
Die einstige, bis 1798 als Vogtei organisierte Herrschaft F. umfasste den heutigen Bez. Thal und das sog. Äussere Amt F. im Bez. Gäu mit den Dörfern Egerkingen, Härkingen und Neuendorf. Der Name F. erscheint urkundlich erstmals 1145 mit Welf und Urich von F., die Verwandte der Frh. von Bechburg waren. Im MA waren die Burgen Alt-Falkenstein und Neu-Falkenstein Lehen der Basler Bischöfe. Sie lagen beide an strategisch wichtigen Stellen auf einer Felsklippe, die von drei Seiten nur schwer zugänglich war. Die Vogtei dehnte sich innerhalb der Grenzen der einstigen Landgrafschaft Buchsgau aus. Die landgräfl. Rechte gingen 1427 durch Belehnung seitens des Bf. von Basel an Solothurn über, im äusseren Amte blieben sie bis 1463 bernisch-solothurn. Kondominium. Auch die grundherrl. Rechte kamen zu versch. Zeitpunkten im 15. Jh. an die Stadt Solothurn. Verwaltungsresidenz des Vogtes war die Burg Neu-Falkenstein bei St. Wolfgang, während die Burg Alt-Falkenstein in der Klus zwischen Oensingen und Balsthal Sitz einer der drei Landschreibereien des Standes Solothurn war.