Ehemalige Landvogtei sowie Amt und Wahlkreis im Kanton Luzern. Willisau bildete den zentralen, zur habsburgisch-gräflichen Burg Willisau gehörenden Besitz, aus dem sukzessive Twing- und Bannrechte abgeleitet wurden. Die Habsburger übergaben die Grafschaft, zu der die Landgerichtsstätten Egolzwil und Buchen bei Willisau gehörten, 1321/1324 pfandweise den Freiherren von Hasenburg. Kirchensatz und Kirchenvogtei der ausgedehnten Pfarrei Willisau könnten im 12. Jahrhundert Besitz der kaum belegten Freiherren von Willisau gewesen sein und erscheinen 1245 bei den Freiherren von Hasenburg. Diese vereinten mit Kirchenvogtei und Grafschaft die Grundlagen des späteren Amts. Sie erbauten nach der Mitte des 13. Jahrhunderts die Hasenburg und gründeten Anfang des 14. Jahrhunderts die Stadt Willisau. Über eine Erbtochter gelangte der Komplex Willisau in den 1360er Jahren an die Grafen von Aarberg-Valangin, die ihn mit Verpfändungen, Darlehens- und Steuerforderungen überluden. 1407 verkauften ihn die Witwe und Kinder des Grafen Johann II. an Luzern. Das Freiamt bzw. die Grafschaft, immer noch österreichisches Pfand, wurden nun der luzernischer Oberhoheit unterstellt.
Im Mittelalter hatten auch andere Herren Rechte in Willisau: Den Kyburgern gehörten die Herrschaften Kasteln und Wikon, dem Stift Beromünster Langnau bei Reiden, den Grafen von Rapperswil die Einsiedler Vogtei. Mehrere Burgstellen bei Willisau erinnern an die Vielfalt der Herrschaften, so die bereits um 1300 aufgegebene Burgstelle Gütsch der Freiherren von Wediswil, die einen Viertel des Twings Willisau besassen, die Hasenburg und die über dem Landgerichtsplatz Buchen (Fronhof?) erbaute, 1386 von Herzog Leopold zerstörte, ursprünglich habsburgische Burg Willisau. Die Hasenburger errichteten auch in der Stadt eine im 15. Jahrhundert verschwundene kleine Burg.
Das Freiamt reichte bis Schöftland und Murgenthal. Darin lebte unter anderem ein Drittel der Wolhuser, die dem Amt Ruswil dienst- und abgabenpflichtig waren. Sie wurden 1459 weitgehend dem Amt Ruswil zugeteilt. Der auf der Vogtei über Freie beruhende Blutgerichtssprengel Willisau wurde von Luzern im 15. Jahrhundert instrumentalisiert zur Durchsetzung hochgerichtlicher und landesherrlicher Ansprüche in Grenzräumen, vor allem im Norden. Die nach dem Erwerb durch Luzern neu gebildeten Vogteien Wikon und Knutwil blieben weiterhin der Willisauer Blutgerichtsbarkeit unterstellt; das Suhrental bei Büron und Triengen, ebenfalls ein Teil der alten Grafschaft, wurde nach 1455 zu einem eigenen Amt erhoben. Bis 1798 bildete Bognau bei Sursee eine Exklave des Amts.
Der Luzerner Vogtei stand jeweils ein Kleinrat vor, der nach dem Bauernkrieg 1653 in Willisau residierte. 1690-1695 wurde das repräsentative Landvogteischloss durch Landvogt Franz Bernhard Feer gebaut. Ein Willisauer Amtsrecht erscheint 1437. Die Landgerichtsstätte Egolzwil wurde aufgehoben. Das Stadtgericht Willisau fungierte seit dem 15. Jahrhundert zugleich als Amtsgericht, d.h. es war Appellationsgericht für das ganze Amt sowie Zivilgericht für gewisse Gebiete. Der Schultheiss amtierte als Statthalter des Landvogts, der Stadtschreiber als Amtsschreiber. Im Zwiebelnkrieg (1513-1515), der durch einen Konflikt um den Schultheissen von Willisau ausgelöst wurde, und im Bauernkrieg (1653) trat das Amt als einer der führenden Träger des Konflikts hervor, formulierte Forderungen und stand dabei gelegentlich in Gegensatz zur Stadt Willisau. In der Helvetik wurde das Amt vorübergehend zu einem um die Nord- und Ostgemeinden wesentlich reduzierten und um Grosswangen erweiterten Distrikt umgewandelt. 1803-1814 war der Gerichtsbezirk Dagmersellen dem Amt Sursee zugeteilt. 1831 kam Menznau zum Amt.