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Giovanni BattistaQuadri

19.1.1777 Lugano, 30.8.1839 Magliaso, katholisch, von Magliaso. Sohn des Giuseppe, Offiziers im Dienste des Reichs, und der adligen Marianna Torriani. 1802 Martina Basile, aus einer tarentinischen Notabelnfamilie. Collegium Helveticum in Mailand, Rechtsstudium an der Universität Padua, wahrscheinlich ohne Abschluss. 1797 Anwalt, 1810 Notar. Nach den Unruhen von Lugano vom 15. Februar 1798 verteidigte Giovanni Battista Quadri die Anführer der cisalpinischen Partei der Patrioten, der er selbst angehörte, vor dem helvetischen Grossen Rat. In diesem Gremium amtierte Quadri 1798 auch als Dolmetscher; ferner war er persönlicher Sekretär von Peter Ochs sowie Beamter bei der Präfektur in Lugano. Nach den antifranzösischen Unruhen vom April 1799 floh er ins Ausland und tat 1800-1802 im französischen Heer in Italien Dienst. Nach seiner Rückkehr ins Tessin gehörte er zu den treibenden Kräften der Revolution von 1802 und wurde an der Versammlung von Pian Povrò zum Präsidenten der Übergangsregierung des Kantons Lugano gewählt. Auch wurde Quadri als Delegierter zur Consulta nach Paris abgeordnet, dort aber nicht zugelassen, da die helvetischen Behörden seine Wahl nicht anerkannten. 1803-1834 sass er im Tessiner Grossen Rat, sein Mandat wurde allerdings ab 1830 sistiert; 1803-1807 sowie 1814-1830 gehörte er dem Staatsrat an, davon sechsmal als Vorsitzender des Grossen Rats (Landamano reggente). Vom 1807 übernommenen Amt als Regierungskommissar trat er nach einer Kontroverse 1809 zurück. Quadri amtierte auch als Friedens- und Appellationsrichter. Als Verfechter eines pragmatischen Politikverständnisses verkörperte er das sogenannte Regiment der Landammänner, das die Exekutive über die Legislative stellte und die Aktivbürgerrechte einschränkte. Die sich dagegen formierende Widerstandsbewegung führte schliesslich zur Verfassungsreform von 1830. 1827 entging Quadri verschiedenen Anschlägen. 1830 wurde er des Missbrauchs und der Hinterziehung von Staatsmitteln angeklagt, drei Jahre später jedoch freigesprochen. 1833-1837 gab er die Zeitschrift «L'Indipendente» heraus. Die politische Bilanz seiner Regierungszeit fällt durchzogen aus. Fortschritten bei der Einigung des Kantons, unter anderem durch Verbesserung der Strassenverbindungen und den Erlass des Strafgesetzbuches und des Strafprozessrechts von 1816, stehen antiliberale Massnahmen und Quadris Neigung zum Klientelismus gegenüber.

Quellen und Literatur

  • E. Talamona, Il Landamano Giovanni Battista Quadri dei Vigotti, 1928
  • BSSI, 1939, 18-20; 1965, 147-169; 1966, 5-30; 1969, 5-18; 1972, 193-196; 1979, 5-14
  • G. Martinola, La missione di Giovan Battista Quadri a Parigi, 1954
  • Lugano dopo il 1798, Ausstellungskat. Lugano, 1999, 213-235 , (mit Stammtaf.)
  • Ceschi, Ticino, 58-60
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Kurzinformationen
Lebensdaten ≈︎ 19.1.1777 ✝︎ 30.8.1839

Zitiervorschlag

Francesca Mariani Arcobello: "Quadri, Giovanni Battista", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 30.06.2010, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/006910/2010-06-30/, konsultiert am 19.06.2025.