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Liechtenstein

Oro- und hydrografische Karte Liechtensteins mit den wichtigsten Ortschaften
Oro- und hydrografische Karte Liechtensteins mit den wichtigsten Ortschaften […]

Das Fürstentum Liechtenstein existiert seit 1806 als unabhängiger, 160 km2 umfassender Kleinstaat mit Hauptort Vaduz und besteht aus elf Gemeinden. Als Nachbarland der Schweiz und Österreichs grenzt es an die Kantone St. Gallen und Graubünden und ans Bundesland Vorarlberg. Um 1600 ca. 3'800 Einwohner; 1784 4317; 1812 5797; 1852 8162; 1901 7531; 1950 13'757; 1980 25'215; 2000 32'863. Liechtensteins Bevölkerung ist zu vier Fünfteln katholisch, seit 1921 steht die römisch-katholische Kirche als Landeskirche unter staatlichem Schutz.

Ur- und Frühgeschichte

Besiedlung seit der Mittelsteinzeit

Erste Hinweise auf die Anwesenheit von Menschen in Liechtenstein stellen Steingeräte vom Belzebühl bei Eschen aus der Mittelsteinzeit dar. Ab der mittleren Jungsteinzeit war Liechtenstein besiedelt, wie ein Schuhleistenkeil der Grossgartacher-Kultur vom Malanser und ein tiefstichverzierter Becher mit Schnurösen der Rössener-Kultur vom Gutenberg belegen. Da die Täler versumpft waren, wurden vor allem die Hügelkuppen des Eschnerberges besiedelt, zum Beispiel der Borscht, der Malanser und das Lutzengüetle, auf dem Ende des 5. Jahrtausends v. Chr. Menschen der Lutzengüetle-Gruppe wohnten. Von der Siedlungstätigkeit während der Pfyner- und der Horgener-Kultur (4. Jt. v.Chr.) zeugen Pfostenlöcher, Gruben und Herdstellen. Auf dem Lutzengüetle wurden Steinbeile und Knochennadeln hergestellt. Gräber aus dieser Zeit sind in Liechtenstein nicht bekannt. Die neolithischen Bewohner Liechtensteins betrieben Ackerbau und Viehwirtschaft und standen mit Menschen im bündnerischen, ostschweizerischen, süddeutschen und südalpinen Raum in Verbindung.

In der Bronzezeit nahm die Anzahl Siedlungen wegen einer Klimaänderung und wohl auch wegen der Suche nach Erzvorkommen zu. Nun wurden auch die Hangterrassen und Hügelkuppen am Drei-Schwestern-Massiv bewohnt - unter anderem Nendeln-Sägaweiher (Gamprin), der Krüppel ob Schaan und die Kohlera bei Planken – und höhere Alpenregionen begangen, wie ein Hockergrab in der Höhle Girenstein auf 1900 m und Waffen wie Lanzen und Beile aus dem Hochtal Malbun belegen. Aus jener Zeit sind das Grab eines Kriegers in Gamprin-Au und Spuren von Brandgräbern in Vaduz und auf dem Runden Büchel in Balzers bekannt. Kultische Handlungen dürften im Schellenberger und Ruggeller Riet ausgeübt worden sein, wo Schmuck und Waffen deponiert wurden. In der Spätbronzezeit verstärkten sich Einflüsse der inneralpinen Laugen-Melaun- und der süddeutschen Urnenfelderkultur. Trotz des Gussformfundes auf dem Borscht lebten die Bewohner von Liechtenstein wohl weiterhin von Landwirtschaft. Am Eschnerberg hielten sie erstmals Pferde.

Votivfigur aus Bronze, jüngere Eisenzeit (5.-1. Jahrhundert v. Chr.), gefunden bei den Ausgrabungen auf Schloss Gutenberg 1930-1933 (Liechtensteinisches Landesmuseum, Vaduz).
Votivfigur aus Bronze, jüngere Eisenzeit (5.-1. Jahrhundert v. Chr.), gefunden bei den Ausgrabungen auf Schloss Gutenberg 1930-1933 (Liechtensteinisches Landesmuseum, Vaduz). […]

In der Eisenzeit bildete sich die regionale Kultur der Alpenrheintalgruppe, die Tamins- und Schneller-Keramik hervorbrachte. Ob ihre Träger Räter oder Kelten waren, ist unklar. In der älteren Eisenzeit wurde der Borscht zu einem mit Ringwall befestigten Refugium ausgebaut. Aus der mittleren und jüngeren Eisenzeit sind vereinzelte Hüttengrundrisse und ein Gräberfeld mit 30 Brandgräbern auf dem Runden Büchel in Balzers erhalten. Die Brandopferplätze auf dem Schneller und dem Gutenberg wurden anscheinend in der gesamten Eisenzeit aufgesucht. Auf dem Gutenberg wurden neun bronzene Votivfiguren aus der Zeit vom 5. bis zum 1. Jahrhundert v.Chr. gefunden, von denen sieben Menschen und je eine einen Eber und einen Hirsch darstellten. Mit dem Handel über die Alpen gelangten Elemente der Golasecca-Kultur nach Liechtenstein. In der mittleren und jüngeren Eisenzeit wuchs der keltische Einfluss aus dem süddeutschen Raum, was an der Graphittonkeramik, dem Glas- und Bronzeschmuck und den Fibeln ersichtlich ist. Republikanische Münzen weisen auf Handel mit den Römern, Schlackefunde aus dem Malbun und vom Borscht auf Eisenverarbeitung hin.

Von der Römerzeit bis ins Frühmittelalter

Nach dem Alpenfeldzug von Drusus und Tiberius 16-15 v.Chr. wurde die Region Teil der römischen Provinz Raetia. Als Neuerungen wurden unter anderem das Mörtelmauerwerk im Hausbau, der Sommer- und Winteranbau sowie die Walnuss in der Landwirtschaft eingeführt, und die lateinische Sprache bürgerte sich ein. Aus der Frühzeit der römischen Herrschaft in Liechtenstein sind zwei Legionärshelme vom Typ Hagenau aus Schaan und augusteische Münzen überliefert. In fast allen Gemeinden entstanden um 100 n.Chr. römische Gutshöfe. In Balzers entwickelte sich damals eine grössere Siedlung; vielleicht – darauf könnten die vielen Pferdeknochen im Fundmaterial hindeuten – handelte es sich dabei um eine Strassenstation. Die unruhigen Zeiten des 3. und 4. Jahrhunderts führten zum Bau einer Fluchtsiedlung auf dem Krüppel ob Schaan und eines Kastells in Schaan. Ende des 4. Jahrhunderts waren offenbar alle Villen wegen der germanischen Überfälle und der bestehenden politischen Unsicherheit verlassen. Die ab dem 5. Jahrhundert um die Kirchen St. Peter in Schaan, St. Martin in Eschen, St. Maria in Bendern und St. Peter und Paul in Mauren gewachsenen Siedlungen zeugen aber von einer kontinuierlichen romanischen Besiedlung.

Im 7. Jahrhundert wanderten alemannische Sippen ein und bildeten zunächst von den Einheimischen getrennte Gruppen, die ihre Gräber (in Eschen und Schaan) reich mit Waffen und Schmuck ausstatteten. Auf ihre spätere Christianisierung deuten die fast beigabenlosen alemannischen Gräber auf dem Runden Büchel aus dem 8. Jahrhundert hin.

Vom Frankenreich zum Reichsfürstentum

Mit der fränkischen Grafschaftsverfassung 806 kam das Gebiet des heutigen Liechtensteins zu Unterrätien, wobei der südliche Teil (heutiges Oberland) zum ministerium in planis, der nördliche (Unterland) zum ministerium vallis drusiana (Walgau) zählte. Kirchlich gehörte das Unterland zum Drusianischen Kapitel des Bistums Chur, das Oberland zum Kapitel Unter der Landquart, dem 1370 auch das Unterland angeschlossen wurde. 1717-1808 bildete Liechtenstein ein eigenes Kapitel im Dekanat Walgau. Güter und kirchliche Rechte hatten unter anderem die Klöster Pfäfers, St. Luzi in Chur, St. Johann im Thurtal, das Stift Schänis und das Churer Domkapitel inne. Die Pfarrei Bendern umfasste bis 1637 auch schweizerisches Gebiet.

Das churrätische Reichsgutsurbar (um 840) verzeichnet in Liechtenstein Besitz des fränkischen Reichs und des Klosters Pfäfers. 917 kam Churrätien zum Herzogtum Schwaben im Heiligen Römischen Reich, dem Liechtenstein bis 1806 angehörte. Nach Erbteilungen der ab 1182 in Unterrätien regierenden Grafen von Montfort bildeten sich rechtsrheinisch unterhalb der St. Luzisteig bis zum Schaaner Riet und um den Eschnerberg die Gerichtsgemeinden Vaduz und Schellenberg, in denen bis 1317 die Herren von Schellenberg begütert waren. Vor 1300 liessen sich Walser auf dem Triesnerberg nieder; sie verloren im frühen 17. Jahrhundert ihre Freiheitsrechte. 1258 kamen Vaduz und der südliche Teil Schellenbergs an die Grafen von Werdenberg-Sargans, die 1342 den Besitz teilten. Damit entstand die Grafschaft Vaduz mit Sitz der Landesherren auf der Burg Vaduz. Die Habsburger, die ab 1322 die Herrschaften Vorarlbergs vereinnahmten, gelangten 1309/1314 in den Besitz der Herrschaft Gutenberg in Balzers und blieben dies bis 1824.

1396 bestätigte König Wenzel in Prag die Grafschaft Vaduz (mit Schellenberg) als Reichslehen. Dessen landesherrliche Privilegien wurden im 15. und 16. Jahrhundert bestätigt und erweitert. Die sich festigende Landeshoheit war allerdings der Sogwirkung der in der Nachbarschaft entstehenden Bündnisse ausgesetzt. Landammann und Leute am Eschnerberg (Schellenberg) gehörten 1405-1408 dem Bund ob dem See (mit Appenzell und St. Gallen) an.

1416 erwarben die Freiherren von Brandis vom letzten Werdenberger Grafen zu Vaduz, dem mit ihnen verwandten Churer Bischof Hartmann, insbesondere Vaduz sowie den südlichen und 1430-1437 den nördlichen Teil Schellenbergs. Damit war die heutige Gebietseinheit geschaffen. Im 15. Jahrhundert wurden Liechtenstein und seine Einwohner in die Appenzellerkriege (1405-1408), den Streit um das Toggenburger Erbe (Alter Zürichkrieg) und den Schwabenkrieg (1499) involviert und schwer geschädigt. Die Eidgenossenschaft expandierte mittels Bündnissen und späterer Übernahme der adligen Herrschaften Sargans, Werdenberg und Sax bis zum Rhein, der ab 1500 die Grenze zu den Herrschaften Vaduz und Schellenberg bildete. Jenseits des mittels Fährten und Furten überwundenen Grenzflusses besassen die vaduzischen Untertanen bis 1853 beträchtliche Güter in Werdenberg. Umgekehrt stammten die meisten Gläubiger der Landschaften Vaduz und Schellenberg um 1700 aus Bünden. Um den Rhein entwickelten sich aber auch Wuhrstreitigkeiten zwischen den Gemeinden Liechtensteins und den linksrheinischen eidgenössischen Gemeinden, die bis ins frühe 19. Jahrhundert dauerten. Die Liechtensteiner Obrigkeit fürchtete sporadisch das Übergreifen von Unruhen (1719-22) oder revolutionären Ideen (1790 bzw. 1798) aus der Eidgenossenschaft.

1510 verkaufte Johannes von Brandis, Dompropst in Chur, Vaduz und Schellenberg an seinen Neffen Rudolf von Sulz. Die Grafen von Sulz wehrten reformatorische Einflüsse aus der Bündner Nachbarschaft ab und unterdrückten Bauernunruhen. Ab 1513 wurde das in Vaduz und Schellenberg bis 1808 gültige Gewohnheitsrecht, der sogenannte Landsbrauch, schriftlich erfasst. Die beiden Landschaften wählten aus dem Dreiervorschlag des Landesherrn je einen Landammann, der unter anderem den Vorsitz beim zweimal tagenden Gericht innehatte. Die Rechtsstellung der Einwohner vereinheitlichte sich bis 1500 zu einer milden, bis 1808 dauernden Leibeigenschaft.

«Ungefehrlicher Entwurf des jtzmahligen Fürstenthumbs Liechtenstein oder vormahlige Graffschafft Vaduz und freyen Herrschaft Schellenberg». Karte des aus Basel stammenden, in Lindau ansässigen Geometers Johann Jakob Heber, 1721 (LIECHTENSTEIN. The Princely Collections, Vaduz-Vienna).
«Ungefehrlicher Entwurf des jtzmahligen Fürstenthumbs Liechtenstein oder vormahlige Graffschafft Vaduz und freyen Herrschaft Schellenberg». Karte des aus Basel stammenden, in Lindau ansässigen Geometers Johann Jakob Heber, 1721 (LIECHTENSTEIN. The Princely Collections, Vaduz-Vienna). […]

Karl Ludwig von Sulz veräusserte 1613 Vaduz und Schellenberg an seinen Schwiegersohn, den Grafen Kaspar von Hohenems; der ebenfalls interessierte Fürstabt von St. Gallen ging leer aus. Das 17. Jahrhundert war von Misswirtschaft, Pest und Hexenverfolgungen sowie von Plünderungen und Brandschatzungen während des Dreissigjährigen Kriegs und der Bündner Wirren geprägt. 1693 bot der verschuldete Jakob Hannibal von Hohenems den Drei Bünden die südlichen Vaduzer Gemeinden zum Kauf an. Auf Vorstellungen der Bevölkerung hin setzte das Heilige Römische Reich den Grafen ab und schrieb zur Schuldendeckung die Landschaften Schellenberg und Vaduz zum Kauf aus. Diese gelangten 1699 bzw. 1712 an den Fürsten Hans-Adam I. von Liechtenstein, der die reichsunmittelbaren Gebiete brauchte, um Einsitz auf Reichs- und Kreistagen zu erlangen. Kaufinteresse hatten unter anderen auch der Fürstabt von St. Gallen und der Fürstbischof von Chur gezeigt. 1719 erhob Kaiser Karl VI. Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein.

Das Fürstentum seit 1806

Verfassung

1806 wurde Liechtenstein Mitglied des Rheinbundes und erlangte dadurch die Souveränität. 1808 vereinte Fürst Johann I. die gesamte Staatsgewalt in der Person des Fürsten. Die Verwaltung Liechtensteins übernahm das Oberamt in Vaduz, dem ein vom Fürsten berufener ausländischer Landvogt vorstand. Während des damit einhergehenden Modernisierungsschubs wurde 1805 die Schulpflicht eingeführt, 1807 eine Steuerordnung erlassen, 1809 das Grundbuch geschaffen und 1812 das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch Österreichs übernommen.

Der Deutsche Bund nahm Liechtenstein 1815 auf. 1818 erliess Johann I. eine spätabsolutistische landständische Verfassung. Die Revolution von 1848 zielte auf politische Veränderung und wirtschaftliche Liberalisierung. Im Mai 1849 gestand Fürst Alois II. der Bevölkerung mehr politische Rechte zu, die er jedoch 1852 wieder zurücknahm. Im gleichen Jahr schloss Liechtenstein den Zoll- und Steuervereinsvertrag mit Österreich. Die 1862 von Fürst Johann II. erlassene Verfassung machte Liechtenstein zur konstitutionellen Monarchie; Parlament, Regierung und Gericht beschränkten fortan die fürstliche Macht. Die Volksvertretung (Landtag) bestand aus 15 Abgeordneten, von denen drei vom Fürsten ernannt und zwölf von den Bürgern indirekt bzw. ab 1918 direkt gewählt wurden. Der vom Fürsten ernannte Landesverweser – von 1862 bis 1921 immer ein Österreicher – stand der Regierung vor.

Der Zusammenbruch Österreich-Ungarns führte auch in Liechtenstein zu einer innen- und aussenpolitischen Neuorientierung. 1918 wurden als erste Parteien die Christlich-soziale Volkspartei und die Fortschrittliche Bürgerpartei gegründet. Die Verfassung von 1921 knüpfte an jene von 1862 an und führte die Volksinitiative und das Referendum nach schweizerischem Vorbild ein. Sie verankerte die Staatsgewalt in Fürst und Volk (Dualismus); der Staat wurde als "konstitutionelle Erbmonarchie auf demokratischer und parlamentarischer Grundlage" (Artikel 2 Landesverfassung) definiert. Der Landtag (Parlament) bestand zunächst aus 15 Abgeordneten, die im Majorz bzw. ab 1939 im Proporz gewählten wurden. 1984 wurde das Frauenstimmrecht per Volksabstimmung eingeführt, 1988 die Zahl der Abgeordneten auf 25 erhöht. Die Kollegialregierung setzte sich aus drei, seit 1965 aus fünf (bis 2003 gebürtigen) Liechtensteinern zusammen, die der Fürst auf Vorschlag des Landtages ernennt. Die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit üben das Landgericht, das Obergericht und der Oberste Gerichtshof aus. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist der Verwaltungsbeschwerdeinstanz (ab 2003 Verwaltungsgerichtshof) und die Verfassungsgerichtsbarkeit dem Staatsgerichtshof zugeordnet. Der Landesfürst ist Staatsoberhaupt und vertritt den Staat nach aussen. Gesetze bedürfen seiner Sanktion. Das Not-, das Begnadigungs- und das Abolitionsrecht (Recht der Niederschlagung von Strafverfahren) stehen ihm zu. Ebenso kann er den Landtag auflösen.

1938 trat Fürst Franz Josef II. die Thronfolge an und siedelte von Wien nach Vaduz über, das zur dauernden Residenz der Fürsten von Liechtenstein wurde. Nach seinem Tod übernahm Fürst Hans-Adam II. 1989 die Regentschaft. 2004 betraute dieser den Erbprinzen Alois mit der Ausübung der ihm zustehenden Hoheitsrechte.

1992 kam es wegen Uneinigkeit zwischen Fürst und Regierung über den Termin der Abstimmung zum EWR-Beitritt – für diesen sprach sich das Volk 1992 und 1995 aus – zu einer Staatskrise. Ab diesem Jahr wurden Verhandlungen zwischen Fürstenhaus, Regierung und Parlament über eine Novellierung der Verfassung von 1921 geführt. 2003 nahm das Volk nach einer hitzig geführten Abstimmungsdebatte die vom Fürsten vorgeschlagene Verfassungsrevision mit einer Mehrheit von knapp zwei Dritteln an. Neu eingeführt wurde das Recht der Gemeinde, aus dem Staatsverband auszutreten, das Misstrauensverfahren gegen den Landesfürsten und das Monarchieabschaffungsverfahren. Geändert wurden die Modalitäten der Richterbestellung und der Amtsenthebung der Regierung bzw. einzelner Regierungsmitglieder. Beseitigt wurde die Kompetenz des Staatsgerichtshofes als Entscheidungsinstanz bei Streitigkeiten zwischen Regierung und Landtag über die Auslegung einzelner Verfassungsbestimmungen. Fürst oder Landtag können nun jederzeit die Regierung entlassen, der Fürst wirkt massgeblich bei der Richterbestellung mit. Die politische Stellung des Monarchen wurde insgesamt gestärkt. Die im In- und Ausland kritisierte Verfassungsrevision beschäftigte auch den Europarat. Den Antrag des Monitoringkomitees, ein Monitoringverfahren für Liechtenstein einzuleiten, lehnte die Parlamentarische Versammlung im Januar 2004 ab. Stattdessen soll ein „Dialog“ mit Liechtenstein geführt werden, um die verfassungsrechtlichen und politischen Praktiken des Landes nach dem Inkrafttreten der neuen Verfassung auf ihre Übereinstimmung mit den demokratischen, rechtsstaatlichen und grundrechtlichen Prinzipien des Europarates zu überprüfen.

1997 trennte Papst Johannes Paul II. das Territorium Liechtensteins vom Bistum Chur ab und errichtete die zehn Pfarreien umfassende Erzdiözese Vaduz, um den Churer Bischofsstreit zu lösen. Der umstrittene Churer Bischof Wolfgang Haas, ein Liechtensteiner, wurde erster Erzbischof. Gemäss Verfassung ist die römisch-katholische Kirche die Landeskirche und geniesst als solche den vollen Schutz des Staates.

Aussenpolitik

Erste Seite des Zollvertrags zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 29. März 1923 (Landesarchiv des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz).
Erste Seite des Zollvertrags zwischen der Schweiz und Liechtenstein vom 29. März 1923 (Landesarchiv des Fürstentums Liechtenstein, Vaduz).

Bis 1921 bestimmte der Fürst die Aussenpolitik, die durch die Mitgliedschaften im Rheinbund und im Deutschen Bund sowie durch den 1852-1919 gültigen Zoll- und Steuerverein mit Österreich geprägt war. Mit dem Kanton St. Gallen wurden 1837 und 1847 Vereinbarungen über die Rheinkorrektion getroffen, mit der Schweiz 1838 ein Freizügigkeitsabkommen und 1874 ein Niederlassungsvertrag abgeschlossen. Liechtenstein koordinierte 1911 mit Österreich den Post-, Telegrafen- und Telefondienst, gab aber ab 1912 eigene Briefmarken aus. Im Ersten Weltkrieg blieb Liechtenstein, das 1868 die Armee abgeschafft hatte, neutral, hatte jedoch grosse Schwierigkeiten mit der Lebensmittel- und Rohstoffversorgung. Nach dem Kriegsende musste sich das Fürstentum um die Anerkennung seiner Neutralität und Souveränität bemühen. Sein Gesuch um Aufnahme in den Völkerbund wurde 1920 abgelehnt, lediglich die Schweiz stimmte ihm zu. Nach dem Zusammenbruch Österreich-Ungarns kündigte Liechtenstein 1919 den Zollvertrag mit Österreich und intensivierte die Beziehungen zur Schweiz, die ab 1919 seine diplomatischen und konsularischen Interessen vertrat. 1920 wurde ein Postvertrag (1999 aufgelöst), 1923 ein Zollanschlussvertrag unterzeichnet. Liechtenstein beteiligte sich an einigen Konkordaten der Schweizer Kantone und arbeitete eng mit den Kantonen Graubünden und St. Gallen sowie dem Bundesland Vorarlberg zusammen. Erste liechtensteinische Gesandtschaften wurden in Bern (1919-1933, ab 1944) und Wien (1919-1923, ab 1983) eingerichtet. Später folgten Vertretungen beim Heiligen Stuhl (1985), in Berlin (1999), Washington (2000), beim Europarat (1978), bei der UNO (1990), bei der Efta (1991) und anderen internationalen Organisationen und Organen. Die Schweiz hat keine Vertretung in Liechtenstein. Der Bundesrat ernannte 2000 einen nichtresidierenden Botschafter in Liechtenstein. Mit Österreich pflegt Liechtenstein enge Beziehungen in den Bereichen Rechtshilfe, soziale Sicherheit und Bildungswesen. 1950 wurde Liechtenstein Mitglied des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, 1978 des Europarats, 1990 der UNO, 1991 der Efta (seit 1960 assoziiertes Mitglied), 1994 des GATT, 1995 des EWR (ab 1972 war Liechtenstein ins Freihandelsabkommen Schweiz-EWG einbezogen) und der WTO.

Politisches Leben

Bei den Landtagswahlen 1922 gewann die Christlich-Soziale Volkspartei die Mehrheit der Sitze. In ihre Regierungszeit fielen 1923 der erwähnte Zollanschlussvertrag, der die Übernahme vieler schweizerischer Rechtsvorschriften nach sich zog, sowie die Neugestaltung des Sachenrechts nach schweizerischem Vorbild und 1924 die Einführung des Frankens als liechtensteinischer Währung. Mit dem Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) legte Liechtenstein 1926 den Grundstein für den Finanzplatz, der einen bedeutenden Teil zu den Staatseinnahmen beiträgt. Als politische Folge der sogenannten Sparkassa-Affäre 1928, in die unter anderen der Präsident der Volkspartei verwickelt war, verdrängte die Bürgerpartei die Volkspartei von der Macht, die sie bis 1970 behaupten konnte. Die neue Regierung musste hauptsächlich den Wiederaufbau nach den verheerenden, durch einen Bruch des Rheindamms bei Schaan verursachten Überschwemmungen von 1927 und die Wirtschaftskrise bewältigen. 1939/1949 trat Liechtenstein der Schweiz, die diesbezüglich grossen Druck ausübte, aus militärischen Gründen Staatsgebiete an der Grenze zu Graubünden (u.a. am Ellhorn und Fläscherberg) gegen eine finanzielle und territoriale Entschädigung ab.

Die 1930er Jahre waren von heftigen innenpolitischen Auseinandersetzungen geprägt; es ging um Arbeit, Proporz und ideologische Ausrichtung. 1936 schloss sich die eher liberale Volkspartei mit dem 1933 gebildeten ständestaatlich-autoritären Liechtensteiner Heimatdienst zur neuen Partei Vaterländische Union zusammen. Unter dem Eindruck des Anschlusses Österreichs an Hitlerdeutschland gingen Bürgerpartei und Vaterländische Union 1938 eine Koalition ein, womit die politische Befriedung auch für die Kriegszeit gelang. Die offen nationalsozialistische Volksdeutsche Bewegung in Liechtenstein verfolgte 1938-1945 den Anschluss ans Dritte Reich, doch der Putschversuch, den sie in Absprache mit der Feldkircher SA am 24. März 1939 organisiert hatte, scheiterte am Widerstand von Regierung und Bevölkerung. Die Beziehungen zur Schweiz halfen, die Kriegsjahre politisch und wirtschaftlich relativ gut zu überstehen. Liechtenstein führte nach 1945 die Sozialversicherungen nach schweizerischem Vorbild ein, 1954 die AHV, 1958 die Familienausgleichskasse, 1960 die Invaliden- und 1969 die Arbeitslosenversicherung. 1981 schloss Liechtenstein einen Währungsvertrag mit der Schweiz. Neue politische Parteien entstanden, darunter die Christlich-Soziale Partei (1962-1974) und die Freie Liste (1986, seit 1992 im Landtag vertreten). Andere Splitterparteien nahmen entweder nicht an den Wahlen teil oder waren nicht stark genug, um ein Mandat zu erringen.

Wirtschaft

Bis Anfang des 20. Jahrhunderts lebte Liechtenstein vorwiegend von der Agrarwirtschaft. Wirtschaftliche Krisen führten ab 1850 zu Auswanderungswellen, meist in Richtung Nord- und Südamerika. Ab 1861 setzte vor allem in der Textilbranche die Industrialisierung ein. 1872 wurde die Eisenbahnlinie Feldkirch-Buchs eröffnet. Mit dem steilen wirtschaftlichen Aufschwung nach 1945 verschob sich die industrielle Produktion schwerpunktmässig auf hochtechnologische Bereiche wie Befestigungstechnik (Hilti AG), Heiz- und Lufttechnik (Hoval AG), Vakuumtechnologie (OC Oerlikon Balzers AG), Präzisionsmechanik (ThyssenKrupp Presta AG), Zahnheilkunde (Ivoclar-Vivadent AG), Convenience food (Hilcona AG) oder Elektronik (Neutrik AG). Die Zahl der in Liechtenstein Erwerbstätigen stieg von 1950 bis 2005 von 6338 auf 30'170 an. 2005 stellte der 3. Sektor 54,8%, der 2. Sektor 43,9% und der 1. Sektor 1,3% der Arbeitsplätze. Liechtenstein entwickelte sich zu einem internationalen Finanzplatz. Das betreute Kundenvermögen der Banken betrug 2005 128'719 Mio. Franken. Die durch das PGR ermöglichten Unternehmensformen und die günstigen Steuerbedingungen veranlassten ausländische Unternehmen, ihre Hauptsitze und Holdinggesellschaften in Liechtenstein anzusiedeln. Den Missbräuchen (Geldwäscherei, Steuerbetrug usw.) versuchte das Fürstentum auf Druck von aussen wiederholt mit Gesetzesreformen entgegenzuwirken, sodass der Finanzplatz seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert eine Entwicklung vom Offshore- zum Onshoregeschäft durchlief.

Mit dem Aufschwung wurde Liechtenstein zum Einwanderungsland. 2005 war gut ein Drittel der Wohnbevölkerung ausländischer Nationalität, ein Drittel davon Schweizer. Von den insgesamt 30'170 Erwerbstätigen waren 2005 rund zwei Drittel Ausländer und ein Drittel Liechtensteiner. Knapp die Hälfte waren Zupendler, grösstenteils aus Österreich und der Schweiz, während die Wegpendlerzahl gering war. 2004 wohnten 2612 Liechtensteiner im Ausland, davon 1626 in der Schweiz. 2005 beschäftigten liechtensteinische Firmen 28'905 Mitarbeiter jenseits der Landesgrenzen. An erster Stelle des liechtensteinischen Exportvolumens der 31 Mitgliedsunternehmen der Liechtensteinischen Industrie- und Handelskammer aus dem Industriesektor stand 2005 der EWR (44,1%), gefolgt von Asien/Pazifik (23,8%), Amerika (18,1%) und der Schweiz (11,7%). Der Staatshaushalt belief sich 2005 auf 733,2 Mio. Franken laufenden Aufwand und 858 Mio. Franken laufenden Ertrag. Die Schweiz hatte durch den Zollanschlussvertrag, die engen und vielfachen Vertragsbeziehungen und durch die aussenpolitische Einbettung Liechtensteins wesentlichen Anteil an dessen wirtschaftlichem Aufschwung.

Kultur und Bildung

Zusätzlich zu den berühmten Fürstlichen Sammlungen, die Hauptwerke europäischer Kunst aus vier Jahrhunderten umfassen (seit 2004 zum Teil im Liechtenstein-Museum in Wien ausgestellt), weist Liechtenstein ein breites Angebot an Museen auf (Postmuseum 1936, Landesmuseum 1954, staatliche Kunstsammlung 1968, Skimuseum 1993, Kunstmuseum 2000, verschiedene Dorf- und Spezialmuseen). Die Landesbibliothek (1961), die Musikschule (1963) und das Theater am Kirchplatz (1970) tragen ein reiches kulturelles Leben mit, das von der Pflege des Brauchtums bis zur modernen Kunst reicht.

Liechtenstein verfügt über ein begrenztes Ausbildungs- und Lehrangebot auf Hochschulniveau, nämlich das Liechtenstein-Institut (1986), die Internationale Akademie für Philosophie (1986), die Universität für Humanwissenschaften (2000) und die Hochschule Liechtenstein (2005). Dank bilateraler Verträge mit der Schweiz und Österreich können Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen an den dortigen Universitäten und Fachhochschulen studieren, was die meisten der rund 750 Studierenden (2004/2005) taten. Die Lehrer- und die Berufsausbildung erfolgt mehrheitlich an schweizerischen Ausbildungsstätten.

Quellen und Literatur

Allgemeines
  • P. Kaiser, Gesch. des Fürstenthums Liechtenstein: nebst Schilderungen aus Chur-Rätien's Vorzeit, 1847 (neu hg. in 2 Bde. 1989 von A. Brunhart)
  • JbFL 1-, 1901-
  • Liechtenstein: polit. Schr. 1-, 1972-
  • Statist. Jb. / Fürstentum Liechtenstein, 1-, 1977-
Ur- und Frühgeschichte
  • B. Overbeck, Gesch. des Alpenrheintals in röm. Zeit, 2 Bde., 1973-82
  • «Archäologie im Fürstentum Liechtenstein», in HA 9, 1978, 75-250
  • U. Mayr, «Die Grabung beim Amtshaus - ein Blick in die röm. Vergangenheit von Balzers», in Balzner Njbl. 1998, 9-18
  • M. Maczynska, Schellenberg-Borscht, 1999
  • M. Gurtner, Balzers-Runda Böchel, 2004
  • M. Seifert, Die Funde aus Hirschgeweih, Knochen, Felsgestein, Silex und Bergkristall, 2004
Vom Frankenreich zum Reichsfürstentum
  • Kdm FL, 1950, 4-24
  • Das Fürstentum Liechtenstein, hg. von W. Müller, 1981, 32-91
  • Liechtenstein, hg. von V. Press, D. Willoweit, 1987 (21988)
  • 1342: Zeugen des späten MA, hg. von H. Frommelt, 1992
  • M. Bugg et al., Vaduz und Schellenberg im MA, 1999
Das Fürstentum seit 1806
  • G. Malin, Die polit. Gesch. des Fürstentums Liechtenstein in den Jahren 1800-1815, 1953
  • R. Quaderer, Polit. Gesch. des Fürstentums Liechtenstein von 1815 bis 1848, 1969
  • A. Ospelt, Wirtschaftsgesch. des Fürstentums Liechtenstein im 19. Jh., 2 Bde., 1972
  • P. Geiger, Gesch. des Fürstentums Liechtenstein 1848 bis 1866, 1974
  • D.J. Niedermann, «Liechtenstein und die Schweiz», in Liechtenstein: polit. Schr. 5, 1976
  • P. Vogt, 125 Jahre Landtag, 1987 (21988)
  • P. Vogt, Brücken zur Vergangenheit, 1990
  • P. Geiger, Krisenzeit, Liechtenstein in den Dreissigerjahren 1928-1939, 2 Bde., 1997 (22000)
  • A. Brunhart, Bausteine zur liechtenstein. Gesch., 3 Bde., 1999
  • A. Meili, Gesch. des Bankwesens in Liechtenstein (1945-1980), 2001
  • K. Heeb, 80 Jahre Schweizer Franken in Liechtenstein, 2004
  • D. Beattie, Liechtenstein: Gesch. & Gegenwart, 2005
  • P. Geiger et al., Fragen zu Liechtenstein in der NS-Zeit und im Zweiten Weltkrieg: Flüchtlinge, Vermögenswerte, Kunst, Rüstungsproduktion, 2005
  • Das Fürstentum Liechtenstein, 2006
  • C.M. Merki, Wirtschaftswunder Liechtenstein, 2007
Weblinks
Weitere Links
e-LIR

Zitiervorschlag

Ulrike Mayr; Arthur Brunhart; Rupert Quaderer: "Liechtenstein", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 27.11.2008. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/006528/2008-11-27/, konsultiert am 19.03.2024.