fürstabtei St. Gallen ein und wurde 1796 Kammersekr. von Abt Pankraz Vorster. G. war 1798 Mitglied des Gr. Rats der helvet. Zentralregierung und der Verwaltungskomm. des Kt. Säntis sowie 1803-15 St. Galler Regierungsrat. In dieser Funktion stimmte er 1805 der Aufhebung des Stifts zu. Ab 1815 präsidierte er das Appellationsgericht. G. war federführend bei der Schaffung des ersten kant. Strafgesetzbuchs von 1819. Seine Karriere repräsentiert beispielhaft diejenige eines Mannes, der sich in wechselnden polit. Verhältnissen an einflussreicher Stelle zu behaupten vermag.

Quellen und Literatur

  • F. Germann, 500 Jahre Gesch. der G. im Toggenburg, 1983
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Kurzinformationen
Familiäre Zugehörigkeit
Lebensdaten ∗︎ 23.3.1764 ✝︎ 1.12.1828

Zitiervorschlag

Stefan Gemperli: "Germann, Pankraz", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.12.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/005357/2006-12-08/, konsultiert am 03.10.2023.