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Appenzell Ausserrhoden

Wappen des Kantons Appenzell Ausserrhoden
Wappen des Kantons Appenzell Ausserrhoden […]
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit den wichtigsten Ortschaften
Oro- und hydrografische Karte des Kantons Appenzell Ausserrhoden mit den wichtigsten Ortschaften […]

Bis 1597 mit Appenzell (Innerrhoden) Teil des gemeinsamen Landes Appenzell (Kanton), seit 8.9.1597 Halbkt. der Eidgenossenschaft unter der Bezeichnung "Land Appenzell der äussern Rhoden", amtl. Name seit 1835 "Kanton Appenzell A.Rh." (franz. Appenzell Rhodes-Extérieures, ital. Appenzello Esterno, rätorom. Appenzell dador). Amtssprache ist Deutsch. Wie ihre Vorläufer nennt die geltende Kantonsverfassung (1995) keinen Hauptort. Herisau ist Sitz von Kantonsrat, Regierungsrat und Zentralverwaltung. Sämtl. Gerichtsbehörden sowie die Justiz- und Polizeidirektion befinden sich in Trogen. Die 1858 eingeführte Gliederung in die drei Bez. Vorderland, Mittelland und Hinterland wurde 1995 abgeschafft.

Struktur der Bodennutzung im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Fläche (1997)242,9 km2 
Wald / bestockte Fläche82,8 km234,1%
Landwirtschaftliche Nutzfläche136,3 km256,1%
Siedlungsfläche20,4 km28,4%
Unproduktive Fläche3,3 km21,4%
 Struktur der Bodennutzung im Kanton Appenzell Ausserrhoden - Arealstatistik der Schweiz

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1850-1990

Jahr 1850190019501990
Einwohner 43 62155 28147 93852 229
Anteil an der Gesamtbevölkerung der Schweiz1,8%1,7%1,0%0,8%
SpracheDeutsch 54 57946 70946 269
 Französisch  777 209 178
 Italienisch  559 7211 508
 Rätoromanisch    32   86   91
 Andere    34 2134 183
KonfessionProtestantisch42 74649 79739 74830 635
 Katholisch (bis 1900 inkl. Christkatholisch) 8755 4187 79416 338
 Christkatholisch     92   47
 Israelitisch     0   31   44   19
 Andere und konfessionslos   29   35 2603 532
 davon konfessionslos   2 269
NationalitätSchweizer43 16952 64345 81344 619
 Ausländer 4522 6382 1257 610
Jahr 1905193919651995
Beschäftigte im Kt.1. Sektor6 3608 8492 8122 385a
 2. Sektor22 8468 3179 8578 448
 3. Sektor4 05415 3396 38912 165
Jahr 1965197519851995
Anteil am Schweiz. Volkseinkommen0,7%0,7%0,6%0,6%

a Zahl aus Landwirtschaftl. Betriebszählung 1996

Bevölkerungs- und Wirtschaftsstruktur des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1850-1990 -  Bundesamt für Statistik; Bundesamt für Landwirtschaft; Historische Statistik der Schweiz

Von der Landteilung zur Helvetik (1597-1798)

Staat und Verwaltung

Im Gefolge des von eidg. Boten vermittelten Landteilungsbriefes vom 8.9.1597 organisierten sich die äussern Rhoden A.s gemeinsam als selbstständiges Staatsgebilde. Der neue Stand umfasste die Territorien der sechs Grossrhoden Urnäsch, Herisau, Hundwil, Teufen, Trogen und Gais. Er grenzte im Norden an das Territorium der Fürstabtei St. Gallen, im Westen an das ebenfalls unter äbt. Oberherrschaft stehende Toggenburg, im Süden an das Land A. Innerrhoden und im Osten an die eidg. Vogtei Rheintal. Zwischen 1598 und 1666 wurden der im 15. Jh. vereinbarte Grenzverlauf gegen das Hoheitsgebiet der Abtei St. Gallen sowie die Grenzen gegen das Rheintal definitiv geregelt. Komplexer gestaltete sich die territoriale Ausscheidung zwischen den beiden A. Lange Zeit unklar blieben die Rechtsstellung der zwei in A. Ausserrhoden gelegenen Frauenklöster Wonnenstein und Grimmenstein, die Verhältnisse in Oberegg (AI) und Reute (AR) sowie der Status der exemten Güter, d.h. jener Liegenschaften, die sich in der Hand Auswärtiger bzw. Angehöriger der jeweiligen konfessionellen Minderheit befanden. Bis 1851 bzw. 1870 waren im Grenzbereich die Territorialverhältnisse bei Stechlenegg (Hundwil) sowie im Mittel- und Vorderland von einem durch die Gütergrenzen bestimmten Nebeneinander von evang.-ausserrhod. und kath.-innerrhod. Liegenschaften geprägt. Dennoch wies der Halbkt. zur Hauptsache ein geschlossenes Gebiet und eine konfessionell sowie ständisch einheitl. Bevölkerung auf. So kam die polit. und rechtl. Konstituierung zügig voran.

In der Rechtspflege wurden meist unverändert die Bestimmungen des Silbernen Landbuchs von 1585 übernommen. Wohl um 1600 erfolgte die Niederschrift eines Ausserrhoders Landbuchs (Revisionen 1615, 1632, 1747). Die Rechtspraxis verharrte in alten Traditionen. Mehr als ein Drittel der von 1598 bis 1798 gefällten Todesurteile betrafen Hexerei (22) und Sodomie (50). Als zentrale Institution unbestritten war die Landsgemeinde. Ähnl. wie in Innerrhoden präsentierte sich um 1600 das Rätesystem: Zweifacher Landrat oder "Neu- und Alt-Rät", Gr. oder Gebotener Rat, Kl. Rat oder Wochenrat, Geschworenen- und Gassengericht (Bussengericht für kleinere Übertretungen). Probleme bereitete die Wahl des Hauptortes. Da keine der Rhoden durch Grösse oder Wirtschaftskraft den Vorrang beanspruchen konnte, rivalisierten mehrere der im SpätMA konstituierten und selbstbewusst agierenden Gemeindeverbände um diese Ehre. Das zentral gelegene Trogen schwang obenaus und erhielt mit Beschluss vom 22.11.1597 Rathaus, Stock und Galgen zugesprochen. Fortan wurden sämtl. Malefizprozesse im dortigen neuen Rathaus abgehalten, wo sich neben dem Ratsaal auch Gefängniszellen, Landschreiberstube, Verhörzimmer, Archiv und Landweibelwohnung befanden. An den Dorfeingang kamen die Hinrichtungsstätten und das Siechenhaus (bis 1795 Krankenanstalt) zu liegen. Erst die Bestimmung Herisaus zum Sitzungsort von Regierung und Parlament (1876) beraubte Trogen eines Grossteils seiner Hauptortsfunktionen.

Das 17. und 18. Jh. standen im Zeichen von Gemeindebildungen. Dieser Prozess bewirkte einerseits die Auftrennung der Grossrhoden, anderseits lösten sich die neuen Vorderländer Gem. (ausser Lutzenberg) von den Rheintaler Mutterkirchen ab. Zwischen 1648 und 1749 entwickelten sich, ausgehend von früh entstandenen Teilrhoden und Nachbarschaften, autonome, als "Kirchhören" bezeichnete Einheitsgem. mit grosser Kompetenzfülle. Deren Leitung oblag "Hauptleut' und Räth", d.h. je einem regierenden und einem stillstehenden Gemeindehauptmann und ihren Miträten. Je nach Grösse und Bedeutung einer Gem. umfassten diese mit Weisungs-, Exekutiv- und Gerichtsgewalt ausgestatteten Vorsteherschaften 6-24 Mitglieder, die zugleich das Personal der Kantonsbehörden stellten.

Die seit der Landteilungszeit bestehende Animosität der Rhoden vor und hinter der Sitter führte 1647 zur Schaffung eines bis 1858 bestehenden Doppelregimentes. Mit Ausnahme der Schreiber- und Weibelstellen wurden alle Landesämter zweifach besetzt und für beide Landesteile je ein Kl. Rat (10-20 Personen) bestellt. Die je fünf Landesbeamten wechselten sich im Turnus als regierende bzw. stillstehende Landeshäupter ab. Das Regiment führten der Zweifache Landrat (87-100 Personen) als höchste Ratsversammlung mit Wahl- und Satzungsgewalt sowie der Gr. Rat (30-37 Mitglieder) als oberste richterl. Instanz und Exekutivorgan zur Besorgung der laufenden Geschäfte. Im 18. Jh. setzte sich der Gr. Rat zusammen aus den zehn Landesbeamten, den zwei Bauherren, dem Siechenpfleger, den regierenden Gemeindehauptleuten, dem Landweibel und dem Landschreiber. Er kam meist mehrmals jährl. in Trogen und in Herisau sowie jedes zweite Jahr einmal in Hundwil zusammen; die jährl. Rechnungsablage fand jeweils am Wohnort des regierenden Landammanns statt. Die Kl. Räte, bestehend aus zwei Landesbeamten und mehreren Klein- und Gemeinderäten, beurteilten niedere Straf- und Zivilfälle. Der Kl. Rat vor der Sitter tagte stets in Trogen, derjenige hinter der Sitter abwechselnd in Herisau, Hundwil und Urnäsch. Der Graben zwischen beiden Landesteilen vertiefte sich nach 1714 im Gefolge des für A. Ausserrhoden unergiebigen Rorschacher Friedens und weitete sich in den 1730er Jahren zum sog. Landhandel aus. Im Kampf um Räteregiment und Geheimpolitik contra Demokratie und Öffentlichkeit standen sich die "Linden" und die letztl. siegreiche Partei der "Harten" gegenüber. Diese schwerste innenpolit. Auseinandersetzung führte zu personellen Umbesetzungen im Regiment, zur Stärkung der hinterländ. Position und zu Strafaktionen gegen die Unterlegenen, änderte aber nichts am demokrat.-oligarch. Doppelcharakter des Staatswesens.

Durch offene Wahlen auf Kantons- bzw. Gemeindeebene erfolgte die Bestellung der Landesbeamten und Räte, deren Regiment aber durchaus autoritäre Züge trug. Die im Laufe des 17. Jh. zahlenmässig reduzierten Ratsversammlungen fällten die Sachentscheide meist ohne Beizug der Stimmbürgerschaft. Das Initiativrecht der Landsgem. blieb erhalten, wurde aber infolge rigoroser Reglementierung nur in wenigen Fällen ausgeübt. Kant. und kommunale Behörden waren vielfältig verflochten: Sowohl in den Kl. Räten wie auch im Gr. Rat dominierten die Vertreter der Gem. Die kommunalen Ratsversammlungen wurden durch einen ortsansässigen Landesbeamten präsidiert. Die Gemeindehauptleute stellten zwei Drittel der Grossratsmitglieder und standen an der Landsgem. auf einem reservierten Platz. Das Anliegen einer ausgeglichenen Vertretung der Landesteile sorgte trotz des Übergewichts von Trogen und Herisau für eine personell weite Streuung. Wie schon im 17. Jh. bestimmten jedoch auf Gemeindeebene bis zur Revolution zumeist wenige Fam. das Geschehen. Einzelne Geschlechter waren über Generationen hinweg im Rat vertreten.

Das politische System Appenzell Ausserrhodens um 1750
Das politische System Appenzell Ausserrhodens um 1750 […]

Der Staatshaushalt nahm sich entsprechend dem kleinen Aufgabenkreis bescheiden aus und schloss meist mit einem Überschuss ab. Das zinstragende Staatsvermögen stieg von 1603 bis 1687 um das elffache auf über 137'495 Gulden an. Da vom Kt. weder Steuern noch Zölle erhoben wurden, stellten Bussen, Pensionen, Kapitaleinkünfte und Abzugsgebühren die Haupteinnahmen dar. Die über eigene Kapitalfonds und Finanzquellen verfügenden Gem. gewannen als öffentl. Leistungsträger sukzessive an Bedeutung. Das Land hatte regelmässige Verpflichtungen für Militär, Brückenbau und Siechenpflege, während die Gem. für Schule, Kirche und Fürsorge zuständig waren. In der Verbrauchsrechnung beanspruchten die vielfältigen Entschädigungen an Amtsträger sowie der verwaltungsbezogene Sachaufwand rund die Hälfte aller Staatsauslagen.

Das Militärwesen galt zwar als Staatsaufgabe, doch auch hier waren kommunale Mitverantwortung und private Initiative von grosser Bedeutung. Die Obrigkeit formierte bei Gefahr einen Kriegsrat, fixierte die Kriegsordnung, organisierte Hochwachten und Musterungen, bestellte die Führung der Auszugskompanien und wählte ab 1656 zwei Landmajore. Neben den ordentl. Auszugs- und Reservekompanien bestanden im 18. Jh. mehrere private Freikorps.

Innerhalb der Eidgenossenschaft agierte A. Ausserrhoden in enger Verbindung mit den evang. Orten und insbes. in Anlehnung an Zürich. Im Rahmen der Tagsatzungen, an der die geteilte Stimme der beiden A. infolge ihrer meist gegensätzl. Positionen kaum je zum Tragen kam, konnten Ausserrhoder Gesandte zuweilen als Konfliktvermittler Ansehen erlangen. Als mitregierender Ort der Herrschaft Rheintal stellte A. Ausserrhoden 1597-1798 sechs Landvögte. Der Einfluss des peripher gelegenen, als Machtfaktor unwichtigen und weitgehend neutralisierten Appenzellerlandes auf die eidg. Politik war gering. Nachbarschaftl. Probleme mit Innerrhoden sowie mit der Stadt und der Fürstabtei St. Gallen konnten meist eigenständig durch Verträge gelöst werden. Bündnismässig bestand lange eine exklusive Beziehung zu Frankreich. Erst ab 1690 waren Solddienste für andere Staaten zugelassen (Holland, Preussen, Österreich, England, Sardinien).

Bevölkerung, Wirtschaft und Gesellschaft

Um 1800 war A. Ausserrhoden der dichtest besiedelte Schweizer Kt. Von 1597 bis 1794 hatte sich die Bevölkerung von 19'000 auf 39'000 Einw. verdoppelt. Bereits im 16. Jh. war trotz mehrerer Pestzüge eine markante Bevölkerungszunahme erfolgt, wobei sich das Schwergewicht der Ausserrhoder Bevölkerung von den Gem. hinter der Sitter auf jene davor verlagerte. Nach den Pesteinbrüchen (1611-35) konnten die Verluste dank hoher Geburtenüberschüsse bis gegen 1660 aufgefangen werden. Darauf folgte zwischen 1667 und 1734 parallel zum Aufschwung des Leinwandgewerbes ein aussergewöhnl. Populationsschub mit durchschnittl. jährl. Wachstumsraten von 8,3 Promille. Abgebremst von schlechten Jahren um 1740 sowie von der Hungersnot von 1771 ergab sich für die Periode 1734-94 trotz eines durch das Baumwollgewerbe beschleunigten Wachstums nur eine mittlere jährl. Zunahme von 2,2 Promille. Dieser von den meisten Regionen der Schweiz abweichende demograph. Verlauf mit frühzeitig beschleunigtem Wachstum im 17. und 18. Jh. ist im Wesentlichen auf die Protoindustrialisierung zurückzuführen. Damit einher ging ab 1700 eine Zunahme der Binnenmobilität, die zur Folge hatte, dass in einzelnen Kommunen der Anteil der Nicht-Gemeindebürger (sog. Beisässen) bereits um 1800 30% erreichte. Demgegenüber blieb die Zuwanderung von Kantonsfremden bescheiden. Sie waren vom Gütererwerb ausgeschlossen und konnten nur gegen hohe Gebühren das Landrecht erwerben. Einzig in Krisenzeiten kam es zu Auswanderungswellen, die mit Ausnahme des Amerikazugs von 1736 v.a. in die deutschspr. Gebiete zwischen Elsass und Preussen zielten.

Im Ancien Régime war A. Ausserrhoden Teil einer Wirtschaftsregion, welche die Städte und Länder um den Bodensee einschloss und sich durch Verflechtung und Arbeitsteilung auszeichnete. Da nach der im 16. Jh. erfolgten Ablösung der Grund- und Personallasten keine feudalherrl. Abhängigkeiten mehr bestanden und weder Binnenzölle, Steuerlasten oder Niederlassungsbeschränkungen für Landleute (Kantonsbürger), noch namhafte Reglementierungen in Gewerbe oder Landwirtschaft üblich waren, erwiesen sich die inneren Voraussetzungen zur Frühindustrialisierung als überaus günstig. Hinzu kam als wichtiger Faktor die Nähe zur Handelsstadt St. Gallen. Eine herausragende Rolle spielte im 16. und 17. Jh. das lange Zeit ganz von dortigen Kaufleuten kontrollierte Leinwandgewerbe. Ab ca. 1670 gewann die Landschaft durch Produktionssteigerung, Eröffnung neuer Schauen und Aufkommen selbstständiger Verleger auf Kosten des städt. Anteils an Gewicht. In einer weiteren Phase fand um 1740 als dynam. Ergänzung die Baumwollverarbeitung in ganz A. Ausserrhoden Eingang. Dies förderte die Ausweitung der heimgewerbl. Tätigkeit, die Einbindung in das europ. Marktgeschehen und zog die Rekrutierung von Arbeitern im nahen Ausland sowie die Einführung neuer Erwerbszweige (Handstickerei/Indiennedruck) nach sich. Bis zum Auftauchen engl. Maschinengarns um 1790 basierte das einheim. Textilgewerbe fast ganz auf Hand- und Heimarbeit. In dem Masse, wie die Textilwirtschaft an Bedeutung gewann, verlor der Solddienst an Gewicht. Im Agrarbereich wurde die restl. Kornproduktion durch Graswirtschaft und Flachsanbau verdrängt, was zu grosser Abhängigkeit von Getreideeinfuhren aus Schwaben führte. Im Vorderland dominierte mit Ausnahme der Rebbaubetriebe am Kurzenberg die kleinbäuerl. Subsistenzwirtschaft. Das Hauptgewicht der früh auf Viehmast und Milchproduktion ausgerichteten und von einer spezif. Arbeitsteilung zwischen Bauern und Sennen geprägten, kommerziellen Landwirtschaft lag im Hinterland. Dort war rund ein Drittel der Bauern in der Lage, für den Markt zu produzieren, wobei Vorarlberg als Bezugsquelle für Jungtiere und St. Gallen als Absatzmarkt für Schlachtvieh und Molkenprodukte wichtige Drehscheiben darstellten. Von einiger Bedeutung waren ferner die Salpetergewinnung sowie der Absatz von Bauholz, Pottasche und Holzkohle. Gewerbe und Handwerk, unter denen sich insbes. Zimmerleute durch grosse Meisterschaft auszeichneten, konzentrierten sich in den im 18. Jh. aufstrebenden Dorfsiedlungen. Das Angebot an Märkten und Markttagen wurde durch Zusatzbewilligungen und Neuschöpfungen wie Leinwandschauen (Trogen 1667, Herisau 1706, Speicher 1750) oder Korn- und Garnmärkte erweitert. Neue Wochen- und Jahrmärkte entstanden in Heiden (ab 1685) sowie in Teufen (ab 1728). Weitere Jahrmarktorte waren Urnäsch, Trogen, Hundwil (ab 1726), Wolfhalden/Tobel (ab 1727), Gais (ab 1754), Bühler (ab 1777) und Schwellbrunn (ab 1793). Hauptgewerbeplatz mit sieben Handwerkerges. und vielen nicht organisierten Berufsleuten blieb der ab 1680 expandierende Flecken Herisau.

Entsprechend der wirtschaftl. Entwicklung war auch die Gesellschaft Veränderungen unterworfen, wobei die jeweilige ökonom. Elite stets die massgebl. Politiker stellte. Dominierten bis 1650 wenige im Militärgeschäft engagierte Potentaten aus Herisau, Gais, Urnäsch und Trogen, so verlagerte sich das Gewicht Ende des 17. Jh. auf die Gruppe der Leinwandkaufleute. Das Aufkommen des Baumwollgewerbes, das Neulingen als Garnfergger, Fabrikanten, Veredler und Händler Aufstiegschancen bot, begünstigte die Ausbildung einer geogr. weit gestreuten und personell stark erweiterten Elite. Am Vorabend der Helvet. Revolution verfügte A. Ausserrhoden über eine recht breite Oberklasse von weltgewandten, vermögenden und in repräsentativen Häusern wohnenden Kaufleuten und Fabrikanten. Der Oberschicht zuzurechnen waren auch wenige Grossbauern und Kleinhändler sowie Handwerksmeister und Müller, ferner vereinzelte Ärzte und Wirte. Den Mittelstand bildeten kleinere Fabrikanten, selbstständige Handwerker, Kunstgewerbler, Medizinalpersonen und Pfarrer sowie eine beträchtl. Zahl von Viehbauern mit eigenem Betrieb ("Hämet") und grössern Viehbesitz aufweisende Sennen. Die breite, fast ausnahmslos im Textilgewerbe verwurzelte Unterschicht setzte sich an deren oberem Rand aus Kleinbauern und Professionisten (v.a. Webern) mit wenig Grundeigentum zusammen. Zur gesamthaft stärksten Gruppe am unteren Rand der Skala zählten die ledigl. noch ein Häuschen besitzenden Weberfam., die gänzl. von Lohnarbeit abhängigen, bloss zur Miete wohnenden Heimarbeiter sowie die vielen Dienstboten in Bauern- und Bürgerhaushalten, ferner die Arbeiter der teilweise als "Fabriques" geführten Veredlungsbetriebe.

Kirche und Kultur

Im aus konfessionellen Gegensätzen herausgegangenen Halbkt. A. Ausserrhoden waren Kirche und Politik sowohl auf kommunaler als auch auf kant. Ebene eng verbunden. Das 1599 im Gefolge des sog. Tannerhandels proklamierte Selbstverständnis als einheitl. ref. Staatswesen wurde durch Ausweisung der altgläubigen Restbevölkerung umgesetzt und bis ins 19. Jh. hinein hartnäckig verteidigt. Wie man in polit. Dingen bei Zürich um Rat und Unterstützung suchte, orientierte man sich auch in theol. Fragen an der Zwinglistadt, die bis gegen 1700 zudem etliche Ortsprädikanten stellte. Im 18. Jh. gaben Einheimische den Ton an, wobei sich eigentl. Pfarrerdynastien entwickelten. Die meisten der durch die Gem. gewählten Pfarrer waren schlecht besoldet und gezwungen, sich in Schuldienst, Kleinhandel, Heimgewerbe oder durch publizist. Tätigkeit zusätzl. Einkommen zu verschaffen. Pfarrherren wie Bartholomäus Anhorn (der Ältere), Bartholomäus Bischofberger und Gabriel Walser würdigten als erste Chronisten Natur und Gesch. des Landes. Als Einrichtungen der Geistlichkeit bestanden bis zur Auflösung der gemeinschaftl. Synode mit St. Gallen (1757) zwei Institutionen nebeneinander: die 1544 konstituierte Vereinigung der appenzell. und sankt-gall. Pfarrer und eine 1602 mit Statuten versehene, später staatl. Kontrolle unterstellte appenzell. Synode. Das Kirchenregiment kam am eindrücklichsten in den von den Kanzeln verlesenen Landmandaten (meist von "Neu und Alt-Rät" erlassenen Vorschriften zur Kirchenzucht) zum Ausdruck. Für Ehesachen wurde um 1600 ein kant. Chorgericht (sog. Ehegericht) eingerichtet, dessen Satzungen in der Fassung von 1655 bis 1816 gültig blieben. Ehegericht und kommunale Ehegaumerbehörden hatten bis 1875 Bestand. Eine wichtige Ergänzung zu den religiös motivierten Bestimmungen des Landbuchs war die 1689 nach langem Ringen geschaffene Kirchenordnung der christl. Gem. des Lands Appenzell der Usseren Roden. Diese gestand gemäss altem Kirchhöreprinzip den Gem. das Recht zu, in ihrem kirchl. Leben die überkommenen Gebräuche beizubehalten.

Waren nonkonformist. Tendenzen im 16. Jh. in der Täuferbewegung zum Ausdruck gekommen, so äusserten sich später individualist. Vorbehalte gegenüber orthodoxer Kirchlichkeit im Fortbestehen von als heidnisch bzw. kath. bekämpften Einrichtungen (Silvesterklausen, Fasnacht, Kilbi, Alpstubeten) sowie in den von einzelnen Pfarrern mitgetragenen pietist. Strömungen. Im 18. Jh. besassen versch. separatist. und sektiererhafte Bewegungen eine gewisse Attraktivität. Ohne Bereicherungen kultureller Art erhielt das Volk im 17. Jh. seine geistige Hauptnahrung im auf religiöse Stoffe beschränkten Schul- und Katechismusunterricht und im regelmässigen Gottesdienstbesuch.

Hauskonzert. Darstellung auf einer Orgel, die 1811 von einem wahrscheinlich aus Herisau oder Heiden stammenden Appenzeller Künstler für die Familie Schweizer-Preisig gefertigt wurde (Schweizerisches Nationalmuseum, LM-20848).
Hauskonzert. Darstellung auf einer Orgel, die 1811 von einem wahrscheinlich aus Herisau oder Heiden stammenden Appenzeller Künstler für die Familie Schweizer-Preisig gefertigt wurde (Schweizerisches Nationalmuseum, LM-20848).

Getragen vom Gedankengut der Aufklärung und nach dem Vorbild ökonom. Patrioten brachten Angehörige des neuen ländl. Bürgertums ab 1750 Bewegung ins öffentl. Leben. Dazu gehörten einerseits Unternehmungen zur Förderung des Strassen-, Schul-, Militär- und Armenwesens, anderseits kulturelle Initiativen wie die Gründung von Literaturzirkeln, Gesangs- und Musikvereinen oder die Herausgabe des Appenzeller Kalenders. 1798 verfügten 5 der 20 Gem. über Armen- oder Waisenhäuser. Nach dem Vorbild von Trogen, wo 1766 der "Monatsgesang" gegr. worden war, entstanden in Herisau um 1776 eine Musikal. Gesellschaft sowie die Bibliothek der Lectur-Gesellschaft. Steinerne Wohnpaläste in Trogen und Herisau, allenorts mit Walmdächern oder geschwungenen Giebeln versehene Fabrikantenhäuser sowie grössere Kirchen gaben den Dörfern in der zweiten Hälfte des 18. Jh. ein neues Gesicht. Ebenfalls belebend wirkten der ab 1750 aufkommende Kurtourismus und die damit einhergehende Entdeckung des Appenzellerlandes als polit. Idealwelt freier Hirten und alpines Arkadien durch auswärtige Literaten und Reisende (Salomon Gessner, Johann Michael Afsprung, Johann Gottfried Ebel).

Der Kanton im 19. und 20. Jahrhundert

Staat und Gemeinden

Zwischen 1798 und 1803, als beide A. im helvet. Kt. Säntis aufgingen, dominierten Interventionen und Unruhen die Innenpolitik. Bereits 1797 war es zu internen Auseinandersetzungen gekommen, die im Beschluss zur Landbuchrevision gipfelten. Als Promotoren der Neuorientierung taten sich der revolutionär gesinnte Indiennedrucker Hans Konrad Bondt und der Baumwollfabrikant Johann Ulrich Wetter aus Herisau hervor. Einmal mehr spaltete die Sitterschranke die beiden Landesteile. Im April 1798 sprach sich die Landsgem. hinter der Sitter für die helvet. Konstitution aus, die Landsgem. vor der Sitter aber hielt an der alten Verfassung fest. Nachdem sich Anfang Mai die konservativen Häupter fluchtartig abgesetzt hatten, wurden in den Gem. neue Führungsgremien sowie in Herisau, Teufen und Wald drei Distriktsverwaltungen etabliert. Das revolutionäre Hinterland stellte in der ersten Zeit mit sechs Abgesandten die Hälfte aller Vertreter des Kt. Säntis im helvet. Gr. Rat und Senat. Bald sorgten Militärlasten (1799-1802) für eine generelle Verschlechterung der polit. Stimmung und der Lebensverhältnisse, sodass die Anhänger der alten Ordnung im Aug. 1802 definitiv wieder die Oberhand gewannen.

Die Regierungszeit von Landammann Jacob Zellweger (1802-18) war einerseits durch restaurative Tendenzen, anderseits durch ungewöhnl. Reformansätze geprägt. Nachdem der Kt. mit der Mediationsakte von 1803 restituiert war, lebte unter autoritärer Führung das alte Behördensystem wieder auf. Dennoch wurden zwischen 1805 und 1810 in Schul-, Militär-, Strassen-, Münz- und Sanitätswesen bedeutende Neuordnungen geschaffen. Den Schlusspunkt setzte die im Rahmen des Bundesvertrags zustandegekommene, aber nicht vom Volk abgesegnete "Quasiverfassung" vom Juni 1814. Indem dieses bis 1834 gültige Grundgesetz Trogen und Herisau als Hauptorte postulierte, das Initiativrecht völlig überging und die Autonomie der Gem. hervorhob, widerspiegelte es den Status quo.

Gründungen von Leseges., kulturell-gemeinnützigen Vereinen und Presseorganen leiteten um 1820 die Regeneration ein. Diese mündete im Anschluss an die erstmalige Publikation der Staatsrechnung 1827 und die 1828 erfolgte Drucklegung des Landbuchs in eine Verfassungsbewegung. Nachdem A. Ausserrhoden 1834 ein Grundgesetz erhalten hatte, erfolgten in Anlehnung an die eidg. Entwicklung 1858, 1876 und 1908 Totalrevisionen, durch welche schrittweise die Grundrechte vermehrt, die Gewalten geteilt und neugeordnet sowie Staat und Kirche entflochten wurden.

Rückkehr der Truppen nach Herisau nach dem Sonderbundskrieg 1847. Stich von Johannes Weiss (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv; Fotografie Nicolas Bouvier).
Rückkehr der Truppen nach Herisau nach dem Sonderbundskrieg 1847. Stich von Johannes Weiss (Zentralbibliothek Zürich, Graphische Sammlung und Fotoarchiv; Fotografie Nicolas Bouvier).

Die Regenerationszeit weckte das Interesse weiter Kreise für das eidg. Geschehen: Während der Basler Trennungswirren (1831-33) unterstützten Presse und Bevölkerung die Interessen der Baselbieter Landschaft, im Schwyzer Verfassungsstreit (1833) vermittelte Landammann Jakob Nagel als eidg. Kommissär und im Sonderbundskrieg (1847) kämpften Ausserrhoder Truppen im eidg. Heer mit. 1848 sprach sich die Landsgem. für die neue Bundesverfassung aus und Ausserrhoder Politiker (z.B. Bundeskanzler Johann Ulrich Schiess) nahmen aktiv Anteil an der Ausgestaltung des Bundesstaates.

Während Stellenwert und Form der Landsgem. als wichtigste Gesetzgebungs- und Wahlbehörde nach 1814 wenig Änderungen erfuhren, erweiterte sich deren Zusammensetzung 1849 durch Zulassung aller männl. Schweizer Bürger und nochmals 1990 durch Einbezug der Frauen. Vierhundert Jahre nach der Staatsgründung wurde die Institution der Landsgem. im Gefolge mehrerer Vorentscheide durch Urnenabstimmung vom 28.9.1997 abgeschafft. Wiederholten Umstrukturierungen unterworfen waren das Räte- und Verwaltungssystem: Die Kantonsverfassung von 1858 beseitigte das Doppelregiment, schuf als Ersatz der Standeshäupterversammlung mit der siebenköpfigen, durch die Landsgem. gewählten Standeskomm. ein förml. Exekutivorgan und vollzog mit der Einführung des Obergerichts (Wahl durch Landsgem., Sitz in Trogen) die schon lange angestrebte Trennung von Regierungs- und Gerichtsgewalt. Der neu geschaffene Gr. Rat setzte sich aus den Vertretern der Gem. (ein Sitz pro 1000 Einw.) sowie den Mitgliedern der Standeskomm. zusammen und wurde zur Legislative mit klar ausgeschiedenem Kompetenzbereich.

Landsgemeinde in Trogen, 1940 (Schweizerisches Nationalmuseum, Actualités suisses Lausanne; Fotografie Presse-Diffusion).
Landsgemeinde in Trogen, 1940 (Schweizerisches Nationalmuseum, Actualités suisses Lausanne; Fotografie Presse-Diffusion).

Entsprechend dem Doppelregiment bestanden noch bis 1877 zwei teils territorial, teils themat. abgegrenzte Verwaltungskreise. Der älteren, vom Landschreiber als Aktuar der Landsgem. und Räte geführten Landeskanzlei in Trogen, aus welcher die bis heute dort domizilierte Justiz- und Polizeiverwaltung hervorging, stand die Herisauer Kantonskanzlei gegenüber, die vom Ratschreiber geleitet wurde und sich ab 1813 schrittweise zur Zentraladministration entwickelte. Mit der Bestimmung von Herisau zum ordentl. Sitzungsort von Regierung und Parlament (Kantonsrat) durch die Revision von 1876 rückte dieses fakt. zum Hauptort und Verwaltungszentrum auf, während Trogen definitiv als Sitz des Obergerichts festgelegt wurde. Ausserdem wurden die Ehegerichte aufgehoben und die Kl. Räte vor und hinter der Sitter durch drei Bezirksgerichte ersetzt. Die Kompetenzen der Landsgem. erlitten durch die Abschaffung des Antragsrechts und durch die Verlegung der Ständeratswahl an die Urne eine deutl. Schmälerung. Die Revision von 1908 vervollständigte die Gewaltentrennung, indem die Mitglieder der neu nach dem Direktorialsystem organisierten, in Regierungsrat umbenannten Exekutive nicht weiter zugleich dem Parlament angehören durften.

Auch die totalrevidierte Kantonsverfassung von 1995 hielt an der Landsgem. als oberster gesetzgebender und Wahlbehörde fest. Bis zu ihrer Abschaffung 1997 waren ihr, zusätzl. zu den bisherigen Wahlkompetenzen (Regierungsrat, Landammann, Obergericht), die Wahl des Ausserrhoder Vertreters im Ständerat sowie die Bestellung des 1993 geschaffenen Verwaltungsgerichts übertragen. Polit. Mitwirkung ermöglichten ferner die Volksinitiative (nötige Unterschriftenzahl 300) sowie die Volksdiskussion, die allen Kantonseinw. für der Landsgem. (seit 1998 dem Kantonsrat) zu unterbreitende Sachentscheide offenstand.

Legislative ist der 65 Mitglieder zählende Kantonsrat. Die Gem. bilden die Wahlkreise und entscheiden autonom über das Wahlsystem (mehrheitl. Majorzverfahren). Jede Gem. ist mit mind. einem Sitz vertreten. Das Parlament überwacht die gesamte Landesverwaltung, beschliesst über Budget und Steuerfuss, erlässt Verordnungen, wählt u.a. die Kantons- und Jugendrichter und verabschiedet Vorlagen (bis 1997 zuhanden der Landsgem.). Die vom Landammann präsidierte Exekutive zählt sieben im Hauptamt tätige Mitglieder. Ihr zugeordnet ist die seit 1995 in zwölf Direktionen gegliederte und zu diesem Zeitpunkt ohne Spitäler 382 Vollstellen umfassende Kantonsverwaltung. Die richterl. Gewalt üben in Zivil- und Strafsachen in erster Instanz das Kantonsgericht (seit 1974) und in zweiter Instanz das Obergericht aus.

Entsprechend der seit jeher ausgeprägten Gemeindeautonomie standen den als Einheitsgem. konzipierten lokalen Körperschaften in den Bereichen Fürsorge, Kirche, Schule, Bauwesen, Vormundschaft und Grundbuchwesen weitreichende Kompetenzen zu. Hauptorgane waren bis zu den ab 1908 sukzessive eingeführten geheimen Wahlen und Abstimmungen die Kirchhöreversammlungen, zu denen bis 1834 allerdings nur Gemeindebürger zugelassen waren. Der als "Hauptleute und Räte", später als Gemeinderat bezeichneten Vorsteherschaft oblag vor der (fakultativen) Einrichtung der Gemeindegerichte (ab 1859, Abschaffung 1974) die erstinstanzl. Rechtsprechung. Seit 1908 besorgt sie auch die Geschäftsführung der Bürgergem. Traditionellerweise nahmen und nehmen Korporationen und einzelne Bürgergem. in Sozialhilfe und Infrastruktur (Wasser, Energie, Strassen usw.) öffentl. Aufgaben wahr. Während zuvor Bussen, Abgaben, Pensionen, Vermächtnisse und Kapitalzinsen die Haupteinnahmequellen von Kt. und Gem. bildeten, gewannen ab 1803 die zunächst einzelfallweise erhobenen und lange Zeit auf dem Vermögen basierenden Steuern an Gewicht. Erst 1946 kam ein auf Selbsttaxation und allg. Einkommenssteuer basierendes Gesetz zustande. Ebenfalls lange ohne moderne gesetzl. Regelung blieben u.a. das Schul-, Polizei- und Sanitätswesen. Nach 1970 wurden eine Reihe von bisher schwergewichtig kommunalen Aufgaben dem Kt. übertragen: 1971 das Polizeiwesen, 1981 das Schulwesen, 1985/86 Raumplanung und Baupolizei, 1993 Kantonalisierung der Regionalspitäler Herisau und Heiden. Zugleich erfuhren wichtige Bereiche im Verhältnis Bürger-Staat eine einheitl. Regelung: 1985 Gesetz über das Verwaltungsverfahren, 1988 Gesetz über die polit. Rechte, 1993 Einführung des Verwaltungsgerichts, 1996 Informationsgesetz.

Das erst 1965 umfassend geregelte Gesundheitswesen blieb wegen der freien Heiltätigkeit ein schweiz. Sonderfall. Obwohl sich die akadem. Ärzteschaft bereits 1827 zu einer Gesellschaft vereinigt und Vertreter dieses Berufsstandes im 19. Jh. grosses polit. Gewicht hatten, war die Bevölkerung trotz anderslautender obrigkeitl. Verordnungen nicht gewillt, eine Einschränkung der tradierten Berufs- und Gewerbefreiheit hinzunehmen und bestätigte dies mit dem Freigebungsgesetz von 1871. Parallel zur expandierenden schulmedizin. Versorgung, zu der ab 1874, 1876 bzw. 1879 je ein Bezirksspital in Heiden, Trogen und Herisau sowie seit 1908 eine kant. psychiatr. Klinik gehören, blühte das alternative Angebot auf (1985 195 Heilpraktiker). Das Gesundheitswesen war 1991 mit 2'062 Arbeitsplätzen der zweitwichtigste Bereich des 3. Sektors. Ausgehend vom Sanitäts- und Schulwesen, entwickelte sich ab 1900 die interkant. Zusammenarbeit, wobei in jüngerer Zeit die Kooperation mit Innerrhoden und die Regionalpolitik im Raum Ostschweiz/Bodensee intensiviert wurde.

Das Abstimmungsverhalten bei eidg. Vorlagen und die Entwicklung der kant. Gesetzgebung zeigt, dass A. Ausserrhoden dem allg. Trend zum Wohlfahrtsstaat nur äusserst zögerl. folgte. Altliberale Vorbehalte gegenüber einer Ausweitung der Staatstätigkeit und das Festhalten an einer ausgeprägten Gemeindeautonomie prägten das Geschehen bis 1960. Die Einführung des Frauenstimmrechts auf kant. Ebene (auf kommunaler Ebene 1972) kam, u.a. aus Sorge um die Landsgem., erst 1989 zustande.

Politisches Leben

Ankündigung der Vorträge von Marie Meier-Zähndler und Fritz Platten in Speicher, gedruckt im Textilarbeiter Nr. 5 vom 5. März 1915 (Privatsammlung).
Ankündigung der Vorträge von Marie Meier-Zähndler und Fritz Platten in Speicher, gedruckt im Textilarbeiter Nr. 5 vom 5. März 1915 (Privatsammlung). […]

Geprägt wurde das stark dezentralisierte polit. Leben in A. Ausserrhoden durch die Leseges., wobei die 1820 in Speicher gegr. Sonnenges. am Anfang einer bis ins 20. Jh. anhaltenden Gründungswelle stand. Als Dachorganisation entstand im Kampf um die Bundesrevision von 1874 der gewerbl.-bäuerl. geprägte "Volksverein". Angesichts des Erstarkens sozialdemokrat. Kräfte schloss er sich 1895 mit Vorbehalten der Freisinnig-Demokratischen Partei der Schweiz an. Das polit. Geschehen dominieren seit 1900 die FDP und die um sie gescharten Vereine. Vorläufer der Sozialdemokrat. Partei war der 1891 im Gefolge gewerkschaftl. Organisationsversuche gegr. appenzell. Arbeiterbund bzw. Arbeiterverein, der sich 1902 der schweiz. SP anschloss. Vorerst auf Herisau beschränkt blieben die 1906 gegr. Demokrat. Partei sowie die 1933 gegr. Kath. Volkspartei. Die von dem 1934 in den Ständerat gewählten HansKonrad Sonderegger geführte freiwirtschaftl. Bewegung fand insbes. um 1930 kantonsweit Beachtung. Der Freisinn blieb indessen die stärkste Kraft. Er stellte mit einer Ausnahme alle Ständeräte und stets wenigstens einen von zwei bzw. 1881-1931 drei Nationalräten. Auf kant. Ebene ist die Dominanz noch eindrücklicher: Auch zu Beginn des 21. Jh. gehören fünf der sieben Regierungsräte und ca. die Hälfte der Mitglieder des Parlaments der FDP oder ihr nahestehenden Gruppierungen an. Nach 1990 wurden in mehreren Gem. Sektionen der Schweiz. Volkspartei (SVP) gegr., die 1995 eines der beiden Nationalratsmandate errang und zeitweilig bestätigen konnte (1999 und 2015) sowie seit 1998 auch einen Regierungsrat stellt (2003-15 vorübergehend zwei). Demgegenüber verlor die kant. SP, die 1906-30 mit der "Appenzeller Volkswacht" ein eigenes Organ besass, als traditionelle Oppositionspartei an Gewicht. Hatte sie 1908 mit "Weberpfarrer" Howard Eugster erstmals einen Sitz im Nationalrat errungen und ihn danach stets gehalten, so stellt sie seit 1983 keinen eidg. Parlamentarier mehr und vermochte auch ihre Vertretung im Kantonsrat nicht auszubauen. Unangefochten blieb dagegen ihre seit 1913 (mit Ausnahme der Legislaturperiode 2003-07) bestehende Einervertretung im Regierungsrat.

Hauptorgan der in der Regeneration entstandenen Presselandschaft mit vielen kleinen und kurzlebigen Blättern war und ist die 1828 begr. Appenzeller Zeitung, die bis ca. 1950 auch ausserhalb des Kt. eine grosse Leserschaft hatte.

Presserzeugnisse in A. Ausserrhoden (Erscheinungsdauer):

  • Appenzeller Kalender (1722-)
  • Appenzeller Zeitung (1828-)
  • Amtsblatt des Kt. A. Ausserrhoden (1834-)
  • Appenzeller Sonntagsblatt (1862-1971)
  • Säntis (1865-1969)
  • Appenzeller Anzeiger (1873-1969)
  • Appenzeller Landes-Zeitung (1878-1973)
  • Anzeigeblatt (1901-)
  • Appenzeller Tagblatt (1969-98).

Sitze des Kantons Appenzell Ausserrhoden in der Bundesversammlung 1919-2015

 1919192819311947196719791983199119951999200320112015
Ständerat
FDP1111111111111
Nationalrat
FDP221111111111 
SP111111       
SVP        11  1
Übrige      11     
Total Sitze3322222222111
Sitze des Kantons Appenzell Ausserrhoden in der Bundesversammlung 1919-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik

Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1980-2015

 1980198519901996199719981999200320072015
FDP6666545542
SP1111111 11
SVP     11221
Übrige    11   1
Total Sitze7777777777
Zusammensetzung des Regierungsrats im Kanton Appenzell Ausserrhoden 1980-2015 -  Bundesamt für Statistik

Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Appenzell Ausserrhoden 2003-2015

 2003200720112015
FDP31262424
CVP2334
SP5456
SVP1181012
EVP 211
Übrige16222218
Total Sitze65656565
Zusammensetzung des Kantonsrats im Kanton Appenzell Ausserrhoden 2003-2015 -  Historische Statistik der Schweiz; Bundesamt für Statistik

Bevölkerung, Siedlung und Infrastruktur

1836 zählte A. Ausserrhoden 39'789 Einw., ungefähr gleich viele wie 1794. Dazwischen lagen die Wirren der Helvetik, die Wirtschaftskrise von 1810-12, die verheerende Hungersnot von 1816-17 sowie die Teuerung von 1830-31. In der Folge erfuhren einzelne Gem. dank Zuwanderung ein beschleunigtes Wachstum. Die demograph. Entwicklung zwischen 1840 und 1940 war weitgehend vom Konjunkturverlauf der Textilindustrie abhängig, in goldenen Zeiten durch hohe Heirats- und Geburtenraten gekennzeichnet und in Krisenperioden von sinkenden Geburtenüberschüssen bzw. von Abwanderung geprägt. Bis gegen 1850 war das Elsass mit seinen frühen Textilfabriken das Hauptzielgebiet für Emigranten. Nachdem 1817 und 1834 vorübergehend Russland in den Blickpunkt gerückt war, gewann ab 1846 die Amerika-Auswanderung an Bedeutung.

Erwerbsstruktur des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1930-1990

Jahr19301950197019801990
 W.a%W.%W.%W.%A.b%W.%A.%
Erwerbstätige23 406 21 339 22 765 21 914 18 893 21 406 25 856 
1. Sektor3 99917%3 67617%2 74012%2 14910%2 14512%1 8079%1 8127%
2. Sektor13 19256%10 86251%11 61851%9 63844%8 55845%8 40640%9 33336%
3. Sektor6 21527%6 74532%8 36037%9 91746%8 11943%10 94451%13 93254%

a W.: Wohnort A. Ausserrhoden

b A.: Arbeitsort A. Ausserrhoden

Erwerbsstruktur des Kantons Appenzell Ausserrhoden 1930-1990 -  Bundesamt für Statistik

Nach regional ausgeglichener und stetiger Bevölkerungszunahme bis 1860 trat eine Stagnation ein: Zwischen 1865 und 1885 überschritten bereits 6 der 20 Gem. den Kulminationspunkt, darunter auch der alte Hauptort Trogen. Aufschwung nahmen in dieser Zeit v.a. das Vorderland sowie das sich zum Industrieort wandelnde Herisau. Gesamthaft ergaben sich bis 1910, als die Bevölkerungszahl A. Ausserrhodens den Zenit erreichte, im gesamtschweiz. Vergleich leicht unterdurchschnittl. jährl. Zuwachsraten: 1805-50 2,9 Promille, 1850-88 6,3 Promille, 1888-1910 3,2 Promille. 1920-41 folgte eine Phase des Niedergangs. Während ältere Leute meist zurückblieben, suchten Tausende von jüngern Arbeitskräften der Dauerkrise durch Abwanderung ins Unterland oder ins Ausland zu entfliehen. 1887-1938 verzeichnete A. Ausserrhoden 3'570 Wegziehende nach Übersee. Frankreich und Deutschland blieben die wichtigsten europ. Zielgebiete. Bis zum Ausbruch des 2. Weltkriegs fanden dort in der Landwirtschaft viele Mägde und Knechte aus A. Ausserrhoden ein Auskommen. 1939-48 kehrten rund 1'500 Auslandappenzeller in die Schweiz zurück, während die weitaus bedeutendere Binnenwanderung Richtung schweiz. Mittelland weiter anhielt. 1941 lebten nur mehr 40% der Ausserrhoder im Heimatkt. Zwischen 1941 und 1980 rangierte A. Ausserrhoden mit einer jährl. Wachstumsrate von 1,6 Promille im ostschweiz. Vergleich an drittletzter Stelle, vor A. Innerrhoden und Glarus. Infolge der zunehmenden Verschmelzung mit der Wirtschaftsregion St. Gallen-Rorschach nahm in der Nachkriegszeit der Wegpendlerstrom beträchtl. Grössenordnungen an: Fanden 1950 1'876 Erwerbstätige aus A. Ausserrhoden im Kt. St. Gallen einen Arbeitsplatz, waren es 1980 bereits 4'761. Gleichzeitig veränderten sich die konfessionellen Gewichtsverhältnisse, u.a. infolge der Binnenwanderung und des Ausländeranteils, der sich zwischen 1950 und 1970 von 4,4% auf 14,7% erhöhte.

"Es mag ein jeder auf dem Seinigen bauen nach Belieben und Wohlgefallen" ― dieser alte Landbuchartikel blieb meistenorts mit Ausnahme von Einschränkungen durch Strassen- und Assekuranzgesetz sowie Feuerpolizeiverordnungen bis weit ins 20. Jh. gültig. Während die Häuserzahl im Einzelhofgebiet nach 1800 nur wenig anstieg, herrschte 1860-1915 in Dorf- und Weilersiedlungen, bei abnehmender Belegungsdichte, eine rege Hochbautätigkeit (bewohnte Gebäude 1836 6'102, 1880 7'828, 1920 9'406, 1960 9'976, 1980 12'511). Seit 1960 zeichnet sich insbes. der Siedlungsraum der Nachbargem. St. Gallens durch eine ausserordentl. Dynamik aus.

Im Ancien Régime hatte der Staat ledigl. für die Instandhaltung der Brücken und deren Zufahrten aufkommen müssen. Im Übrigen war der Unterhalt der wenigen, rechtl. als Landstrassen eingestuften Hauptachsen Sache der Anstösser. Zwischen 1800 und 1870 wurden die meisten der nur für Fussgänger, Saumtiere, Karren und Schlitten geeigneten Landstrassen durch allzeit befahrbare Verkehrswege ersetzt. Investitionsmässig hatten 1800-50 die vorwiegend mit Privatmitteln und Weggeldern finanzierten Verbindungen Richtung St. Gallen, Rheintal und Toggenburg Priorität. Das Strassengesetz von 1851 ermöglichte das Grossprojekt der A. Ausserrhoden durchquerenden Mittellandstrasse. Zwischen 1870 und 1914 erhielten alle drei Bez. Eisenbahn-Anschluss an die Stadt St. Gallen bzw. an das SBB-Netz (Appenzeller Bahnen, Rorschach-Heiden Bergbahn, Trogenerbahn, Bergbahn Rheineck-Walzenhausen). Ab 1920 wurden parallel zur aufkommenden Motorisierung das Kantonsstrassennetz (1881 166 km, 1980 230 km) erweitert und ausgebaut sowie die Einzelhoflandschaft verkehrs- und energiemässig erschlossen.

Bau des Viadukts über die Glatt nach Herisau für die Bodensee–Toggenburg–Bahn. Fotografie vom 10. Juli 1908 (Museum Herisau).
Bau des Viadukts über die Glatt nach Herisau für die Bodensee–Toggenburg–Bahn. Fotografie vom 10. Juli 1908 (Museum Herisau). […]

Im Zuge des Strassenbooms entstand 1850-75 unter eidg. Regal ein dichtes Netz von Postkursen, wobei die sechs Hauptstationen bereits 1867 mit Telegraf ausgerüstet waren. Die zuvor auf Holz und Wasserkraft basierende Energieversorgung wurde ab 1860 in Einzelbetrieben durch kohlebetriebene Dampfmaschinen, 1867 um ein Gaswerk in Herisau sowie ab 1890 um einige Elektrizitätswerke bereichert. Seit 1914 wird die Stromversorgung von den St. Gall.-Appenzell. Kraftwerken (SAK) wahrgenommen. Seit den 1980er Jahren wurden mehrere Kleinkraftwerke modernisiert und umweltfreundl. Energieprojekte realisiert.

Wirtschaft

Das Wirtschaftsleben spielte sich lange Zeit frei von obrigkeitl. Interventionen ab und wurde erst nach 1850 durch staatl. Infrastrukturleistungen gefördert. Die bis 1850 eng gekoppelte Agrar- und Handelskonjunktur bestimmte das Geschick der grossteils im Textilgewerbe tätigen Bevölkerung, die im protoindustriellen Arbeitsumfeld vorerst stark mit dem Bodenseeraum verbunden blieb. Dies zeigte sich im Masssystem sowie am Festhalten an der Guldenwährung. Wichtigstes Finanzierungsinstrument stellten Zettel ("Zedel") dar, frei handelbare Grundpfandtitel mit fixem Zinssatz. Selbst nach Inkrafttreten des ZGB blieben diese altrechtl. Schuldbriefe in Kraft. Obwohl man bereits ab 1819 erste lokale Ersparniskassen geschaffen hatte, blieb St. Gallen als Finanzdrehscheibe bis 1866 konkurrenzlos, als die "Bank für Appenzell A.Rh." (1909 Fusion mit Schweiz. Bankverein) gegr. wurde. 1875 folgte die Errichtung der Kantonalbank. Seit 1990 befindet sich der Bankensektor im Umbruch: Kleine Sparkassen fusionieren, das Filialennetz wird gestrafft, und die in Finanzprobleme geratene Kantonalbank wurde 1996 durch die Schweiz. Bankgesellschaft (UBS) übernommen.

Landwirtschaft und Forstwesen

Die auf Rindviehhaltung ausgerichtete Landwirtschaft verharrte bis 1840 in herkömml. Strukturen. Nach 1860 schlugen sich die von Unternehmern wie Emanuel Meyer und Ulrich Zellweger musterhaft vorgegebenen, später von bäuerl. Vereinen umgesetzten sowie von Kt. und Bund unterstützten Massnahmen zur Förderung von Viehzucht, Alpwesen und Käseherstellung in Produktivitätssteigerungen nieder. Den Durchbruch der auf Braunvieh und gegen ausländ. Viehimporte gerichteten Rassezucht markierte die erste kant. Viehausstellung von 1846. Der Rindvieh- und Schweinebestand wuchs zwischen 1866 und 1906 von 14'963 auf 22'332 bzw. von 2'643 auf 11'333 Stück an. Zugleich erhöhte sich der auf rund 3'000 (zunehmend verschuldete) Bauernbetriebe verteilte, mittlere Rindviehbestand von 4,8 auf 7,5 Einheiten. Im Gegensatz zum rückläufigen Rebbau erfuhr der im Vorderland bedeutende Obstbau eine Ausweitung. In der Milchverwertung zeichnete sich um 1865 der Übergang vom Sennereibetrieb zur Dorfkäserei ab. 1908 waren es bereits 31 solcher Betriebe, die sich ab 1946 auf das Markenprodukt "Appenzeller Käse" spezialisierten. Nachdem in der Zwischenkriegszeit eine partielle Reagrarisierung eingetreten war, ging die Zahl der Bauernbetriebe infolge sinkender Möglichkeiten zu Nebenerwerben, Überalterung der Betriebsinhaber und staatl. geförderter Zusammenlegungen stetig zurück: 1939-55 um 16%, 1955-65 um 20% und 1965-90 um 43%. Während zwischen 1930 und 1980 die Agrarbevölkerung von 9'242 auf 3'831 Personen schrumpfte, nahm bei steigendem Pachtlandanteil die mittlere Betriebsgrösse von 4,1 ha (1929) auf 10,3 ha (1990) zu. 1990 zählte der 1. Sektor 1'844 Arbeitsplätze (9,7%) und 1'317 landwirtschaftl. Betriebe mit durchschnittl. 27 Stück Rindvieh.

Die um 1850 auf ca. 16% der Gesamtfläche zurückgedrängten, seit jeher privaten und stark zerstückelten Wälder waren ab 1720 infolge Bevölkerungszunahme, Bautätigkeit, anhaltender Holzexporte und energieintensiver Ausrüstbetriebe ständiger Übernutzung ausgesetzt gewesen. Die späte Wende zur Besserung markierte die 1837 erfolgte Gründung des Waldbauvereins Herisau, der wie ähnl. ihm folgende Institutionen bemüht war, vernachlässigte Waldflächen aufzukaufen und einer geregelten Bewirtschaftung zuzuführen. Ein 1859 in Regierungsauftrag erstellter Forstbericht war Ausgangspunkt staatl. Handelns: 1861 Kredit für Grundstückerwerb und Baumschulen, 1878 Schaffung der Oberförsterstelle, 1887 Aufhebung von Trattrechten (Weidgang), 1902 Unterschutzstellung aller Wälder, 1983 Erlass eines modernen Forstgesetzes. Gegenwärtig bedeckt der zu drei Vierteln in Privatbesitz stehende Wald 7'430 ha oder 30% der Kantonsfläche.

Heimindustrie und Fabrikwesen

Trotz frühen Ansätzen durch Gründung mehrerer mechan. Spinnereien und Innovationen wie der Weiterentwicklung des Jacquardwebstuhls entwickelte sich A. Ausserrhoden nicht zur klass. Fabriklandschaft. Die textilen Hauptzweige des 19. Jh. fanden nach teilweiser fabrikmässiger Lancierung stets in heimindustriellem oder kleinbetriebl. Rahmen ihre grosse Verbreitung. Um 1830 löste die Plattstichweberei den älteren Hauptzweig der Mousselineweberei ab. Diese ganz auf A. Ausserrhoden konzentrierte Branche (1889 4'088 Webstühle) wurde vorwiegend im Hinter- und Mittelland betrieben. Noch 1913 zählte der danach in Agonie versinkende Zweig 3'100 Personen oder 44% aller Heimarbeiter. Nach 1840 konnte die für Müllereizwecke produzierende Seidengazeweberei am Kurzenberg Fuss fassen. Um 1907 beschäftigten die Firma Dufour & Cie. im sankt-gall. Thal und übrige Exporthäuser 1'415 Weber im Vorderland. Die seither von zwei Grossunternehmen kontrollierte Produktion wurde ab 1950 auf Fabrikbetriebe in Wolfhalden und Heiden umgelagert.

Ein Weberehepaar. Aquarell von Johannes Schiess, um 1830 (ETH-Bibliothek Zürich, Graphische Sammlung; Fotografie Peter Guggenbühl).
Ein Weberehepaar. Aquarell von Johannes Schiess, um 1830 (ETH-Bibliothek Zürich, Graphische Sammlung; Fotografie Peter Guggenbühl). […]

1870-1920 dominierte die Handmaschinenstickerei, die in A. Ausserrhoden 1856 mit einer Herisauer Fabrikgründung begonnen hatte. Sie expandierte ab 1880 vorwiegend im Hinter- und Vorderland und erreichte 1890 mit 2'428 Maschinen und 5'181 Arbeitern ihren Höhepunkt. Die Grobstickerei, die fast nur von Frauen in Heim- und Handarbeit betrieben wurde, beschäftigte zur selben Zeit in beiden A. 1'929 Personen (Schwerpunkt Walzenhausen). Die Veredlungsindustrie war der einzige Textilzweig, wo sich das Fabriksystem durchsetzen und A. Ausserrhoden eine nationale Führungsrolle erlangen konnte. Zwischen 1800 und 1850 betrug die Zahl der zumeist noch in Verbindung mit Landwirtschaft stehenden Veredlungsbetriebe um die 30. 1843 bestanden in Herisau, Gais und Bühler 14 Bleichereien, 6 Appreturen und 8 Färbereien bzw. Druckereien. Von 1864 an fanden neue chem. und mechan. Verfahren Eingang, und bald ergab sich ein Trend zu Fabrikanlagen mit breiterem Leistungsangebot. 1880-1910 nahm die Zahl der Betriebe um 28,5% ab, die Belegschaft dagegen um 86,5% auf 1'843 zu. Innerhalb der seit 1898 kartellartig organisierten ostschweiz. Ausrüster blieb Herisau über 1990 hinaus mit den Firmen Cilander, Signer AG und Walser AG führender Standort.

Auf die 1920 einsetzende und lang anhaltende Absatzkrise für Stickerei- und Webereiartikel reagierten die Entscheidungsträger in den Unternehmen, Banken und beim Staat in stetiger Erwartung des Wiederaufschwungs durch Rückzug in eine abwartende, Reserven verzehrende Haltung. Allein 1922-29 gingen durch Produktionsdrosselung und Firmenauflösungen ca. 6'000 Arbeitsplätze verloren. Der Anteil der Stickereiindustrie am gesamten Fabrikarbeiterbestand sackte von 47,4% (1923) auf 8,4% (1929) ab.

Während der Textilbereich im nationalen Rahmen zwischen 1941 und 1980 von 8,2% auf 3,4% der Beschäftigten zurückfiel, blieb er innerhalb des Industriesektors in A. Ausserrhoden bis 1980 führend: 82% (1923), 45% (1941), 33% (1960), 20% (1980), 9% (1991). Ausschlaggebend dafür waren neue, in der Zwischenkriegszeit entstandene und nach 1945 florierende Unternehmen der Bekleidungs-, Strumpf- und Teppichbranche sowie die Ausrüsterei. Daneben erlangten im 2. Sektor ab 1950 die Bereiche Kunststoff, Metall/Maschinen und Elektrotechnik einiges Gewicht. Gemäss Betriebszählung 1991 bestanden hier vorwiegend in Klein- und Mittelbetrieben 2'621 Arbeitsplätze. Zum bedeutendsten Betrieb entwickelte sich das 1892 von Gottlieb Suhner begr. Kabel- und Gummiwerk (seit 1969 Huber + Suhner) in Herisau.

Tourismus, Handel und Gewerbe

Plakat von Arnold Bossard, 1933 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat von Arnold Bossard, 1933 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Ergänzend zum Molkenkurort Gais nahm ab 1830 insbes. in Herisau und Waldstatt der Heilbäder-Tourismus Aufschwung. Ab 1850 kam als drittes Element der Luftkurort Heiden hinzu, der sich bis 1914 zum mondänen Ferienort mit grossem Hotelangebot entwickelte. Nachdem der auf internat. Kundschaft ausgerichtete Fremdenverkehr bei Ausbruch des 1. Weltkriegs untergegangen war, konzentrierte sich der Ausserrhoder Verkehrsverband ab 1930 erfolgreich auf den Inlandmarkt mit den Schwergewichten Ferienlager, Wander-, Kultur- und Gesundheitstourismus.

Im 19. Jh. waren fast alle im Handel Tätigen bei einheim. Geschäften angestellt. Seit ca. 1950 überwiegen in diesem Bereich die Wegpendler. Hauptarbeitgeber der um 1900 rund 1'000 Beschäftigten im Bereich Handel-Versicherung-Banken waren die in Herisau, Teufen, Speicher, Bühler, Gais, Heiden und Walzenhausen konzentrierten und teilweise weltweit tätigen Textilhandelshäuser. Das nach 1850 dank Grossprojekten aufblühende Baugewerbe mit vielen Holz verarbeitenden Betrieben beschäftigte 1910 4'642 Personen und konnte ab 1960 erneut auf den 2. Rang innerhalb des 2. Sektors vorrücken (1991 11,4%).

Gesellschaft im Wandel

Die Textilbranche bildete auch im 19. Jh. den Haupterwerbszweig. Hier waren 1850 17'084 Menschen beschäftigt. Stets war ein Grossteil der Frauen in den textilindustriellen Arbeitsprozess eingebunden, der erst durch das eidg. Fabrikgesetz (1877) sowie durch das kant. Arbeiterinnenschutz-Gesetz (1908) eine gewisse Reglementierung erfuhr. Eingespannt waren zudem viele Kinder, sei es in der Fabrik- (1868 469 Minderjährige in 46 Betrieben) oder in der Heimindustrie. 1904 erbrachten 50% von 3'554 befragten Schulkindern eine wöchentl. Arbeitsleistung von 42 bis 63 Stunden. Die männl. Arbeitnehmer, unter denen sich die Seidenweber und Einzelsticker gegenüber Plattstichwebern sowie "Fabriklern" als etwas Besseres fühlten, waren keine einheitl. Klasse. Die Fabrikarbeiterschaft (1885 4'463 Personen in 211 Betrieben, 1911 5'012 in 220 Fabriken) stellte stets eine Minderheit unter den Berufstätigen (1885 16,4%, 1910 17,3%) dar. Die Elite bildeten die Gruppe der Kaufleute und Fabrikanten, zu der z.B. in Herisau und Bühler zwischen 1750 und 1910 über die Hälfte aller Gemeindehauptleute zählten. Die mit dem Aufkommen der Plattstichweberei auf rund 5% aller Familienvorsteher gestiegene Zahl der Fabrikanten wurde in der Blütezeit der Maschinenstickerei um eine grosse Schar von Kleinfabrikanten erweitert. Anders als die Fabrikanten des 18. Jh. überliess sich die Mehrheit dieser von wenig Innovationsgeist beseelten "Unternehmer" der Abhängigkeit von den Exporthäusern, wodurch mit einigen Ausnahmen die eigenständige Stellung von A. Ausserrhoden im internat. Textilgeschäft verlorenging. Ab 1820 gewannen zu Lasten der einst führenden Trogener Fam. Herisauer Kaufleute und Industrielle sowie Unternehmer aus Bühler und Lutzenberg an Bedeutung. Nur wenige der im 19. Jh. begr. und als Familienbetriebe geführten Exporthäuser konnten sich in die Nachkriegszeit hinüberretten. Den Aufbau der neuen Industriebetriebe ausserhalb der Stickereibranche besorgten andere Leute.

Aus der Landwirtschaft kamen bis 1900 relativ wenige Behördenvertreter. Die Gewerbler und Handwerker waren vereinsmässig gut organisiert und polit. durch Meister angemessen vertreten. Waren die Strukturen der Gesellschaft A. Ausserrhodens bis dahin stabil geblieben, so begann 1880 ein grundlegender Wandel: Der ehedem ausgeprägt ref. Stand wandelte sich zu einem Kt. mit konfessionell gemischter Bevölkerung (1880 93% ref., 1980 64%). 1880 war die Mehrzahl der Haushalte Wohn- und Arbeitsstätte zugleich; 1980 galt diese Identität von Wohn- und Arbeitsplatz nurmehr für eine kleine Minderheit; ein Drittel aller Erwerbspersonen waren ausserhalb der Wohngem. tätig. Waren 1880 77% aller Einw. zugleich Landleute und die Mehrheit der Kantonsbürger in A. Ausserrhoden wohnhaft gewesen, so stellten Letztere 100 Jahre später nur noch 38% der Gesamtbevölkerung.

Berufsverbände und Standesorganisationen (Gründungsjahr):

  • Appenzellische Lehrerkonferenz (1824)
  • Appenzellische Industriegesellschaft (1826)
  • Gesellschaft appenzellischer Ärzte (1827)
  • Appenzellische Offiziersgesellschaft (1856)
  • Landwirtschaftl. Kantonalverein (1881)
  • Verein für Handweberei (Fabrikanten, 1888)
  • Kantonaler Gewerbeverband (1892)
  • Verband der Seidenbeuteltuchweber (1898)
  • Verband appenzellischer Baumwollweber (1900)
  • Appenzellische Frauenzentrale (1929)
  • Ausserrhoder Industrieverein (Unternehmer, 1945).

Kultur und Bildung

Schrank von 1819 im Empirestil, bemalt von Conrad Starck, der 1765 in Gonten geboren wurde (Museum Herisau; Fotografie A. & G. Zimmermann).
Schrank von 1819 im Empirestil, bemalt von Conrad Starck, der 1765 in Gonten geboren wurde (Museum Herisau; Fotografie A. & G. Zimmermann).

Zwei Elemente haben die Ausserrhoder Wirtschaft, Gesellschaft, Siedlungslandschaft und Kultur in erster Linie geprägt: Zum einen die eher introvertierte und traditionsverbundene bäuerl.-sennische Lebenswelt, die sich im Alpenvorland mit weit verstreuten Einzelhöfen manifestiert, zum andern die nach aussen orientierte, kulturell aufgeschlossenere bürgerl.-textile Lebenswelt, die im Baubestand vom Fabrikantenhaus bis hin zum Stickerheim vielfältigen Niederschlag gefunden hat. Erstere widerspiegelt sich in Kunsthandwerk (Bauernmalerei, Sennensattlerei, Weissküferei), Musiktraditionen (Naturjodel, Streichmusik usw.) sowie im lebendig gebliebenen Brauchtum (Blochziehen, Silvesterklausen, Alpfahrt usw.). Der Lebensstil des ländl. Bürgertums, das sich an städt.-aristokrat. Vorbildern orientierte, fand Ausdruck in repräsentativen Häusern, in literar. Zirkeln und vornehmer Geselligkeit, in Werken der Wohltätigkeit und lebhafter Reisetätigkeit. Ab 1820 verbreiteten sich neue Gemeinschaftsformen auch in einfacheren Kreisen, wodurch sich die bis anhin am Kirchenleben orientierte Lokalgesellschaft in Interessengruppen aufsplitterte. Mit der Gründung von Lesezirkeln setzte 1820 auf breiter Basis das "Vereinsjahrhundert" ein. Innert kurzer Zeit entwickelte sich in allen Gem. ein vielfältiges Vereinsleben. So zählte man z.B. in Heiden 1865 31, in Rehetobel 1908 21 Vereine. Erwähnenswert sind ferner die von emigrierten Kantonsbürgern gegr. Appenzeller Vereine.

Kulturvereinigungen (Gründungsjahr):

  • Sonnengesellschaft Speicher (1820)
  • Appenzellisch-Vaterländische Gesellschaft (1823)
  • Appenzellischer Sängerverein (1824)
  • Appenzellischer Kantonalschützenverein (1826)
  • Appenzellische Gemeinnützige Gesellschaft (1832)
  • Appenzeller Verein in Genf (1835)
  • Casino-Gesellschaft Herisau (1836)
  • Appenzellischer Turnverband (1860)
  • Sektion Säntis des Schweizerischen Alpenclubs (1869)
  • Freimaurer-Zirkel Säntis (1889).

Nach dem Vorbild Johann Heinrich Pestalozzis, bei dem ein Dutzend Ausserrhoder als Lehrer gewirkt hatten, entstand 1821 in Trogen ein Privatinst., das später zur Kantonsschule umgewandelt wurde und seit 1907 einzige Maturitätsschule in A. Ausserrhoden ist. Private gründeten in Herisau, Heiden und Bühler erste Realschulen, in Trogen 1824 eine Armenschule und in Gais 1833 ein Seminar. Gefördert durch die Landesschulkomm. und dank Ausbildungsstipendien, Schulbauprämien usw. nahm das Bildungswesen Aufschwung. Verbesserungen in Industrie und Handwerk brachten ab 1830 Hülfsgesellschaften und Fortbildungsschulen, seit 1893 bzw. 1897 Subventionen für Lehrlings-Prüfungen und -ausbildung sowie 1894-1935 eine Weblehranstalt. Eine zentrale gewerbl.-kaufmänn. Berufsschule besteht seit 1972 in Herisau. Seit dem 19. Jh. regeln Konkordate und Vereinbarungen die Mitbeteiligung an auswärtigen höheren Bildungsanstalten. Ergänzend wurde 1953 ein seither wiederholt verbessertes Stipendiengesetz geschaffen.

Im religiösen Bereich dominierend blieb die seit 1877 staatsunabhängige evang.-ref. Landeskirche, in der sich manchenorts Parteiungen pietist. und freisinniger Richtung gegenüberstanden. Die Leitung der seit 1977 beide A. (ausser Lutzenberg) umfassenden Landeskirche liegt bei der Synode, deren oberste Behörde der fünfköpfige Kirchenrat ist. Die Katholiken, die bis dahin auf ausserkant. Seelsorger verwiesen waren, organisierten sich ab 1867 in Kirchgem.; 1975 bestanden als Verband der röm.-kath. Kirchgem. neun solcher, meist mehrere polit. Gem. umfassenden Körperschaften. Die zum Dekanat A. gehörenden Pfarreien stehen unter der Administration des Bistums St. Gallen. Seit dem 19. Jh. vertreten ist die evang.-methodist. Kirche mit je einem Gotteshaus in Herisau (1892) und Teufen (1910). Seitdem ab 1860 ausländ. Erweckungsbewegungen Eingang gefunden hatten, erlangten Freikirchen und religiöse Sondergemeinschaften (Baptisten, Pfingstgem., Neuapostolen, Jehovas Zeugen) einige Bedeutung. Die Kantonsverfassung von 1995 anerkennt sowohl die evang.-ref. als auch die röm.-kath. Kirche als Körperschaften des öffentl. Rechts und bestimmt, dass diese ihre inneren Angelegenheiten selbständig regeln.

Als Geschichtsforscher und Volkskundler widmeten sich ab 1810 v.a. Einzelpersonen der appenzell. Kultur. Später förderten und pflegten Institutionen wie die Gemeinnützige Ges., eine Heimatschutz-Sektion (1910), Geschichts- und Museums-Vereine sowie die Volkskunde- (1977) und die Kultur-Stiftung (1989) diese Gebiete. Getragen durch private Organisationen entstanden zwischen 1874 und 1987 sieben Museen mit unterschiedl. themat. Ausrichtung. Die landeskundl. Dokumentation obliegt der 1896 aus einer Privatsammlung hervorgegangenen Kantonsbibliothek in Trogen. Durch Vereinigung von Landesarchiv (Trogen) und Kantonsarchiv (Herisau) entstand 1986 das ausserrhod. Staatsarchiv mit Sitz in Herisau, das zudem die hist. Gemeindearchive betreut.

Imagemässig erlebte A. Ausserrhoden seit 1920 einen grundlegenden Wandel: Begünstigt durch Heimatschutz- und Heimatwerk-Bewegung, Tourismusleitbilder, Propagierung der Alternativmedizin und vorübergehende Reagrarisierung trat anstelle der älteren Vorstellung vom fortschrittl.-regsamen Industriekt. das Bild des heilen(den) Appenzellerländchens.

Quellen und Literatur

  • StAAR
  • KBAR
  • Henry-Dunant-Mus., Heiden
  • Grubenmann-Slg., Teufen
  • Hist. Museen Herisau, Wolfhalden und Heiden
  • Volkskundemuseen Stein und Urnäsch
  • B. Bischofberger, Appenzeller Chronic, 1682
  • G. Walser, Neue Appenzeller Chronick, 3 Tl., 1740-1831
  • G. Rüsch, Der Appenzeller Chronik vierter Theil, 1772-1798, 1831
  • G. Rüsch, «Appenzeller Chronik, fünfter Theil, 1798-1822», in AJb 37-40, 1909-12
  • Appenzell. Monatsbl., 1825-47
  • Verh. der appenzell. gemeinnützigen Ges., 1833-53
  • J.K. Zellweger, Der Kt. A., 1867
  • AJb, 1854-, (wichtigste landeskundl. Reihe)
  • H. Wartmann, H. Beerli, Industrie und Handel des Kt. St. Gallen, 5 Tl., 1875-1921
  • J. Baumann, Rechtsgesch. der ref. Kirche von A. Ausserrhoden, 1898
  • O. Tobler, Entwicklung und Funktionen der Landesämter in A. Ausserrhoden, 1906
  • AWG
  • AppGesch. 2
  • Kdm AR 1-3, 1973-81
  • Die Land- und Alpwirtschaft in A. Ausserrhoden, 1974
  • C. Merz, Die öffentl.-rechtl. Körperschaften im Kt. A. Ausserrhoden, 1976
  • W. Schläpfer, Pressegesch. des Kt. A. Ausserrhoden, 1978
  • H. Ruesch, Lebensverhältnisse in einem frühen schweiz. Industriegebiet, 1979
  • A. Tanner, Spulen ― Weben ― Sticken, 1982
  • W. Schläpfer, Wirtschaftsgesch. des Kt. A. Ausserrhoden bis 1939, 1984
  • H. Werder, Zur Aktualdynamik der Kulturlandschaft des Appenzeller Mittellandes, 1984
  • Die Pfarrerschaft der evang.-ref. Landeskirche beider A., 1991
  • Holderegger, Unternehmer
  • P. Witschi, Appenzeller in aller Welt, 1994
  • Kräuter und Kräfte, Heilen im Appenzellerland, hg. von W. Irniger, 1995
  • P. Kürsteiner, A. Ausserrhoden auf druckgraf. Ansichten, 1996
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Peter Witschi: "Appenzell Ausserrhoden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.05.2017. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007476/2017-05-11/, konsultiert am 28.03.2024.