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Jugend

Unter Jugend versteht man die Lebensphase eines Menschen, in der er nicht mehr Kind ist, aber auch noch nicht Rechte, Pflichten, Rollen und Status eines Erwachsenen hat. Je nach Definition umfasst sie unterschiedliche Altersjahre, in der Regel diejenigen zwischen 14 und 24 Jahren. Seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert – in ländlichen Gesellschaften erst seit dem 19. Jahrhundert – gelten als wesentliche Entwicklungsaufgaben zwischen Kindheit und Erwachsenenalter der Aufbau geschlechtlicher Beziehungen, das Erlangen der beruflichen und materiellen Selbstständigkeit sowie die Ablösung von der Herkunftsfamilie.

Lebensalter und Generationserfahrung

Jugend konstituiert sich im Schnittfeld zweier grundlegender Phänomene: Einerseits werden je individuell unterschiedliche Lebensalter durchlaufen (Lebenszyklus), andererseits verändern sich Altersgruppen kollektiv über die Zeit hinweg. Gleichzeitig Aufwachsende (Kohorten) werden von gesellschaftlichen Ereignissen einheitlich geprägt und so zur Generation. Während unterschiedliche Einteilungen der Lebensalter bereits im Altertum üblich waren, wurde der Generationsbegriff für die Beschreibung der Jugend erst im 20. Jahrhundert im Gefolge einer sich rasch verändernden Gesellschaft zur oft verwendeten Kategorie. Davon zeugen Wortschöpfungen wie "skeptische Generation", "Generation der Unbefangenen", "Beat-Generation", "No-Future-Generation" usw.

Historische Konstituierung der Lebensphase Jugend

Im Hochmittelalter bezeichnete der Begriff iuvenes Jugendliche, die meist adlige Ritter waren. Im Gegensatz etwa zu puer und adolescens, die auch keine Kinder mehr waren, sondern Jugendliche, die ihre ritterliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen hatten, galten Erstere als fertige Krieger. Sie erhielten in einem feierlichen Akt die Schwertleite (Wehrhaftmachung, später im Akt des Ritterschlags), hatten noch keine Nachkommen oder waren zumindest nicht verheiratet und zogen, anders als das Kind oder der etablierte Adlige, ungebunden umher. Georges Duby definiert Jugend (iuventus) als Lebensphase zwischen Schwertleite und Vaterschaft.

Die Lebensalter. Linke Seite eines um 1600 entstandenen Diptychons, Öl auf Holz (Fotografie Musée historique de Lausanne).
Die Lebensalter. Linke Seite eines um 1600 entstandenen Diptychons, Öl auf Holz (Fotografie Musée historique de Lausanne).

Die vormoderne Gesellschaft kannte keine zentralen Initiationsriten (Übergangsriten), die den Übergang von der Kindheit zur Jugend anzeigten. Geschlechtsreife, rechtliche Mündigkeit, politische und religiöse Reife fielen sowohl zeitlich als auch in ihrem Bedeutungsgehalt auseinander. Je nach regionaler und ständischer Kultur schwankten die Grenzen zwischen Kindsein und Erwachsensein beträchtlich. Als gemeinsamer Nenner für die Definition der Jugend bleibt nur das Unverheiratetsein sowie die Abhängigkeit vom Hausherrn. Erwachsen wurde man also nicht plötzlich, sondern in Teilschritten. Zentraler Lebensraum der Jugendlichen blieb die Familie, ein Leben ausserhalb des Hauses der Eltern oder des Dienstherrn war unvorstellbar. Da die meisten im Gesindedienst standen bzw. als Gesellen arbeiteten und dieser Status mit einem häufigen Arbeitsplatzwechsel einherging, war Jugendsein mit grosser Mobilität verbunden. Knabenschaften und Bruderschaften bildeten Gemeinschaftsformen junger Männer, die trotz gelegentlicher Aufmüpfigkeit der Reproduktion der traditionellen Ordnung dienten. Über die anders strukturierte Welt der jungen Frauen ist wenig bekannt. Die Dauer der Jugend wurde massgeblich von der "späten Heirat" geprägt. Die meisten Männer heirateten erst im 27. oder 28. Lebensjahr – Frauen waren in der Regel 2-3 Jahre jünger –, wenn ein Hof oder Betrieb übernommen werden konnte. Mit der Heirat galt ein Mann bzw. eine Frau endgültig als erwachsen und "volles" Mitglied einer Gesellschaft.

Privatstunde zu Hause. Scherenschnitt eines unbekannten Künstlers aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (Nidwaldner Museum, Stans; Fotografie Nicolas Bouvier).
Privatstunde zu Hause. Scherenschnitt eines unbekannten Künstlers aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts (Nidwaldner Museum, Stans; Fotografie Nicolas Bouvier). […]

In der komplexer werdenden und sich schneller verändernden Gesellschaft musste das Aufwachsen zunehmend arrangiert werden, wobei sich schicht- und geschlechtsspezifische Muster entwickelten. Das Bildungssystem ist seit dem 19. Jahrhundert wesentlich an der Organisation und der Festlegung des Übergangs vom Kind zum Erwachsenen beteiligt. Der "hoffnungsvolle Jüngling" des ausgehenden 18. Jahrhunderts gilt als erstes Jugendkonzept, das vor dem Hintergrund des aufklärerischen Bildungsoptimismus im sich formierenden Bildungsbürgertum entstand. Unter Jugend verstand man nun die heranwachsenden Jugendlichen, die sich durch Bildung zu eigenständigen Persönlichkeiten entwickeln sollten. Die Industrialisierung verstärkte die Notwendigkeit, Jugendliche vor den Zumutungen der Erwachsenenwelt zu schützen (Kinderarbeit). Mit dem gesetzlichen Jugendschutz entstanden neben den fördernden (Bildung) auch hemmende Arrangements, Filter, die Kindheit und Jugend in einzelnen Bereichen als Schonzeit definierten. Als Folge der Freisetzung der Jugend aus dem Arbeitsprozess, der Verallgemeinerung der sogenannten Kulturpubertät durch die Ausdehnung der Ausbildungszeit und der Zunahme der freien Zeit (Freizeit) entstanden seit der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts neue Gemeinschaftsformen, zunächst als Jugendverbände (1825 erster christlicher Jünglingsverein, 1864 erster nationaler Zusammenschluss), nach 1945 auch als sogenannte offene Jugendarbeit. Zudem hat das Zugeständnis eines Eigenrechts an die Jugend, wie es programmatisch von der Deutschen Jugendbewegung 1913 auf dem Hohen Meissner formuliert worden war, in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts zu einer immer stärkeren Ausprägung der Jugendkultur geführt (Jugendbewegungen).

Jugend und Ausbildung

Die Unterrichtspflicht wurde in der Schweiz allmählich auf neun Jahre ausgedehnt (Schulwesen). Ab den 1870er Jahren etablierte sich die Berufsbildung. Mit der Bildungsexpansion seit den 1950er Jahren stieg die Maturitätsquote stark an und tendiert heute gegen 20% eines Jahrganges (Maturität, Gymnasium). Anfang des 21. Jahrhunderts beginnen rund 95% der Jugendlichen eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II, rund 80% schliessen sie ab und ein immer grösserer Anteil absolviert zudem eine Ausbildung auf der Tertiärstufe. Die "Verschulung" der Jugend ist damit weitgehend abgeschlossen. Die zunehmende Bildungsbeteiligung trug wesentlich zur Konstituierung und Ausdehnung der Jugendphase bei. Allerdings wurden Jugendliche dadurch ökonomisch abhängig.

Die Befreiung von der Pflicht, zur Subsistenz der Herkunftsfamilie beizutragen, und die "Verschulung" verliefen schichten- und geschlechtsspezifisch unterschiedlich: Die neuen Freiräume galten zunächst für bildungsbürgerliche und für männliche Biografien (Geschlechterrollen). Die Freisetzung der Jugend hatte jedoch zur Folge, dass gesellschaftliche Interessengruppen sowie verschiedene Institutionen, insbesondere die Schule und die entstehenden Organisationen des Jugendschutzes, der Jugendpflege und Jugendarbeit, versuchten, die entstandenen Freiräume durch Sozialdisziplinierungsmassnahmen zu kontrollieren (Freundinnen junger Mädchen, Sittlichkeitsbewegung, Jugendverbände). In die "Kontrolllücke" zwischen Schule und Armee sprang Ende des 19. Jahrhunderts die Fortbildungsschule, eine Vorgängerinstitution der Berufsschule, die allen männlichen Jugendlichen eine nachobligatorische Bildung vermitteln und auf die pädagogischen Rekrutenprüfungen vorbereiten sollte.

Zäsuren der Jugendphase

Die politische Mündigkeit wurde ab der helvetischen Verfassung mit dem 20. Altersjahr erlangt, wobei einzelne Kantone tiefere Altersgrenzen gekannt hatten (16., z.T. sogar 14. Altersjahr). Erst der Ausbau der Beteiligungsrechte der Jugendlichen in Politik und Gesellschaft nach 1968 führte auf eidgenössischer Ebene 1991 zum Stimm- und Wahlrechtsalter 18 (1979 noch abgelehnt) sowie 1996 zur Angleichung des Mündigkeits- und Ehealters (Artikel 14 ZGB). Neben den Bestimmungen zum Stimm-, Wahlrechts- und Mündigkeitsalter sowie denjenigen der Volks-, später der Fortbildungsschule setzten auch die Mindestaltersvorschriften in den kantonalen Fabrikgesetzen (1877 im eidgenössischen Fabrikgesetz) eine Zäsur. Die Rechtsvereinheitlichung im Bereich des Zivil- (1911) und des Strafrechts (1942) kodierte die Jugendphase weiter, indem zum Beispiel das Strafrecht unterschiedliche Stufen der Strafmündigkeit vorsah (Zäsuren nach vollendetem 7., 15., 18. und 25. Altersjahr). Vor dem Hintergrund reformpädagogischer Bestrebungen schuf man in den beiden Gesetzeswerken einen umfassenden Jugendschutz sowie eine pädagogisch orientierte Jugendgerichtsbarkeit und einen entsprechenden Jugendmassnahmenvollzug. Dadurch wurde das Jugendalter gesetzlich klar von der Kindheit und vom Erwachsenenalter abgegrenzt.

Das schweizerische Recht kennt weitere Zäsuren: 14-Jährige dürfen Ferienjobs annehmen, 16-Jährige ins Erwerbsleben eintreten, Spielsalons besuchen, in Gaststätten Alkohol (ausser Schnaps) konsumieren und über ihre Religionszugehörigkeit bestimmen. Mit 14 Jahren dürfen sie das Mofa, mit 18 das Auto lenken – in der mobilen Gesellschaft ein wichtiger Übergang ins Erwachsenenalter.

Alle diese Zäsuren, welche die Jugendphase definieren, sind dem historischen Wandel unterworfen. Jugend ist keine anthropologische Konstante, wie dies vor allem die Psychologie lange postuliert hatte. Während Jahrhunderten bildete zum Beispiel der Antritt des Gesindedienstes einen der zentralen Einschnitte im Aufwachsen. In der Industrialisierung löste sich das Ganze Haus als Einheit von Produktion und Reproduktion auf, Anfang des 20. Jahrhunderts verschwand der Gesindedienst als Beginn der Erwerbsarbeit ausserhalb der Herkunftsfamilie. Infolge des wirtschaftlichen Wandels bürgerte sich die ausserhäusliche Erwerbsarbeit unter Verbleib in der Herkunftsfamilie ein, während Schule, Berufswahl und Ausbildung immer stärker die Lebensphase Jugend bestimmten. Der Beginn der Erwerbsarbeit und die Gründung eines selbstständigen Haushalts haben deshalb als Zäsuren der ökonomischen Unabhängigkeit im Prozess des Erwachsenwerdens einen wichtigen Stellenwert erhalten.

Die Jugendphase ist also geprägt von unterschiedlichen, sich folgenden und überschneidenden Zäsuren. Neben den erwähnten spielten für einen Teil der männlichen Jugendlichen die Kadetten bzw. die militärischen Übungen, für die weibliche Jugend die Heirat und deren Vorbereitung eine zentrale Rolle. Heute ist es eine Vielzahl von kleinen Übergängen, durch die Jugendliche schrittweise ins Erwachsenenleben entlassen werden: die Berufswahl, die ersten sexuellen Erfahrungen, die erste selbstständige Ferienreise, das erste eigene Auto, der Abschluss der Berufsausbildung oder des Studiums, das Gründen eines eigenen Haushalts, die Heirat, die Geburt des ersten Kindes (Familie) usw. Insbesondere ist auf die veränderte Sexualität seit den 1960er Jahren hinzuweisen, denn sexuelle Kontakte galten in früheren Epochen als klares Monopol der Erwachsenen bzw. der Verheirateten.

Jugendkultur und Jugendprotest

In der Konsumgesellschaft avancierte Jugend zu einem erstrebenswerten Gut, während sie früher als eine zu überwindende Lebensphase galt. Demografisch nahm der Anteil der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung wegen der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Geburtenrate ab. Als knapper werdendes Gut eignete sich Jugend so als Projektionsfläche für Erwachsene. Jugendlichkeit wurde zum Ideal erklärt: äusserlich (Mode), kulturell (Verallgemeinerung und Ökonomisierung der Jugendkultur), medizinisch (Schönheitschirurgie) und biologisch (Suche nach den Alterungsgenen).

Jugendliche demonstrieren gegen den Abbruch von Wohnungen im Berner Mattenhofquartier, März 1985 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).
Jugendliche demonstrieren gegen den Abbruch von Wohnungen im Berner Mattenhofquartier, März 1985 (Schweizerische Nationalbibliothek, Bern).

Während die Massenmedien der Nachkriegszeit dafür sorgten, dass jugend- und subkulturelle Stile (Musik, Kleidung, Freizeitverhalten, Outfit usw.) sich als Moden mehr oder weniger schnell ablösten, pluralisierten sich die jugendkulturellen Szenen im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts. Gleichzeitig verlor die Jugendkultur durch Massenmedien und Mobilität ihren früheren regionalen Charakter. Als Gegenmodell zur traditionellen bildungsbürgerlichen Kultur gewann sie an Stellenwert, aber das Mass ihrer Vermarktung nahm zu. Seit Jugendliche über eigene finanzielle Ressourcen verfügen – bei gleichzeitiger ökonomischer Abhängigkeit –, werden sie als Konsum- und Wirtschaftsfaktor ausgebeutet.

Insgesamt ist für das letzte Drittel des 20. Jahrhunderts von einer Individualisierung und Desinstitutionalisierung der Jugendphase, einer Entwicklung hin zu informellen Gruppierungen, auszugehen. Es gibt deutliche Anzeichen dafür, dass nach einer Phase der Homogenisierung im Sinn des Abbaus von geschlechts-, regions- und schichtsspezifischen Differenzen neue Disparitäten die Jugendphase prägen.

Jugendkultur beinhaltet immer auch den Aspekt des Jugendprotests. Dieser war zunächst vor allem darauf ausgerichtet, früher als vorgesehen gesellschaftliche Rechte zu erlangen. Jugendkulturelle Zirkel, die sich für emanzipatorische Ziele einsetzten, finden sich erst seit der Aufklärung. In der Regel gehörten junge Rebellen im 18. und 19. Jahrhundert der männlichen gesellschaftlichen Elite an. Trotz grösseren Zuspruchs blieben aber auch die Jugendbewegungen (z.B. Wandervogel, sozialistische Jugend, Halbstarke, 1968er- und 1980er-Bewegung) des 20. Jahrhunderts ein Minderheitenphänomen.

Jugend als Objekt der Wissenschaft

Mit dem Aufstieg der modernen Sozialwissenschaften, vor allem der Pädagogik, Psychologie und Soziologie, geriet die Jugend ab Ende des 19. Jahrhunderts verstärkt ins Blickfeld des wissenschaftlichen Interesses. Aber auch die Medizin, Psychiatrie, Rechtswissenschaft, Ethnologie und Anthropologie beschäftigten sich mit ihr. Als historische Kategorie erlangte sie ab den 1960er Jahren im Rahmen der Sozialgeschichte und der Arbeiten zur Kindheits- und Familiengeschichte neue Aufmerksamkeit. Vorher hatte sich die Geschichtswissenschaft eher aufgrund individueller Interessenlagen (Wilhelm Wackernagel, Alice Denzler, Hans Métraux oder Albert Lutz) und in der Regel aus dem Blickwinkel der historischen Brauchtumsforschung mit der Geschichte der Jugend beschäftigt.

Das traditionelle wissenschaftliche Verständnis der Jugend gründete auf biologischen Prämissen: Von der Aufklärung bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts wurde Jugend als biologischer Reifeprozess, begleitet von einem psychischen Übergang, gedeutet. Diese biologischen und psychologischen Konzepte wurden immer mehr durch ein Verständnis der Jugend als gesellschaftlich geprägter Transitionsphase abgelöst. Soziologische, kulturelle, rechtliche und ökonomische Aspekte gewannen an Beachtung. Die neuere Jugendforschung verabschiedete sich angesichts des historischen Wandels der Jugendphase sowie ihrer schichten-, kultur- und geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Ausprägung von statischen Jugendvorstellungen. Das Aufbrechen der einseitigen Beschäftigung mit Studenten, männlichen Jugendlichen und der bürgerlichen Jugend führte zu einer dynamischeren Betrachtungsweise.

Quellen und Literatur

  • W. Wackernagel, Die Lebensalter, 1862
  • A. Denzler, Jugendfürsorge in der alten Eidgenossenschaft, 1925
  • K. Mannheim, «Das Problem der Generationen», in Kölner Vjh.f. Soziologie 1928, 157-185, 309-330
  • E. Vischer, Jugend und Alter in der Gesch., 1938
  • H. Métraux, Schweizer Jugendleben in 5 Jahrhunderten, 1942
  • A. Lutz, Jünglings- und Gesellenverbände im alten Zürich und im alten Winterthur, 1957
  • H.H. Muchow, Jugend und Zeitgeist, 1962
  • W. Hornstein, Vom "jungen Herrn" zum "hoffnungsvollen Jüngling", 1965
  • P. Arnold et al., Jeunesse et société, 1971
  • G. Busino, «Jeunesse et société en Suisse ou la condition des jeunes dans les sociétés industrielles avancées», in Cahiers Vilfredo Pareto 11, 1973, 211-222
  • J.R. Gillis, Youth and History, 1974
  • J. Traber, La jeunesse fribourgeoise, 1974
  • L. Roth, Die Erfindung des Jugendlichen, 1983
  • Schock und Schöpfung, 1986
  • M. Mitterauer, Sozialgesch. der Jugend, 1986
  • J. Zinnecker, Jugendkultur 1940-1985, 1987
  • Hb. der Jugendforschung, hg. von H.-H. Krüger, 1988
  • H. Fend, Sozialgesch. des Aufwachsens, 1988
  • W. Jaide, Generationen eines Jahrhunderts, 1988
  • J.-C. von Bühler, Die gesellschaftl. Konstruktion des Jugendalters, 1990
  • P. Dudek, Jugend als Objekt der Wissenschaften, 1990
  • R. van Dülmen, Kultur und Alltag in der Frühen Neuzeit 1, 1990, 121-132
  • La jeunesse et ses mouvements, 1992
  • Gesch. der Jugend, 2 Bde., hg. von G. Levi, J.-C. Schmitt, 1996-97 (franz. und ital. 1996)
  • A walk on the wild side, Ausstellungskat. Lenzburg, 1997
Weblinks

Zitiervorschlag

Lucien Criblez: "Jugend", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 17.10.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007613/2013-10-17/, konsultiert am 18.05.2025.