Die Diözese Konstanz, das zu seiner Zeit grösste der deutschen Bistümer, existierte während rund 1200 Jahren bis 1827. Gegen Ende des Mittelalters umfasste sie 64 Dekanate, um die 17'000 Priester sowie 350 Klöster. Im Unterschied zu dieser geistlichen Herrschaft erreichte das weltliche Herrschaftsgebiet, das Fürstbistum Konstanz, nie eine auch nur annähernd so grosse Ausdehnung und Macht. Grosse Teile der heutigen Deutschschweiz gehörten bis 1815 zur Diözese Konstanz
Mittelalter
Die Gründung des Bischofssitzes in Konstanz dürfte auf die Wende vom 6. zum 7. Jahrhundert zu datieren sein. Das Mitwirken Herzog Gunzos bei der Wahl von Bischof Johannes I. legt eine enge Verbindung zwischen Bistumsgründung und alemannischer Herzogsherrschaft nahe. Für Konstanz sprachen aber auch strategische Gründe. Von hier aus konnten zwei sich durch den Grad ihrer Christianisierung unterscheidende Räume verbunden werden: der Raum südlich der einstigen spätrömischen Grenz- und Befestigungslinie an Hochrhein und Bodensee, wo ein Fortleben frühchristlicher Gemeinden möglich war, und der vorerst noch schwach christianisierte Kernraum alemannischer Siedlung nördlich davon. Nicht zu bestimmen ist, ob dieses Bistum tatsächlich neu gegründet wurde oder ob, wie eine spätere Überlieferung berichtet, der merowingische König Dagobert I. den einst zusammen mit Avenches für die Civitas Helvetiorum zuständigen Bischofssitz Windisch nach Konstanz verlegte.
Erst im 8. Jahrhundert nimmt das Bistum Konstanz deutlichere Konturen an. 736-782 verwalteten Konstanzer Bischöfe zugleich als Äbte das Kloster Reichenau, 759-854 war das Kloster St. Gallen der Konstanzer Bischofskirche einverleibt. Deshalb konnten die Bischöfe von Konstanz während der zweiten Hälfte des 8. Jahrhunderts in entscheidendem Masse auf die Mithilfe von Mönchen beider Klöster zurückgreifen. Erst unter Bischof Egino (811) kam es zu einer stärkeren Einbeziehung von Säkularklerikern und damit zur Ausbildung eines Domkapitels.
Im 9. Jahrhundert gelang es einer hochadeligen Familie, drei ihrer Mitglieder, die alle Salomo hiessen, auf den Bischofsstuhl zu bringen. Obschon das Kloster St. Gallen 854 aus der unmittelbaren Verfügungsgewalt des Bischofs von Konstanz herausgelöst wurde, vereinigte Salomo III. noch einmal die Würde des Bischofs mit derjenigen des Abtes von St. Gallen. Durch seine Königsnähe verhalf er der Bischofskirche zu hohem Ansehen in Schwaben und im späteren Heiligen Römischen Reich. Ihm selbst wuchs die Rolle eines Vertreters der Reichsgewalt im Bodenseegebiet, ja in ganz Schwaben zu.
Die Ausgestaltung des Bischofssitzes im 10. Jahrhundert ist zwei Bischöfen zu verdanken: Konrad betonte durch die Wahl der Patrozinien für die von ihm neu errichteten Gotteshäuser die Verbindung seines Sitzes mit Rom und Jerusalem ebenso wie mit dem ottonischen Königtum. Indem Gebhard II. jenseits des Rheins das Kloster Petershausen gründete, schuf er nicht nur das erste bischöfliche Eigenkloster, sondern vollendete zugleich die Ausgestaltung des Bischofssitzes nach dem Vorbild Roms. Seitdem vor allem unter König Heinrich III. Geistliche der Hofkapelle bzw. Goslarer Stiftskanoniker zu Bischöfen promoviert wurden, gestaltete sich die Einbeziehung der Bischofskirche in die ottonisch-salische Reichskirche noch enger. Diese Bindung an das Königtum erfuhr ein vorläufiges Ende, als der Bischofssitz während des Investiturstreits in den Einflussbereich des gregorianisch gesinnten Adels geriet. Die ab 1080 zu Kaiser Heinrich IV. haltenden Bischöfe standen, wie Arnold von Heiligenberg, im Abseits. Die führende Rolle des von den Gregorianern erwählten Gebhard von Zähringen (1084-1110), dessen Stellung durch die Ernennung zum päpstlichen Legaten gestärkt wurde, blieb ungebrochen. Gegen Ende seiner Amtszeit näherte Gebhard seine Kirche dem Königshaus an. Die Nachfolger spielten dementsprechend in der Politik Philipps von Schwaben und Friedrich Barbarossas eine bedeutende Rolle, so dass sich Letzterer veranlasst sah, der Bischofskirche 1155 ein umfassendes Privileg zu erteilen.
Eine staufertreue Haltung bewies im 13. Jahrhundert Bischof Heinrich von Tanne (1233-1248). Sein Nachfolger Eberhard von Waldburg verfocht zunächst die Sache Papst Innozenz' IV., übernahm dann aber die Vormundschaft über Konradin, den minderjährigen Herzog von Schwaben. Eine herausragende Gestalt war Bischof Heinrich von Klingenberg. Er erwies sich als Förderer der schönen Künste und liess erstmals die Güter und Rechte des weltlichen Herrschaftsgebiets, des Hochstifts, in einem Urbar verzeichnen.
Danach geriet die Bischofskirche in das Spannungsfeld der hohen Politik: Das avignonesische Papsttum gewann ab 1307 entscheidenden Einfluss. Die Besetzung des Bischofsstuhls durch päpstliche Provisionen wurde die Regel, die Zahlung der Servitien schwächte die Finanzen des Bistums, und das Wahlrecht des Domkapitels wurde stark eingeschränkt. Der Kampf zwischen den Päpsten in Avignon und König Ludwig dem Bayern führte 1334 zu einer Doppelwahl, wobei die Mehrheit des Domkapitels jeweils auf Seiten des Papstes und des Hauses Habsburg stand.
Bischof Johann Windlock versuchte, den desolaten Zuständen in der Diözese durch Reformen und hartes Durchgreifen zu begegnen. Die Spannungen mit Rat und Bürgerschaft der Stadt Konstanz, die sich ab dem 13. Jahrhundert vom bischöflichen Stadtherrn zu emanzipieren begannen, dürften zu seiner Ermordung beigetragen haben. Aber auch die Regierungszeit Bischof Heinrich von Brandis' war von harten Auseinandersetzungen überschattet, zumal er sich von König Karl IV. 1357 ein falsches Privileg über längst hinfällige Rechte gegenüber der Stadt hatte ausstellen lassen. Erst dank der Vermittlung von Karl IV. kam 1372 eine Versöhnung zustande. Das Grosse Schisma (1378-1478) hatte erneut konfliktuelle Bischofswahlen zur Folge und spaltete die Diözese in zwei Obedienzen, wobei die Avignon nahestehenden Bischöfe auf die Dauer an Terrain verloren. Erst zu Zeiten Bischof Marquards von Randegg (1398-1407) war das Schisma in der Diözese Konstanz im Wesentlichen beendet. Das Konzil von Konstanz (1414-1418) beseitigte die letzten Reste der Spaltung.
Bischöfe der Diözese Konstanz bis zur Reformation
a Doppelwahl
b Administrator
c Administrator 1388-1409
Fortan beschäftigten sich die Bischöfe von Konstanz mit der Frage, wie sie sich gegenüber den seit dem Ende des 14. Jahrhunderts erstarkenden Eidgenossen und deren Gegnern, den Herzögen von Österreich, verhalten sollten. Angesichts des unaufhaltsamen Vordringens der Eidgenossen bis vor Konstanz sahen sich die Bischöfe zum Abschluss von Bündnissen mit den eidgenössischen Orten gezwungen. Unter Bischof Hermann von Breitenlandenberg (1466-1474) traten die Eidgenossen gar als Schirmmacht an die Stelle Habsburg-Österreichs. Im Konstanzer Bistumsstreit stand der von Österreich unterstützte Ludwig von Freiberg dem von den Eidgenossen favorisierten Otto von Sonnenberg gegenüber. Am Ende des 15. Jahrhunderts kamen Bischöfe an die Macht, die sich demgegenüber den Forderungen König Maximilians zu beugen hatten. Nach dem Schwabenkrieg lagen weite Teile der Diözese, aber auch des bischöflichen Territoriums, im Machtbereich der Eidgenossenschaft. Entsprechend schwierig war es für die Bischöfe, ihre Rechte wahrzunehmen.
Von der frühen Neuzeit bis zur Regeneration
Im 16. Jahrhundert erlitt die Diözese Konstanz grosse Einbussen durch die Einführung der Reformation im grösseren Teil ihres schweizerischen Gebietes, im Herzogtum Württemberg und in einer Reihe oberdeutscher Reichsstädte, darunter 1526-1527 auch in Konstanz. 1526 verlegte Fürstbischof Hugo von Hohenlandenberg deshalb die bischöfliche Residenz nach Meersburg. Dort blieb sie bis zur Auflösung der Diözese 1827, während das Domkapitel, das Konsistorium und die Kollegiatstifte nach Konstanz zurückkehrten, nachdem dieses 1548 österreichische Landstadt und damit wieder katholisch geworden war.
Während der Reformationszeit standen die Bischofswahlen ganz im Zeichen der Erhaltung der Diözese und des kleinen Hochstifts und erfolgten deshalb in engem Anschluss an den Kaiser und das Haus Habsburg. Die kaiserliche Einflussnahme zeigte sich in der Wahl des Reichsvizekanzlers Balthasar Merklin (1530-1531) und des kaiserlichen Orators Johannes von Weeze (1538-1548) zu Konstanzer Oberhirten. Die Inkorporation des Augustinerchorherrenstifts Öhningen und der Benediktinerabtei Reichenau in das Hochstift brachte eine gewisse Stabilisierung der seit dem Spätmittelalter zerrütteten und durch die Reformation, die einen grossen Verlust kirchlicher Einkünfte bewirkte, zusätzlich geschwächten wirtschaftlichen Verhältnisse.
1561 kam es zur Wahl des Papstnepoten Kardinal Mark Sittich von Hohenems. Dieser residierte nur selten in der Diözese und nahm seine Geschäfte meist von Rom aus wahr. Im Anschluss an das Konzil von Trient (1545-1563) und im Zuge der Bemühungen um die Katholische Reform führte er 1567 eine Diözesansynode (Konstanzer Synoden) durch. Auch er verstand es, wie schon sein Vorgänger Christoph Metzler, Trennungsbegehren der katholischen eidgenössischen Orte abzuwehren.
1589 verzichtete Fürstbischof Hohenems zugunsten von Kardinal Andreas von Österreich auf den Konstanzer Bischofsstuhl. Unter diesem erfolgte Ende des 16. Jahrhunderts die Neuordnung der Verwaltung von Hochstift und Diözese. Der bischöfliche Rat wurde auf der einen Seite in einen weltlichen Rat und einen für die Finanzverwaltung zuständigen Kammerrat mit Sitz in Meersburg sowie, auf der anderen Seite, in einen geistlichen Rat als oberste Behörde für die Verwaltung der Diözese mit Sitz in Konstanz gegliedert. Eine geplante Unterteilung der Diözese in die vier Verwaltungseinheiten (sogenannte Archidiakonate) Schwaben, Allgäu, Breisgau und Schweizer Quart unterblieb. Die Dekane der Landkapitel gewannen als Repräsentanten des Bischofs bei der Durchführung der nachtridentinischen Reformen an Einfluss und Bedeutung. Um die Einheit der Diözese zu wahren und den kirchlichen Verhältnissen in der Schweizer Quart Rechnung zu tragen, wurden in den eidgenössischen Bistumsständen seit 1605 bischöfliche Kommissariate mit weitreichender Jurisdiktionsbefugnis eingerichtet.
1609 fand unter Fürstbischof Jakob Fugger (1604-1626) eine weitere Diözesansynode statt, deren Statuten bis zum Ende des Bistums in Kraft blieben. Die Fürstbischöfe des 17. Jahrhunderts bemühten sich alle um eine Erneuerung der Diözese im Sinne der tridentinischen Reform, auch wenn der unmittelbare Erfolg nicht zuletzt der politischen Verhältnisse wegen hinter den gesteckten Zielen zurückblieb. Während des Dreissigjährigen Krieges wurde Konstanz belagert und die bischöfliche Residenz in Meersburg geplündert. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts gewann das Bistum durch das Ausschreibeamt im schwäbischen Reichskreis, das sich der Fürstbischof seit 1543 mit dem Herzog von Württemberg teilte, infolge der Spannungen zwischen Frankreich und Österreich für die kaiserliche Politik erhöhte Bedeutung und geriet in die Einflusssphäre habsburgischer und pfalz-neuburgischer Reichskirchenpolitik. Im 18. Jahrhundert bemühten sich die Fürstbischöfe mit Nachdruck um eine Fortsetzung der Reformen, unter anderem durch Visitation der Diözese in regelmässigen Abständen und durch bischöfliche Erlasse an den Diözesanklerus. Unter Fürstbischof Johann Franz Schenk von Stauffenberg (1704-1740) kam es 1735 zur Errichtung eines Priesterseminars in Meersburg.
In nachtridentinischer Zeit blieb die Diözese nicht verschont von Auseinandersetzungen mit der Luzerner Nuntiatur und den grossen, sich in der Diözese befindenden exemten Abteien (St. Gallen, Einsiedeln, dem schwäbischen Kempten) um Fragen der bischöflichen Jurisdiktion, im 18. Jahrhundert ausserdem von heftigen Zusammenstössen zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt (Udligenswilerhandel 1725, sogenannter Katechismusstreit mit der österreichischen Verwaltung 1772-1777, Streit um geistliche Privilegien). Die Auseinandersetzung mit der österreichischen Regierung bestimmte die Regierungszeit der Brüder Franz Konrad Kasimir Ignaz (1750-1775) und Maximilian Augustinus Christoph von Rodt (1775-1800). Die hohe Verschuldung des Hochstifts und die Kirchenpolitik Kaiser Josephs II., welche den Fortbestand von Diözese und Hochstift ernsthaft gefährdeten, führten 1788 zur Wahl des Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg zum Koadjutor und letzten Fürstbischof des Bistums Konstanz
In der Säkularisation von 1802-1803 fiel das Hochstift an Baden, das 1804 die auf Schweizer Gebiet gelegenen konstanzischen Besitzungen und Gefälle gegen eine Entschädigung von 440'000 Gulden an die Kantone Aargau, Schaffhausen, St. Gallen, Thurgau und Zürich abtrat. Während das Bistum Konstanz mit dem weltlichen Territorium seine politische Bedeutung verlor, widmete sich Karl Theodor von Dalberg der Rettung der Reichskirche und nach ihrem Untergang der Neuordnung der katholischen Kirche Deutschlands. Die Leitung und Verwaltung der weiträumigen Diözese, die 1794 1233 Pfarreien zählte (davon 306 in der Schweizer Quart), übertrug er 1802 dem Generalvikar und späteren Bistumsverweser Ignaz Heinrich von Wessenberg. Unter ihm erfuhr das Bistum im letzten Vierteljahrhundert seines Bestehens in den Bereichen der Seelsorge und Liturgie, der Volksfrömmigkeit und Priesterbildung eine lange nachwirkende, religiös-kirchliche Erneuerung in der Tradition der katholischen Aufklärung.
Bischöfe der Diözese Konstanz bis zur Aufhebung des Bistums 1827
Amtsdaten | Bischof |
---|---|
1496-1530 | Hugo von Hohenlandenberg |
1530-1531 | Balthasar Merklin |
1531-1532 | Hugo von Hohenlandenberg |
1532-1537 | Johannes von Lupfen |
1538-1548 | Johannes von Weeze |
1548-1561 | Christoph Metzler |
1561-1589 | Mark Sittich von Hohenems |
1589-1600 | Andreas von Österreich |
1601-1604 | Johann Georg von Hallwyl |
1604-1626 | Jakob Fugger |
1626-1627 | Sixt Werner Vogt von Altensumerau und Prasberg |
1627-1644 | Johannes von Waldburg-Wolfegg |
1645-1689 | Franz Johann Vogt von Altensumerau und Prasberg |
1689-1704 | Marquard Rudolf von Rodt |
1704-1740 | Johann Franz Schenk von Stauffenberg |
1740-1743 | Damian Hugo von Schönborn |
1743-1750 | Kasimir Anton von Sickingen |
1750-1775 | Franz Konrad Kasimir Ignaz von Rodt |
1775-1800 | Maximilian Augustinus Christoph von Rodt |
1800-1817 | Karl Theodor von Dalberg |
1817-1827 | Ignaz Heinrich von Wessenberga |
1815-1819 | Franz Bernhard Göldlin von Tiefenaub |
a Bistumsverweser
b Apostolischer Vikar der vom Bistum Konstanz abgetrennten Schweizer Quart
Die Auflösung des Bistums begann 1815 mit der Abtrennung der Schweizer Quart, die bis zu einer Neuordnung der Diözesanverhältnisse in der Eidgenossenschaft provisorisch dem apostolischen Administrator Franz Bernhard Göldlin von Tiefenau unterstellt wurde. Im Rahmen der kirchlichen Reorganisation Deutschlands auf der Basis konkordatärer Vereinbarungen mit den einzelnen Ländern erfolgte 1817 die Loslösung des württembergischen, 1817 bzw. 1821 des bayerischen und 1819 des österreichischen Teils der Diözese. Mit der Errichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz durch die päpstliche Zirkumskriptionsbulle "Provida solersque" von 1821 wurde das Bistum Konstanz supprimiert. Wegen des in Rom in Misskredit stehenden Ignaz Heinrich von Wessenberg wurde entgegen alter kirchlicher Gepflogenheit auf eine Übertragung des Konstanzer Titels nach Freiburg im Breisgau verzichtet. Mit der Einsetzung des ersten Freiburger Erzbischofs 1827 hörte die Diözese Konstanz auf zu bestehen. Die schweizerischen Gebiete gelangten im Rahmen der Reorganisation der katholischen Kirche provisorisch oder definitiv an die Bistümer Chur, St. Gallen und Basel.
Quellen und Literatur
- Die Bf. von Konstanz, hg. von E.L. Kuhn et al., 1988
- F.X. Bischof, Das Ende des Bistums Konstanz, 1989
- K. Maier, Das Domkapitel von Konstanz und seine Wahlkapitulationen, 1990
- Die Protokolle der bischöfl. Visitationen des 18. Jh. im Kt. Luzern, hg. von A. Gössi, J. Bannwart, 1992
- HS I/2
- Der schweiz. Teil der ehem. Diözese Konstanz, hg. von B. Degler-Spengler, 1994
- Germania Sacra NF 42,1, 2003
- A. Bihrer, Der Konstanzer Bischofshof im 14. Jh., 2005