Ab 1481 eidgenössischer Ort, 1798-1803 Kanton der Helvetischen Republik, seit 1803 Kanton der Eidgenossenschaft. Alte Staatsbezeichnungen: erste Hälfte 18. Jahrhundert: Schultheiss und Rat der Stadt Solothurn, zweite Hälfte 18. Jahrhundert: Schultheiss und Rat der Stadt und Republik Solothurn, 1798-1814 und ab 1848 Kanton, 1814-1848 Kanton bzw. Republik Solothurn. Amtssprache ist Deutsch. Französisch Soleure, italienisch Soletta, rätoromanisch Soloturn. Hauptort ist Solothurn.
Wappen des Kantons Solothurn
[…]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Solothurn mit den wichtigsten Ortschaften
[…]
Ab Ende des 14. Jahrhunderts begann die Stadt Solothurn, durch Eroberungen, Käufe und Verträge ein Territorium zu erwerben, das sich über alle fünf Gebirgszüge des Kettenjuras erstreckt und am Jurasüdfuss auch ins Mittelland vorstösst. Die im ersten Drittel des 16. Jahrhunderts abgeschlossene Territorialbildung stand im Mittelland in Konkurrenz zur Stadt Bern und nördlich des Juras zum Fürstbistum Basel und zur Stadt Basel, was auch die zerrissene Gestalt des Kantons erklärt. Das Kantonsgebiet gliedert sich in einen oberen Teil mit Zentrum Solothurn, einen unteren Teil mit Zentrum Olten sowie in das nördlich des Passwangs gelegene Schwarzbubenland. Es grenzt an die Kantone Bern, Aargau, Basel-Landschaft und Jura. Die Exklaven Kleinlützel und Hofstetten-Flüh, Metzerlen, Rodersdorf stossen an den französischen Sundgau, die Exklave Steinhof ist ganz vom Kanton Bern umschlossen.
Struktur der Bodennutzung im Kanton Solothurn
Fläche (2006)
790,7 km2
Wald / bestockte Fläche
341,9 km2
43,2%
Landwirtschaftliche Nutzfläche
343,1 km2
43,4%
Siedlungsfläche
98,1 km2
12,4%
Unproduktive Fläche
7,6 km2
1,0%
Struktur der Bodennutzung im Kanton Solothurn - Arealstatistik der Schweiz
Auf solothurnischem Gebiet liegen die südlichen Zugänge zu drei wichtigen Transitachsen durch den Jura, diejenigen durch die Oensinger Klus und das Thal ins Birstal und über den Oberen Hauenstein nach Liestal, schliesslich der Übergang über den Unteren Hauenstein ebenfalls nach Liestal (Hauenstein). Höchste Erhebung im Kanton ist die Hasenmatt (1444 m) in der Weissensteinkette. Hauptsiedlungsgebiete sind das Aaretal und das Gebiet am Unterlauf der Emme, die östlich von Solothurn in die Aare fliesst. Ganz auf Kantonsgebiet befindet sich die Dünnern, die in Olten in die Aare mündet. Im Norden bildet die Birs abschnittweise die Kantonsgrenze.
Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Solothurn
Jahr
1850
1880a
1900
1950
1970
2000
Einwohner
69 674
80 362
100 762
170 508
224 133
244 341
Anteil an Gesamtbevölkerung der Schweiz
2,9%
2,8%
3,0%
3,6%
3,6%
3,4%
Sprache
Deutsch
79 514
97 930
162 812
191 559
215 784
Französisch
764
1 912
3 769
3 409
2 323
Italienisch
91
829
3 349
22 422
7 678
Rätoromanisch
3
16
187
289
190
Andere
52
75
391
6 454
18 366
Religion, Konfession
Katholischb
61 556
63 037
69 461
94 742
132 370
106 263
Protestantisch
8 097
17 114
31 012
69 204
83 633
76 292
Christkatholisch
4 904
3 804
1 876
Andere
21
273
289
1 658
4 326
59 910
davon jüdischen Glaubens
21
139
159
105
65
91
davon islamischen Glaubens
1 064
13 165
davon ohne Zugehörigkeitc
2 118
33 244
Nationalität
Schweizer
68 741
78 153
96 562
164 172
189 828
201 877
Ausländer
933
2 209
4 200
6 336
34 305
42 464
Jahr
1905
1939
1965
1995
2005
Beschäftigte im Kanton
1. Sektor
24 843
27 526
6 963
6 245d
5 545
2. Sektor
27 755
44 550
69 488
46 131
39 188
3. Sektor
8 206
13 367
28 929
63 257
70 464
Jahr
1965
1975
1985
1995
2005
Anteil am Schweiz. Volkseinkommen
3,6%
3,2%
3,0%
3,1%
2,9%
a Einwohner, Nationalität: Wohnbevölkerung; Sprache, Religion: ortsanwesende Bevölkerung
b 1880 und 1900 einschliesslich der Christkatholiken; ab 1950 römisch-katholisch
c zu keiner Konfession oder religiösen Gruppe gehörig
d gemäss landwirtschaftl. Betriebszählung 1996
Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Solothurn - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik
Schon in der Urzeit spielte der Jura wegen seiner Durchgangsachsen und Eisenerzvorkommen eine bedeutende Rolle. Zudem boten seine schroffen Höhen und abgelegenen Täler in unruhigen Zeiten Schutz. Der Jurasüdfuss und das Mittelland waren dank des günstigen Klimas, der fruchtbaren Böden und der vielen Gewässer ein wichtiges Siedlungsgebiet.
Paläolithikum und Mesolithikum
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Solothurn (A)
[…]
Die ältesten Steingeräte im Kanton Solothurn wurden in Gempen und Winznau gefunden. Sie gehören in die mittelpaläolithische Moustérienkultur (80'000-35'000 v.Chr.). Zeitlich vergleichbare Funde kamen in der untersten Fundschicht der Kastelhöhle in Himmelried zum Vorschein. Bedeutend ist dort die mittlere Kulturschicht, enthielt sie doch die bisher einzigen in der Schweiz bekannten frühmagdalénienzeitlichen Artefakte (18'000 v.Chr.). Die oberste Schicht lieferte Funde aus dem Spätmagdalénien (10'000 v.Chr.), wie wir sie auch aus zahlreichen anderen Höhlen, Abris und Freilandstationen (Prähistorische Temporärsiedlungen) aus dem Jura und aus der Region Olten kennen. Im Abri Chesselgraben in Erschwil mit seinen drei Fundschichten lässt sich der Übergang vom Jungpaläolithikum zum Mesolithikum (9700-9500 v.Chr.) fassen. Die vielen epipaläolithischen und mesolithischen Freilandstationen in der Umgebung des Inkwiler- und des Burgäschisees zeigen die schrittweise Verlandung dieser Gewässer im Laufe der Jahrtausende an.
Neolithikum
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Ur- und frühgeschichtliche Fundorte im Kanton Solothurn (B)
Die ältesten neolithischen Spuren sind Silexgeräte aus dem 6. Jahrtausend v.Chr. von der Fundstelle Hintere Burg am Burgäschisee bzw. eine mit Hitzesteinen und Holzkohle gefüllte Grube von Biberist (Spitalhof), deren Inhalt mit der C-14-Methode auf 4660-4480 v.Chr. datiert wurde. Aufgrund eines für die Egolzwiler Kultur typischen Wauwiler Bechers (Wauwilermoos) stammen die Steinkistengräber von Däniken wohl aus dem späten 5. Jahrtausend v.Chr. Die Funde aus der 2002 entdeckten Landsiedlung Dornach (Landskronstrasse) sind der älteren und klassischen Cortaillodkultur zuzuweisen (C-14-Datierung 3962-3711 v.Chr.). Ins klassische Cortaillod gehören die Seeufersiedlungen am Burgäschisee und auf der Insel im Inkwilersee (Dendrodatum für Burgäschisee-Ost 3835-3830 v.Chr.). Die Höhensiedlung auf dem Dickenbännli in Olten ist namengebender Fundort eines um 4000 v.Chr. in der ganzen Nordschweiz verbreiteten Silexbohrertyps, den sogenannten Dickenbännlispitzen. Die Horgener Kultur (3300-2800) ist im Kanton Solothurn ausschliesslich in Höhensiedlungen nachgewiesen, zum Beispiel in Egerkingen-Ramelen und Trimbach-Frohburg. Dasselbe gilt, von einigen Funden von Burgäschisee-Nord abgesehen, für die Schnurkeramikkultur (2750-2450).
Bronzezeit
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Zwischen den jüngsten neolithischen und den ältesten bronzezeitlichen Funden (Bronzezeit) klafft eine Lücke von fast 1000 Jahren. Erst aus der jüngeren Frühbronzezeit (17.-16. Jh. v.Chr.) liegen spärliche Siedlungsspuren vor. Sie markieren vielleicht eine Handelsroute, die aus dem Mittelland quer durch den Jura an das Basler Rheinknie führte. Während der Mittelbronzezeit (16.-14. Jh. v.Chr.) wurden auch die Juratäler besiedelt. Höhensiedlungen entstanden unter anderem auf der Balmfluh bei Günsberg, der Lehnfluh und der Ravellenfluh bei Oensingen, der Frohburg in Trimbach, der Holzfluh in Balsthal und der Portifluh in Zullwil. Die wenigen bisher bekannten Grabfunde stammen aus der ausgehenden Mittel- oder der Spätbronzezeit. In der jüngeren Spätbronzezeit (12.-9. Jh. v.Chr.) wurde der Jura weiter erschlossen. Ein bei einer Quelle vergrabenes Bronzedepot aus Grenchen (Hinzihöfli) und viele andere Bronzefunde in oder entlang von Gewässern werden als Opfergaben gedeutet.
Eisenzeit
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Refugium oder Oppidum aus der Eisenzeit auf dem bewaldeten Buechholzplateau in der Gemeinde Eppenberg-Wöschnau (Fotografie Kantonsarchäologie Solothurn).
[…]
Einige der spätbronzezeitlichen Siedlungen existierten wahrscheinlich in der Hallstattzeit bruchlos weiter. Ein über 500 m langer und 4-6 m hoher Wall schützte die im 8.-7. Jahrhundert v.Chr. auf dem Chöpfli in Hofstetten-Flüh angelegte Höhensiedlung. Ansonsten sind aus der Hallstattzeit fast nur Gräber bekannt. Wichtigste Fundstelle ist die 20 Grabhügel umfassende Nekropole im Heidenmoos in Subingen. Die Latènezeit hat im Kanton Solothurn nur geringe, aber wichtige Spuren hinterlassen. Die früh- oder mittellatènezeitlichen Rennöfen aus Hofstetten-Flüh (Huetmatt), mit der C-14-Methode datiert auf 374-191 v.Chr., gehören zu den ältesten Zeugnissen der Eisenverhüttung in der Schweiz. Bemerkenswert ist das spätlatènezeitliche Gehöft von Messen (Altes Schulhaus), das nahtlos in einen römerzeitlichen Gutshof übergeht. Offen bleibt, ob sich auf dem Buechholzplateau in Eppenberg-Wöschnau, das durch einen mächtigen Wall vom Umgelände abgetrennt wird, eines der von Cäsar erwähnten Oppida der Helvetier befand, deren Stammesgebiet auch das Territorium des heutigen Kantons Solothurn umfasste.
Römerzeit
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Olten (römischer Name nicht überliefert) und Solothurn (Salodurum) sind römerzeitliche Gründungen aus dem frühen 1. Jahrhundert n.Chr. Angelegt als Strassenposten und Brückenköpfe, entwickelten sie sich zu kleinstädtischen Zentren (vici). Eine der römischen Hauptstrassen führte von Aventicum über Salodurum durch die Oensinger Klus und über den Oberen Hauenstein nach Augusta Raurica. Eine zweite Achse lief ostwärts über Olten nach Vindonissa. Das Landschaftsbild der Römerzeit prägten aber die vielen grösseren und kleineren Gutshöfe (villae rusticae). Dicht besiedelt waren vor allem der Jurasüdfuss und das Aaretal. Im Innern des Juras wurden römerzeitliche Siedlungen bloss entlang der Strasse über den Oberen Hauenstein, im Laufener Becken und im Bezirk Dorneck entdeckt. Von den mehr als 150 bekannten römischen Gutshöfen sind die meisten allerdings schlecht untersucht. Nach den Alemanneneinfällen von 270-275 wurden viele aufgegeben. Funde aus dem späten 3. und 4. Jahrhundert n.Chr. stammen unter anderem aus mehreren Höhensiedlungen (Oensingen-Lehnfluh, Trimbach-Frohburg, Lostorf-Gross Chastel). Aus den offenen Kleinstädten Olten und Solothurn wurden zu Beginn des 4. Jahrhunderts mauerbewehrte Kastelle (castra), die eine wesentlich kleinere Siedlungsfläche umschlossen. Ein um 370 n.Chr. erbautes Kleinkastell (burgus) sicherte in St. Wolfgang die Strasse über den Oberen Hauenstein.
Frühmittelalter
Autorin/Autor:
Hanspeter Spycher
Goldfiligranscheibenfibel mit Granateinlagen, Durchmesser 2,8 cm, zweite Hälfte des 6. Jahrhunderts (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
[…]
Aus dem Frühmittelalter sind im Kanton Solothurn fast nur Grabfunde bekannt. Siedlungsfunde kennen wir lediglich aus Rodersdorf und Dornach, wo Pfosten- und Grubenhäuser nachgewiesen sind. Auf dem Oberdörferberg in Gänsbrunnen und in der Flur Gausmet in Seewen finden sich Spuren von Eisenverhüttung. Wichtigster frühmittelalterlicher Fundplatz des Kantons Solothurn ist das Gräberfeld Oberbuchsiten-Bühl, an dem sich sowohl der Übergang von der Spätantike ins Frühmittelalter fassen wie das Verhältnis zwischen einheimischer romanischer Bevölkerung und zugewanderten Alemannen ablesen lässt. Bestimmte frühmittelalterliche Grabfunde zeigen, dass durch den Kanton Solothurn die Grenze zweier Kulturkreise verlief. Der Westen gehörte zur romanisch-burgundischen Kulturprovinz (Burgunder), der Osten zum alemannischen Raum. Politisch war der Kanton Solothurn ab dem zweiten Drittel des 6. Jahrhunderts Teil des Dukats Ultrajuranien des fränkischen Teilreichs Burgund. Frühmittelalterliche Kirchen sind in Laupersdorf und Solothurn (St. Stephan und St. Peter) archäologisch nachgewiesen. Wegen ihrer besonderen Lage und Ausstattung gelten Bestattungen in Messen und Lüsslingen als Stiftergräber in Eigenkirchen. Das genaue Alter der Stifte Schönenwerd und St. Ursen in Solothurn ist unbekannt; erstmals erwähnt werden sie 778 bzw. 870.
Herrschaft, Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Hochmittelalterliche Herrschaftsstrukturen
Feudalgeschlechter
Autorin/Autor:
Hans Braun
Grottenburg Balm bei Günsberg (Kantonsarchäologie Solothurn;Fotografie Jürg Stauffer).[…]
Seit den fränkischen Reichsteilungen im 9. Jahrhundert (Frankenreich) lag das nachmals solothurnische Gebiet im Grenzraum der verschiedenen Reichsteile, später zwischen dem Zweiten Königreich Burgund und dem Herzogtum Schwaben. 1032-1038 fiel Burgund ans Reich. Ab ca. 1100 begannen sich die Herzöge von Zähringen als dominierende Macht zu etablieren (Herrschaft). 1127 erbten sie von dem in Payerne ermordeten Grafen Wilhelm IV. von Burgund, dem Kind (in der französischen Geschichtsschreibung Wilhelm III.), dem letzten Spross seiner Linie, die Grafschaft Bargen. Gleichzeitig wurden sie von König Lothar von Supplinburg als Rektoren von Burgund eingesetzt, sodass sie bis zu ihrem Aussterben 1218 als Herren der Stadt Solothurn und des St. Ursenstifts fungierten. Ab der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts wirkten die Grafen von Neuenburg-Nidau als Landgrafen über Burgundia circa Ararim (Burgund jenseits der Aare), d.h. über das Gebiet links der Aare bis zur Siggern bei Flumenthal. Rechts der Aare, in der Landgrafschaft Burgund, übten ab Mitte des 13. Jahrhunderts die Grafen von Buchegg, die ihren Herrschaftsschwerpunkt im Bucheggberg hatten, die landgräflichen Rechte (Herrschaftsrechte) aus. In ihrem Besitz befand sich auch die Kastvogtei über das St. Ursenstift. Zwischen Lengnau (BE) und Selzach verfügten die Herren von Fenis, später die Herren von Grenchen, über ein geschlossenes Herrschaftsgebiet, das um die Mitte des 12. Jahrhunderts an die Herren von Strassberg ging. Vom Fuss der Balmfluh bis Flumenthal herrschten die Herren von Balm. Nach 1200 traten die Grafen von Strassberg aus dem Haus Neuenburg-Nidau, die Gründer von Altreu, an die Stelle der ausgestorbenen Herren von Strassberg und der weggezogenen Herren von Balm.
Am Oberen und Unteren Hauenstein bauten die Grafen von Frohburg ihre Machtstellung aus. Nebst ihrem umfangreichen grundherrlichen Besitz im Bereich der beiden Pässe verfügten sie vom Ende des 11. Jahrhunderts an im Buchsgau und nach 1223 im später baslerischen Sisgau über die gräflichen Rechte als Lehen der Basler Bischöfe, die ihrerseits im 11. Jahrhundert durch königliche Schenkungen in deren Besitz gelangt waren. Diese verliehen sie jedoch zum Teil weiter, unter anderen an die um Oensingen und Balsthal begüterten Herren von Bechburg und Falkenstein. Geschützt wurden die Strassen durch mehrere Burgen und neu gegründete Städte, die Route über den Oberen Hauenstein auf später solothurnischem Boden durch das Städtchen Fridau, die Burgen Neu- und Alt-Bechburg, Neu- und Alt- Falkenstein sowie das Städtchen Klus, jene über den Unteren Hauenstein durch Olten und die Frohburg als Stammsitz. Nach dem Aussterben der Frohburger 1375 teilten sich der Fürstbischof von Basel und als dessen Lehensnehmer die Grafen von Neuenburg-Nidau, Kyburg, Thierstein und die Herren von Falkenstein in die landgräflichen Rechte im Buchsgau. An sie sowie unter anderen an die Freiherren von Grünenberg ging auch der hinterlassene grundherrliche Besitz. Oberhalb Lostorf und in Gösgen hatten die Freiherren von Wartenfels und Gösgen ihre Stammburgen. Letztere übten die Kastvogtei über das Stift Schönenwerd aus, bis sie 1399 von den Herren von Falkenstein beerbt wurden.
Nördlich des Passwangs dehnten die Grafen von Thierstein als Inhaber der Landgrafschaft Sisgau ihre Herrschaft aus. Um 1200 erbten sie von den Grafen von Saugern die Kastvogtei über das Kloster Beinwil und errichteten bei Büsserach die Burg Neu-Thierstein. Westlich schlossen sich die Güter der Herren von Rotberg mit ihrer gleichnamigen Burg an, östlich von Thierstein lagen jene der Freiherren von Ramstein mit der Burg Gilgenberg als Zentrum.
Kirche
Autorin/Autor:
Hans Braun
Aus der Verehrung der Märtyrerheiligen Ursus und Victor und der heiligen Verena und dem archäologischen Nachweis von Kirchen lässt sich schon für das 5. Jahrhundert auf das Bestehen einer christlichen Gemeinde in Solothurn schliessen. Kirchlich gehörte das nachmals solothurnische Territorium zu drei Diözesen: Links der Aare reichte das Bistum Lausanne bis an die Siggern bei Flumenthal. Hierzu gehörten der gesamte Leberberg, die Stadt Solothurn und das St. Ursenstift. Die Gebiete rechts der Aare – der Bucheggberg, das Wasseramt und das Niederamt mit dem Stift Schönenwerd – lagen im Bistum Konstanz. Der grösste Teil des späteren Kantonsgebiets zählte jedoch zum Bistum Basel; dazu gehörten das gesamte links der Aare gelegene Gebiet von der Siggern abwärts über Olten bis nach Gösgen sowie das Schwarzbubenland mit dem Kloster Beinwil.
Von den geistlichen Körperschaften gehen das Chorherrenstift St. Urs in Solothurn und das Chorherrenstift St. Leodegar in Schönenwerd auf karolingische Zeit zurück. Ersteres verfügte über Kollaturen, Grundbesitz und niedergerichtliche Rechte (Gerichtswesen) um Solothurn, Letzteres über solche vom Hallwilersee bis westlich von Olten. Um 1100 gründeten lokale Adlige die Benediktinerabtei Beinwil, die über mehrere Pfarreien in der Umgebung sowie über Streubesitz bis ins Elsass, in den Breisgau und ins Luzerner Seeland verfügte. Umgekehrt unterhielt das ab 1252 mit Solothurn verburgrechtete Kloster St. Urban in Solothurn und Olten Stadthöfe und besass mehrere Kollaturen und Güter im Wasseramt, im Bucheggberg und vor allem im Gäu, wo bis zur Reformation auch die Johanniterkomturei Thunstetten begütert war (Johanniter). Im Schwarzbubenland verfügten das Basler Domstift, die Propstei Moutier-Grandval und das Kloster Lützel über Grundbesitz.
Die solothurnische Territorialbildung im Spätmittelalter
Autorin/Autor:
Hans Braun
Nach dem Ende der zähringischen Rektoratsherrschaft 1218 entwickelte sich die Stadt Solothurn über mehrere Schritte von der königlichen Untertanenstadt zur freien Reichsstadt (Reichsunmittelbarkeit). Der Weg zur politischen und militärischen Selbstständigkeit ging fliessend über in eine eigenständige Territorialpolitik. Durch Käufe, Burgrechtsverträge und militärische Eroberungen erwarb der Stadtstaat ein Territorium und sicherte es durch seine Bündnispolitik ab (Territorialherrschaft).
Etappen der Territorialbildung
Autorin/Autor:
Hans Braun
Die Territorialpolitik der Stadt Solothurn begann 1344 mit dem Erwerb des Schultheissenamts von den Grafen von Buchegg. Gleichzeitig gelangte Solothurn in den Besitz der Hochgerichtsbarkeit über die Herrschaft Balm und vor 1362 erwarb es auch die Kastvogtei über das St. Ursenstift, dessen Güter und Niedergerichtsrechte nördlich und südlich der Stadt lagen (Gerichtswesen). Mit der Verleihung des Blutbanns in einem Umkreis von drei Meilen um die Stadt stärkte Kaiser Karl IV. 1365 deren Position als Territorialherrin. Nach dem Tod des Grafen Rudolf IV. von Nidau im Guglerkrieg 1375 entbrannte zwischen Bern und Solothurn einerseits sowie Neu-Kyburg und Habsburg andererseits der Kampf um dessen Erbe. Nach dem Sieg der beiden Aarestädte im Burgdorferkrieg und der Eidgenossen über die Habsburger 1386 bei Sempach eroberten Solothurn und Bern unter anderem auch deshalb Grenchen, Altreu und Büren, weil Habsburg Letztere an Enguerrand de Coucy verpfändet hatte. In der Teilung von 1393 verzichtete Solothurn auf Büren und vereinigte die beiden anderen ihm ganz überlassenen Herrschaften zur Vogtei Lebern. Nach dem Erwerb der Niedergerichtsbarkeit über Balm 1411 errichtete Solothurn eine neue Vogtei, die aus Balm und dem Stiftsgebiet nördlich der Aare bestand und ab Ende des 15. Jahrhunderts Flumenthal hiess. 1414 sicherte König Sigismund den solothurnischen Besitz nördlich der Aare, indem er die Hochgerichtsrechte von Grenchen bis zur Siggern bestätigte.
Bereits 1391 hatte Solothurn die Herrschaft Buchegg gekauft und aus ihr ebenfalls eine Vogtei gemacht. 1410/1412 fügte es unter anderem die Herrschaft Messen und 1539 Lüsslingen an. 1428/1516 folgten Deitingen sowie 1466 die Herrschaft Halten und weitere Gerichte, die Solothurn mit dem Stiftsgebiet südlich der Aare zur Vogtei Kriegstetten zusammenfasste. Sowohl dort wie im Bucheggberg ging die Hochgerichtsbarkeit 1406 als Teil der Landgrafschaft Burgund von Kyburg an Bern über. 1516 trat Bern diese im Stiftsgebiet und in Deitingen an Solothurn ab.
Die Expansionsmöglichkeiten Solothurns im Mittelland waren durch seinen mächtigen Bündnispartner Bern stark beeinträchtigt. So erwarb Solothurn 1402 die Herrschaft Falkenstein und 1411 die Herrschaft Bipp, musste aber nach einem eidgenössischen Vergleich von 1413 Letztere mit Bern teilen. Zudem wurde Solothurn 1415-1416 Teilhaber an den von Bern erworbenen Herrschaften Neu-Bechburg und Fridau sowie an dem ehemals grünenbergischen Buchsiten. 1426 kauften die beiden Städte gemeinsam von den Herren von Falkenstein die Landgrafschaft Buchsgau als Lehen des Fürstbischofs von Basel. Bern trat schliesslich die Teile im Thal und Guldental sowie zwischen Olten und Erlinsbach ganz an Solothurn ab, nachdem schon 1416 bzw. 1420 die Herrschaften Alt-Bechburg und Alt-Falkenstein (Klus) als Gegenleistung für den Verzicht an dem 1415 gemeinsam eroberten Aargau in Solothurns alleinigen Besitz übergegangen waren. Aus den beiden Falkenstein und Alt-Bechburg bildete Solothurn die Vogtei Falkenstein und ergänzte sie mit den ursprünglich aus dem Besitz des ab 1404 mit Solothurn verburgrechteten Stifts Moutier-Grandval stammenden Dörfern Welschenrohr und Gänsbrunnen sowie 1449 mit Matzendorf. Als es 1463 zur Aufteilung der restlichen Besitzungen zwischen Jurasüdfuss und Aare kam, verzichtete Solothurn auf Bipp und erhielt dafür die zur Vogtei Bechburg zusammengefassten Herrschaften Neu-Bechburg und Fridau samt Buchsiten.
Die Solothurner stossen 1465 gegen die Grafschaft Montbéliard vor. Illustration aus der Spiezer Chronik von Diebold Schilling, 1485 (Burgerbibliothek Bern, Mss.h.h.I.16, S. 792).
[…]
Mit den landgräflichen Rechten über das Gebiet nördlich der Aare zwischen Olten und Erlinsbach erhielt Solothurn 1426 vom Bischof von Basel die Stadt Olten samt Hochgerichtsbarkeit als Pfand und gliederte sie als besonderes Schultheissenamt in sein Territorium ein. 1458 erwarb die Stadt von den Herren von Falkenstein die Herrschaften Frohburg und Gösgen, die Kastvogtei Werd samt Hochgerichtsbarkeit über das Werderamt sowie den Dinghof Erlinsbach. Die daraus gebildete Landvogtei Gösgen wurde spätestens 1465 durch die Herrschaft Wartenfels, 1490 durch die Hälfte des Gerichts Oltingen und 1523 durch Kienberg ergänzt.
Nachdem sich die Expansionsmöglichkeiten am Jurasüdfuss erschöpft hatten, stiess Solothurn über den Passwang nach Norden vor, wo die Stadt mit dem Fürstbischof von Basel, den Grafen von Thierstein und der ebenfalls expandierenden Stadt Basel in Konflikt geriet. Nach ersten vergeblichen Eroberungszügen um die Mitte des 15. Jahrhunderts wurde bei Solothurns Aufnahme in den eidgenössischen Bund von 1481 ein eidgenössischer Hilfskreis festgeschrieben, der sich auf Solothurns Interessengebiet im Nordjura erstreckte. Zwischen 1485 und 1522 kaufte Solothurn von den Grafen von Thierstein die Herrschaften Seewen und Büren sowie die Burg Dorneck mit dem Anspruch auf die Hochgerichtsbarkeit, den die Stadt Basel 1532 schliesslich anerkannte. Mit der 1515 gekauften Herrschaft Rotberg entstand aus diesem Gebiet die Vogtei Dorneck. Nach langem Streit mit dem Basler Fürstbischof sprach ein eidgenössisches Schiedsgericht 1522 die Herrschaft Thierstein und die Kastvogtei Beinwil samt Hochgericht Solothurn zu, das daraus die Vogtei Thierstein bildete und diese 1527 um Bärschwil und Kleinlützel erweiterte. Aus der 1527 erworbenen Herrschaft Gilgenberg wurde die Vogtei gleichen Namens geschaffen.
Damit war die Territorialbildung im Wesentlichen abgeschlossen. Es folgten noch Ablösungen von Pfandschaften des Basler Fürstbischofs, namentlich von Olten 1532, der Herrschaft Gilgenberg 1580 und der Landgrafschaft Buchsgau 1669, sowie Bereinigungen zwischen Solothurn und Bern im Wyniger Vertrag. Darin verzichtete Solothurn auf das Niedergericht über Safenwil und Uerkheim, erhielt dafür aber die Hochgerichtsbarkeit über den südlichen Teil der Vogtei Kriegstetten. Einzig im Bucheggberg behielt Bern die Hochgerichtsbarkeit bis 1798. 1685 trat Solothurn seine Hälfte an Oltingen an die Stadt Basel ab, und mit dem Verzicht Basels auf das Hochgericht kam Wisen 1826 als letzte Gemeinde vollständig zu Solothurn.
Solothurns Aussen- und Bündnispolitik und die Aufnahme in die Eidgenossenschaft
Autorin/Autor:
Hans Braun
Wahrscheinlich schon 1295, aufgrund der ältesten erhaltenen Vertragserneuerung sicher aber vor 1308 verbündete sich Solothurn mit Bern, dem Machtzentrum der sogenannten Burgundischen Eidgenossenschaft (Allianzen). Dieser 1333, 1345 und 1351 erneuerte unbefristete Bund bildete lange Zeit den wichtigsten Eckpfeiler von Solothurns Aussenpolitik. Meist in Einklang mit Bern ergänzte ihn Solothurn je nach politischer Lage durch teils befristete Landfriedensbündnisse mit westschweizerischen Städten, so 1318 mit Freiburg, Murten und Biel, aber auch mit adligen Territorialherren, so 1333 mit den Grafen von Nidau und Kyburg sowie 1333, 1342, 1359 und 1370 mit Habsburg. Ausserdem traten Solothurn und Bern 1327 dem Rheinischen und 1385 dem Schwäbischen Städtebund bei und schlossen 1400 ein Bündnis mit Basel, das 1441 erneuert wurde.
Als sich die Auseinandersetzungen mit Habsburg gegen Ende des 14. Jahrhunderts verschärften, vertiefte Solothurn seine Beziehungen zu den übrigen Eidgenossen. Davon zeugen die zunehmende Vermittlungstätigkeit Solothurns bei Konflikten unter den eidgenössischen Orten, unter anderem im Zürcher Schöno-Handel von 1393, sowie der Einbezug Solothurns im daraus hervorgehenden Sempacherbrief, im 50-jährigen Frieden mit Österreich von 1412 und im Freundschaftsvertrag mit Frankreich von 1452, in dem Solothurn mit den anderen Städteorten (Patrizische Orte, Zunftstädte) vor den Länderorten aufgeführt ist. Vermutlich hatte vor allem die Konkurrenz zum eidgenössischen Ort Bern in der Territorialpolitik Solothurn bewogen, Rückendeckung bei den anderen eidgenössischen Orten zu suchen. Da aber die Aufnahme in den Bund nicht als vollberechtigter, sondern nur als rechtlich schlechter gestellter zugewandter Ort zu haben war, zog Solothurn seine Gesuche von 1411, 1453 und 1458 jeweils wieder zurück. Einerseits wehrten sich die Länderorte gegen das Übergewicht der Städte innerhalb des Bundes, andererseits wollte Bern seine Nachbarstadt nicht zu unabhängig werden lassen. Zudem misstrauten die Eidgenossen der solothurnischen Expansionspolitik nördlich des Juras, denn dort waren Zusammenstösse mit der Stadt Basel zu befürchten, die für die Eidgenossen als Kreditgeberin wesentlich wichtiger war als Solothurn. Zunächst hielt sich aber die Stadt für stark genug, ohne feste Bündnispartner politisch zu überleben.
Das änderte sich mit den Burgunderkriegen, in denen auch Solothurn und Freiburg auf eidgenössischer Seite mitkämpften. Der Sieg über Karl den Kühnen führte 1477 zwar zu einem Burgrechtsvertrag zwischen den Städten Bern, Zürich, Luzern, Solothurn und Freiburg, verschärfte aber die Gegensätze zwischen den Städte- und Länderorten innerhalb der Eidgenossenschaft. Die Spannungen lösten sich erst 1481 mit dem Stanser Verkommnis und der allerdings mit einschränkenden Bedingungen verknüpften Aufnahme von Solothurn und Freiburg in den Bund. So durften sie nur mit Zustimmung der anderen acht Orte Bündnisse abschliessen und sollten in Kriegen nicht bedingungslos deren Hilfe erlangen, und sie rangierten in den Verträgen jeweils an letzter Stelle. Auch nach dem Bundesschluss von 1481 änderte sich Solothurns Stellung innerhalb der Eidgenossenschaft kaum. Bern versuchte nach wie vor, seine stärkere Position in der Territorialpolitik gegenüber Solothurn auszuspielen, und die inneren Orte pochten auf der Zweitrangigkeit der beiden neuen Bundesglieder, sodass Solothurn trotz seiner Opfer bei der Verteidigung Dornecks 1499 im Schwabenkrieg (Schlacht bei Dornach) auch nördlich des Juras nur mit Mühe ein Territorium erwerben konnte, zumal 1501 mit der Stadt Basel auch sein dortiger Gegenspieler in den Bund aufgenommen wurde. In den Mailänderkriegen stützte Solothurn mit Freiburg die nach Westen ausgerichtete Politik Berns, sodass sich der Gegensatz zu den inneren Orten noch verstärkte.
Der Staat von der frühen Neuzeit bis zum Ende des Ancien Régime
Zwischen Reformation und katholischer Reform
Autorin/Autor:
Erich Meyer
In der Reformationszeit drohte der Glaubenskonflikt einen neuen Graben zu den inneren Orten aufzureissen. Da Solothurn an die Territorien Berns und Basels grenzte, fanden die neuen Lehren hier früh Eingang, und Prädikanten wie Täufer sorgten für deren Verbreitung. Die Obrigkeit hielt zwar in ihrer Mehrheit am alten Glauben fest, doch angesichts der wachsenden inneren Unruhe und unter dem Druck des mächtigen Bern kam sie den Begehren der Neugläubigen schrittweise entgegen und gewährte im September 1529 Glaubensfreiheit (Religiöse Toleranz). Ende desselben Jahres bekannte sich bei zwei Volksanfragen beinahe die Hälfte der Landgemeinden zum neuen Glauben, bald danach schon zwei Drittel. In der Hauptstadt, wo zeitweise der Berner Reformator Berchtold Haller predigte, war ein Drittel der Bürger reformiert geworden. Schien Solothurn jetzt einem Glaubenswechsel nahe, so brachte der Zweite Kappelerkrieg 1531 die Wende. Der Sieg der katholischen Orte und ihr auf Solothurn ausgeübter Druck stärkten dem altgläubig gesinnten Rat den Rücken, und er verbot in der Stadt die reformierte Predigt. Im November 1533 scheiterte ein Aufstandsversuch der neugläubigen Bürger am Widerstand der katholischen Mehrheit, verlief aber dank des Eingreifens von Schultheiss Niklaus von Wengi und eidgenössischen Vermittlern ohne Blutvergiessen. Doch die Sache der Reformierten (Protestantismus) war verloren und der Rat verwies alle Prädikanten des Landes. Einzig die Vogtei Bucheggberg blieb reformiert, weil Bern als Inhaberin des Hochgerichts hier die Reformation durchsetzte.
Fortan sorgte die Obrigkeit für die Durchsetzung des katholischen Glaubens (Katholizismus), indem sie Täufer wiederholt aus dem Lande wies und das Volk zum regelmässigen Besuch von Messe und Beichte anhielt (Konfessionalismus). Nachdem die Stadt keine Delegation ans Konzil von Trient entsandt hatte, ging sie nur zögernd an die Durchsetzung der tridentinischen Reformen. Die katholische Reform setzte sich daher in Solothurn später als in den übrigen katholischen Orten durch. Dennoch hielt der Rat weiterhin am staatlichen Mitbestimmungsrecht über die Kirche fest und diese Praxis des Staatskirchentums setzte sich noch im 19. Jahrhundert unter der liberalen Regierung fort.
Staatsaufbau, Regierung, Verwaltung, Wehrwesen
Autorin/Autor:
Erich Meyer
Politisches System Solothurns im 18. Jahrhundert
[…]
Die Regierungsgewalt in Solothurn lag beim Kleinen Rat, der sich ab ca. Mitte des 14. Jahrhunderts aus Jung- und Altrat zusammensetzte und zugleich als Gesetzgeber und Gericht wirkte. An seiner Spitze stand der faktisch auf Lebenszeit gewählte Schultheiss, der sein Amt alle zwei Jahre, ab 1644 alljährlich mit dem Altschultheissen wechselte. Der Kleine Rat wurde um 1690 zu einem rein patrizischen Kollegium, das unter Johann Viktor Besenval von Brunnstatt oligarchische Züge annahm, wobei im Geheimen Rat, dem Gremium der Stadthäupter, alle Fäden der Macht zusammenliefen (Aristokratisierung). Der Grosse Rat hingegen, der noch im 16. Jahrhundert formell als höchste Gewalt gegolten hatte, verlor im Laufe des 17. Jahrhunderts an Einfluss und konnte, abgesehen von der Wahl des Seckelmeisters, lediglich noch die Beschlüsse des Kleinen Rats sanktionieren. 1718-1723 gelang es ihm aber unter Ausnützung der Law-Krise, einige Kompetenzen zurückzuerlangen, vor allem die Aufsicht über die Finanzen. Damit war dem Absolutismus in Solothurn noch vor 1798 die Spitze gebrochen.
Solothurn hatte die bis Anfang des 16. Jahrhunderts erworbenen Herrschaften in elf Vogteien unterteilt, die in 29, ab 1665 in 28 Gerichtskreise zerfielen. Die Vögte als Vertreter der solothurnischen Obrigkeit übten mit Unterstützung der aus den jeweiligen Vogteigebieten stammenden Ammänner oder Untervögte die Verwaltung aus und sassen zu Gericht. Während die vier inneren Vogteien Bucheggberg, Kriegstetten, Lebern und Flumenthal (Balm) durch Mitglieder des Kleinen Rats auf zwei Jahre besetzt und von Solothurn aus verwaltet wurden, residierten die vom Grossen Rat aus seinen Reihen auf sechs Jahre gewählten sieben Vögte der äusseren Vogteien auf den jeweiligen Amtsschlössern. Sie wurden von den Landschreibern in der Klus bei Balsthal, in Olten und Dornachbrugg unterstützt.
Für Stadt und Land galt die allgemeine Wehrpflicht vom 16. bis 60. Lebensjahr; jeder Mann hatte für Harnisch und Waffe selbst aufzukommen. Das Landvolk war seit dem Ersten Villmergerkrieg in sechs Regimenter eingeteilt. Im späten 18. Jahrhundert bestanden diese Regimenter aus je 1200 Mann; dazu kamen 240 Dragoner und 600 Mann Artillerie. Die Hauptstadt stellte eine Artillerie- und zwei Füsilierkompanien. Die Truppe war seit 1743 uniformiert. Das gesamte Aufgebot kam auf etwa 9000 Mann, wobei nur der erste Auszug von rund 2500 Mann wirklich einsatzbereit war. Befehligt wurden die Truppen von im Solddienst bewährten patrizischen Offizieren. Wie die Musterungen zeigten, liessen sowohl Ausrüstung wie Disziplin häufig zu wünschen übrig. Weder diese Miliz noch das gewaltige Befestigungswerk der Schanzen vermochten Solothurn 1798 zu retten.
Innenpolitik
Autorin/Autor:
Erich Meyer
Titelblatt des Solothurner Stadtrechts von 1604. Kopialband aus dem 18. Jahrhundert (Staatsarchiv Solothurn).
[…]
Im 16. und 17. Jahrhundert wurde das erworbene Territorium durch die Zentralisation der Landschaftsverwaltung gefestigt. Die lokale Selbstverwaltung mit unter anderem Gemeindeversammlung und Gerichtssässen wurde belassen, die Abgabe der Zehnten und Bodenzinsen, das Gerichts- und Wehrwesen aber der Aufsicht der Vögte unterstellt. Die Ausführung der Anordnungen in den Dörfern wurde den Ammännern bzw. Untervögten und den Weibeln übertragen. Um lokale Sonderrechte zu beseitigen, wurde 1604 das neu kodifizierte Solothurner Stadtrecht auch für die Landschaft verbindlich erklärt. Einzig dem Städtchen Olten bestätigte die Obrigkeit vorerst noch sein altes Stadtrecht. In den Augen der Untertanen erschienen alle Neuerungen, vor allem die zusätzlichen finanziellen Lasten (Feudallasten), als Eingriffe in altüberlieferte Rechte. 1653 beteiligten sich denn auch die Solothurner Bauern und die Oltner Bürger am Bauernkrieg, erhoben sich aber nicht gegen die eigene Obrigkeit. Diese zeigte unter dem Eindruck der Spannungen mit Bern wegen des Bucheggbergs Entgegenkommen und hielt sich auch bei den Strafen zurück. Olten aber verlor sein Stadtrecht und sank mit der Einbusse weiterer Privilegien 1715 zur einfachen Landgemeinde ab, was seine Bürger am Ende des Ancien Régime den revolutionären Ideen umso zugänglicher machte. Das übrige Landvolk schickte sich in das gemässigt absolutistische Regiment Solothurns.
Das solothurnische Patriziat im 18. Jahrhundert
[…]
Unter der Herrschaft des Patriziats wandelte sich Solothurn zum Obrigkeitsstaat, dessen Führer sich als von Gott legitimierte Landesväter verstanden (Paternalismus). Um die Untertanen zu einem ehrbaren, bescheidenen und gesunden Lebenswandel zu erziehen, erliess der Rat ab dem späten 16. Jahrhundert zahllose Sittenmandate, unter anderem gegen Fasnachtsbräuche, unmässiges Essen, Kleiderluxus, Spielsucht und Rauchen (erstmals 1662). Andererseits bemühte er sich, durch die Festlegung von Höchstpreisen für Grundnahrungsmittel die Folgen der Teuerung für die ärmeren Bevölkerungsschichten zu mildern. Auch hob er 1650 unter anderem die Löhne der städtischen Arbeiter und Taglöhner an, die gleichwohl hinter der Teuerung zurückblieben. Im 18. Jahrhundert nahm Solothurn im Innern verstärkt die Züge eines Wohlfahrtsstaats an. Das Gesundheitswesen wurde dank zwei Neubauten des städtischen Spitals (1726, 1785-1788) sowie einer besseren Betreuung der Patienten modernisiert. 1704 entstand ein Waisenhaus, 1753 ein Gefängnis, 1757 ein Arbeitshaus für Waisenkinder und arbeitslose Erwachsene (Anstaltswesen). Der Rückgang der Zahl der ausgesprochenen Todesstrafen, die Milderung der Folter (1745) und das Verschwinden der Hexenprozesse nach der letzten Hexenverbrennung 1707 lassen im Zuge der Aufklärung eine Humanisierung der Strafjustiz erkennen. Die Ausbreitung der Armut wurde nicht nur mit den üblichen Bettelverboten bekämpft, sondern unter anderem auch mit zwei Verordnungen von 1771 und 1791, die die Abgabe von Almosen an Bedürftige zu Stadt und Land regelten. Die Fülle solcher Aufgaben hatte einen Ausbau des staatlichen Verwaltungsapparats im 18. Jahrhundert zur Folge (Verwaltung, Bürokratisierung).
Sandsteinrelief über dem Portal der Waisenhausschule in Solothurn, gestaltet vonUrs Pankraz Eggenschwiler, 1782 (Fotografie Nicole Hänni).[…]
Aussen- und Bündnispolitik
Autorin/Autor:
Erich Meyer
Solothurns eidgenössische Politik war durch die Nachbarschaft zu Bern, die Zugehörigkeit zur katholischen Eidgenossenschaft und die enge Bindung an Frankreich bestimmt. Bern und Solothurn standen sich durch ihr altes, 1577 erneuertes Burgrecht sowie ihre traditionelle Westpolitik nahe. Doch nach der Reformation gab die Glaubensspaltung Anlass zu gegenseitigem Misstrauen und wachsenden Spannungen, bis schliesslich zwei schwere Konflikte, der Kluserhandel von 1632 und der Streit um die Landeshoheit im Bucheggberg zur Zeit des Bauern- und des Ersten Villmergerkriegs beinahe einen Krieg auslösten. Zwar brachte der Wyniger Vertrag von 1665 für die umstrittene Vogtei eine Kompromisslösung. Aber das über weite Strecken von bernischem Gebiet umschlossene und von den katholischen Orten isolierte Solothurn fühlte sich nach wie vor vom übermächtigen Nachbarn bedroht, sodass es 1667-1727 zu seinem Schutz den aufwendigen Bau der Schanzen in Angriff nahm. Nach der Krise des Zweiten Villmergerkriegs regelten Solothurn und Bern andere noch hängige Streitfragen, worauf sich das Verhältnis der beiden patrizischen Stadtorte im 18. Jahrhundert normalisierte.
Unproblematischer gestalteten sich die Beziehungen zu den beiden anderen Nachbarständen. Mit der Stadt Basel herrschte, abgesehen vom Galgenkrieg und einigen Zollkonflikten im 18. Jahrhundert, ein leidliches Einvernehmen. Im 17. Jahrhundert verband sie das gemeinsame Interesse am Schutz ihrer Grenzen gegen wiederholte Gefährdungen durch fremde Heere. Zudem blieben beide Orte im Ersten und Zweiten Villmergerkrieg neutral und bemühten sich um die Wiederherstellung des innereidgenössischen Friedens. Zum Fürstbischof von Basel, dem einzigen katholischen Nachbarn, unterhielt Solothurn enge freundschaftliche Beziehungen und war, wie die übrigen sechs katholischen Orte, ab 1579 mit ihm verbündet. Der Stand Solothurn setzte sich besonders stark für das vom Dreissigjährigen Krieg schwer heimgesuchte Fürstbistum ein und bemühte sich in der Folge wiederholt um dessen engeren Anschluss an die Eidgenossenschaft, wenn möglich gemeinsam mit dem Fürstentum Neuenburg, mit dem Solothurn vielfältig verbunden war, unter anderem durch sein Burgrecht mit der Grafschaft sowie durch ein solches mit Le Landeron. Indessen scheiterten diese Bestrebungen.
Der Rat von Solothurn bekannte sich ebenso überzeugt zum alten Glauben wie die anderen katholischen Orte, doch im Zwiespalt zwischen konfessioneller Solidarität und realpolitischen Erwägungen entschied er sich stets, dem französischen Leitbild folgend, für die Realpolitik. So verpflichtete sich Solothurn trotz des heftigen Widerstands der fünf inneren Orte im Vertrag von Solothurn 1579, mit Frankreich und Bern das calvinistische Genf gegen die Ansprüche Savoyens zu schützen. Und nur zwei Jahre nach Abschluss des Goldenen Bunds von 1586 verweigerte Solothurn als einziger katholischer Stand den Beitritt zur spanischen Allianz.
Enger als alle anderen Orte band sich Solothurn an Frankreich. Vom Bestehen der Allianz von 1521 bis zum Ende des Ancien Régime stellte es der französischen Krone Soldtruppen zur Verfügung, deren Umfang, gemessen an der Bevölkerungszahl, sowohl bei der Mannschaft wie den Offizieren bis hinauf zum Generalsrang überdurchschnittlich gross war, namentlich während der Herrschaft von König Ludwig XIV. Der Solddienst erschloss dem gesamtwirtschaftlich schwachen Stand eine bedeutende Verdienstquelle. Die Politik des von Offiziersstellen und Pensionen abhängigen Patriziats (Militärunternehmer) richtete sich ganz nach Frankreich aus, trotz oder vielmehr gerade wegen der hohen Summen, die der Pariser Hof notorisch schuldete. Entscheidenden Einfluss auf die Räte nahmen die französischen Ambassadoren, die 1530-1792 in der Stadt Solothurn residierten, mit ihren offiziellen und privaten Beziehungen, ihren Lock- und Druckmitteln. Solothurns Willfährigkeit gegenüber Frankreich manifestierte sich in der Ablehnung anderer Allianzen, 1576 einer solchen mit Savoyen, 1588 einer anderen mit Spanien. Der spätere Beitritt zum savoyischen Bündnis 1685 erfolgte mit Billigung Frankreichs, und Werbungen für Spanien wurden erst im 18. Jahrhundert nach dessen Übergang an die Bourbonen erlaubt. In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts hatten solothurnische Truppen an zwei Kriegen Venedigs gegen die Türken teilgenommen. Oft musste sich Solothurn daher den Vorwurf gefallen lassen, der französischen Politik in der Schweiz als gefügiges Werkzeug zu dienen. Als Häupter einer internen Opposition traten namentlich die Schultheissen Hans Jakob vom Staal um die Mitte des 17. Jahrhunderts und Johann Ludwig von Roll von Emmenholz um die Wende zum 18. Jahrhundert hervor, jedoch ohne nachhaltigen Erfolg. Mit der Radikalisierung der Französischen Revolution wandte sich Solothurn vom neuen Frankreich ab.
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Bevölkerung und Siedlung
Autorin/Autor:
André Schluchter
Rückschlüsse auf das Zurückdrängen des Waldes während der fränkischen Zeit lassen sich aus Flur- und Ortsnamen (Grod, Himmelried) ziehen. Der Landesausbau fand seinen Abschluss im Übergang vom Hoch- zum Spätmittelalter. Auf die Krise des Spätmittelalters verweisen die zahlreichen abgegangenen Siedlungen (Wüstungen), deren Niedergang bereits vor dem Zug der Gugler 1375 einsetzte. Zwischen dem 12. und 15. Jahrhundert verschwanden Altreu, Fridau bei Fulenbach, Gurzelen bei Langendorf, Gutzwil bei Biberist, Oberkappel bei Kestenholz, Werd bei Neuendorf sowie eine Siedlung in Biedersdorf bei Rodersdorf. Wie sehr der Schwarze Tod auf die Bevölkerungsentwicklung einwirkte, ist nicht bekannt. Um 1400 dürften im heutigen Kantonsgebiet aufgrund von Hochrechnungen aus Feuerstättenzählungen ca. 8000 Personen gelebt haben; für 1515 ergibt sich eine Zunahme auf ca. 11'000 Personen.
Im 16. und 17. Jahrhundert lässt sich, unterbrochen von Krisenjahren um 1570, 1590, 1610, 1628-1629, 1635-1636 und 1690, insgesamt ein bedeutendes Bevölkerungswachstum feststellen. Die Zunahme folgt der bekannten, durch eine klimatische Gunstphase mitbestimmten Entwicklung in der Eidgenossenschaft. Indikatoren für den zunehmenden Bevölkerungsdruck während jener Zeit sind die Einkaufstaxen für Neubürger, die ab 1560 deutlich erhöht wurden, ferner die Zunahme der Konflikte um die Nutzung des meist obrigkeitlichen Waldes, der vermehrt als Weide diente und in dem Rodungsflächen als Kulturland (Rüttenen) für die wachsende Schicht der Dorfarmen angelegt wurden.
Die Besitzkonzentration in der Landwirtschaft und das weitgehende Fehlen von grösseren Industrien und Gewerben begünstigten den Solddienst als häufigste Form der Emigration. Nach dem Ende des Dreissigjährigen Kriegs wanderten zahlreiche solothurnische Familien in die kriegsverwüsteten Gebiete der Pfalz und des Elsass aus. Dem Projekt von Johann Kaspar Thürriegel, Solothurner in der andalusischen Sierra Morena anzusiedeln, begegnete die Regierung 1767-1769 zunächst mit Ablehnung, liess später doch einige Untertanen ziehen und erlaubte auch einigen Gescheiterten die Rückkehr.
1692 wurde die sesshafte Bevölkerung des Kantons im Zusammenhang mit einer Erhebung des Vorrats zum ersten Mal genau gezählt. Sie ergab 4749 Junge (Kinder unter sechs Jahren), 26'795 Alte, insgesamt also 31'544 Einwohnerinnen und Einwohner. Dazu kamen 419 Geistliche mit ihren Bediensteten (Gesinde), ferner eine Schätzung von täglich 250 Reisenden von Stand. Vagierende bzw. nichtsesshafte Arme (Fahrende) wurden nicht mitgezählt. Von den Resultaten der wahrscheinlich aus administrativen Gründen erfolgten Zählung von 1739 sind nur noch die Angaben für die sieben äusseren Vogteien vorhanden: In 3661 Häusern wohnten 21'314 Personen, inklusive 1251 Dienstleute. Auf den Kanton hochgerechnet hat sich die Bevölkerungszunahme gegenüber dem 17. Jahrhundert verlangsamt. Erst ab 1760 beschleunigte sie sich wieder; bis 1850 war ein gleichmässiges Wachstum zu verzeichnen. Dank dem Aus- und Neubau von Kornmagazinen vor allem in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts traten Hungerjahre im Gefolge von Missernten im Gebiet des Kantons Solothurn kaum auf. Hingegen führte die Bevölkerungszunahme in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu wachsender Armut in den Dörfern.
Gegenüber der Zählung der Fruchtkammer vom März 1795 regte sich Widerstand in der Bevölkerung der Hauptstadt. Sie wurde dann weit übertrieben auf 8000 geschätzt. Auch in der ersten helvetischen Zählung vom Mai 1798 wurde die Bevölkerung der Hauptstadt mit 6855 Einwohnern um gut 3000 Einwohner zu hoch geschätzt. Möglicherweise sollte damit das eklatante demografische Missverhältnis zwischen (noch) regierender Hauptstadt und untertäniger Landschaft (Untertanengebiete) verschleiert werden. In der Helvetik folgten noch drei Zählungen, in den Distrikten Balsthal, Biberist und Solothurn gar vier. Daraus lässt sich für 1798 eine bereinigte Bevölkerungszahl von 45'840 ermitteln.
Wirtschaft
Obrigkeitliche Finanz- und Wirtschaftspolitik
Autorin/Autor:
Hans Braun
Die obrigkeitliche Wirtschaftspolitik war grundsätzlich paternalistisch geprägt (Paternalismus). Nach guten Ernten legte die Obrigkeit Getreidevorräte an, um diese in Zeiten der Teuerung an die Bedürftigen billig abzugeben und so die Preise einigermassen stabil zu halten. Zudem bekämpfte sie den Fürkauf. Gegenüber dem einheimischen Handwerk und Gewerbe verhielt sie sich ambivalent: Einerseits schützte sie dessen bevorzugte Stellung und sicherte ihm so die Existenz; andererseits sollte es durch Konkurrenz zu preiswerter und qualitativ guter Produktion angespornt werden. So durften an den Jahrmärkten in Solothurn, Balsthal und Olten auch landsässige und fremde Gewerbetreibende und Händler (Landsassen, Fremde) ihre Produkte anbieten, was der Obrigkeit zudem mehr Einnahmen aus dem Pfundzoll einbrachte (Zölle).
Planskizze in Form eines Papiermodells für das neue Kauf- und Kornhaus von Olten, 1598 (Staatsarchiv Solothurn).
[…]
Der wachsende Reichtum des sich ab dem 16. Jahrhundert ausbildenden Patriziats und die zunehmende Verarmung breiter Schichten bewog die Obrigkeit im 18. Jahrhundert, finanzkräftige Fabrikanten und Kaufleute durch eine teilweise Öffnung des seit 1682 geschlossenen Bürgerrechts anzuziehen. Sie beteiligte sich an Handels- und Fabrikationsunternehmungen, die von Patriziern teils in Verbindung mit Fremden gegründet wurden. Dadurch wollte sie, merkantilistischen Ideen folgend, die bis anhin kaum existente einheimische Exportwirtschaft fördern und so die Handelsbilanz verbessern (Merkantilismus). Die 1750 zu diesem Zweck gegründete und nach wenigen Jahren wieder eingegangene Ökonomie- und Kommerzienkammer sowie ihre Nachfolgegremien trugen allerdings wenig zu diesem Ziel bei, standen sie doch zu sehr unter dem Einfluss des traditionellen Handwerks. Gegenüber dem landwirtschaftlichen Wandel im 18. Jahrhundert verhielt sich die Obrigkeit ebenfalls zwiespältig, denn sie fürchtete den Rückgang der althergebrachten Getreidezehnten, war aber angesichts des Bevölkerungswachstums an einer Steigerung der Produktivität interessiert.
Verkehrswege und Zölle
Autorin/Autor:
Hans Braun
Durch das solothurnische Territorium führten wichtige Transitwege in nord-südlicher und west-östlicher Richtung. Die Stadt Solothurn lag an der Strasse, welche die Messezentren Lyon und Genf mit Frankfurt am Main verband (Messen). Sie führte durch Balsthal und über den Oberen Hauenstein (Hauenstein) nach Basel. In Olten kreuzte sich die Jurasüdfussroute mit der Nord-Süd-Transversale vom Oberrhein über den Unteren Hauenstein zum Gotthard und nach Italien. Beide Pässe liegen aber nur auf der Südseite auf solothurnischem Gebiet, sodass Solothurn im 18. Jahrhundert versuchte, durch den Ausbau des Passwangs die Basler Zölle zu umgehen. Dem Jurasüdfuss entlang musste sich Solothurn sowohl auf der Aare wie zu Land mit Bern arrangieren. Obwohl Bern versuchte, den Verkehr ganz auf sein Territorium umzulenken, entwickelte sich dank des Wein- und Salztransports sowie der Holzflösserei in Solothurn und Olten ein Schiffer- und Flössergewerbe, das sich in Meisterschaften organisierte. Entsprechend dem Verlauf der Transitwege befanden sich die wichtigsten solothurnischen Zollstationen in Solothurn, Balsthal, Olten, Trimbach und Dornach.
Landwirtschaft
Autorin/Autor:
Hans Braun
In den ursprünglich bewaldeten flachen Gebieten mit geschlossenen Dorfsiedlungen, teils auch in Weilern und Einzelhöfen vor allem am Südfuss des Leberbergs, im Bucheggberg, Wasseramt, Gäu, Nieder- und Gösgeramt sowie nördlich des Juras im Schwarzbubenland entwickelte sich nach umfangreichen Rodungen ab dem 13. Jahrhundert die Dreifelderwirtschaft. Diese wurde verbunden mit Viehhaltung und Weidewirtschaft auf den Allmenden, Brachen und im Wald sowie vor allem nördlich des Juras mit Obstbau. Auf der Passwang- und Brunnersbergkette sowie auf dem Weissenstein wurde Alpwirtschaft mit Käseproduktion betrieben. An den klimatisch begünstigten Sonnenhängen im Schwarzbubenland sowie stellenweise am Jurasüdfuss gedieh auch Wein.
Südostorientierter Plan einer neuen Wiesenbewässerung am Lauf der Emme in der Vogtei Kriegstetten zwischen Obergerlafingen und Deitingen, gezeichnet vonJohann Ludwig Erb, 1736 (Staatsarchiv Solothurn, Plan B 12.2).
[…]
Ab dem 16. Jahrhundert wurden vor allem im Wasseramt und im Gäu vermehrt Wiesen gewässert (Bewässerung) und ab der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts im Gösgeramt die Nutzgärten auf Kosten des Ackerlands vergrössert, um den Anbau zu intensivieren. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde immer mehr kollektiv bewirtschaftetes Ackerland eingeschlagen und als Wiesland individuell bewirtschaftet (Einschlagsbewegung); der Kartoffelanbau und Kleefelder verdrängten fast überall die reine Brache. Die intensivere Stallfütterung mit Gras und Klee ersetzte die offene Weidewirtschaft (Trattrecht), sodass die Viehzucht gegenüber dem Getreidebau auch in den fruchtbaren Ebenen an Bedeutung gewann. Die trotz verstärkter Düngung sinkenden Getreideerträge bei steigender Bevölkerungszahl wurden durch die Kartoffel, die sich zu einem Hauptnahrungsmittel entwickelte, aufgefangen.
Im Vergleich zu anderen Gebieten der Schweiz verfügte Solothurn spätestens seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts über einen überdurchschnittlich ertragreichen Landwirtschaftssektor, denn in normalen Jahren konnte es Korn, Vieh, Fleisch und Milchprodukte exportieren. Einzig Wein wurde aus dem Elsass, Neuenburg und der Bielerseeregion, wo etliche Patrizier eigene Weinberge besassen, sowie aus der Waadt eingeführt. Für die städtische Führungsschicht und die dörfliche Oberschicht war die Landwirtschaft eine Quelle wirtschaftlicher Prosperität, wovon die zahlreichen patrizischen Herrenhöfe rund um die Stadt Solothurn und die stattlichen Bauernhöfe vor allem im Bucheggberg, Wasseramt und Gäu zeugen.
Handwerk und Gewerbe
Autorin/Autor:
Hans Braun
Der grösste Teil der städtischen, aber auch ein Teil der ländlichen Bevölkerung lebte von Handwerk und Gewerbe. In den Städten Solothurn und Olten war dieses spätestens ab dem 14. Jahrhundert in Zünften und innerhalb derselben in Meisterschaften organisiert. Später schlossen sich die Handwerker auch auf dem Land zu Meisterschaften zusammen, so als erste 1480 die Glasmacher in der Klus, gefolgt unter anderem 1575 von den Schneidern in den äusseren Vogteien und 1592 von den Webern in der Vogtei Bechburg.
Im Thal, aber auch bei Erlinsbach und im Lüsseltal sowie in Kleinlützel, wurde Bohnerz abgebaut (Bodenschätze), verhüttet und in den Hammerschmieden unter anderem in der Klus und in Olten zu Eisen verarbeitet. Anfänglich betrieben Fremde, vor allem Basler, die nicht an zünftische Schranken gebundene Eisenproduktion. Besondere Bedeutung erlangte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts die aus dem Fürstbistum Basel zugewanderte Eisenschmelzerfamilie Rubischung. 1621 erwarb Benedikt Glutz ein 50-jähriges Monopol für den gesamten Erzabbau. Doch veranlasste der starke Holzverbrauch für die Verhüttung und die zunehmende Einfuhr von qualitativ besserem Eisen aus dem Fürstbistum Basel die Obrigkeit, die Wälder zu schonen, sodass der Abbau und die Verhüttung von Erz Ende des 17. Jahrhunderts praktisch zum Erliegen kamen. Erst im 19. Jahrhundert nahm die Metallherstellung mit den Ludwig von Roll'schen Eisenwerken (Von Roll) wieder einen Aufschwung. Ferner wurden im Jura Ton und Gips abgebaut und in Ziegeleien und Gipsbrennereien verwertet.
Mit dem durch das Pensionenwesen gewachsenen Reichtum der patrizischen Führungsschicht nahm ab dem 16. Jahrhundert der Handel mit Luxusgütern zu. Damit verbunden war auch die Zuwanderung von Krämern und Kaufleuten aus dem Aostatal, darunter etwa Martin Besenval von Brunnstatt, der über den Silber-, Korn- und Weinhandel schliesslich den Salzhandel über Solothurn hinaus monopolisierte. Als die wirtschaftliche Bedeutung des Solddiensts im 18. Jahrhundert abnahm, wandten sich etliche Patrizier, teilweise mit finanzieller Beteiligung des Staats, neuen wirtschaftlichen Tätigkeiten zu. Unternehmen wie die Strumpffabrik Balthasar Grimm & Cie. und die Indiennefabrik Franz Wagner & Cie. (Zeugdruck) leiteten allerdings noch keine Industrialisierung im Kanton Solothurn ein. Breitere Verankerung fand die von aussen her in Solothurn Fuss fassende Verlagsindustrie. Von Basel aus verbreiteten sich über das Schwarzbubenland hinaus bis nach Mümliswil und Balsthal die Seidenbandweberei und am Jurasüdfuss vom Bernbiet her die Strumpf- und Kappenstrickerei und brachten der armen Landbevölkerung bescheidenen Verdienst (Bekleidungsindustrie). Letztere wurde so intensiv betrieben, dass sich Olten bald zu einem eigenständigen Verlagszentrum entwickelte (Protoindustrialisierung).
Gesellschaft
Die hauptstädtische Gesellschaft und die Ausbildung des Patriziats
Autorin/Autor:
Erich Meyer
Als die zünftisch organisierten Handwerker um die Mitte des 14. Jahrhunderts die Schaffung eines Jungen Rats erkämpften, wenig später ein Grosser Rat als Ausschuss der Bürgerschaft erschien und 1459 auch das Schultheissenamt an bürgerliche Familien fiel, hatten die Stadtbürger die politische Gleichstellung mit der städtischen Oberschicht aus Grund besitzendem Adel und Kaufherren erlangt. Sie wählten am 24. Juni jeweils den Schultheissen und die vom Jungen Rat vorgeschlagenen Alträte.
In der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts begann die Obrigkeit, die politische Mitsprache der Bürger einzuschränken und an den Juni-Wahlen ergänzten die Räte sich selbst (Kooptation). Träger dieser Aristokratisierung war der seit den Hugenottenkriegen entstehende Soldadel (Militärunternehmer). Die zahlreichen Solothurner Bürger, die in Frankreich als Hauptleute und Obersten militärische Karriere gemacht hatten, zu Reichtum gelangt waren und vom König geadelt wurden, erlangten in Solothurn ein Prestige, das sie weit über ihre Mitbürger hinaushob. Sold und Pensionen legten sie zinstragend in Gülten, Landgütern und Sennbergen im Jura an, und vor den Stadtmauern bauten sie stattliche Sommerhäuser. Vom Dreissigjährigen Krieg bis zum Ende des 17. Jahrhunderts verdrängte dieser Soldadel die Handwerker aus den Räten und den einträglichen Vogtstellen. 1690 waren die einfachen Bürger aus dem Kleinen Rat verschwunden, im 66-köpfigen Grossen Rat sassen noch deren vier. Wie in Bern, Luzern und Freiburg regierte jetzt auch in Solothurn ein Patriziat, das mit dreissig Familien ein knappes Viertel der Bürgerschaft ausmachte (Patrizische Orte). In die Spitzenämter teilte sich ein kleiner Kreis besonders angesehener Geschlechter. So waren 1680-1720, zur Zeit der grössten Ausschliesslichkeit, die ranghöchsten Stadthäupter – Schultheissen, Venner, Seckelmeister und Stadtschreiber – in den Händen der fünf Familien von Sury, Besenval, von Roll, Wagner und Glutz.
Ansicht der Sennerei der Patrizierfamilie Glutz. Aquarell eines unbekannten Künstlers, um 1800 (Zentralbibliothek Solothurn).
[…]
Bis zum Ende des Ancien Régime stand der regimentsfähigen aristokratischen Führungsschicht die Mehrheit der politisch entmachteten Bürger gegenüber. Umso nachdrücklicher beharrten die Handwerker und Gewerbetreibenden auf ihren materiellen Nutzungsrechten und begrüssten die seit 1581 mehrmals angehobenen Einkaufstaxen sowie 1682 die Schliessung des Bürgerrechts. Das bewahrte sie vor der Schmälerung ihrer wirtschaftlichen Vorrechte und der Konkurrenz unwillkommener Zuzüger, und es liess sie ihre politische Zurücksetzung eher verschmerzen. Erst im späten 18. Jahrhundert äusserte sich vereinzelt bürgerliche Kritik an der ständischen Ungleichheit des Ancien Régime (Bürgertum). Eine kleine Bevölkerungsgruppe bildeten die Hintersässen. Da sie keine Stadtbürger waren, blieben sie von den politischen Rechten ausgeschlossen, hatten aber teil an den Bürgernutzen. Die Domizilianten, eine andere Minderheit, waren Fremde, denen nur ein befristeter Aufenthalt gewährt worden war. Zu dieser städtischen Unterschicht gehörten im 18. Jahrhundert zum Beispiel die Schanzarbeiter und die Bauleute an der St. Ursenkirche.
Die dörfliche Gesellschaft
Autorin/Autor:
Erich Meyer
An der rechtlichen Lage der Untertanen Solothurns änderte sich im Spätmittelalter wenig. Erst in den Aufständen von 1513-1514 (Zwiebelnkrieg, Ländliche Unruhen) und 1525 (Bauernkrieg) erreichten die Bauern, dass sie sich von ihrer persönlichen Unfreiheit loskaufen konnten. Reste der Leibeigenschaft erhielten sich allerdings bis zu deren völligen Abschaffung 1785. Ab dem 16. Jahrhundert besassen die meisten Landleute das Ortsbürgerrecht ihrer Dörfer mit allen dazu gehörenden Rechten wie dem Zugang zu lokalen Ämtern, der Nutzung von Allmend und Gemeinwald sowie der Armenunterstützung. Wenn auch in kleinerer Zahl als in der Hauptstadt, existierten auch auf dem Land minderberechtigte Hintersässen und Domizilianten in ungesicherter Rechtslage.
Innerhalb des Landvolks bestanden grosse soziale Unterschiede. Einer Anzahl reicher Bauern gelang es, durch Zukauf von Gütern ihren Besitz zu vermehren, besonders während der Konjunktur zur Zeit des Dreissigjährigen Kriegs, aber auch danach. Diese Grossbauern, oft zugleich Wirte oder Müller, bildeten bis ins 18. Jahrhundert eine selbstbewusste Dorfaristokratie. Im Städtchen Olten bestand im 18. Jahrhundert die führende Schicht aus Wirten, Händlern und Textilunternehmern. Die Konzentration ausgedehnter Landgüter in den Händen der Grossbauern und des städtischen Patriziats verminderte die verbleibende Bodenfläche, in die sich alle übrigen Bauern zu teilen hatten. Ausserdem verursachte das anhaltende Bevölkerungswachstum eine zusätzliche Verknappung der Ressourcen, und gleichzeitig sank Frankreichs Bedarf an Söldnern. Bodenknappheit und Beschäftigungsmangel führten zu einer Zunahme von Handlangern und Taglöhnern mit unregelmässigem Einkommen. Die Tauner, die ärmste Schicht der Dorfbevölkerung, machten im 18. Jahrhundert ca. 40-50% des Landvolks aus, im Gösgeramt 1768 sogar 68%. Sie arbeiteten unter anderem als Taglöhner, Knechte und Kleinhandwerker sowie ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts als Strumpf- und Kappenstricker in der Heimindustrie, namentlich im Raum Olten, Gäu und Niederamt.
Am Rande der Gesellschaft
Autorin/Autor:
Erich Meyer
Wer nicht zur Dorfgemeinschaft gehörte – fahrendes Volk, heimatlose Hausierer oder Bettler –, galt als suspekt oder gefährlich. Klagen des Landvolks fanden bei der Obrigkeit williges Gehör. Ab dem 16. Jahrhundert veranstaltete Solothurn von Zeit zu Zeit Betteljagden und schickte die Aufgegriffenen, wie nach dem Dreissigjährigen Krieg, nach Venedig zum Kampf gegen die Türken. Mit der wachsenden Armut im 18. Jahrhundert nahm der Strom fremder Bettler zu, sodass der Rat 1736 das Kantonsgebiet für sie sperrte und später harte Strafen androhte (Ohrenschlitzen). 1775 folgte ein allgemeines Bettelverbot auch für Einheimische.
Schirmgeldzahlung der Juden von Dornach. Eintrag in der Rechnung der Vogtei Dorneck, 1731 (Staatsarchiv Solothurn, Rechnungen der Vogtei Dorneck, Bd. 97, 1721-1753, S. 478).
[…]
Ein wechselhaftes Schicksal erlitt die jüdische Minderheit (Antisemitismus). Nach dem Pogrom von 1348 sind Juden letztmals im 15. Jahrhundert in der Hauptstadt nachweisbar. Ab dem 16. Jahrhundert tauchten sie vereinzelt in der Landschaft auf, doch 1595 vertrieb sie die Obrigkeit im Zuge der Gegenreformation wie die Täufer und Zigeuner erneut. Mehr Toleranz übte sie, als während des Dreissigjährigen Kriegs auch jüdische Flüchtlinge Zuflucht suchten. In Dornach bildete sich 1657 eine Gemeinde von Viehhändlern, Geldverleihern, aber auch armen Juden aus dem Elsass, die gegen Entrichtung eines Schirmgelds (Judensteuer) als Domizilianten Aufnahme fanden. Doch aufgrund von Klagen der dortigen Ortsbürger wies der Rat sie 1736 alle aus. 1783 wurde für sämtliche Juden erneut ein Landesverbot erlassen, vier Jahre darauf aber den jüdischen Pferdehändlern der Besuch der solothurnischen Jahrmärkte unter strengen Auflagen gestattet.
Kirchliches Leben, Bildung und Kultur
Pfarreien, Stifte und Klöster
Autorin/Autor:
Urban Fink
1441 lagen auf nachmals solothurnischem Gebiet 24 Pfarreien im Dekanat Buchsgau sowie in Teilen der Dekanate Leimental, Sisgau und Frickgau der Diözese Basel, 1228 vier Pfarreien im Dekanat Solothurn der Diözese Lausanne, 1275 drei und 1508 sieben Pfarreien in Teilen der Dekanate Büren, Burgdorf und Aarau der Diözese Konstanz. Nach einem Rückschlag in der Reformation lebten im 17. und 18. Jahrhundert einige Pfarreien wieder auf, zwölf wurden neu gegründet.
Bedeutendste Träger der religiösen Kultur waren im Hoch- und Spätmittelalter das Stift St. Ursen in Solothurn und das St.-Leodegar-Stift in Schönenwerd sowie das in der Reformation eingegangene, 1546 mit Mönchen aus dem Reich wiederbelebte Franziskanerkloster in Solothurn und das 1589 mit Einsiedler Mönchen reaktivierte Benediktinerkloster Beinwil, das 1648 nach Mariastein transferiert wurde (Benediktiner). Für die katholische Reform wirkten die 1588 in Solothurn, 1646 in Olten und 1672 in Dornachbrugg gegründeten Kapuzinerklöster. Im 17. Jahrhundert entstand zudem eine Reihe von Frauenklöstern: 1609 das aus der Reform einer Beginengemeinschaft entstandene Kapuzinerinnenkloster, 1644 das Franziskanerinnenkloster St. Joseph und 1645 das Kloster der Visitantinnen.
Die staatskirchlich ausgerichtete Obrigkeit hatte für viele Pfarreien das Patronatsrecht inne und übernahm die Kosten für Bau und Ausstattung von Kirchen und Kapellen auch in der Landschaft. In vielen Landpfarreien waren bis ins 19. Jahrhundert Stadtbürger als Pfarrer tätig, sodass die politische Führungsschicht auch kirchlich das Sagen hatte. Das weltliche Kirchenregiment unterschied sich daher kaum von dem der reformierten Orte. Im Gegensatz zu den inneren Orten ging Solothurn einer direkten Konfrontation mit den reformierten Ständen aus dem Weg. Die Stadt lehnte es ab, Bischofssitz zu werden, um die Eigenständigkeit des St. Ursenstifts zu wahren. Ab 1616 übte der Stiftspropst von St. Ursen das Kommissariat über das solothurnische Gebiet der Diözese Lausanne aus, ohne dass die Selbstständigkeit des Stifts tangiert worden wäre, 1730-1814 amtierte ein Generalvikar als Stellvertreter des Bischofs von Lausanne. Für das zum Bistum Basel gehörende Kapitel Buchsgau amtierte 1621-1817 ein bischöflicher Kommissar und Dekan. Für den konstanzischen Teil war ab 1605 der bischöfliche Kommissar in Luzern zuständig; nur 1797-1815 hatte Solothurn einen eigenen bischöflichen Kommissar.
Frömmigkeit und religiöse Abweichung
Autorin/Autor:
Urban Fink
Im Spätmittelalter entfaltete sich ein reiches kirchliches Leben; in vorreformatorischer Zeit wurde nach der Reliquienauffindung 1473 der St.-Ursus-Kult neu belebt und zahlreiche Kirchen und Kapellen neu erbaut. Zum Teil bis heute bestehende Bruderschaften wie die 1620 gegründete St. Valentinsbruderschaft und die 1654 gegründete St. Jakobsbruderschaft, die barocke Ausstattung der Einsiedelei St. Verena, der 1613 angelegte Kreuzweg nach Kreuzen ob Solothurn und die ab dem 16. Jahrhundert florierenden Wallfahrten nach Oberdorf, Lommiswil, Wolfwil, Schönenwerd, Meltingen und Mariastein zeugen von einer weit verbreiteten Volksfrömmigkeit.
Ex-Voto in der Siebenschmerzen-Kapelle in Beinwil-Mariastein mit der Darstellung eines Wunders. Öl auf Holz eines unbekannten Künstlers, 1543 (Benediktinerkloster Mariastein, Metzerlen-Mariastein).
[…]
Durch Mandate setzte der Rat direkt bei der Geistlichkeit und bei der Stadtbevölkerung Verbote und Verhaltensvorschriften durch, über die Landvögte mit weniger Erfolg auch in der Landschaft. Nuntius Giovanni Francesco Bonomi zeigte sich 1580 ungehalten über die Solothurner Geistlichkeit; seine Visitation wirkte aber doch langfristig im Sinne der katholischen Reform. Das im 16. Jahrhundert noch geduldete Priesterkonkubinat verschwand in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Hexenprozesse fanden vor allem in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts statt und gingen im Laufe der katholischen Reform stark zurück.
Schulen
Autorin/Autor:
Urban Fink
Die Franziskaner und Kapuziner bildeten in ihren Klöstern nur Ordensangehörige aus (Klosterschulen). Pläne zum Ausbau der Schule des St. Ursenstifts scheiterten; 1621 wurden die humanistischen Fächer aus dem Lehrplan gestrichen. Stattdessen kam es 1646 zur provisorischen, 1668 zur definitiven Errichtung des Jesuitenkollegs mit einem Gymnasium und einem Lyzeum. Auf Ersterem erhielten Patrizier- und Bürgersöhne eine höhere Bildung, auf Letzterem wurden die propädeutischen Fächer für das Theologiestudium gelehrt. Nach der Auflösung des Jesuitenordens 1773 führte der Rat die Schule weiter. Neben den Armenschulen für Knaben und Mädchen wurde zur Zeit des Dreissigjährigen Kriegs auch die Mädchenschule der Visitantinnen gegründet (Mädchenerziehung). Mit der katholischen Reform kam ein Interesse an einer wenigstens rudimentären Bildung des ganzen Volks auf. Angeregt durch das Vorbild reformierter Nachbardörfer entstanden von Geistlichen geleitete Dorfschulen (Schulwesen). Der Bucheggberg kannte aufgrund der Berner Schul- und Kirchenhoheit schon ab 1675 das Obligatorium für die Winterschule, während der Solothurner Rat dieses erst 1768 einführte. Die Schulpflicht wurde allerdings nur mangelhaft durchgesetzt. Hingegen war Solothurn nach Luzern der zweite Ort, der 1782 mit den Wochenkursen in der sogenannten Waisenhausschule eine rudimentäre Lehrerbildung institutionalisierte.
Wissenschaft, Kultur und Aufklärung
Autorin/Autor:
Urban Fink
Druckerzeichen von Samuel Apiarius aus dem Werk Busspredigen [...] von Johannes Murer, 1565 in Solothurn herausgegeben (Zentralbibliothek Solothurn).
[…]
Der Kreis der geistig Interessierten beschränkte sich im 16. und 17. Jahrhundert auf Teile des Patriziats und der Ordensangehörigen in der Hauptstadt. Die wenigen Intellektuellen von Solothurn holten sich ihre Bildung im Ausland; das Jesuitenkolleg als Zentrum wissenschaftlicher Bestrebungen vermittelte, zum Teil bedingt durch die hohe Mobilität des Lehrkörpers, nur bescheidene Kenntnisse. Im 18. Jahrhundert entwickelte sich dort das jesuitische Schultheater. Eine gewisse Bedeutung für die geistliche Musik erlangte das 1585 von Wilhelm Tugginer gestiftete Chorauleninstitut von St. Ursen. 1658 entstand die erste ständige Druckerei in Solothurn, in der 1666 das erste historische Werk über Solothurn des Solothurner Stadtschreibers Franz Haffner gedruckt wurde. 1695-1697 erschien die Wochentliche Post=Zeitung, eine der ersten Wochenzeitungen der katholischen Schweiz. Eine zeitgebundene schriftstellerische und pädagogische Produktion ging vor allem vom Solothurner Jesuitenkolleg aus.
In Kunst und Kultur war Solothurn als Sitz des französischen Ambassadoren stark von der französischen Hofkultur beeinflusst, was Künstler wie Lorenz Ludwig Midart und Johann Melchior Wyrsch anzog. Auch die architektonischen Meisterleistungen stammen von Auswärtigen: die Jesuitenkirche (1680-1689) vom Jesuitenarchitekten Heinrich Mayer und der Neubau der St. Ursenkirche (1762-1790) vom Tessiner Architekten Gaetano Matteo Pisoni.
Solothurn spielte eine gewisse Rolle in der katholischen Aufklärung, der involvierte Kreis war jedoch klein. 1761 gründete Chorherr Franz Jakob Hermann die Ökonomische Gesellschaft. Eine Schenkung aus der Bibliothek des Besenval'schen Fideikommisses Waldegg führte 1763 sowohl zur Gründung einer Gesellschaftsbibliothek wie einer Obrigkeitlichen Bibliothek, deren Bestände über die Stadtbibliothek in die heutige Zentralbibliothek Solothurn eingingen. Mehrere Solothurner Geistliche waren Mitglieder der Helvetischen Gesellschaft, die 1786-1795 in Olten tagte.
Der Kanton von 1798 bis zur Gegenwart
Politische Geschichte und Verfassungsgeschichte
Helvetik, Mediation, Restauration
Autorin/Autor:
Andreas Fankhauser
Nach den politischen Umwälzungen in Frankreich ab 1789, welche die solothurnische Führungsschicht als Bedrohung empfand, nahm Solothurn zahlreiche französische Emigrés auf, verweigerte aber den diplomatischen Vertretern des revolutionären Frankreich die Anerkennung. Das führte 1792 zur Verlegung der Ambassade nach Baden. Die französische Besetzung des Fürstbistums Basel zwang Solothurn zur Sicherung der Nordgrenze und offenbarte die militärische Schwäche der Stadtrepublik. Zudem traf die Entlassung der französischen Schweizerregimenter nach dem Tuileriensturm das Solddienstpatriziat empfindlich. Bereitschaft zu politischen Reformen bekundeten die Räte erst im Februar 1798. Gleichzeitig gingen sie mit Unterstützung der Landbevölkerung gegen die in Solothurn und Olten entstandenen Patriotenzirkel vor. Nach der Kapitulation Solothurns vor den französischen Revolutionstruppen am 2. März 1798 (Franzoseneinfall) setzte General Alexis Balthasar Henri Antoine von Schauenburg am 3. März eine provisorische Regierung ein, die nach der Verfassungsabstimmung und den Ur- und Wahlversammlungen im April die Amtsgeschäfte der Verwaltungskammer und dem Regierungsstatthalter übergab (Helvetische Republik). Die elf Vogteien wurden durch die fünf Distrikte Solothurn, Biberist, Balsthal, Olten und Dornach ersetzt. Bei der katholischen Bevölkerungsmehrheit stiess vor allem die helvetische Kirchenpolitik auf Ablehnung (Säkularisation). Die Aushebungen für die Milizarmee 1799 hatten in sämtlichen Distrikten Unruhen zur Folge. 1801-1802 rangen Unitarier und Föderalisten erbittert um die Ausgestaltung der künftigen Kantonsverfassung. Während des Stecklikriegs lag die politische Führung vom 22. September bis zum 21. Oktober 1802 in den Händen einer föderalistischen Interims-Regierungskommission.
Unter der am 10. März 1803 eingeführten Mediationsakte war Solothurn einer der Direktorialkantone und beherbergte 1805 und 1811 die eidgenössische Tagsatzung. Das Solothurner Kapitel der Mediationsverfassung teilte den Kanton in die neun Oberämter Solothurn, Lebern, Bucheggberg, Kriegstetten (Wasseramt), Balsthal, Olten, Gösgen, Dorneck und Thierstein ein. Die Souveränität lag beim 60-köpfigen Grossen Rat, in dem die Stadtvertreter ein Übergewicht hatten. Der Kleine Rat, die Exekutive, bestand aus 21, das Oberappellationsgericht aus 13 Mitgliedern, die gleichzeitig dem Grossen Rat angehörten (Kantonsregierungen). Als Standeshäupter wirkten im jährlichen Wechsel zwei Schultheissen. Die 1798 eingeleitete Trennung von Stadt und Kanton Solothurn wurde 1807 zum Abschluss gebracht.
Nach dem Sturz der Mediationsregierung und der Unterdrückung des Oltner Aufstands traten die noch lebenden Mitglieder der vorrevolutionären Räte als provisorische Exekutive zusammen und führten nach einem ersten Versuch im Juli am 17. August 1814 eine neue Verfassung ein (Restauration). Im 101-köpfigen Grossen Rat verfügte die Landschaft bloss über 33 Sitze, in dem aus der Mitte des Grossen Rats gewählten Kleinen Rat waren es vier von 21. Auch das Selbstergänzungsprinzip und das Zensuswahlrecht trugen zur Sicherung der Macht des Patriziats bei. Den Räten stand einer der beiden Schultheissen vor. Das Kantonsgericht umfasste acht, das Appellationsgericht 14 Richter. Der Bundesvertrag von 1815 ermöglichte Solothurn den Abschluss von Militärkapitulationen mit Frankreich (1815/1816), den Vereinigten Niederlanden (1815) und Neapel (1825). Die Reformtätigkeit des Regimes kam nach 1820 praktisch zum Stillstand.
Verfassungskämpfe und die Entwicklung der Volksrechte ab 1831
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Volksversammlung in Balsthal am 22. Dezember 1830. Lithografie vonJoachim Senn, in Basel 1831 veröffentlicht (Kunstmuseum Olten).
[…]
Die Solothurner Regenerationsbewegung hatte ihre Wurzeln in den gescheiterten Aufständen 1814 sowie im Vereinswesen der Schützen, Sänger und Studenten. Ausgelöst wurde sie durch die Pariser Julirevolution. Eine publizistische Kampagne, Revisionsbemühungen der Regierung, Johann Baptist Reinerts Revisionsforderungen durch den Grossen Rat und eine Volksbewegung, die im Volkstag von Balsthal gipfelte, führten Ende Januar 1831 zur Verfassungsrevision. Sie stand am Anfang von insgesamt neun Verfassungsrevisionen im 19. Jahrhundert, so viele wie in keinem anderen Schweizer Kanton. Die Regenerationsverfassung brachte die repräsentative Demokratie, garantierte die Meinungs- und Pressefreiheit (Zensur), das Petitionsrecht sowie die Handels- und Gewerbefreiheit, geizte aber mit den Volksrechten: Stadt und Land waren noch nicht vollständig gleichgestellt, teilweise blieben indirekte Wahlen bestehen und die Gewaltenteilung wurde vollständig nur zwischen Exekutive und Judikative verwirklicht. Ein liberaler Umschwung (Liberalismus) im Kleinen und Grossen Rat setzte erst ein, als im Dezember 1832 Josef Munzinger zum Standespräsidenten gewählt wurde. Die Kollegienwahlen von 1833 und die direkten Wahlen von 1834 brachten den Liberalen auch im Grossen Rat eine Mehrheit, die sie in der Folge ausbauen konnten. Die von der 1831er Verfassung vorgesehene Verfassungsrevision im Zehnjahresrhythmus brachte 1841 die Beseitigung des Repräsentationsprivilegs der Stadt Solothurn, die Ausdehnung der Direktwahlen (Stimm- und Wahlrecht) und unter anderem eine limitierte Verfassungsinitiative (Volksinitiative), erfüllte aber die zahlreich vorgebrachten Wünsche nach direkter Demokratie, Vetorecht und Ausschluss der Beamten von der Wählbarkeit nicht.
Nach Munzingers Wahl in den Bundesrat nahm der politische Einfluss und die Gestaltungskraft der Altliberalen ab. Nur mit Mühe gelang es Regierungsrat Johann Baptist Reinert und Kantonsratspräsident Johann Jakob Trog bei der Verfassungsrevision von 1851, die Prinzipien des repräsentativen Verfassungsstaats zu verteidigen, doch erwies sich die Volkswahl des Kantonsrats und insbesondere die Erweiterung der Verfassungsinitiative als Hebel, der es einer jungen Generation von Politikern, den sogenannten Roten um Joseph Wilhelm Viktor Vigier von Steinbrugg, 1856 ermöglichte, mit einer Volksabstimmung eine Verfassungsänderung durchzusetzen. Die neue Verfassung führte unter anderem das schon lange geforderte Volksveto in der Gesetzgebung sowie eine striktere Gewaltentrennung ein. In den Teilrevisionen von 1867 und 1869 wurden die Volksrechte weiter ausgebaut, so 1867 durch die Volkswahl der Amtsgerichtspräsidenten, Oberamtmänner und Amtsschreiber, 1869 durch das obligatorische Gesetzesreferendum, die Gesetzesinitiative, das Abberufungsrecht des Volks für Kantons- und Regierungsrat sowie die Volkswahl des Ständerats. Die Vertrauenskrise, die der Bankkrach verursachte – die Kantonalbank war aufgrund von Kreditvergaben an eine marode Uhrenfirma massiv zu Schaden gekommen –, löste die letzten Verfassungsrevisionen im 19. Jahrhundert aus: Die Revision von 1887 brachte unter anderem die Volkswahl des Regierungsrats sowie weiterer Beamter. Ergänzt wurde sie 1895 durch die Einführung des Proporzsystems (Wahlsysteme). Damit fand eine Zeit heftiger Verfassungskämpfe im Kanton Solothurn ihren Abschluss.
Erst nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es den Frauen, sich schrittweise politische Beteiligungsrechte zu erkämpfen. Eine erste kantonale Vorlage über die Einführung des fakultativen Frauenstimm- und Wahlrechts in Gemeindeangelegenheiten wurde 1948 noch verworfen, ebenso die eidgenössische Vorlage von 1959. Hingegen war die kantonale Vorlage zur Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in kirchlichen Belangen 1952 erfolgreich, und in der Folge führten immer mehr Kirchgemeinden das Frauenstimmrecht ein. Frauen wirkten nun zunehmend in kantonalen und kommunalen Kommissionen mit und waren unter anderem ab 1956 auch in die Spitaldirektionen wählbar. Eine zweite Abstimmung zur Einführung des obligatorischen Stimm- und Wahlrechts in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten 1968 wurde zwar insgesamt abgelehnt, in den Städten aber angenommen. Drei Jahre später stimmte das Solothurner Volk dem Stimm- und Wahlrecht für Frauen am 7. Februar 1971 auf eidgenössischer und am 6. Juni 1971 auf kantonaler Ebene zu.
Auch die bislang letzte Verfassungsrevision 1986, die erste nach 100 Jahren, baute mit der Einführung der Volksmotion, des doppelten Ja bei Initiative und Gegenvorschlag, des fakultativen Referendums gegen Kantonsratsbeschlüsse, von Gemeindeinitiative und -referendum sowie der Mitwirkung des Volks bei Vernehmlassungen zu kantonalen Erlassen die Volksrechte weiter aus.
Parteienentwicklung vom 19. bis zu Beginn des 21. Jahrhunderts
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Im Gegensatz zu anderen Kantonen vermochte der Solothurner Liberalismus ab den frühen 1830er Jahren bis 1887 eine Alleinherrschaft zu etablieren, bis 1952 seine Vormachtstellung im Kanton zu halten und das politische Leben zu prägen (Freisinnig-Demokratische Partei). Die Opposition war von Anfang an geschwächt durch den mangelnden Schulterschluss von Stadt- und Landkonservativen und ihre Stellung wurde 1841 weiter ausgehöhlt, als Munzinger vor der Verfassungsabstimmung deren Führer präventiv verhaften liess und das konservative Organ, die Schildwache am Jura, verbot.
Den Liberalen erwuchs zunächst Opposition aus den eigenen Reihen, als ab 1846 eine radikale Bewegung (Radikalismus) soziale Forderungen vor allem zugunsten verarmter Handwerker stellte. Erfolgreich war aber erst die liberal-radikale Bewegung der Roten, so genannt nach dem Roten Büchlein, in dem 1855 eine demokratische Verfassungsreform gefordert wurde. Nach der gewonnenen Verfassungsabstimmung von 1856 gelangten sie mit Hilfe der Konservativen (Konservatismus) an die Macht und verdrängten die altliberalen Grauen, deren Namen von dem das Repräsentativsystem verteidigenden Grauen Büchlein herrührte. Bis zur Versöhnung zwischen Roten und Grauen in der sogenannten Langenthaler Bleiche 1872 herrschten die Roten um Vigier uneingeschränkt. Nach 1872 nannten sich die vereinigten Roten und Grauen zunehmend Freisinnige, begriffen sich aber nach wie vor nicht als Partei, sondern als Vertreter des ganzen Volks. Sie verstanden sich im Gegensatz zu den zunächst als jesuitisch oder aristokratisch, später als ultramontan verschrieenen Konservativen (Ultramontanismus) als Erben des Umschwungs von 1831 und als einzig legitimierte Hüter der Verfassung. Der Gegensatz zu den Konservativen in der Kirchenpolitik wurde auch auf andere Bereiche übertragen, erreichte im Kulturkampf einen Höhepunkt und prägte die Solothurner Politik bis weit ins 20. Jahrhundert.
Fahne des 1886 gegründeten Grütlivereins Hägendorf, 1914 (Historisches Museum Olten).
[…]
Die konservative Bewegung erholte sich erst in der Zeit des Bruderkampfs zwischen Roten und Grauen: 1869 wurde der Konservative Verein gegründet, dem sich auch abtrünnige Freisinnige anschlossen. Mitten im Kulturkampf, besonders unter dem Eindruck des Abstimmungskampfs über das Pfarrwahlgesetz im Dezember 1872, bildeten sich auf dem Lande katholische Männervereine, die zu Basisorganisationen der zukünftigen konservativen Partei wurden. Ende der 1870er Jahre strebten die konservativen Führer eine festere Parteiorganisation an, weil sie befürchteten, ihre Bewegung falle den unabhängigen Freisinnigen anheim. 1880 tauchte erstmals die Bezeichnung Solothurnische Volkspartei auf, aber erst am 7. Dezember 1902 kam es zur formellen Parteigründung unter diesem Namen (Christlichdemokratische Volkspartei).
Erste Organisationen der Arbeiterbewegung entstanden ab den 1870er Jahren aus den Grütlisektionen heraus. Diese verblieben allerdings noch lange im Schosse der freisinnigen Familie, aber die mangelnde Unterstützung der Freisinnigen für das Fabrikgesetz 1877 sowie Druckversuche auf die Arbeiter bei den Wahlen von 1881 weckten bei den Arbeitern das Bedürfnis nach einer eigenen Parteiorganisation. 1883 entstand in Solothurn auf Initiative des Lehrers Niklaus Rudolf und einiger Grütlianer ein sozialdemokratisches Komitee, 1890 wurde die solothurnische Arbeiterpartei gegründet, deren führende Köpfe Wilhelm Fürholz und Eduard Kessler noch bis 1893 dem freisinnigen Zentralkomitee angehörten. Dennoch ging die Arbeiterpartei, die sich an der Delegiertenversammlung von 1897 zu Namen und Programm der Sozialdemokratie bekannte und sich ab 1916 auch offiziell Sozialdemokratische Partei nannte, seit Ende des 19. Jahrhunderts ihren eigenen Weg.
Die mit dem Bankkrach von 1887 verbundene Staatskrise bewog die freisinnigen Eliten, die Macht breiter abzustützen. Die Wahl des ersten konservativen Regierungsrats, Franz Josef Hänggi, im selben Jahr war die Folge. Unter dem Druck des drohenden Staatsbankrotts konzedierten die Freisinnigen 1895 im Austausch gegen die Zustimmung der konservativen und Arbeitervertreter zu direkten Steuern ein Proporzgesetz. Der Solothurner Proporz beruhte bis 1990, als er auch für die Kantons- und Gemeindewahlen an den Nationalratsproporz angepasst wurde, auf einem Listen- und Parteistimmenproporz, begünstigte bei der Aufteilung der Restmandate die Mehrheitspartei und verstärkte so die Bindung der Wähler an die Partei. Auf dieser Basis gelang es dem Freisinn, die absolute Mehrheit im Kantonsrat bis 1917 zu bewahren und 1929 unter der Führung Robert Schöpfers, der sowohl die unzufriedenen Kleingewerblerintegrierte wie auch das Entstehen einer Bauern- und Bürgerpartei auf dem Lande verhinderte, zurückzuerobern und bis 1941 zu halten. Im Regierungsrat mussten die Freisinnigen 1917 auch den Sozialdemokraten einen Sitz zugestehen. 1952 verloren sie die absolute Mehrheit im Regierungsrat, weil sich die beiden anderen Regierungsparteien zu einem Wahlbündnis zusammengeschlossen hatten. Weiterhin dominierten allerdings im Kanton die drei historischen Parteien. Einbrüche in deren Phalanx beschränkten sich bis 1991 auf den Kantonsrat (1941-1973 Landesring der Unabhängigen, 1973-1981 Progressive Organisationen, seit 1985 Grüne). Erst ab 1991 gelang es weiteren Parteien, zunächst der Freiheitspartei und den Grünen, dann der Schweizerischen Volkspartei (SVP), erste Nationalratsmandate zu erringen. Obwohl das Auftreten der SVP seit 1997 die traditionelle Regierungszusammensetzung bedrohte, blieb der Regierungsrat auch nach 2000 weiterhin in den Händen der drei historischen Solothurner Parteien. 2017 jedoch vermochten die Grünen der Freisinnig-Demokratischen Partei einen Sitz abzuringen.
Sitze des Kantons Solothurn in der Bundesversammlung 1919-2015
1919
1931
1943
1951
1963
1971
1983
1991
1995
1999
2003
2007
2011
2015
Ständerat
FDP
2
2
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
KK/CVP
1
1
1
1
SP
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
Nationalrat
FDP
3
3
3
3
3
3
3
2
2
2
2
1
1
1
KK/CVP
1
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
1
SP
2
2
2
2
2
2
2
1
2
2
2
1
2
2
Grüne
1
1
Freiheitspartei
1
1
SVP
1
2
2
2
2
Total Sitze
6
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
7
6
Sitze des Kantons Solothurn in der Bundesversammlung 1919-2015 - Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Solothurn 1900-2017
1900
1917
1933
1952
1963
1973
1981
1985
1993
2001
2003
2005
2009
2013
2017
FDP
4
3
3
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
2
1
KK/CVP
1
1
1
1
1
1
1
2
2
2
1
2
2
2
2
SP
1
1
2
2
2
2
1
1
1
2
1
1
1
1
Grüne
1
Total Sitze
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Solothurn 1900-2017 - Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei
Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Solothurn 1912-2017
1912
1917
1941a
1953
1969
1973
1977
1985
1989
1997
2001
2005
2009
2013
2017
FDP
83
68
67
68
66
65
65
64
53
54
53
30
27
26
26
KK/CVP
40
41
37
35
36
40
41
44
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36
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20
SP
24
38
31
39
36
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37
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25
21
19
23
LdU
11
6
1
POCH
1
1
Grüne
4
9
6
1
4
6
7
7
Freiheitspartei
7
4
BGB/SVP
7
21
17
18
19
18
GLP
2
4
3
BDP
2
2
EVP
1
1
1
1
Total Sitze
147
147
146
142
144
144
144
144
144
144
144
100
100
100
100
a Stille Wahlen in den Wahlkreisen Gäu und Thierstein
Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Solothurn 1912-2017 - Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik; Staatskanzlei
Presse
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Die parteipolitische Polarisierung prägte auch das Solothurner Zeitungswesen bis weit ins 20. Jahrhundert. Von Anfang an dominierte dabei die liberale Presse, die 1831 mit dem Solothurner Blatt auch die erste politische Zeitung im Kanton Solothurn herausbrachte. Als ihr konservativer Gegenpart erschien ab 1836 die Schildwache am Jura, die nach dem gouvernementalen Verbot 1841 vom Echo vom Jura abgelöst wurde. Mit dem Aufstieg einer liberalradikalen Opposition entstanden neue Zeitungen. In den 1850er und 1860er Jahren standen sich jeweils zwei bis drei regierungsnahe rote, ein bis zwei oppositionell-liberale graue Blätter und ein konservatives Blatt gegenüber, bis zum Jahrhundertende waren es jeweils sechs bis sieben freisinnige, ein bis drei konservative und zwei unabhängig-liberale. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts erschienen auch Zeitungen ausserhalb der Hauptstadt, ab 1853 in Olten, ab 1860 in Grenchen, ab 1867 in Laufen (für das Schwarzbubenland) und ab 1871 in Balsthal. Aus dem grauen Oppositionsblatt Volksblatt vom Jura ging 1878 das Oltner Tagblatt hervor, das sich im 20. Jahrhundert zur führenden freisinnigen Zeitung des unteren Kantonsteils entwickelte, während im oberen Kantonsteil erst mit der 1907 gegründeten Solothurner Zeitung eine langlebige und dominierende freisinnige Zeitung entstand. Ab 1904 wurden die Oltner Nachrichten, die als überregionale Zeitung Der Morgen hiess und ab 1965 unter dem Titel Solothurner Nachrichten erschien, zum tonangebenden Organ des konservativen Lagers. Mit dem Aufkommen von Arbeiterorganisationen und Gewerkschaften bildete sich ab 1886 auch eine Arbeiterpresse heraus. Die ersten Organe der Arbeiter in Grenchen und Olten waren nicht von langer Dauer. Die 1905 in Olten gegründete Neue Freie Zeitung wurde 1920 in Das Volk umbenannt und erst 1970 durch das Kopfblatt Solothurner Arbeiterzeitung abgelöst.
Das Zeitungssterben erfasste die Solothurner Parteipresse ab den 1970er Jahren: 1991 verschwand die Solothurner Arbeiterzeitung, 1997 die 1976-1989 als Kopfblatt des Vaterlands erschienenen Solothurner Nachrichten. Das Oltner Tagblatt und die Solothurner Zeitung wandelten sich in den 1970er Jahren zu Forumszeitungen und gingen ab 1994 wechselnde Kooperationen ein (Mittelland Zeitung). Seit 2009 ist die Solothurner Zeitung Teil der AZ-Medien-Gruppe.
Solothurns «Aussenpolitik» und seine Stellung im Bundesstaat
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Als Erbschaft des Restaurationsregimes übernahm die Regenerationsregierung die Frage der fremden Dienste. Nach der Kündigung der Soldverträge durch den König der Niederlande 1829 und der Auflösung der Schweizer Regimenter 1830 in Frankreich verhielt sie sich in der Frage der Abfindung der Truppen im Wesentlichen passiv. Heikler war für die nun fest im Sattel sitzenden Liberalen das Soldbündnis mit Neapel, wo Schweizer Soldtruppen während der 1848er Revolution die Monarchie retteten. Gegenüber der Forderung des Genfer Gesandten James Fazy an der Tagsatzung, sämtliche Kapitulationen aufzulösen, enthielt sich die Solothurner Gesandtschaft der Stimme, weil sie sich auf die kantonale Souveränität berief und die Tagsatzung als nicht zuständig erachtete. Nach dem Vorliegen des Berichts des Solothurner Obersten Viktor Brunner verteidigte sie das Verhalten der Schweizer Truppen in Neapel.
Ebenso vorsichtig verhielt sich die liberale Regierung Solothurns zunächst in der Flüchtlingsfrage. 1833 verweigerte sie aus neutralitätspolitischen Gründen die Aufnahme der Polenflüchtlinge, da sie diese als bewaffnetes Korps ansah. Wesentlich nachsichtiger zeigte sie sich im Falle Giuseppe Mazzinis, deckte sie doch faktisch das Verhalten der Grenchner, welche die im Bachtelenbad untergetauchten italienischen Flüchtlinge zu Ehrenbürgern gemacht hatten. 1838 stellte sich der Grosse Rat offen auf die Seite derjenigen, die das Ausweisungsbegehren Frankreichs gegenüber Louis Napoléon, dem späteren Napoleon III., zurückwiesen. Als Frankreich Truppen an der Schweizer Grenze aufmarschieren liess, stellte Solothurn als erster Kanton sein Bundeskontingent auf Pikett.
Auf eidgenössischer Ebene gehörten die Solothurner Liberalen ab 1830 zu den treibenden Kräften bei der Schaffung des Bundesstaats. Im zivilen Bereich förderten sie einen engeren Zusammenschluss im Vereinswesen und 1840 holte Landammann Josef Munzinger das eidgenössische Schützenfest nach Solothurn. Im militärischen Bereich förderte Munzinger die Reform des Wehrwesens und nationale Übungslager. 1832 gehörte der Kanton Solothurn dem Siebnerkonkordat an und sowohl die Solothurner Tagsatzungsgesandten wie der Grosse Rat setzten sich 1833 für die gescheiterte Bundesreform ein. Aus Rücksicht auf das katholische Landvolk lehnte die liberale Regierung 1835 die Badener Artikel ab. Im Aargauer Klosterstreit enthielten sich die Solothurner Tagsatzungsgesandten zunächst der Stimme und drängten dann auf einen Kompromiss, weil Munzinger die Bundesreform nicht durch einen Religionskonflikt gefährden wollte. An der Agitation gegen die Jesuiten und an den beiden Freischarenzügen beteiligten sich Solothurner, darunter auch Regierungsvertreter und hohe Amtspersonen, an vorderster Stelle, während die Regierung sich passiv verhielt und sich unwissend stellte. 1847 gehörte Solothurn zur Mehrheit der zwölf Kantone, welche die Auflösung des Sonderbunds beschloss und vollzog. Bei den Verhandlungen um die Ausgestaltung des neuen Bundes spielte Munzinger, der auf einen Ausgleich von föderalistischen und zentralstaatlichen Elementen setzte, eine entscheidende Rolle. In der Volksabstimmung wurde die Bundesverfassung von 1848 mit einer Zweidrittelsmehrheit angenommen.
Nach 1848 begriff sich der Kanton Solothurn als Brückenbauer zwischen konservativen und liberalen, katholischen und reformierten, Deutschschweizer und welschen Kantonen. Aus dem Kanton stammen auch überproportional viele Bundesräte. Die Mittlerrolle zwischen den Kulturgemeinschaften der Schweiz wurde 1986 in der Verfassung festgeschrieben und zu diesem Zweck 1991 das Begegnungszentrum Waldegg eingerichtet.
Staatstätigkeit
Gebietseinteilung, Gemeinden, Behörden und Verwaltung
Autorin/Autor:
André Schluchter
Die seit dem frühen 16. Jahrhundert unveränderten Kantonsgrenzen blieben auch nach 1798 bestehen. Die Gebietseinteilung des Kantons geht auf die alten Vogteien und die daraus hervorgegangenen fünf helvetischen Distrikte als Grundlage für die späteren Amteien zurück. 1831-2002 waren die zehn Bezirke die Wahlkreise des Kantons. Seit 1814 bzw. 1831 sind die Amteien Sitz der Amtsgerichte, seit 2002 bilden sie die Wahlkreise.
Die Zahl der Gemeinden hat sich 1831-2010 von 131 auf 121 reduziert. Die Ansätze zur Gleichstellung von Ortsbürgern und Einwohnern in der Helvetik wurden 1803 wieder rückgängig gemacht. 1831 erhielten die Bürgergemeinden als öffentlich-rechtliche Institutionen eine Gemeindeversammlung und einen Gemeinderat und wurden 1836 von der Regierung mit Staatswaldungen ausgestattet. Die Verfassung von 1851 garantierte die Gleichstellung von Ortsbürgern und Einwohnern bei kantonalen Wahlen. Nach der Verfassungsrevision von 1856, die die Volkswahl der Gemeindebehörden festschrieb, und der Revision des Gemeindegesetzes 1859 wurden niedergelassene Schweizer allmählich an den Gemeindeangelegenheiten beteiligt, so 1856 an der Wahl der Friedensrichter und 1867 an der Wahl der Lehrer. Die Verfassung von 1875 schrieb in Vollzug der Bundesverfassung von 1874 die Unterscheidung von Bürger-, Einwohner- und Kirchgemeinden vor; 1877 erlangte sie durch Kantonsratsbeschluss Gesetzeskraft. Von der ersten Güterausscheidung zwischen Einwohner- und Bürgergemeinde 1883-1884 in Biberist bis zum Abschluss der letzten in der Stadt Solothurn (1978) dauerte es aber noch hundert Jahre.
Gesetzgebende Behörde war zunächst der Grosse Rat, seit 1841 ist es der Kantonsrat. Der Rat bestand ab 1831 aus 109, ab 1841 aus 105 Mitgliedern, ab 1851 war die Mandatszahl an die Einwohnerzahl der Wahlkreise gekoppelt. 1960 wurde die Legislative auf 144 Mitglieder fixiert, 2002 durch Volksabstimmung auf 100 reduziert. Die direkte Wahl der Legislative durch die Stimmberechtigten wurde 1851 eingeführt, seit 1895 erfolgt sie im Proporzwahlverfahren. 1831 wurden erstmals ständige Kommissionen eingesetzt. Mehrere Massnahmen wie das Veto gegen Verordnungen des Regierungsrats von 1988 stärkten die Position des Kantonsrats gegenüber der Exekutive.
Vollziehende Behörde war 1831 noch der vom Schultheissen präsidierte und zunächst noch aus den Reihen des Grossen Rats gewählte Kleine Rat, seit 1841 ist es der vom Landammann geleitete Regierungsrat. Die Exekutive umfasste ab 1841 neun, ab 1851 sieben und ab 1856 fünf Mitglieder. Folgen des Bankkrachs von 1887 waren die Unvereinbarkeit des Amts des Regierungsrats mit einer anderen festbesoldeten Stelle und – Unikum in der Schweiz – die Öffentlichkeit der Verhandlungen des Regierungsrats. Ab 1803 waren die Regierungsgeschäfte in Kommissionen organisiert; 1841 ging die Regierung zum Departementalsystem über. Mit der Verfassung von 1887 wurde die Rotation der Departemente aufgegeben. Daraus entstand eine Departementsgliederung, die sich mit geringfügigen Änderungen bis ins 21. Jahrhundert hielt.
Justiz und Sicherheit
Autorin/Autor:
André Schluchter
Mit der Einführung der Regenerationsverfassung setzte auch im Kanton Solothurn eine neue Gesetzesproduktion ein. 1838 gab der Grosse Rat ein neues Zivilgesetzbuch in Auftrag. Der vom Kleinen Rat mit der Ausführung betraute Johann Baptist Reinert legte 1839 zuerst eine Zivilprozessordnung vor. Das 1841-1847 entstandene Zivilrecht von Reinert verband altes Solothurner Recht mit den über das Berner Zivilrecht vermittelten Bestimmungen des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs. Nach verschiedenen Ergänzungen legte Albert Affolter 1891 im Zusammenhang mit der Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs eine umfassende Revision von Reinerts Zivilprozessordnung und dessen Zivilgesetzbuch vor. Die 1911 beschlossenen kantonalen Einführungsbestimmungen zum schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB), die neben einer Besonderheit im Erbrecht, dem Pflichtteil der Geschwister, vor allem Verfahrensfragen betrafen, wurden 1954 total revidiert. 1966 folgte die Gesamtrevision der Zivilprozessordnung. Im Strafrecht blieb zunächst das Peinliche Gesetzbuch der helvetischen Republik in Kraft, wurde aber 1832 durch das Gesetz über das Strafverfahren modifiziert. Das Strafgesetzbuch von 1874 schaffte die seit 1855 nicht mehr vollzogene Todesstrafe und die 1859 eingeführten Körperstrafen ab. Mit der Verfassungsrevision von 1898 ging die Befugnis, das Strafrecht materiell zu vereinheitlichen, an den Bund über, was 1942 mit der Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuchs geschah.
Als oberstes Gericht übernahm die Verfassung von 1831 das Appellationsgericht, ebenso das achtköpfige Kantonsgericht als zweite Instanz und die 1814 eingeführten Amtsgerichte, trennte aber die richterliche von der vollziehenden Gewalt (Gerichtswesen). 1841 ersetzte ein neunköpfiges Obergericht das bisherige Appellationsgericht. Ab 1851 bestand es aus sieben Mitgliedern, seit 1961 gehören ihm acht Richter und fünf Ersatzrichter an. 1887 wurde ein gewerbliches Schiedsgericht eingeführt; daraus ging 1973 das Arbeitsgericht hervor. Die Verfassung von 1986 sieht als oberste zivile Instanz wie bisher das Obergericht vor, in Strafsachen das Kriminalgericht und das Kassationsgericht. Mit der Schaffung des Untersuchungsrichteramts 1970 wurde die Doppelfunktion des Amtsgerichtspräsidenten als Untersuchungs- und Strafrichter aufgehoben und 2005 wechselte der Kanton im Rahmen der gesamtschweizerischen Vereinheitlichung des Strafprozessrechts vom Untersuchungsrichter- zum Staatsanwaltschaftsmodell.
Gegenüber dem Ancien Régime änderte sich der Strafvollzug erst, als 1861 das alte Korn- und Kriegsmagazin zur Strafanstalt umgebaut und die neue Strafprozessordnung von Simon Lack eingeführt wurde. Eine Zwangsarbeitsanstalt im Schachen bei Deitingen nahm 1886 ihren Betrieb auf (Anstaltswesen). Daraus entstand 1991 ein Therapiezentrum für psychisch auffällige und kranke Straftäter. Es bildet seit 2008 mit der Strafanstalt Schöngrün eine organisatorische Einheit.
Das 1804 geschaffene Landjägerkorps wurde 1810 unter eine einheitliche Leitung gestellt (Polizei). Es bestand neben der Stadtgarnison zunächst aus 30 Mann, die in Gruppen von zwei bis vier Mann auf die Amteien verteilt wurden; die Kosten für die Landjäger waren bis 1832 von den Gemeinden zu bezahlen. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Mannschaftsbestand sukzessive erhöht (1874 44, 1912 67, 1961 180, 2010 380). Im Polizeireglement von 1889 wurde das Korps in acht Sektionen eingeteilt und 1938 die Landjäger in Polizisten umbenannt. Eine erste Polizeiassistentin wurde 1956 eingestellt und 1966 die Autobahnpolizei in Oensingen eingerichtet. Bestrebungen von 2006, die städtischen Polizeikorps von Olten, Solothurn und Grenchen in das kantonale Korps einzugliedern, scheiterten am Widerstand der drei Städte. Seit 2000 leitet eine Alarmzentrale für Feuer, Sanität und Polizei alle Einsätze in den vier kantonalen Polizeiregionen, und seit 2007 werden die solothurnischen Polizeikräfte im luzernischen Hitzkirch ausgebildet.
Finanz- und Wirtschaftspolitik
Autorin/Autor:
André Schluchter
Wie im Ancien Régime spies sich der Staatshaushalt im frühen 19. Jahrhundert aus dem Ertrag der Domänen und Waldungen (Grundzinsen), Staatsmonopole und Regalien sowie aus den Feudalabgaben. In der Restaurationszeit kam eine Getränkesteuer, die Ausdehnung der Erbschaftssteuer sowie weitere Abgaben wie die Uniformsteuer dazu (Steuern). Die Verfassung von 1831 schrieb einen Voranschlag über die Staatseinkünfte vor. Dies ermöglichte es dem Grossen Rat, den Staatshaushalt durch die Bewilligung von Einnahmen und Ausgaben im Voranschlag zu lenken. Die Finanzreform von 1832 brachte nach der Einführung einer Vermögenssteuereine gerechtere Lastenverteilung zugunsten des Landvolks. Für die volkswirtschaftlichen Bestimmungen in den Verfassungen von 1856 und 1875 fehlten vorerst die Mittel. Trotz der prekären Finanzlage ab den 1870er Jahren scheiterten verschiedene Vorlagen zur Einführung einer direkten Staatssteuer vor Parlament und Volk. Erst 1895 gelang dem Kanton Solothurn als einem der letzten Kantone die Einführung einer direkten Staatssteuer.
Der zusätzliche staatliche Finanzbedarf in der Weltwirtschaftskrise infolge der Gewährung von ausserordentlichen Staatszuschüssen an die Arbeitslosenversicherungskassen, der Kreditgewährung für Fabrikationskostenzuschüsse und der Beteiligung an der Hilfsaktion zur Sanierung Not leidender Kleinmeisterbetriebe in der Uhrenindustrie wurde durch Sparmassnahmen in anderen Sektoren aufgebracht. Für die Finanzierung eines Notstandsprogramms in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre, das unter anderem den Ausbau der Passwangstrasse und die Korrektion der Dünnern (Gewässerkorrektionen) vorsah, nahm der Regierungsrat Anleihen auf. Die daraus resultierende Verschuldung wurde bis 1952 abgebaut.
Die Hochkonjunktur und der zunehmende Wohlstand zu Beginn der 1960er Jahre brachten der öffentlichen Hand Einnahmenüberschüsse und erlaubten dem Kanton grosse Investitionen im Erziehungs- und Gesundheitswesen sowie im Bausektor, bis die Krise ab 1973 wegen der sinkenden Steuererträge juristischer Personen grosse Einnahmenverluste nach sich zog. Der Kanton reagierte mit Wirtschaftsförderungsmassnahmen und gab sich 1985 ein entsprechendes Gesetz. Mit einem 1986 erschienenen Leitbild versuchte er, das Bildungsangebot im Bereich Technik zu verstärken.
Das umfangreiche Investitionsprogramm Ende der 1980er Jahre, die Wirtschaftskrise der 1990er Jahre und der Untergang der 1886 gegründeten Kantonalbank 1994, die 1995 vom Schweizerischen Bankverein übernommen und 2000 an die Basler Versicherungsgruppe weiterverkauft wurde, brachten die Kantonsfinanzen erneut in arge Schieflage. Trotz Sanierungspaketen ab 1992 und Ausgabenbremse ab 1994 nahm die Verschuldung weiter zu. Erst das Massnahmenpaket zur Reform staatlicher Tätigkeit von 2000, der wirtschaftliche Aufschwung 2003-2008 und die Neugestaltung des eidgenössischen Finanzausgleichs 2008 schufen die Voraussetzungen für die Gesundung der Staatsfinanzen. Sie ermöglichten auch neue Investitionen in Verkehr(Umfahrungen Solothurn und Olten), Gesundheit (Spitalausbauten Olten und Solothurn) und Bildung (Neubau des Campus Olten, Fachhochschulen).
Bildung
Autorin/Autor:
André Schluchter
Das Volksschulgesetz von 1832 übernahm die 1768 von den Räten verfügte, aber kaum durchgesetzte Schulpflicht, und die Regierung vermochte dieser im Verlauf der folgenden Jahrzehnte auch Geltung zu verschaffen (Schulwesen). Zudem wurden die Gemeinden verpflichtet, auf eigene Kosten ein Schulgebäude zu errichten. Die 1811-1813 und 1823-1831 wieder aufgenommenen Lehrerbildungskurse wurden 1834 durch die Wahl des liberalen Geistlichen Jakob Roth zum Oberlehrer in Oberdorf institutionalisiert. In der Ära Roth wurden die Kurse von anfänglich sechs Wochen auf zwei Jahre erweitert und 1852 im Schulgesetz verankert. 1857 wurde das Lehrerseminar nach Solothurn verlegt und ab 1888 als pädagogische Abteilung der Kantonsschule geführt. 1899 wurden auch Frauen weltlichen Stands zur Lehrerausbildung zugelassen.
Weiterführende Bezirksschulen wurden mit dem Gesetz von 1837 eingerichtet. Die Kantonsschule Solothurn nahm 1833 als Höhere Lehr- und Erziehungsanstalt den Betrieb auf, wechselte 1882 vom Gebäude des ehemaligen Kollegiums in den Ambassadorenhof und bezog 1956 das neue Kantonsschulgebäude im Fegetz. In Olten wurde bereits 1854 an der Bezirksschule Lateinunterricht angeboten und 1876 ein viertes Bezirksschuljahr angefügt. 1912 entstand eine städtische Handels-, Verwaltungs- und Eisenbahnschule. 1937 wurde das Progymnasium, 1940 die Handels- und Verkehrsschule als kantonale Lehranstalt anerkannt. 1973 wurde eine zweite Kantonsschule in Olten eröffnet.
Als Reaktion auf die Wirtschaftskrise nach 1973 entstand 1976 in Grenchen eine kantonale Technikerschule (heute Höhere Fachschule für Technik). Bereits 1972 nahm die Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschule Aargau-Solothurn den Lehrbetrieb in Olten auf. Die Beteiligung des Kantons Solothurn an der 1998 gegründeten Fachhochschule Nordwestschweiz mit den Kantonen Aargau, Solothurn, Basel-Stadt und Basel-Landschaft führte zu einer Konzentration der Schulstandorte. Von den neun Hochschulen mit 50 Instituten erhielt der Kanton den Hauptstandort der Hochschule für Wirtschaft in Olten, während das ehemalige Lehrerseminar in Solothurn in eines der drei Institute für Vorschul- und Unterstufe sowie Primarstufe der Pädagogischen Hochschule umgewandelt wurde. 2005 schuf der Kanton mit der Geleiteten Schule eine neue Schulorganisation und 2006 brachte die Reform der Sekundarstufe I den einheitlichen Übertritt ab dem 6. Primarschuljahr und eine Vereinfachung der Schultypen. 2010 wurde der Beitritt zum Schulkonkordat Harmos in der Volksabstimmung angenommen.
Gesundheitswesen
Autorin/Autor:
André Schluchter
Das Sanitätsgesetz von 1810 ordnete die Kompetenzen und Pflichten des Sanitätsrats neu und verstärkte die staatliche Aufsicht über das Gesundheitswesen. Neben dem Kantonsarzt wurden 1811 fünf Kreisärzte als ausführende Beamte ernannt. Die 1853 eingeführte Staatsprüfung der Ärzte, Apotheker und Tierärzte förderte die Professionalisierung der Medizinalpersonen. Mit der Einrichtung von lokalen Gesundheitskommissionen 1883 etablierte sich unter der Leitung des Sanitätsdepartements ein kantonal geregeltes Gesundheitswesen. 1860 wurde die Heil- und Pflegeanstalt Rosegg eröffnet, nach der Waldau in Bern (1855) die zweite moderne psychiatrische Anstalt in der Schweiz. 1880 nahm das Kantonsspital Olten den Betrieb auf, 1910 das Lungensanatorium Allerheiligenberg und 1930 wurde das neue Bürgerspital in Solothurn eröffnet (Spital).
1955-1982 wurden die solothurnischen Krankenanstalten mit Neu- und Erweiterungsbauten massiv ausgebaut. Mit der Schuldenkrise der 1990er Jahre folgten einschneidende Spar- und Konzentrationsmassnahmen: 1993 kündigte der Kanton trotz Protesten aus der Region Thal-Gäu den Vertrag mit dem bernischen Spital Niederbipp, 2003 wurde das Spital Breitenbach geschlossen und in ein Altersheim umgewandelt. 2006 wurden die Solothurner Spitäler und die Psychiatrischen Dienste zur Solothurn Spitäler AG zusammengefasst, Ende 2008 wurde die 1921 eingerichtete Aussenstation Fridau der Psychiatrischen Dienste geschlossen. Da die Spitäler Solothurn und Olten zu Standorten mit umfassendem Angebot entwickelt werden sollten, regte sich regionaler Widerstand gegen die Schliessungen bzw. Rückstufungen. Erst im dritten Anlauf stimmte das Volk 2010 der Schliessung des Standorts Allerheiligenberg zu.
Staatliche und private Sozialpolitik
Autorin/Autor:
Ruedi Graf, André Schluchter
Die liberale Regierung hielt sich in der Sozialfürsorge lange zurück. Die subsidiär konzipierte Armenunterstützung basierte auf dem sozialen Netz von Familien und Verwandtschaft, dem Armenfonds der Bürgergemeinden, der privaten Armenpflege und Wohltätigkeit und dem Kanton. 1817 verpflichtete der Kanton die Bürgergemeinden zur Einrichtung eines gesonderten Armenfonds. Allerdings waren diese sehr unterschiedlich ausgestattet, am besten derjenige der Stadt Solothurn, am schlechtesten diejenigen der Gemeinden im Schwarzbubenland. Dort wurden die Armen oft in die Kehr geschickt, das heisst in wechselnden Haushalten zur Kost untergebracht. 1861 richtete der Kanton ein Armendepartement ein und unterstellte es dem Departement des Innern. Den Hauptteil der staatlichen Zahlungen, die 1885-1914 wesentlich niedriger ausfielen als die Leistungen der freiwilligen Armenpflege, erhielten die ab den 1870er Jahren zahlreicher werdenden Armenvereine.
Das Armengesetz von 1912 sah die Erhebung eines Staatssteuerzehntels für die Armenfürsorge und ein Armensekretariat vor. Letzteres wurde aber erst 1934 während der Weltwirtschaftskrise geschaffen. Das 1884-1969 selbstständige Armenamt wurde als Fürsorgeamt 1970 erneut dem Departement des Innern angeschlossen. 1995 wurden die Bürgergemeinden von ihren Sozialhilfe- und Vormundschaftsaufgaben befreit. 2007 erliess der Kanton Solothurn ein neues Sozialhilfegesetz, das alle Bereiche sozialer Hilfe umfasste und das Kantonsgebiet in Sozialregionen unterteilte. Dem Suchtmittelmissbrauch (Drogen) begegnete man zunächst auf privater, kirchlicher und kommunaler, später auf staatlicher Ebene mit Beratung und Prävention. Nach der Auflösung der offenen Drogenszenen 1995 begannen Versuche mit kontrollierter Drogenabgabe, die zu einem Rückgang der Todesfälle innert weniger Jahre führten.
Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur von 1798 bis zur Gegenwart
Bevölkerung und Siedlung
Autorin/Autor:
André Schluchter
Das in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts einsetzende Bevölkerungswachstum beschleunigte sich im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts, verlangsamte sich ab 1837, verlief aber auf leicht höherem Niveau parallel zur nationalen Entwicklung. 1850-1860 nahm die Bevölkerung gar leicht ab. Anschliessend wuchs sie wieder in ähnlichem Ausmass wie vor der Jahrhundertmitte. Ab 1888 setzte wie auf nationaler Ebene eine besonders intensive Wachstumsphase ein. Die Krise von 1973 bewirkte einen erneuten Bevölkerungsrückgang, der im ausgehenden 20. Jahrhundert wieder in ein leichtes Wachstum überging.
Das Wachstum im 19. Jahrhundert ist zunächst das Resultat einer Zunahme des Geburtenüberschusses und ab 1888 in geringem Mass auch des Wanderungsgewinns. Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts ging im Kanton Solothurn die Geburtenrate markant zurück. Wie die Nachbarkantone Aargau und Basel-Landschaft wies Solothurn 1845-1863 eine besonders hohe Zahl von Auswanderern nach Übersee, vor allem in die Vereinigten Staaten von Amerika auf. Im gleichen Zeitraum war auch die Abwanderung in andere Kantone grösser (Binnenwanderung). Spätestens ab 1888 kehrte sich das Verhältnis aufgrund der sich erst jetzt auswirkenden Industrialisierung wieder um. Nach der Eröffnung des Gotthardtunnels und den grossen Bahnbauten im Kanton setzte die Zuwanderung ausländischer, vor allem italienischer Arbeitskräfte ein. Während der Hochkonjunktur ab 1950 kam es erneut zu einer massiven Zuwanderung von Ausländern, die in den späten 1970er Jahren krisenbedingt zurückging (Saisonniers).
Wegen der späten Industrialisierung erreichte der Kanton Solothurn nicht oder nur vorübergehend die Bevölkerungsdichte der Nachbarkantone Aargau und Basel-Landschaft. Nach der Krise der 1850er Jahre akzentuierte sich die ungleiche Bevölkerungsentwicklung der Regionen. Die sechs Industrieregionen des Kantons, ab 1860 die Bezirke Solothurn, Lebern, Kriegstetten und Olten, ab 1888 die Bezirke Thal und Gösgen, wurden zu Wachstumspolen, in denen es auch ausserhalb der drei Städte Solothurn, Olten und Grenchen zu stadtähnlichen Verdichtungen kam. Hingegen erlitten ländliche Gegenden wie der Bucheggberg Bevölkerungsverluste, und das überkommene Dorfbild blieb dort weitgehend intakt (Dorf).
Das änderte sich mit der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie löste einen Bauboom aus und führte zu zunehmender Mobilität sowie Zersiedelung der Landschaft. Letzterer hatte der Kanton schon 1942 mit der Einrichtung einer Juraschutzzone Einhalt zu gebieten versucht; im Mittelland schuf er 1994 im Zusammenhang mit dem umstrittenen Bau der A5 die kantonale Schutzzone Witi Grenchen-Solothurn. Die Deindustrialisierung im Bezirk Thal im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts versuchten lokale Kräfte und der Kanton durch die Umwandlung der Region in einen 2010 vom Bund anerkannten Naturpark teilweise zu kompensieren.
Bevölkerungsentwicklung des Kantons Solothurn 1850-2000
Jahr
Einwohner
Ausländer-anteil
Anteil Katholiken
Anteil Protestanten
Alters-struktur (Anteil >59)
Zeitraum
Gesamt-zunahmea
Geburten-überschussa
Wanderungs-saldoa
1850
69 674
1,3%
88,3%
11,6%
1850-1860
-0,6‰
5,5‰
-6,1‰
1860
69 263
1,7%
86,1%
13,8%
8,4%
1860-1870
7,5‰
8,8‰
-1,3‰
1870
74 608
2,4%
83,2%
16,7%
8,6%
1870-1880
7,4‰
9,3‰
-1,9‰
1880
80 362
2,8%
78,4%
21,3%
8,9%
1880-1888
8,0‰
9,4‰
-1,4‰
1888
85 621
3,0%
74,4%
25,3%
9,4%
1888-1900
13,7‰
12,8‰
0,9‰
1900
100 762
4,2%
68,9%
30,8%
8,5%
1900-1910
15,1‰
14,7‰
0,4‰
1910
117 040
6,2%
66,1%
33,3%
7,9%
1910-1920
11,0‰
11,8‰
-0,8‰
1920
130 617
5,0%
62,8%
36,3%
7,5%
1920-1930
9,9‰
11,0‰
-1,1‰
1930
144 198
4,8%
56,5%
38,6%
8,9%
1930-1941
6,6‰
8,3‰
-1,7‰
1941
154 944
2,8%
55,3%
40,5%
10,8%
1941-1950
10,7‰
11,9‰
-1,2‰
1950
170 508
3,7%
55,6%
40,6%
11,9%
1950-1960
16,5‰
11,1‰
5,4‰
1960
200 816
9,6%
57,8%
39,3%
13,3%
1960-1970
11,0‰
10,5‰
0,5‰
1970
224 133
15,3%
59,1%
37,3%
16,8%
1970-1980
-2,7‰
4,0‰
-6,7‰
1980
218 102
12,4%
54,9%
37,3%
18,3%
1980-1990
6,1‰
2,7‰
3,4‰
1990
231 746
14,6%
50,9%
35,6%
22,5%
1990-2000
4,1‰
1,9‰
2,2‰
2000
244 341
17,4%
43,5%
31,2%
20,9%
a mittlere jährliche Zuwachsrate
Bevölkerungsentwicklung des Kantons Solothurn 1850-2000 - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen; Bundesamt für Statistik
Wirtschaft
Industrie
Autorin/Autor:
Thomas Wallner
Mangelnde vorindustrielle Erfahrung, Zunftzwang bis 1834 und Resignation über Konkurse verzögerten im agrarisch geprägten Kanton Solothurn den Beginn der Industrialisierung. Auf vereinzelte Unternehmen wie die 1813 gegründeten von Roll'schen Eisenwerke (Von Roll), die Textilbetriebe im Raum Olten, das Transitgewerbe an den Jurapässen sowie den Viehhandel folgte die regional unterschiedliche, strukturell zu einseitige und vorab auf Export ausgerichtete Entwicklung jener Branchen, die Solothurn lange Zeit prägten: ab 1851 die Schuhindustrie im Raum Olten-Schönenwerd, vor allem die Firma Bally, nach 1852 die Uhrenindustrie im Raum Grenchen, die 1873 mit der Uhrenfabrik Langendorf SA (Lanco) auch auf den Raum Solothurn übergriff, 1861 bzw. 1872 die Spinnereien am Industriekanal der Emme in Derendingen, 1871 die Portlandzementfabrik Vigier AG in Luterbach sowie 1862 die Papier- und Celluloseproduktion in Biberist (Biber) und 1882 in Attisholz. Der Eisenbahnbau führte 1855 zur Errichtung der Zentralbahnwerkstätte in Olten und förderte die Ansiedlung unter anderem der Giesserei von Roll 1866 in Olten.
Uhrenarbeiterinnen in der Uhrenfabrik von Franz Peter in Grenchen, um 1924 (Stadtarchiv Grenchen, F.00.3_1008).
[…]
Beschleunigt wurde die Industrialisierung durch auswärtige Investoren aus Zürich und der Ostschweiz sowie den vergleichsweise frühen Bau der Elektrizitätswerke von Kriegstetten 1886, der Olten-Aarburg AG 1896 (ab 1935 Atel, seit 2009 Alpiq) und der Elektra Birseck 1897. Eine weitere Differenzierung der Branchenstruktur kündigte sich mit der Seifenfabrik Sunlight AG 1898, der 1904 nach Olten verlegten Motorwagenfabrik Berna (Automobil) sowie den Handels- und Nahrungsmittelfirmen Usego 1910 und Nago AG 1911 in Olten an. Im Schlepptau vorab der Uhrenindustrie entwickelten sich die Zulieferfirmen für Decolletage- und Präzisionsmechanik wie die Sphinxwerke AG in Solothurn (Metallindustrie).
Solothurn entwickelte sich bis 1914 mit 23% Arbeiteranteil zu einem der höchstindustrialisierten Kantone und stand 1930 noch an zweiter Stelle hinter Glarus. In der Expansionsphase nach 1945 wuchs die Wirtschaft überdurchschnittlich. In der Krise von 1933 relativ glimpflich davongekommen, offenbarte die Rezession nach 1973 die strukturelle Schwäche der Solothurner Industrie und traf bei 56% Industriebeschäftigten vor allem die Uhren- und Metallbranche hart, weshalb Regionen wie Thal und Grenchen mit starker Uhrenmonokultur den Strukturwandel besonders schmerzhaft spürten, während Olten der schweizerischen Wirtschaftsstruktur stets am nächsten kam. 1970-1986 gingen von insgesamt 110'000 Arbeitsplätzen 20'000 im 2. Sektor verloren. Rund 11'000 entstanden neu durch Impulse aus dem 3. Sektor. Der Wirtschaftsaufschwung, unter anderem eingeleitet durch kantonale und regionale Wirtschaftsförderungen ab 1977, eine Innovationsberatungsstelle, Strukturstudien, Gründerzentren, die Förderung neuer Technologien und die Gründung von Fachhochschulen, zeigte sich in neuen oder erneuerten Wachstumsbranchen wie Energie, Medizinaltechnik, Hightech- und Präzisionsbetrieben, Pharmazeutik (Chemische Industrie), Elektronik, Optik, Grafik oder in den Logistikzentren beim Autobahnkreuz Härkingen. Trotz des Deindustrialisierungsprozesses arbeiteten gegen Ende des 20. Jahrhunderts immer noch rund 11% mehr Beschäftigte im 2. Sektor als im schweizerischen Durchschnitt. Ein schwerer Konjunktureinbruch in den 1990er Jahren zeigte dann auf, dass gerade auch die neuen, stark exportorientierten Unternehmen einem ständigen Anpassungsdruck ausgesetzt waren.
Erwerbsstruktur des Kantons Solothurn 1860-2000a
Jahr
1. Sektor
2. Sektor
3. Sektorb
Total
1860
13 808
42,7%
11 196
34,6%
7 352
22,7%
32 356
1870c
13 695
43,5%
13 921
44,2%
3 858
12,3%
31 474
1880c
14 860
41,6%
15 983
44,7%
4 912
13,7%
35 755
1888
12 527
33,4%
17 916
47,8%
7 054
18,8%
37 497
1900
12 033
27,4%
23 116
52,5%
8 845
20,1%
43 994
1910
11 908
22,6%
29 762
56,6%
10 926
20,8%
52 596
1920
12 061
20,0%
35 402
58,6%
12 975
21,5%
60 438
1930
10 182
15,2%
40 866
61,1%
15 795
23,6%
66 843
1941
10 438
14,4%
44 450
61,2%
17 719
24,4%
72 607
1950
8 701
11,1%
49 347
62,9%
20 416
26,0%
78 464
1960
7 091
7,6%
61 111
65,4%
25 204
27,0%
93 406
1970
5 730
5,2%
68 292
62,5%
35 286
32,3%
109 308
1980
4 765
4,5%
55 876
52,4%
46 043
43,2%
106 684
1990
3 687
3,1%
49 615
41,2%
67 180
55,8%
120 482
2000d
3 501
2,7%
38 891
30,4%
85 460
66,8%
127 852
a bis 1960 ohne Teilzeitangestellte
b Residualgrösse einschliesslich "unbekannt"
c ortsanwesende Bevölkerung
d Die Beschäftigtenzahlen der Volkszählung 2000 sind wegen der grossen Zahl "ohne Angabe" (15 979) nur begrenzt mit den vorhergehenden Daten vergleichbar.
Erwerbsstruktur des Kantons Solothurn 1860-2000 - Historische Statistik der Schweiz; eidgenössische Volkszählungen
Landwirtschaft
Autorin/Autor:
Thomas Wallner
Rechnung der kantonalen Pferdezuchtkommission für die Jahre 1820-1823 (Staatsarchiv Solothurn).
[…]
Die landwirtschaftliche Entwicklung verlief im Kanton Solothurn ähnlich wie in vergleichbaren Kantonen (Landwirtschaft). Bis in die 1860er Jahre vollzogen sich der Zehntloskauf (Zehnt) sowie der Übergang vom Ackerbau zur Vieh- und Milchwirtschaft und zugleich begann die Mechanisierung. 1835-1916 stieg die Zahl der Zuchtstiere von 288 auf 1061. Solothurn galt nebst der Waadt und Freiburg als Pferdezuchtregion (Pferd). 1862 zählte der Kanton bereits 103 Talkäsereien (Käse). Landwirtschaftliche Kantonal- und Bezirksvereine ab 1835 und zahlreiche Genossenschaften nach 1880 unterstützten die Modernisierung durch Beratung und Ausbildung. Staatliche Hilfen umfassten Gewässerkorrektionen an Aare und Dünnern, Bodenverbesserungen, Güterregulierungen ab 1914, die 1909 erfolgte Gründung der landwirtschaftlichen Winterschule in der Steingrube bei Solothurn und die Eröffnung der Landwirtschaftsschule Wallierhof in Riedholz 1932. Nach 1950 schränkten Zersiedlung, Autobahn- und Gasleitungsbau, Bahn 2000 oder Logistikzentren die landwirtschaftliche Anbaufläche zunehmend ein. Die Anzahl der Betriebe sank von 7608 um 1939 auf 5937 um 1955, 2698 um 1990 und 1536 um 2010.
Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung
Autorin/Autor:
Thomas Wallner
Zierkamm aus Elfenbeinimitat, produziert in der Kammfabrik Mümliswil, 1910 (Museum Haarundkamm, Mümliswil).
[…]
Bis um 1900 bildete das Gewerbe das Rückgrat der lokalen Wirtschaft und die Zahl der Betriebe nahm zu, in Grenchen zum Beispiel von 58 um 1837 auf 165 um 1895. Auch das lokale Marktwesen florierte. Gewerbevereine wirkten unter anderem ab 1842 in Solothurn und ab 1863 in Olten, und es fehlte nicht an Gewerbeausstellungen. 1843 entstand eine erste, kurzlebige Handwerkerschule, Vorläuferin der Gewerbeschulen nach 1920, 1884 folgte die Uhrmacherschule in Solothurn. Doch litt das Gewerbe an Kreditnot und unter der Konkurrenz der Industrie. Auch blieb es, was die Ausbildung und die Anpassung an den technischen Fortschritt sowie an die Produktions- und Berufsstruktur betraf, hinter der Entwicklung der Nachbarkantone zurück.
Das Aussterben alter Handwerke und das Entstehen neuer Berufe wie unter anderem Elektriker, Automechaniker, Laboranten und Modistinnen und die Herausforderungen durch technischen Fortschritt und industrielle Produktion nach 1900 zwangen zu grundsätzlichen Umstellungen. Jetzt schlossen sich die örtlichen Gewerbevereine zusammen; 1911 wurde das Gewerbesekretariat eröffnet. Das Gewerbe profitierte auch vom Wissen vieler Zuwanderer. Staatliche Unterstützung, unter anderem im Lehrlings- und Aufsichtswesen, wirkte anspornend. Zahlreiche Handwerksbetriebe entwickelten sich vom Kleinbetrieb zu Industrien, zum Beispiel die Handlismer zur Tricotagefabrik Nabholz AG (1895), die Wagnerei Heinrich Hess in Bellach zur Carrosserie Hess, der grössten Autobusfabrik der Schweiz (1882 bzw. 1919) oder die Isola-Werke in Breitenbach (1903) vom Dreimannbetrieb zum grössten Arbeitgeber der Region.
Das Bankenwesen entwickelte sich nach 1837 zögerlich; die 1886 gegründete staatliche Kantonalbank verlor nach dem Konkurs 1995 ihre Selbstständigkeit. Versicherungen traten von auswärts auf. Ein Tourismuskanton war Solothurn kaum, auch wenn noch im 19. Jahrhundert Bäder, die landschaftlichen Schönheiten des Juras sowie die historischen Sehenswürdigkeiten Solothurns Besucher anzogen. Im 19. Jahrhundert spielten die Wallfahrten eine nicht unbedeutende Rolle, im 20. Jahrhundert hatte der Tagestourismus eine gewisse Bedeutung für die lokale Gastronomie.
Verkehr
Autorin/Autor:
Peter Heim
Unter dem Druck der Gotthardkantone schuf der Kanton Solothurn 1817 ein Strassenreglement und nahm 1827 den Ausbau der beiden Hauensteinstrassen und die Bernstrasse Solothurn-Biberist in Angriff. 1834-1877 wurde das Strassennetz von 130 auf 570 km ausgebaut. Die Gesetze von 1836, 1857 und 1867, Letzteres gültig bis 1928, übertrugen dem Staat die Hauptlast am Bau und Unterhalt. Im Vordergrund stand die Erneuerung der Leberbergstrasse und der Ost-West-Transversale bei Fraubrunnen und im Niederamt, der Thalstrasse und die Öffnung des Schwarzbubenlands gegen Basel und das Elsass.
Die Barackensiedlung der italienischen Eisenbahnarbeiter in Grenchen. Fotopostkarte, um 1913 (Stadtarchiv Grenchen).
[…]
Mit der Eröffnung des Bahnbetriebs 1856 verlagerte sich der Güter- und Personenverkehr von der Strasse und den Flüssen(Schifffahrt) auf die Schiene. Der Bau des solothurnischen Eisenbahnnetzes erfolgte in drei Etappen: Die erste dauerte 1854-1858 und brachte vor allem den Anschluss des unteren Kantonsteils ans Stammnetz der Schweizerischen Centralbahn, während sich die Hauptstadt vorerst mit einem Seitenast von Herzogenbuchsee nach Biel begnügen musste. Der Versuch zur Wiederbelebung der Aareschifffahrt im Zusammenhang mit den frühesten Bahnprojekten scheiterte schon in den Anfängen. In der zweiten Etappe 1870-1884 wurden durch die Anlage der Jurasüdfusslinie das Gäu, durch die Emmentalbahn das Wasseramt und durch die Jurabahn das Schwarzbubenland an das schweizerische Schienennetz angeschlossen. Die Fertigstellung der Verbindung zwischen Solothurn und Bern zog sich dabei bis 1924 hin. In der dritten Etappe wurden die Nord-Süd-Transversalen durch den Bau der Weissensteinbahn 1903-1908, des Grenchenbergtunnels 1911-1915 und durch die Hauensteinbasislinie 1912-1916 (Hauenstein, Tunnel) ausgebaut. Dank Letzterer wurde die Drehscheibenfunktion Oltens im schweizerischen Bahnverkehr weiter verstärkt. Einem finanziellen Engagement wich der Kanton – abgesehen von der Beteiligung an der Gotthardsubvention 1865 (Gotthardbahn) – bis kurz vor der Jahrhundertwende aus. Von den neuen Bahngrossprojekten zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist der Kanton Solothurn durch die Strecke Mattstetten-Rothrist mit der Variante Süd Plus nach Solothurn sowie die Zubringer zum Gotthard- und Lötschberg-Basistunnel (Bern-Lötschberg-Simplon-Bahn) direkt betroffen.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurden die von der Bahn nicht berührten Gebiete durch ein Netz von Verbindungsstrassen erschlossen, doch fiel Solothurn 1880-1930 beim Strassenbau im interkantonalen Vergleich zurück. In den 1930er Jahren setzte der Ausbau des Regionalbusnetzes ein. 1966 ging der erste das Kantonsgebiet berührende Streckenabschnitt der Autobahn A1 Oensingen-Kirchberg (BE) in Betrieb. Mit dem Autobahnkreuz bei Egerkingen und der Verzweigung Rothrist übernahm die Region Olten erneut Verkehrs-Drehscheibenfunktion. Dadurch verwandelte sich das Gäu von der einstigen Kornkammer in die Logistikzentrale der Schweiz mit zahlreichen Lagerhäusern. 2002 fand der Nationalstrassenbau im Kanton Solothurn mit der Eröffnung des Teilstücks Solothurn-Biel der A5 seinen vorläufigen Abschluss.
Gesellschaft
Alte und neue Führungsschichten
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
In der Regenerationsbewegung stieg eine neue kleinstädtische und ländliche Oberschicht ziemlich rasch in führende Stellungen in Staat und Gesellschaft auf und verdrängte dort, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, die alteingesessenen Patrizierfamilien. Diese meist aus gewerblichen Kreisen stammenden Männer trugen ab der Mitte des 19. Jahrhunderts auch den industriellen Aufschwung oder rückten wie etwa die beiden Oltner Josef Munzinger als Bundesrat und Johann Jakob Trog als Zentralbahndirektor in höchste Stellungen in Politik und Wirtschaft vor. Mit dem Fortgang der Industrialisierung im 19. und 20. Jahrhundert kamen solche Führungskräfte, zunächst in der Wirtschaft, später in der Politik, auch von ausserhalb des Kantons.
Vom Agrar- zum Industrie- und Dienstleistungskanton
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts lebten über 90% der Kantonsbevölkerung auf dem Land. Noch um 1860 schwankte die Anzahl der ländlichen Haushalte zwischen 88% im Bezirk Dorneck und etwas über 60% im Bezirk Olten. Nach dem Ersten Weltkrieg fiel sie dort auf 20%, während sie im Bezirk Dorneck auf 70% sank und im Bezirk Thierstein sogar leicht auf 80% anstieg. Da Rindvieh- und Grundbesitz äusserst ungleich verteilt waren, gliederte sich die ländliche Gesellschaft in eine schmale Schicht von marktproduzierenden Vollbauern und Selbstversorgern sowie eine Mehrheit an Kleinbauern mit Nebenerwerb und Landlosen. Der Anteil derjenigen, die auf eine Kombination von landwirtschaftlichen, handwerklichen, gewerblichen oder heimindustriellen Tätigkeiten angewiesen waren, blieb im ganzen Kanton hoch, am höchsten in den Bezirken Olten, Gösgen und Thal mit über 70%, während die Anzahl der halb- und vollbäuerlichen Betriebe mit knapp über 40% in den Bezirken Bucheggberg und Kriegstetten am höchsten war (kantonaler Durchschnitt 32%). An dieser Verteilung änderte sich bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts wenig. Damit korrelierte auch der tiefe Anteil an ländlichen Dienstboten. Die Mehrheit der ländlichen Haushalte fand ihr Einkommen im ländlichen Handwerk, in der saisonalen Erntearbeit oder in der Heimarbeit.
Bis zu Beginn des Ersten Weltkriegs nahm der Anteil der ländlichen Haushalte, die von der Industriearbeit lebten, markant zu: In den Bezirken Thal und Lebern siedelte sich die Uhrenindustrie an, rund um die Industriezentren rekrutierte man billigere, weil zum Teil noch selbstversorgende Arbeitskräfte vom Land und transportierte sie mit Arbeiterzügen in die Fabrik. 1885-1915 vervierfachte sich die Zahl der dem eidgenössischen Fabrikgesetz unterstellten Lohnarbeiter. Die sich in der Hochkonjuktur nach dem Zweiten Weltkrieg fortsetzende Industrialisierung mit 56% Industriebeschäftigten 1973 führte auch zu einem Anwachsen der ausländischen Bevölkerung sowie zu einer zunehmenden Verstädterung und Suburbanisierung um die Zentren Olten, Solothurn und Grenchen, gegen Ende des 20. Jahrhunderts auch um die ländlichen Zentren Oensingen, Breitenbach und Dornach (Industriegesellschaft). Mit der Krise von 1973 begann ein relativ rascher Tertiarisierungsprozess der solothurnischen Gesellschaft: Sie verzeichnete nach 1970 in jedem Jahrzehnt einen Zuwachs von weit über 10% der Erwerbstätigen im Dienstleistungssektor.
Alte und neue Formen von Randständigkeit
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Solothurner Dienstmagd mit einem Korb Kartoffeln. Kolorierter Stich aus dem ethnografischen Werk Switzerland, as now Divided into Nineteen Cantons vonAnn Yosy,veröffentlicht in London bei Booth & Murray, 1815 (ETH-Bibliothek Zürich, Alte und Seltene Drucke).
[…]
Die im 19. Jahrhundert weit verbreitete Armut hatte ihre Ursachen in Wirtschaftskrisen und Missernten wie der Kartoffelmissernte 1846-1847 (Kartoffel), den Teuerungsjahren ab 1850 sowie der um 1875 einsetzenden Wirtschaftsdepression. Zu den individuellen Armutsrisiken gehörten Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Witwenschaft, Verwaistsein oder Alter. Betroffen waren vor allem die unterbäuerlichen Schichten mit wenig oder keinem Landbesitz, alleinstehende Frauen und Witwen sowie verwaiste Kinder. Letztere versteigerten die Gemeinden oft den Mindestbietenden als Verdingkinder. Im 19. Jahrhundert zählten die Nichtsesshaften, sowohl die Jenischen wie die Vertreter von Wandergewerben, zu denen in Krisenzeiten auch die sesshaften Dorfarmen stiessen, zur zahlenmässig grössten Randgruppe. Für die Jenischen boten die abgelegenen Orte im Jura ideale Rückzugsplätze (Heimatlosenplatz zwischen Kienberg und Anwil). Den ausländischen Fahrenden, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts zunehmend durch den Kanton zogen, stand die Bevölkerung feindlich gegenüber. Mit dem Ersten Weltkrieg brach diese Wanderung abrupt ab. Ab 1819 begannen die kantonalen Behörden, die Heimatlosen einzelnen Gemeinden zuzuteilen und erhöhten durch deren Eingrenzung auf die zugeteilten Gemeinden den Druck auf die Nichtsesshaften, ihre Lebensweise der Bevölkerungsmehrheit anzupassen. Die im 19. Jahrhundert vor allem als Vieh- und Tuchhändler im Kanton Solothurn wirkenden Juden erhielten erst mit der Partialrevision der Bundesverfassung von 1866 das freie Niederlassungsrecht.
Mit der Industrialisierung begann die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte. Vor allem die beim Tunnelbau in Olten und Grenchen beschäftigten italienischen Arbeiter lebten ghettoisiert in Barackensiedlungen und erregten in der Bevölkerung eine Mischung aus exotischer Faszination und Furcht. In der Hochkonjunktur nach dem Zweiten Weltkrieg wiederholte sich diese Ghettosituation vor allem aufgrund des Saisonnierstatuts, schwächte sich aber gegenüber Immigranten aus westeuropäischen Ländern zunehmend ab.
Kirche, religiöses Leben und Kultur
Katholische und christkatholische Kirche im 19. und 20. Jahrhundert
Autorin/Autor:
Urban Fink
Die Umwandlung kirchlichen Besitzes in Nationaleigentum (Säkularisation) machte die Mediationsregierung 1803 rückgängig. 1814 wurde der ganze Kanton mit Ausnahme des reformierten Bucheggbergs (Evangelisch-reformierte Kirchen) dem Bistum Basel unterstellt. 1828 erhielt Solothurn nach langwierigen Verhandlungen den Bischofssitz und wurde Vorort der Diözesankonferenz des Bistums Basel. Wegen Unstimmigkeiten bei der Dompropstwahl zog der Solothurner Grosse Rat 1834 die Vermögensverwaltung des St. Ursenstifts an sich, lehnte aber die Badener Artikel ab. 1857 beschloss der Kantonsrat die Einrichtung eines Diözesanseminars in den Räumen des in seiner Existenz bedrohten Franziskanerklosters (Franziskusorden) und installierte dort 1860 das konkordatär vorgeschriebene Priesterseminar. Aber das Aufsichtsrecht der Diözesanstände und der beginnende Kulturkampf führten schon 1870 zu dessen Ende. Die Ursachen des im Kanton Solothurn besonders heftig tobenden Kulturkampfs lagen einerseits im päpstlichen Syllabus von 1864 und der Verkündigung des vom Basler Bischof Eugène Lachat unterstützten Infallibilitätsdogmas von 1870, andererseits in Fragen der Organisation der katholischen Kirche und des Verhältnisses von Kirche und Staat. Ausgelöst wurde er 1872 durch die Exkommunikation des Starrkircher Pfarrers Paulin Gschwind. Ihr folgte das Wiederwahlgesetz für Geistliche, die Gründung christkatholischer Pfarreien (Christkatholische Kirche) und 1873 die Absetzung des Bischofs von Basel durch die Mehrheit der Diözesankonferenz. 1874 wurden die Stifte in Solothurn und Schönenwerd sowie das Kloster Mariastein durch Volksabstimmung aufgehoben. Letzteres wurde 1970 durch Volksbeschluss wiederhergestellt.
Nach der Gründung erster christkatholischer Kirchgemeinden im Kanton Solothurn konstituierte sich 1875 in Olten die christkatholische Synode der Schweiz. Sie wählte 1876 den christkatholischen Pfarrer von Olten, Eduard Herzog, zu ihrem ersten Bischof. Die Auseinandersetzungen um die Kirchengebäude führten zu unterschiedlichen Resultaten: In Olten erhielt die neue christkatholische Gemeinde die Stadtkirche, während in Solothurn die St. Ursenkathedrale im Besitz der römisch-katholischen Kirchgemeinde blieb, welche die Gegenpartei jedoch finanziell entschädigen musste. Die Versuche ab 1879, den – innerkatholischen – Kulturkampf beizulegen, führten 1885 zur Ernennung des Solothurner Dompropsts Friedrich Fiala zum Bischof von Basel. Im Kanton Solothurn, besonders auch in einzelnen Gemeinden, wirkte der Kulturkampf jedoch noch lange nach. Ab der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erlitt die christkatholische Kirche einen starken Mitgliederschwund.
Im 19. und 20. Jahrhundert wurden gegen 20 neue römisch-katholische Pfarreien errichtet, unter anderen 1971 auch die Pfarrei Lohn-Ammannsegg-Bucheggberg, die 20 Gemeinden des vorwiegend reformierten Bucheggbergs umfasste. Bis um die Mitte des 20. Jahrhunderts brachte das katholische Milieu ein vielfältiges Vereinsleben und ein reiches religiöses Leben hervor. Mit den starken wirtschaftlichen Veränderungen, wachsender Mobilität, der Säkularisierung und dem zunehmenden kirchlichen Personalmangel erodierten die bisherigen Pfarreien. 1990 wurde das Kapuzinerkloster Dornach (Kapuziner) aufgehoben, 2003 dasjenige in Solothurn, 2002 das Franziskanerinnenkloster St. Joseph in Solothurn. Die seit dem 19. Jahrhundert in vielen Kindergärten, Schulen, Heimen und Spitälern tätigen Schwestern aus Ordenund Kongregationen, zum Beispiel 1892-2007 die Ingenbohler Schwestern im Grenchner Kinderheim Bachtelen (Anstaltswesen), mussten ihre Tätigkeit wegen Personalmangels ebenfalls einstellen. Die Spitalschwestern, 1788 von Pruntrut nach Solothurn geholt, wirkten noch Anfang des 21. Jahrhunderts am Bürgerspital Solothurn. Die karitativ tätige Schwesterngemeinschaft des Seraphischen Liebeswerks Solothurn bildete sich 1919 und gründete 1979 eine Niederlassung auf den Philippinen. 1954 wurde in der Folge der Einwanderung italienischer Arbeitskräfte in Solothurn die Missione cattolica italiana ins Leben gerufen.
Die reformierte Kirche und weitere Glaubensgemeinschaften
Autorin/Autor:
Urban Fink
Vor 1798 existierten reformierte Kirchgemeinden aufgrund der dortigen bernischen Hochgerichtsbarkeit nur im Bucheggberg. 1835 wurde eine reformierte Kirchgemeinde in Solothurn gegründet. Mit der Zuwanderung Reformierter entstanden vor allem in den Industrieregionen weitere Kirchgemeinden, so 1859 in Olten, 1880 in Grenchen, 1897 für den Bezirk Kriegstetten. Versuche zur Schaffung einer Kantonalkirche 1984 und 2001 verliefen ergebnislos. Die acht Kirchgemeinden im oberen Teil des Kantons Solothurn sind Glieder der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn. 1933 bildete sich im unteren Kantonsteil eine Bezirkssynode, die 1948 in die evangelisch-reformierte Kirche im Kanton Solothurn umgeformt wurde. Einziges gesamtkantonales Organ ist der Verband evangelisch-reformierter Kirchgemeinden, der 1989 durch den Verband evangelisch-reformierter Synoden des Kantons Solothurn abgelöst wurde.
Das erste anthroposophische Goetheanum in Dornach von 1913. Fotografie, um 1920 (Staatsarchiv Basel-Stadt, NEG 1802).
[…]
Nach 1834 liessen sich einzelne Juden wieder auf Kantonsgebiet nieder. 1862 wurde die Israelitische Kultusgenossenschaft Solothurn gegründet; ein Betsaal der Gemeinde Solothurn existierte von ca. 1862 bis 1986. Die Anthroposophen errichteten 1913 in Dornach das erste Goetheanum, einen gewaltigen Holzbau mit zwei Kuppeln, der in der Silvesternacht 1922 durch Brand zerstört wurde. 1924 legte Rudolf Steiner das Modell für das zweite, 1925-1928 erbaute heutige Goetheanum vor. 1996 wurde in Gretzenbach ein buddhistisches Zentrum mit einem Tempel eröffnet (Buddhismus). Der geplante Bau eines Minaretts in Wangen bei Olten (Islam) provozierte heftigen Widerstand und wurde zu einem der Auslöser für die 2009 auf eidgenössischer Ebene angenommene, im Kanton Solothurn deutlich befürwortete Minarett-Verbotsinitiative.
Alltag und Freizeit
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Harnische im alten Zeughaus Solothurn. Fotografie, um 1900 (Museum Altes Zeughaus, Solothurn).
[…]
Noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein war Freizeit ein knappes Gut. Reisen sowie die im 19. Jahrhundert beliebt werdenden Kuraufenthalte konnte sich nur die städtische Oberschicht leisten. Auf dem Land waren Vergnügungen wie Theater, Tanz und Spiel noch lange an den kirchlichen Kalender gebunden. Theateraufführungen der Dorfjungmannschaften zum Beispiel fanden meist in der Fastenzeit statt. Ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wuchs auch auf dem Lande ein reichhaltiges Vereinsleben heran. Mit Ausnahme der Schützenvereine entstanden Sportvereine relativ spät, als erste die Turnvereine in Solothurn (1855) und Olten (1859). Wie die Kulturvereine waren auch sie lange politisch vom Freisinn dominiert, dann parteipolitisch gespalten. Mit der Entstehung der Arbeiterbewegung kamen immer mehr Arbeitersportvereine dazu. Die zunehmende Freizeit im 20. Jahrhundert ermöglichte auch vermehrten Kultur- und Vergnügungskonsum.
Kultur, Kunst und Wissenschaft
Autorin/Autor:
Ruedi Graf
Schon vor 1830 entwickelte sich ein von bürgerlichen Honoratioren geschaffenes Vereinswesen, das im Laufe des 19. Jahrhunderts zu einer tragenden Säule des kantonalen Kunst- und Wissenschaftslebens wurde. Gesangsvereine, ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch Musikvereine, organisierten die musikalische Ausbildung, prägten das Konzertleben und bestritten mit eigenen und zugezogenen Kräften Aufführungen von Oratorien, Konzerten und Liederabenden. Aus ihnen gingen auch Laientheaterensembles hervor. Lesegesellschaften schufen den Grundstock öffentlicher Bibliotheken: So ging die 1816 gegründete Lesegesellschaft Olten 1902 in der Stadtbibliothek auf, der 1877 gegründete Leseverein Breitenbach stand der Volksbibliothek Breitenbach Pate, während die 1808 gegründete literarische Gesellschaft Solothurn nur eine der vielen Quellen der 1930 mit der Stadtbibliothek Solothurn zur Zentralbibliothek fusionierten Kantonsbibliothek Solothurn ist. 1851 entstand in Solothurn der erste Kunstverein des Kantons, im 20. Jahrhundert wurden weitere in Olten (1912) und Grenchen (1957) gegründet. Deren Sammlungen gingen in die jeweiligen 1902, 1912 bzw. 1984 eröffneten und vor allem von der öffentlichen Hand getragenen Museen ein. Wissenschaftliche Vereinigungen wie die 1822 gegründete Naturforschende Gesellschaft und der 1853 gegründete Historische Verein förderten und verbreiteten die naturwissenschaftliche bzw. historische Forschung und bringen seit 1899 bzw. 1928 je eine eigene Zeitschrift heraus. In der Zwischenkriegszeit erlangte der 1916 von Otto Walter in Olten gegründete Walter-Verlag im katholischen Milieu eine nationale Bedeutung, 1956-1966 erwarb sich das 1992 vom Patmos-Verlag übernommene Haus unter Otto F. Walter als Literaturverlag einen internationalen Ruf.
Die Gemeinden, die im 20. Jahrhundert die Hauptlast der kulturellen Ausgaben schulterten, wurden erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vermehrt kulturell aktiv. In den Städten Solothurn und Olten, später auch in Grenchen, finanzierten die Gemeinden bzw. die Bürgergemeinden den Bau bzw. den Unterhalt der Theater, Konzertsäle, Museen und Bibliotheken. Letztere entstanden im Lauf des 20. Jahrhunderts auch in grösseren Dörfern.
Der Kanton wurde im 19. Jahrhundert zunächst subsidiär kulturpolitisch aktiv, indem er kulturelle und wissenschaftliche Vereinigungen unterstützte, die im ganzen Kantonsgebiet wirkten. Die erste kantonale kulturelle Institution war die 1875 vom Kantonsrat beschlossene, 1883 eröffnete Kantonsbibliothek, ab 1907 auch das Museum Altes Zeughaus mit seiner bedeutenden Harnischsammlung. Zu grossen kultur- und staatspolitischen Engagements des Kantons wurden die 400- und 450-Jahrfeier der Schlacht von Dornach mit Festspielen von Adrian von Arx (1899) und Cäsar von Arx (1949). Nach dem Ersten Weltkrieg begann sich der Kanton Solothurn auch in der Kulturförderung zu engagieren. 1926 wurde ein Kunstkredit zur Förderung der bildenden Kunst eingeführt, 1957 die kantonale Denkmalpflege, 1962 die Kantonsarchäologie eingerichtet. Der Beitritt zur interkantonalen Landeslotterie 1937 brachte der Kulturförderung vermehrt Mittel. 1958 verlieh der Kanton Solothurn erstmals einen Kunstpreis. 1967 wurde das kantonale Kulturförderungsgesetz geschaffen und die neue Verfassung von 1986 enthielt einen Kulturartikel. 1990 entstand das Amt für Kultur und im selben Jahr wurde das kantonale Kulturzentrum Palais Besenval eröffnet, 2000 allerdings aufgrund von Sparmassnahmen bereits wieder geschlossen. Kulturelle Aktivitäten wurden nun zunehmend aus dem Lotteriefonds finanziert.
Während bis nach dem Zweiten Weltkrieg der Kulturbetrieb noch stark am Kanon der Hochkultur und auf dem Land zum Teil an den Traditionen einer volkstümlichen Vereinskultur orientiert war, entstanden ab den 1960er Jahren Kulturinitiativen, die sowohl nach neuen Inhalten wie nach neuen Veranstaltungsformen und -orten suchten. Als kulturelle Ereignisse von überregionaler und nationaler Bedeutung etablierten sich in Solothurn die Solothurner Filmtage (Filmfestival), die Solothurner Literaturtage, in Olten die Kabaretttage und in Grenchen die internationale Grafik-Triennale.
Die meisten Solothurner Künstler des 19. und 20. Jahrhunderts konnten von ihrer Kunst nicht leben. So wirkte etwa der Maler Martin Disteli als Zeichenlehrer, die Komponisten Casimir Meister, Richard Flury und Ernst Kunz als Musiklehrer und viele Schriftsteller wie Josef Reinhart als Lehrer. Nur wenige erlangten eine nationale oder gar internationale Geltung, im 19. Jahrhundert etwa Disteli mit seinem Bilderkalender, Frank Buchser mit seinem auf drei Kontinenten entstandenen Werk und Otto Frölicher als Landschaftsmaler in München, zu Beginn des 20. Jahrhunderts Cuno Amiet als Wegbereiter der Moderne, am Ende des 20. Jahrhunderts der den Jungen Wilden zugerechnete Martin Disler. Mit seinen Denkmälern für Alfred Escher in Zürich und Wilhelm Tell in Altdorf (UR) wurde der in Wolfwil geborene Richard Kissling national berühmt. In der Architektur beeinflusste die sogenannte Solothurner Schule (Franz Füeg, Fritz Haller, Hans Zaugg und andere) mit schlichten Kuben aus Beton, Stahl und Glas die schweizerische Architektur der Nachkriegszeit.
Trotz der Reichhaltigkeit des Musiklebens bildete sich im Kanton Solothurn kein professionelles Konzertleben aus. Die Solothurner Komponisten des 19. Jahrhunderts, vor allem Vertreter aus der Oltner Familie Munzinger, verdienten daher ihr Brot ausserhalb des Kantons. Hans Huber, der bedeutendste Schweizer Komponist um die Wende zum 20. Jahrhundert, wirkte vor allem in Basel, behielt aber zeitlebens den Kontakt zum Musikleben des Kantons Solothurn und beinflusste auch spätere Solothurner Komponisten wie Richard Flury. Mit seiner Vertonung eines Gedichts von Josef Reinhart wurde Casimir Meister auch zum Schöpfer des 1926-1966 gesendeten Pausenzeichens von Radio Bern.
Von begrenzter Ausstrahlung blieb bis nach dem Zweiten Weltkrieg das literarische Leben im Kanton. Die beiden in ihren Anfängen von der romantischen Bewegung beeinflussten Schriftsteller Franz Krutter und Alfred Hartmann versuchten mit Zeitschriften und dem Almanach Alpina (1841) erfolglos, literarisches Leben anzuregen. Wirkung erzielte nur Hartmann mit der humoristischen Zeitschrift Der Postheiri (1845-1875), der wichtigsten schweizerischen Satirezeitschrift vor dem Nebelspalter. Um die Wende zum 20. Jahrhundert war der Gäuer Josef Joachim ein schweizweit viel gelesener Bauernschriftsteller in der Nachfolge Peter Roseggers. Vom Beginn des 20. Jahrhunderts bis in die Jahrhundertmitte dominierte eine von der Heimatschutzbewegung angeregte Dichtung im Volkston, deren zentrale Figur im Kanton Solothurn Josef Reinhart war. Als Theaterschriftsteller machte sich Cäsar von Arx in der Zwischenkriegszeit einen Namen. Als sogenannte Jurasüdfussliteratur hatte das Werk von Otto F. Walter, Silja Walter, Peter Bichsel und Gerhard Meier einen wichtigen Anteil am Aufschwung der Schweizer Literatur ab den 1960er Jahren. Die kritische Erneuerung der Dialektliteratur fand in Ernst Burren auch im Kanton Solothurn einen engagierten Vertreter.
Die moderne Geschichtsschreibung im Kanton Solothurn beginnt mit Robert Glutz von Blotzheim, der Johannes von Müllers Schweizer Geschichte weiterschrieb, und mit Ildefons von Arx, der mit einer Arbeit über Olten und den Buchsgau die erste Regionalgeschichte im Kanton auf Quellenbasis vorlegte. Bedeutend für die solothurnische Historiografie des 19. und 20. Jahrhunderts wurde die Quellensammlung von Urs Joseph Lüthi und Peter Ignaz Scherer, die sie 1812-1834 im Solothurner Wochenblatt veröffentlichten. Sie wurden durch die Regesten des späteren Bischofs Friedrich Fiala erschlossen. Ab der Mitte des 20. Jahrhunderts begannen die Rechtsquellen des Kantons Solothurn und das Solothurner Urkundenbuch die Wochenblatt-Sammlung zu ersetzen. Die Forschungen aus dem Umkreis des 1853 gegründeten Historischen Vereins schöpften vor allem aus dieser ersten Quellensammlung und beschäftigten sich daher primär mit dem Mittelalter. Noch vor der Gründung des Historischen Vereins waren Solothurner Geschichtsfreunde am kurzlebigen Wochenblatt für Freunde der Literatur und vaterländischen Geschichte (1845-1847) beteiligt. 1851 erschien erstmals die Zeitschrift Urkundio, die ab 1857 zum Organ des Historischen Vereins wurde, aber bis zu ihrem Ende 1895 nur unregelmässig erschien. 1902-1927 übernahm diese Funktion ein Mitteilungsblatt, seit 1928 erscheint das Jahrbuch für solothurnische Geschichte als Vereinsorgan. Nach ersten Bodenforschungen im 19. und frühen 20. Jahrhundert sowie den erdgeschichtlichen Forschungen Amanz Gresslys leisteten im 20. Jahrhundert der vielfältig tätige Eugen Tatarinoff und vor allem Theodor Schweizer Bedeutendes in der Erforschung der Ur- und Frühgeschichte. Mit der Einrichtung der Kantonsarchäologie ab 1962 erfolgte schrittweise die Professionalisierung der Bodenforschung. Der Schwerpunkt der geschichtlichen Forschung im 20. Jahrhundert lag lange auf der Zeit des Ancien Régime. Eine erste Synthese zogen die Bände 1-3 der Kantonsgeschichte von Bruno Amiet und Hans Sigrist. Die kantonal-historische Forschung beschäftigte sich gegen Ende des 20. Jahrhunderts mit neuen Themen und Methoden wie Bevölkerungs-, Mikro- und Alltagsgeschichte. Ein Resultat dieser Bemühungen ist auch die Fortsetzung der Kantonsgeschichte durch je zwei Teilbände zum 19. Jahrhundert (1992, 2011) und zum 20. Jahrhundert (2018).
Allgemein
Amiet, Bruno; Sigrist, Hans et al.: Solothurnische Geschichte, 5 Bde., 1952-2018.
Wiesli, Urs: Geographie des Kantons Solothurn, 1969.
Gasser, Markus; Kully, Rolf Max: Solothurnische Ortsnamen. Die Namen des Kantons, der Bezirke und der Gemeinden, 2003(Solothurnisches Namenbuch, 1).
Blaser, Heidi; Gasser, Markus; Grossenbacher Künzler, Barbara: Die Flur- und Siedlungsnamen der Amtei Dorneck-Thierstein, 2010 (Solothurnisches Namenbuch, 2).
Blaser, Heidi; Gasser, Markus: Die Flur- und Siedlungsnamen der Amtei Olten-Gösgen, 2014 (Solothurnisches Namenbuch, 3).
Hofmann-Wiggenhauser, Beatrice: Die Flur- und Siedlungsnamen der Amtei Thal-Gäu, 2017 (Solothurnisches Namenbuch, 4).
Gutzwiller, Paul: Die bronze- und hallstattzeitlichen Fundstellen des Kantons Solothurn. Ein Beitrag zur metallzeitlichen Siedlungsgeschichte der Nordwestschweiz, 2004.
Gutzwiller, Paul; Lötscher, Christoph et al.: Fundort. Archäologie im Kanton Solothurn, 2016.
Vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18. Jahrhunderts
Meyer, Kurt: Solothurnische Verfassungszustände zur Zeit des Patriziates, 1921.
Amiet, Bruno: Die solothurnische Territorialpolitik von 1344-1532, 1929.
Flatt, Karl H.: Die Errichtung der bernischen Landeshoheit über den Oberaargau, 1969.
Schluchter, André: Das Gösgeramt im Ancien Régime. Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft einer solothurnischen Landvogtei im 17. und 18. Jahrhundert, 1990.
Studer, Charles: «Die Juden in Solothurn», in: Jahrbuch für Solothurnische Geschichte, 64, 1991, S. 53-76.
Christ, Dorothea A.: Zwischen Kooperation und Konkurrenz. Die Grafen von Thierstein, ihre Standesgenossen und die Eidgenossenschaft im Spätmittelalter, 1998.
Hulfeld, Stefan: Zähmung der Masken, Wahrung der Gesichter. Theater und Theatralität in Solothurn 1700-1798, 2000.
Jeker, Daniel: Rechtsgeschichtliche Aspekte zur Verfassungs- und Wehrgeschichte des Stadtstaates Solothurn zur Zeit des Dreissigjährigen Krieges, 2000.
Meyer, Erich: Solothurnische Geschichte in Einzelbildern. Vom Soldpatriziat zum Landesstreik, 2002.
Huser, Karin: Vieh- und Textilhändler an der Aare. Geschichte der Juden im Kanton Solothurn vom Mittelalter bis heute, 2007.
Roth, Alexander: Unterwegs in der eisernen Welt. Auf den Spuren einer Schmelzer- und Hammerschmiedefamilie an schweizerischen, französischen, deutschen und kanadischen Eisenwerken von 1552 bis 1883, 2009.
19. und 20. Jahrhundert
Schwab, Fernand: Die industrielle Entwicklung des Kantons Solothurn und ihr Einfluss auf die Volkswirtschaft. Festschrift zum fünfzigjährigen Bestehen des Solothurnischen Handels- und Industrie Vereins, 2 Bde., 1927-1931.
Altermatt, Leo: Der Kanton Solothurn in der Mediationszeit, 1803-1813, 1929.
Flückiger, Wilhelm; Jenzer, Carlo (Hg.): Christkatholisch. Die Christkatholische Kirche der Schweiz in Geschichte und Gegenwart. Zum 100-Jahr-Jubiläum der Christkatholischen Kirchgemeinde Solothurn, 1978.
Flatt, Karl H.: 150 Jahre Solothurner Freisinn. Sein Weg durch die Geschichte 1830-1980, hg. von der Freisinnig-Demokratischen Partei des Kantons Solothurn, 1981.
Arber, Justin; Frey, Peter: 150 Jahre Kantonsschule Solothurn, 1833-1983, 1983.
Jenzer, Carlo; Jenzer, Susi:Lehrer werden, einst und jetzt. 200 Jahre solothurnische Lehrerbildung, 150 Jahre Lehrerseminar, 1984.
Walliser, Peter R.: Der Kampf um demokratische Rechte im Kanton Solothurn. Dargestellt anhand der Biographien von Josef und Otto Walliser, 1986.
Lätt, Jean-Maurice: 120 Jahre Arbeiterbewegung des Kantons Solothurn. Für eine demokratische und solidarische Welt, 1990 (Festschrift).
Kellerhals, Adolf Christoph: Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Kirchen und Religionsgemeinschaften im Kanton Solothurn, 1991.
Wey, Martin: Die Forstgesetzgebung im Kanton Solothurn während der Mediationszeit (1803-1813). Ein Beitrag zur solothurnischen Forstgeschichte, 1991.
Kölz, Alfred: Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte, Bd. 1, 1992, S. 435-442; Bd. 2, 2004, S. 105-129.
Kellerhals, Adolf: 50 Jahre römisch-katholische Kantonalkirche. 1945-1950 Vereinigung der röm.-kath. Kirchgemeinden, 1950-1995 Röm.-kath. Synode des Kantons Solothurn, 1996.
Fankhauser, Andreas: «Widerstand gegen die Helvetik im Kanton Solothurn», in: Dossier Helvetik, 4, 1998, S. 143-157.
Fink, Urban: «Verfassungsrechtliche Grundzüge des Solothurner Staatskirchenrechts 1798-1998», in: Solothurner Festgabe zum Schweizerischen Juristentag 1998, 1998, S. 297-319.
Heim, Peter: Königreich Bally. Fabrikherren und Arbeiter in Schönenwerd, 20002.
Kiefer, Jörg: Der Kantonsrat – das Reformparlament, 2005.
Ruedi Graf; Hanspeter Spycher; Hans Braun; Erich Meyer; André Schluchter; Urban Fink; Andreas Fankhauser; Thomas Wallner; Peter Heim: "Solothurn (Kanton)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.03.2023. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007386/2023-03-08/, konsultiert am 04.12.2024.