Feuerwehr

Seit jeher haben die Menschen mit Feuersbrünsten zu kämpfen. Die Spannweite der möglichen Reaktionen darauf reicht von spontaner nachbarschaftlicher Hilfe über die Einrichtung einer nach militärischen Prinzipien funktionierenden Feuerwehr bis hin zur Organisation präventiver Massnahmen (Feuerpolizei) und der Einführung von Versicherungen.

Die pferdegezogene Handdruckspritze des Dorfes auf dem Weg zu einem Brand. Öl auf Leinwand von Eugène Burnand, 1879 (Musée d'art et d'histoire Neuchâtel).
Die pferdegezogene Handdruckspritze des Dorfes auf dem Weg zu einem Brand. Öl auf Leinwand von Eugène Burnand, 1879 (Musée d'art et d'histoire Neuchâtel).

Mittelalter und frühe Neuzeit

Massnahmen im Fall einer Feuersbrunst. Zeichnung von Hans Jakob Wirz, Kupferstecher und Konstrukteur von Pumpen, um 1750 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich).
Massnahmen im Fall einer Feuersbrunst. Zeichnung von Hans Jakob Wirz, Kupferstecher und Konstrukteur von Pumpen, um 1750 (Baugeschichtliches Archiv der Stadt Zürich). […]

In der mittelalterlichen Stadt gehörte die Feuerwehr wie der Wachtdienst zu den Bürgerpflichten. Mit dem Wachtdienst hatte sie die militärische Organisation und die quartierweise Bezeichnung nach Wachten gemein, die für Zürich schon 1274 bezeugt sind. Deren Anzahl hing von der Grösse der Stadt ab: Während Zürich im 18. Jahrhundert elf Wachten aufwies, verfügte Burgdorf nur über deren zwei. Die kriegstauglichen Bürger bildeten unter dem Kommando von Hauptleuten, den sogenannten Brandmeistern, pro Wacht mehrere Feuerwehrtruppen. In den Zunftstädten oblag die Organisation der Feuerwehr ab dem 14. und 15. Jahrhundert den Zünften. Im Brandfall hatte jeder Bürger in seiner persönlichen Wehrausrüstung zu erscheinen, da er je nachdem auch zum Wachtdienst an den Toren, vor das Zeughaus oder zum Brandplatz selbst befehligt werden konnte. Weil sich Feuerwehr- und Wachtdienst überschnitten, beschloss beispielsweise Zürich 1607, beide zusammenzulegen.

Die Feuerwehrausrüstung, die sich analog derjenigen für den Wacht- und Kriegsdienst aus persönlichen und kommunalen Teilen zusammensetzte, ist aus den Feuerordnungen bekannt. Zur persönlichen Ausrüstung jedes Feuerwehrpflichtigen zählte der lederne Feuereimer. Zum Korpsmaterial gehörten Feuerhaken und Feuerleitern, Seile, Äxte und zusätzliche Eimer. Im 16. Jahrhundert kamen an grösserem Gerät Handspritzen dazu; ab der Mitte des 17. Jahrhunderts benutzte man fahr- und tragbare Feuerspritzen, die dank dem Windkessel einen kontinuierlichen Wasserstrahl ausstossen konnten. Die Benutzung von ledernen, ab 1690 von hanfenen Schläuchen steigerte die Leistung der Schlagspritzen. Nach 1700 führte man die noch besseren Saugspritzen ein. Die Spritzen wurden von sechs bis acht Mann bedient, die unter der Aufsicht eines Spritzenmeisters standen. Zu Spezialeinsätzen wurden Zimmerleute, Steinhauer, Maurer, Dachdecker und Schlosser beordert, die mit ihren persönlichen Werkzeugen ausgerüstet waren. Insbesondere bot man junge Gesellen zum Einsatz auf.

Auf dem Land wiesen als Erste Marktorte und grössere Dörfer organisierte Feuerwehren auf. Die Dörfer im Mittelland waren bis zum 18. Jahrhundert mehrheitlich mit Spritzen ausgerüstet, in den ärmeren Bergregionen wurden solche aber erst im 19. oder sogar im 20. Jahrhundert eingeführt.

Grundsätzlich galt für jeden Entdecker eines Feuers Alarmpflicht, mit dem Ruf Fürio. Die Sturmglocke, die Trommel und das Feuerhorn riefen die Feuerwehrpflichtigen zum vorgeschriebenen Besammlungsplatz der Stadt oder des Dorfes, wo der Brandmeister den Einsatzbefehl gab. Da das Wasser nicht genügend schnell in ausreichender Menge zur Hand war, richteten sich die ersten Anstrengungen defensiv darauf, das Feuer an seiner weiteren Ausbreitung zu hindern. Auf den Dächern der Nachbarhäuser versuchten Männer und Frauen, mit dem Auslegen nasser Tücher ein Übergreifen der Flammen zu verhindern. Auf Leitern stehend, übergoss und bespritzte man die Hausfronten mit Wasser, das von Menschenketten in Eimern von Hand zu Hand gereicht wurde. Erst in einem zweiten Schritt wandte man sich dem Löschen des Brandherdes zu. Um die Brände zu ersticken, riss man brennende Häuser ein. Die Brandplätze wurden generell vor Plünderern bewacht. Die vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert ähnlichen Techniken der Brandbekämpfung sind bildlich in Chroniken und schriftlich in Feuerordnungen – wie in jenen von Freiburg (1411) und des Oberaargaus (18. Jahrhundert) – überliefert.

Feuerwehrleiter der Ulmer Firma Magirus. Abbildung aus der Schweizerischen Feuerwehr-Zeitung, 1879.
Feuerwehrleiter der Ulmer Firma Magirus. Abbildung aus der Schweizerischen Feuerwehr-Zeitung, 1879. […]

Die Brandwehr erstreckte sich anfänglich nur auf den eigenen Ort. Ab dem 16. Jahrhundert wurde sie vermehrt auch ausserhalb der Ortsmauern geleistet. Die Turmwächter meldeten mit unterschiedlichen Zeichen, ob das Feuer inner- oder ausserhalb der Stadt ausgebrochen sei. Auf Sturmgeläut aus der Ferne hin eilten mit Eimern und Feuerhaken ausgerüstete Burschen als sogenannte Feuerläufer in Trupps von meist sechs Mann zur Brandstätte. Bei Grossbränden machten sich auch Trupps mit ihren Feuerspritzen auf den Weg. Wenn aber der Brandherd nicht innerhalb von drei Stunden erreicht wurde, mussten die Männer – so etwa gemäss der Feuerordnung von Wangen an der Aare (1750) – den Rückweg antreten. Umgekehrt riefen sogenannte Feuerreiter und Feuerläufer die Nachbarorte zu Hilfe. Weil die Feuerwehrpflicht und der Wachtdienst gleichermassen unbeliebt waren, wurde jedes Aufgebot vergütet, und jene, die gut und schnell arbeiteten, wurden besonders belohnt.

Das 19. und 20. Jahrhundert

Hauptübung der Feuerwehr Rapperswil (SG) am 28. Oktober 1922. 35-mm-Stummfilm von Willy Leuzinger (Cinémathèque suisse, Filmsammlung Cinema Leuzinger, Signatur 26A; Konsultativkopie Memobase ID CS-06_1).
Hauptübung der Feuerwehr Rapperswil (SG) am 28. Oktober 1922. 35-mm-Stummfilm von Willy Leuzinger (Cinémathèque suisse, Filmsammlung Cinema Leuzinger, Signatur 26A; Konsultativkopie Memobase ID CS-06_1). […]

Die alten Techniken der Brandbekämpfung wurden erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch Neuerungen abgelöst. Die Hydrantennetze der kommunalen Wasserversorgung, die zuerst in Basel (1866), Burgdorf (1867), Netstal und Bern (1868) gebaut wurden, die Einrichtung ständiger Brandwachen – die erste in Basel (1871) – sowie von Löschpiketten führten in der Brandbekämpfung zu spürbaren Erfolgen. Jede technische Verbesserung steigerte die Effizienz der Feuerwehr. Für die Übermittlung konnte man nun auf den Feuertelegrafen, das Feuertelefon und den automatischen Feuermelder zurückgreifen. Bei den Löschgeräten hielten die motorisierten, ab 1905 die selbstfahrenden Spritzen sowie Löschfahrzeuge Einzug. Schaumsprüher und Ähnliches erzielten eine bessere Wirkung. Der Einsatz von automatischen Löschanlagen wie beispielsweise Sprinklern und die neuen Betriebsfeuerwehren erlaubten es, viele Brände im Keim zu ersticken. Auch die Ausrüstung der Feuerwehrleute wurde immer komplexer. Die persönliche Ausrüstung bestand nun unter anderem aus Schutzkleidung, Atemschutzgerät und Arbeitsgurten, während das Korpsmaterial um Lösch-, Kommando- und Spezialfahrzeuge wie Leiter-, Rüst- und Rettungsfahrzeuge und sogar um Löschflugzeuge erweitert wurde. Diese Neuerungen widerspiegeln die multifunktionalen Aufgaben der Feuerwehr, zu denen im ausgehenden 20. Jahrhundert auch die Hochwasser-, Chemie- und Strahlenschutzwehr sowie Rettungseinsätze bei Grossunfällen zählen (Technische Unfälle).

Plakat für die Notfallnummer der Feuerwehr. Zweifarbige Lithografie von Otto Baumberger, 1928 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat für die Notfallnummer der Feuerwehr. Zweifarbige Lithografie von Otto Baumberger, 1928 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Nach 1803 blieb die Feuerwehr – worauf der Begriff Ortsfeuerwehr verweist – Sache der Gemeinden. Sie war Bürgerpflicht und unterstand der kantonalen Gesetzgebung. Ab der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde allmählich die allgemeine Feuerwehrpflicht für Männer eingeführt, so etwa in Glarus 1846, Basel 1879 und Bern 1884. Wer der Feuerwehrpflicht nicht nachkam, musste eine Ersatzabgabe leisten. Daraus entwickelten sich die freiwillige und die Berufsfeuerwehr: Schon 1811 schuf die Stadt Bern ein freiwilliges Brandkorps. Basel führte 1845 eine Freiwilligenfeuerwehr ein. Als erste Schweizer Städte richteten Lausanne und Basel 1882 eine Berufsfeuerwehr ein; ihnen folgten bis Ende des 20. Jahrhunderts Genf, Neuenburg, Bern, Zürich, Winterthur und St. Gallen. Ausser in den Kantonen Zürich, Genf, Tessin, Uri und Wallis, in denen die Beteiligung an der Feuerwehr freiwillig ist, weisen alle Kantone eine Pflichtfeuerwehr mit militärischer Organisationsstruktur und Dienstgraden auf. Die Feuerwehr ist weder der Polizei noch dem Militär angegliedert, sondern selbstständig im Rahmen des schweizerischen Bevölkerungsschutzes.

Der 1870 in Aarau gegründete Schweizerische Feuerwehrverein, der sich seit 1967 Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV) nennt, ist in die vier Regionen Westschweiz und Tessin, Mittelland und Nordwestschweiz, Ostschweiz sowie Zentralschweiz unterteilt. Der SFV vertritt die Interessen von 101'985 Angehörigen von schweizerischen Orts-, Berufs- und Betriebsfeuerwehren (2010) sowie seit 1974 auch diejenigen des Liechtensteinischen Feuerwehrverbands.

Quellen und Literatur

  • Sammlung schweizerischer Rechtsquellen, 1898-.
  • Schweizerischer Feuerwehrverband (Hg.): Schweizerische Feuerwehr-Zeitung, 1875-2009 (seit 2009 118 swissfire.ch).
  • Hegi, Friedrich: Geschichte der Zunft zur Schmiden in Zürich 1336-1912. Festschrift zur Feier des 500jährigen Jubiläums der Erwerbung des Zunfthauses zum Goldenen Horn am 13. November 1412, 1912.
  • Lexikon des Mittelalters, Bd. 4, 1989, Spalte 422.
  • Gisiger, Bernard; Le Comte, Francis: Du 4000 au 118. Service du feu de la ville de Genève, 1840-1990, 1990.
  • Schweizerischer Feuerwehrverband (Hg.): Im Dienst der Gemeinschaft. 125 Jahre SFV, 1870-1995, 1995.
  • Röllin, Stefan et al.: Vom Feuereimer zum Tanklöschfahrzeug. Stadtbrände und Feuerwehrwesen der Stadt Sursee vom Spätmittelalter bis zur Gegenwart, 1998.
  • 100 Jahre Kantonal-Feuerwehrverband St. Gallen. Jubiläumsschrift zum 100-jährigen Bestehen des Kantonal-Feuerwehrverbandes St. Gallen, 1902-2002, redigiert von Daniela Huijser Schweizer, 2002.
  • Pfeffer, Willi et al.: Das Solothurner Feuerwehrwesen. 100 Jahre Solothurner Kantonal-Feuerwehr-Verband, [2008].
Weblinks
Kurzinformationen
Kontext Brandbekämpfung, Brandmeister, Feuerordnung, Schweizerischer Feuerwehrverband (SFV)

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Feuerwehr", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.06.2021. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007788/2021-06-08/, konsultiert am 19.03.2024.