10.8.1851 Bellinzona, 18.12.1927 Bellinzona, von Bellinzona. Sohn des Carlo, Druckers und Herausgebers, der nach den Unruhen von 1848 aus Italien ins Tessin geflüchtet war. Maria Hofer. Stud. in Bern und Heidelberg; Dr. iur. Nach einem Rechtspraktikum in Bellinzona kam er ans Bundesgericht, 1875-90 als Sekretär, 1895-1900 als Ersatzrichter. 1894-96 Mitglied der Expertenkommission für den ersten Entwurf eines schweiz. StGB; zuvor hatte er in Lugano den internat. Kongress zur Verbesserung des Strafvollzugs präsidiert. C. besass ein immenses jurist. Wissen und erlangte mit seinen zahlreichen Erarbeitungen und Übersetzungen von Gesetzesbüchern, Kommentaren, Gesetzen und Reglementen Anerkennung. Für seine Verdienste auf dem Gebiete des Rechts verlieh ihm die Univ. Zürich den Dr. h.c.
Als radikaler Tessiner Staatsrat leitete C. 1890-1905 die Justiz-, Polizei- und Militärdepartemente. Zudem 1905-27 Grossrat und 1909-19 Stadtrat (Exekutive) von Bellinzona. Nach der Berufung in den Governo di pacificazione (Regierung der Versöhnung nach den Unruhen von 1890) leistete er im Bereich seiner Departemente einen bedeutenden Beitrag zur Modernisierung der Gesetzgebung; ein Grossteil der jurist. Neuerungen im Kt. Tessin trug seine Handschrift. Als Pragmatiker und Verfechter von Verhandlungen versuchte er den Bundesrat zu bewegen, die Prozesse im Zusammenhang mit den Bestechungsfällen bei den Tessiner Wahlen von 1889 abzubrechen. Er bemühte sich auch im Streit zwischen Kantonalbank und Staat, der wegen der Veruntreuungen des Kantonskassiers Luigi Scazziga (1890) ausgebrochen war, zu schlichten. Zusammen mit Stefano Gabuzzi redigierte C. das "Repertorio di giurisprudenza patria" (1880-98). Er war Mitarbeiter beim "Journal des tribunaux" und bei der "Semaine judiciaire" in Lausanne, leitete 1905-19 die Zeitung "Il Dovere" und war Korrespondent für Dutzende von schweiz. und ausländ. Zeitungen. In der Armee bekleidete C. den Rang eines Oberstleutnants.