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Rankweil

Gem. in der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch, Vorarlberg. 817 Vinomna, ab 842 auch Rangwila. 1754 ca. 1'400 Einw.; 1869 2'410; 1910 3'923; 1961 6'451; 1991 10'527; 2001 11'199. Das in einer fruchtbaren Talebene gelegene Dorf war Sitz einer Gerichtsstätte für Rätien (Fridolinlegende), die ab 1354 als kaiserl. Landgericht eine Zuständigkeit für Graubünden, St. Gallen und Appenzell beanspruchte und z.T. bis ins 15. Jh. durchzusetzen versuchte. Nach den Chroniken soll das Gericht mit Adligen aus ganz Rätien besetzt gewesen sein, später fungierten einheim. Freie als Rechtssprecher. Bis 1208 urkundete die Kanzlei nach rät. Formeln. Mit der Gründung von Feldkirch setzten sich das alemann. Recht und die dt. Sprache mehr und mehr gegen das Romanische durch. Über die Gf. von Bregenz kam R. an die Gf. von Montfort und 1375 kaufweise an Österreich. Die Kirche St. Peter stand von 1238 bis ins 19. Jh. unter dem Patronat des Klosters Kreuzlingen. Über Besitz verfügten hier auch die Klöster Pfäfers, St. Luzi in Chur, Schänis, St. Gerold, in geringerem Masse auch St. Gallen. 1405 trat R. dem Bund ob dem See bei. Auf dem Frauenberg entstand um 1300 eine auch von Schweizer Pilgern besuchte Wallfahrtskirche und in der Nähe von R. das 1782 aufgehobene Klarissenkloster Valduna. 1781 war die Errichtung eines Seminars für das Bistum Chur geplant. Mit seinem 1618 bestätigten Markt ist R. bis heute Hauptort des Vorarlberger Vorderlandes geblieben. Der von Einkäufern aus der Schweiz viel besuchte Viehmarkt spielt seit Beginn der 1960er Jahre nur noch eine unbedeutende Rolle. Ab dem 18. Jh. wurde von St. Gallen her Baumwollverarbeitung in Form von Heimarbeit für schweiz. Auftraggeber eingeführt, im 19. Jh. auch die Stickerei. 1919 stimmte R. mit über 90% Ja-stimmen für einen Anschluss an die Schweiz.

Quellen und Literatur

  • Heimat R., hg. von J. Bösch, 1967
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GND

Zitiervorschlag

Karl Heinz Burmeister: "Rankweil", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 16.12.2011. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007339/2011-12-16/, konsultiert am 17.04.2024.