Ehemalige Herrschaft beidseitig des Doubs, die das Tal und das Dorf Goumois umfasste. Angeblich besass der Bischof von Basel zu Beginn des 11. Jahrhunderts die Oberlehensherrschaft über das rechte Flussufer. 1247 kaufte Thierry III., Graf von Montbéliard, das Dorf Goumois dem Priorat Lanthenans ab. Seine Erben schenkten es 1304 mit allen zugehörigen Gebieten Gauthier, dem Herrn von Montfaucon im Burgund, der als erster Herr von Franquemont den Bau des Schlosses auf dem Grat zwischen dem Weiler Belfond (Gemeinde Saignelégier) und dem Doubs in Angriff nahm. 1380 ging die Herrschaft an die Gräfin Isabella von Neuenburg über, die zu Gunsten der Grafen von Montbéliard auf ihre Erbschaft verzichtete. 1474, während der Burgunderkriege, eroberte der Basler Fürstbischof Johann V. von Venningen, der mit der Eidgenossenschaft verbündet war, das von einer Garnison Karls des Kühnen besetzte Schloss. Die Herrschaft Franquemont ging durch Eroberungsrecht an ihn über; die Bewohner links und rechts des Ufers mussten ihm den Treueid leisten. Nachdem Heinrich von Montbéliard vergeblich versucht hatte, sein Lehen zurückzuerobern, verkaufte er dem Fürstbischof 1481 schliesslich alle Rechte und Ansprüche für die Summe von 200 Gulden. Mit der Herrschaft wurde Claude von Franquemont belehnt. Dessen Familie, die vom Krieg schwer getroffen worden war, hatte die Eidgenossen um Hilfe für eine erneute Übertragung der Herrschaft angegangen. Claude erhielt diese zusammen mit dem Schloss zurück, nachdem er seinem neuen Lehensherrn, dem Fürstbischof von Basel, den Huldigungseid geleistet hatte. Das Lehen wurde 1537 von Nicolas de Gilley, dem ehemaligen Botschafter Kaiser Karls V., erworben, der es zur Baronie erhob. Friedrich von Württemberg, Graf von Montbéliard, kaufte es 1595 zurück. Er weigerte sich, die Rechte des Bischofs anzuerkennen, und nutzte die endlosen gerichtlichen Auseinandersetzungen zur Einführung des lutherischen Bekenntnisses. 1658 musste Graf Leopold von Montbéliard die Lehenshoheit des Bischofs über Franquemont anerkennen. Die zwischen dem Grafen und dem Landesherrn unterzeichnete Übereinkunft führte die Messe zwar wieder als alleinigen Gottesdienst ein, ermächtigte die Lutheraner aber, ihre Religion privat und in den umliegenden Pfarreien ihrer Konfession auszuüben. Trotzdem gingen die Rivalitäten zwischen dem Lehensinhaber und dem Landesherrn, der 1677 das Schloss zerstören liess, weiter. Mit dem Vertrag von 1780 trat der Fürstbischof von Basel seine Herrschaft über das linke Doubsufer an Frankreich ab. Die Revolution hob die Herrschaft Franquemont auf. Der südliche Teil wurde den Freibergen angegliedert und bildete eine Gemeinde des Departement Mont-Terrible, nachher des Departements Haut-Rhin, während der Norden dem Departement Doubs zugeteilt wurde. 1815 wurde mit der Eingliederung des grössten Teils des ehemaligen Bistums Basel in den Kanton Bern die französisch-schweizerische Grenze im Bereich der vormaligen Herrschaft in der Mitte des Doubs gezogen.
Quellen und Literatur
- J. Beuret-Frantz, «Le vallon de Goumois et la seigneurie de Franquemont», in Actes SJE, 1913, 233-292