Hauptstadt des deutschen Bundeslands Rheinland-Pfalz, am linken Rheinufer, ehemaliges Erzbistum.
Bereits in der Antike, als Mainz die Hauptstadt der Provinz Germania Superior war, bestanden zwischen Mainz und dem Gebiet der heutigen Schweiz Beziehungen, die später von der Kirche fortgesetzt wurden. Das Bistum Mainz ist seit dem 4. Jahrhundert bezeugt. Es wurde nach dem Ende der römischen Herrschaft am Rhein im Zuge der Neuorganisation der fränkischen Kirche unter dem Bonifatius-Nachfolger Lullus (754-786) 780/781 zum Erzbistum erhoben. Als grösste Kirchenprovinz des Heiligen Römischen Reichs, die sich von den Bündner Alpen bis zur unteren Elbe erstreckte, umfasste es meist zwölf Suffraganbistümer, darunter wohl von Anfang an die alemannische Diözese Konstanz (belegt seit 810) sowie ab 843 das rätische Bistum Chur.
Die Mainzer Erzbischöfe besassen als Primas Germaniae den Ehrenvorrang vor den übrigen deutschen Erzbischöfen und Bischöfen sowie das Krönungsrecht für das Reich, das im Mittelalter zwischen den Erzbischöfen von Köln und Mainz strittig war. Als Landesherren eines Kurstaates und Erzkanzler des Reiches (965-1806) waren sie ranghöchste Reichsfürsten mit Vorsitz im Kurfürstenkolleg (ab 1257) und entscheidender Stimme bei Königswahlen. Ab dem 16. Jahrhundert stand ihnen das Direktorium des Reichstags zu. Für Chur und Konstanz war Mainz Appellationsinstanz im Bereich der geistlichen Gerichtsbarkeit. Auf reichskirchlicher Ebene unterstützte es zum Beispiel die Konstanzer Fürstbischöfe bei der Wahrung ihrer Interessen gegenüber der konkurrierenden Jurisdiktion der Luzerner Nuntiatur wie auch gegenüber Ansprüchen staatlicher Kirchenpolitik.
Der Ausgang der Revolutionskriege und die Säkularisation 1802-1803 führten zum Zusammenbruch von Erzbistum und Kurstaat. 1803 bzw. 1805 wurde der Erzstuhl Mainz nach Regensburg transferiert und dem letzten Mainzer Erzbischof und Bischof von Konstanz Karl Theodor von Dalberg als Metropoliten alle Diözesen des Reichs unterstellt, mit Ausnahme jener Österreichs und Preussens. Der für ihn neu geschaffene Kurstaat wurde 1810 säkularisiert. 1815 erfolgte die Trennung der schweizerischen Teile des Bistums Konstanz vom Metropolitanverband Mainz-Regensburg, 1818 diejenige des Bistums Chur. 1821 bzw. 1827 wurde das heutige Bistum Mainz als Suffragan des Erzbistums Freiburg im Breisgau errichtet.