de fr it

Johann CasparBluntschli

Porträt von Johann Caspar Bluntschli. Anonyme Fotografie, um 1875 (Bibliothèque de Genève).
Porträt von Johann Caspar Bluntschli. Anonyme Fotografie, um 1875 (Bibliothèque de Genève).

7.3.1808 Zürich, 21.10.1881 Karlsruhe, reformiert, von Zürich. Sohn des Hans Caspar, Kerzen- und Seifenfabrikanten, und der Katharina geborene Koller. Emilie Vogel, von Zürich. Nach Besuch der Schulen und des Politischen Instituts in Zürich folgten Studien in Berlin und Bonn (Dr. beider Rechte 1829). 1830 amtierte Johann Caspar Bluntschli in Zürich als kantonaler Regierungssekretär, nach der liberalen Umwälzung als Bezirksgerichtsschreiber und Stadtnotar. Zudem war er journalistisch tätig und Mitglied des Grossen Stadtrats. Ab 1833 als ausserordentlicher Professor, ab 1836 als ordentlicher Professor lehrte er an der Hochschule Zürich erst römisches, dann auch deutsches Recht und Rechtsgeschichte. Zudem wirkte er als Rechtskonsulent der Stadt. 1837-1848 sass Bluntschli für die Liberal-Konservativen im Grossen Rat, den er 1845 präsidierte. Nach dem Züriputsch, an dem er keinen persönlichen Anteil hatte, wurde er 1839 Regierungsrat und Tagsatzungsgesandter. Er arbeitete das kantonale Vormundschaftsgesetz von 1841 aus und beendete ab 1840 das 1835 von Friedrich Ludwig Keller begonnene kantonale «Privatrechtliche Gesetzbuch» (in Kraft gesetzt 1853-1855). Auf seinen Misserfolg in der Bürgermeisterwahl von 1844 folgte 1845 sein Rücktritt aus der kantonalen Regierung.

Da Bluntschli eine Professur ohne politische Betätigungsmöglichkeiten nicht genügte, ging er 1848 nach München, wo er aber in den Lola-Montez-Wirren nur mit Mühe die Ernennung zum Ordinarius für deutsches Privatrecht und Staatsrecht erreichte, ohne in der Politik Fuss fassen zu können. 1861, nach dem Angebot eines Sitzes in der Ersten badischen Kammer, wechselte er als Professor der Staatswissenschaften an die Universität Heidelberg. Bluntschli befürwortete die kleindeutsche Reichslösung (d.h. ohne Österreich). Der Gegner des Ultramontanismus war Mitbegründer des reformerischen Deutschen Protestantenvereins, mehrfach Präsident der badischen evangelischen Generalsynode und führender Freimaurer. Bluntschlis relative politische Erfolglosigkeit war mitbedingt durch sein Festhalten an der spekulativen Philosophie Friedrich Rohmers. Weit erfolgreicher war sein Wirken als Rechtshistoriker, Gesetzesredaktor und Förderer des Völkerrechts. Seine zürcherische Rechtsgeschichte wirkte befruchtend auf die Erforschung des einheimischen Rechts. Das «Privatrechtliche Gesetzbuch» bildet eine originelle Schöpfung, die zwischen der österreichisch und der französisch geprägten Kodifikationsfamilie eine eigenständige schweizerische begründete, welche die Rechtsauslegung bis nach Montenegro beeinflusste. Bluntschli war auch Mitglied der Redaktionskommission für das schweizerische Obligationenrecht. Bei der Schaffung des Instituts für Internationales Recht in Gent 1873 und der Ausarbeitung von Kriegsführungsregeln wirkte er massgeblich mit. Sein dadurch begründetes hohes internationales Ansehen belegt der Übergang seiner Bibliothek an die Johns Hopkins University in Baltimore (Maryland, USA).

Quellen und Literatur

  • Denkwürdiges aus meinem Leben, hg. von R. Seyerlen, 3 Tl., 1884, (mit Bibl.)
  • F. Meili, Johann Caspar Bluntschli und seine Bedeutung für die moderne Rechtswiss., 1908
  • Schweizer Juristen der letzten hundert Jahre, hg. von H. Schulthess, 1945, 135-167
  • J. Vontobel, Johann Caspar Bluntschlis Lehre von Recht und Staat, 1956
  • S.D. Schmidt, Die allg. Staatslehre Johann Caspar Bluntschlis, Diss. Köln, Ms., 1966
  • K. Siehr, «Johann Caspar Bluntschli et le droit des conflits de lois dans le Code civil du Canton de Zurich de 1853/55», in Liber Memorialis François Laurent, 1989, 1017-1038
Weblinks
Normdateien
GND
VIAF

Zitiervorschlag

Bruno Schmid: "Bluntschli, Johann Caspar", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 22.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007303/2010-09-22/, konsultiert am 29.03.2024.