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Feuersbrünste

Wohl keine Stadt und kein Dorf ist von grösseren oder kleineren Feuersbrünsten verschont geblieben. Durch Feuer verursachte Katastrophen haben viele Siedlungen und deren Infrastruktur ganz oder teilweise zerstört und viele Opfer gefordert, gleichzeitig aber auch die Erneuerung der Siedlungen eingeleitet, ähnlich wie in der Natur Waldbrände die Vegetation neu beleben. Ausserdem stärken Feuersbrünste wie andere Katastrophen auch das Zusammengehörigkeitsgefühl der verschiedenen Bevölkerungs- und Landesteile. Die bezeugte Solidarität bzw. die geleistete Hilfe überschreitet aber auch häufig bestehende politische Grenzen. Chroniken und Verwaltungsschriftgut (u.a. Stadtrechnungen, Ratsprotokolle, Urbare) überliefern vom späten Mittelalter an Nachrichten über Feuersbrünste. Weitere, in schriftlichen Quellen nicht fassbare Feuerkatastrophen werden durch Brandschichten bezeugt, die bei archäologischen Untersuchungen entdeckt wurden.

Ursachen

Brandursachen waren Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer und Licht (Feuerpolizei), Brandstiftung, die als schwere Freveltat mit dem Tod oder hoher Busse bestraft wurde, sowie Einwirkungen von Kriegen, Fehden, politischen Wirren und Naturereignissen (Sturmwind, Blitzschlag, Erdbeben). Bei kriegerischen Brandschatzungen – diese waren in Fehden ein geläufiges Erpressungsmittel – gingen viele Siedlungen in Flammen auf wie zum Beispiel Sitten im Streit mit dem Bischof 1352 und 1392. In der Eidgenossenschaft endeten die durch Fehden bedingten Verheerungen dank Friedenssicherung im 15. und 16. Jahrhundert weitgehend. Unter den Naturereignissen, die Feuersbrünste auslösten, waren Blitzschlag und Sturmwinde (v.a. Bise und Föhn) die häufigsten. Aber auch Erdbeben waren gelegentlich der Grund für Grossbrände wie etwa 1356 bei der Zerstörung Basels.

Feuersbrunst in Zürich, 1280. Illustration aus der Schweizer Chronik von 1576 von Christoph Silberysen (Aargauer Kantonsbibliothek, Aarau, MsWettF 16: 1, S. 121; e-codices).
Feuersbrunst in Zürich, 1280. Illustration aus der Schweizer Chronik von 1576 von Christoph Silberysen (Aargauer Kantonsbibliothek, Aarau, MsWettF 16: 1, S. 121; e-codices). […]

Fahrlässigkeit im Umgang mit Feuer war auch im 20. Jahrhundert noch – dies zeigt der Brand der Klosterkirche Kreuzlingen anlässlich ihrer Restaurierung 1963 – die wichtigste Ursache. Zeittypische Brandursachen sind das Tabakrauchen ab dem 17. und 18. Jahrhundert, das Kinderspiel mit Zündhölzern ab dem 19. Jahrhundert sowie das Löten und Schweissen auf Baustellen ab dem 20. Jahrhundert.

Stadt- und Dorfbrände

Städte wurden immer wieder von zerstörerischen Feuersbrünsten heimgesucht, einige in grösseren Abständen wie St. Gallen 1215, 1314 und 1418, andere kurz nacheinander wie Bern, das zwischen 1286 und 1309 vier- und zwischen 1367 und 1391 sogar siebenmal brannte. Überliefert sind vor allem die grossen Feuersbrünste, die ganze Stadtteile vernichteten und denen viele Menschenleben zum Opfer fielen. So beklagte Bern 1405 den Verlust von 600 Gebäuden sowie über 100 Tote, Sitten 1788 denjenigen von 226 Häusern; die Unglücke in Chur von 1574 und 1674 forderten je 14 Tote. Auch über Feuersbrünste, die anhaltendes Elend über die Bevölkerung brachten wie zum Beispiel diejenige von Altdorf 1799, sind wir gut unterrichet, nicht aber über die unzähligen kleineren Brände, die nur einige Häuser betrafen. Erst seit dem 17. Jahrhundert dokumentieren amtliche Schadens- und Verlustlisten Brandschäden in Zahlen (wie z.B. im Fall von Willisau 1704).

Feueranfällig waren Städte vor allem wegen ihrer engen Bauweise, dem Fehlen von Brandmauern, den leicht brennbaren Baumaterialien (Holz, Fachwerk, Schindeldächer, Holzinnenbau bei Steinhäusern) und der weitgehenden Machtlosigkeit der Feuerwehr. Auch Kleinstädte und Marktflecken brannten ab, zum Teil mehrmals wie Rheineck 1407, 1445 und 1470, Sargans 1405, 1445 und 1811 oder Romont (FR) 1434, 1476, 1577 und 1681.

Die Feuersbrünste richteten immense private und kommunale Schäden an. Gleichzeitig leiteten sie aber auch die städtebauliche Erneuerung ein, indem sie die Verbreiterung der Gassen, die Öffnung von Plätzen und die Errichtung von Neubauten ermöglichten. Erst mit der Rückversetzung der 1419 und 1477 abgebrannten Häuserzeilen entstand der eindrückliche Marktplatz von Aarberg. Die städtischen Räte förderten ab dem 14. Jahrhundert den Bau von Steinbauten mit Ziegeldächern, die weniger brandanfällig waren als die Holzbauten. Sie liessen Brandmauern erstellen, verfügten einheitliche Baulinien und grössere Distanzen zwischen den Bauten und verlegten Werkstätten mit Feuerstellen, Ställe und Scheunen in die Randzonen. Ausserdem trafen sie Massnahmen zur Versorgung der Stadtquartiere mit fliessendem Wasser. Diese Baupolitik verringerte Zahl und Ausmass der Stadtbrände ab dem 16. Jahrhundert deutlich.

Der Brand von Winterthur 1749. Stich eines anonymen Künstlers, 1750 abgedruckt im Neujahrsblatt der Stadt Winterthur (Winterthurer Bibliotheken).
Der Brand von Winterthur 1749. Stich eines anonymen Künstlers, 1750 abgedruckt im Neujahrsblatt der Stadt Winterthur (Winterthurer Bibliotheken). […]

Auch Dörfer waren Feuersbrünsten in hohem Masse ausgesetzt. Der Dorfraum war oft eng begrenzt und dicht besiedelt; Holzbauweise sowie Schindel- und Strohbedachung herrschten vor. In der Regel wurde bei offenem Rauchabzug und vielfach am offenen Feuer gekocht. Brennbare Vorräte (Heu, Getreide) lagerten in nächster Nähe, teils im Haus selbst, teils in angebauten oder benachbarten Scheunen. Dorfbrände werden aber erst im 15. und 16. Jahrhundert aktenkundig, als die Landesobrigkeiten zerstörten Dörfern Hilfe leisteten und die Gemeinden ihre Brandwehr selbst zu organisieren begannen.

Einzelhöfe an abgelegenen Orten konnten bei einem Brandausbruch bis ins 20. Jahrhundert nur wenig Hilfe erwarten. Aus Furcht vor dem angedrohten «roten Hahn» beherbergten die Hofbauern deshalb immer wieder Fahrende.

Im 19. Jahrhundert ereigneten sich überaus viele Brandkatastrophen. Sie trafen Dörfer und Industrieorte, Marktflecken, Städte und Stadtquartiere quer durch die ganze Schweiz, so Sargans 1811, Herisau 1812, Schüpfheim 1829, Büron und Knutwil 1830, Luzern 1833, Huttwil 1834, Rebstein 1844 und 1891, Buttisholz 1861, Glarus 1861, Burgdorf 1865, Travers 1865, Fontana 1868, Airolo 1877, Bätterkinden 1882 und Vallorbe 1883 sowie das liechtensteinische Bonaduz 1908. Einige Orte wurden gleich mehrmals eingeäschert wie Romont (FR) 1843, 1844 und 1863. Schlimm wüteten Feuersbrünste im «Brandkanton» Graubünden, wo zwischen 1800 und 1945 108 Brände in 80 verschiedenen Dörfern belegt sind. Zahlreich waren Feuersbrünste in Föhntälern; in Glarus vernichteten sie 1861 593 Gebäude, in Meiringen 1879 bzw. 1891 105 bzw. 194 und in Rüthi 1890 227 Gebäude.

Ursache dieser Häufung war die unkontrolliert dichte Überbauung der Ortskerne, die auf das Bevölkerungswachstum zurückzuführen ist, während die Löschtechnik weiterhin ineffizient blieb. Den Wiederaufbau nach den Katastrophen diktierten nun die kantonalen Bauämter mit neuen Siedlungskonzepten und planmässiger Rasterung, die damals erbaute Dörfer noch heute prägen und denen La Chaux-de-Fonds und Glarus ihre grosszügig modernen Stadtkerne von 1795 bzw. 1861 verdanken.

Schutz von Mensch und Habe, Hilfe beim Wiederaufbau

Typisch für die zum Teil grossflächigen Stadt- und Dorfbrände war ihre rasend schnelle Ausbreitung. Tote und Verletzte waren selten, dagegen verbrannte häufig Vieh in den Ställen und mit den Häusern meist die Ausstattung. Umso wichtiger war daher der in allen Feuerordnungen verankerte Schutz der geretteten Habe: Jede Gemeinde hatte ihren obligatorischen Fluchtort (Kirche, Kirchhof, Stadtspital, Kloster oder Dorfplatz), den Männer in Wehr vor Plünderern bewachten, ebenso wie die Brandstelle bis zur Räumung im Gemeinwerk.

Anfänglich war die Brandhilfe rein nachbarschaftlich organisiert: Die Nachbarn beherbergten die Obdachlosen und ersetzten teilweise die verbrannte Habe (v.a. Kleider und Esswaren). Diese Hilfe lief sofort an, zuerst im eigenen Ort und schon anderntags in den umliegenden Gemeinden. Ab dem 15. Jahrhundert halfen die Landesobrigkeiten den Gemeinden mit Privilegien wie zum Beispiel dem zweijährigen Marktprivileg, das Langenthal nach dem Brand von 1476 gewährt wurde, mit amtlichen «Brandbriefen», die Geschädigten das Sammeln von Gaben gestatteten, oder mit «Brandsteuern». Letztere bestanden in der Abgabe von Bauholz und Geld. Mitunter wurden auch grosse Summen, zum Teil über das Staatsgebiet hinaus, gespendet: Luzern stiftete beispielsweise Sursee 1735 10'000 und Frauenfeld 1771 5'000 Gulden.

1782 führte Zürich als erste Schweizer Stadt die fakultative Feuerassekuranz ein (Versicherungen). Die obligatorische kantonale Brandversicherung entwickelte sich allerdings im 19. Jahrhundert nur langsam. Als erster Kanton erhob der Aargau 1805 obligatorische Brandsteuern, die der Entschädigung der Betroffenen im kollektiven Umlageverfahren dienten. Die – abgesehen von der jurassischen – zuletzt eingerichtete kantonale Gebäudeversicherung war diejenige von Graubünden, die ihre Tätigkeit 1912 aufnahm. Die Versicherungen drängten auf bessere bau- und feuerpolizeiliche Vorschriften, die zusammen mit den Verbesserungen der Löschtechnik im 20. Jahrhundert einen merklichen Rückgang der Brände bewirkten. Dabei spielte wohl auch eine grosse Rolle, dass das offene Feuer allmählich aus den Haushalten und den Produktionsstätten verdrängt wurde.

Quellen und Literatur

  • M. Körner, Luzerner Staatsfinanzen 1415-1798, 1981
  • LexMA 2, 564 f.
  • R. Furter, «Stadtbrände in der Schweiz», in Bündner Monatsbl. 5, 1997, 330-344
  • N. Caviezel, Dorfbrände in Graubünden 1800-1945, 1998
  • M. Fässler, «Grossbrände - Lehrstücke zur Katastrophenbewältigung», in Am Tag danach, hg. von C. Pfister, 2002, 177-189
  • G. Andrey et al., L'incendie de Bulle en 1805, 2005
  • R. Peduzzi, «Brucian le case: la storia di Fontana e Airolo», in Dati: statistiche e società, 2005, Nr. 1, 51-56
Weblinks

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Feuersbrünste", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.12.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007787/2013-12-09/, konsultiert am 01.10.2023.