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Naturschutz

Aus der Zivilisations- und Industriekritik (Fortschritt) entwickelten sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Zusammenhang mit neuen Vorstellungen über die Natur in verschiedenen industrialisierten Staaten Vorläufer des Naturschutzes. In der Schweiz wurden in den 1870er Jahren erste Schutzmassnahmen gesetzlich verankert, so 1876 das Forstgesetz. In den 1880er Jahren stand die Schaffung eines Nationalparks zur Diskussion. Die Schweizerische Naturforschende Gesellschaft gründete 1906 die Schweizerische Naturschutzkommission (SNK), auf deren Anregung 1909 der Schweizerische Bund für Naturschutz (SBN, seit 1997 Pro Natura) ins Leben gerufen wurde. Seit den Anfängen des Naturschutzes ist dieser eng mit dem 1905 gegründeten Schweizerischen Heimatschutz verbunden, da die Natur in der Schweiz als Teil des Kulturguts und der Heimat betrachtet wird.

Eines der ersten Plakate des Schweizerischen Bunds für Naturschutz, gestaltet von Anton Christoffel, 1908 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Eines der ersten Plakate des Schweizerischen Bunds für Naturschutz, gestaltet von Anton Christoffel, 1908 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste). […]

Im Zentrum des Naturschutzes standen zu Beginn nicht die Natur (Fauna, Flora) und die Verantwortung für deren Erhalt, sondern das ästhetische und patriotische Empfinden der Zeit, welches die Verschandelung und Zerstörung von Natur und Heimat beklagte. Nicht der haushälterische Umgang mit Ressourcen war das vordringliche Anliegen, sondern der Schutz gefährdeter Objekte. Erste Erfolge erzielten die Natur- und Heimatschutzorganisationen im Kampf um den Erhalt von Findlingen (z.B. Pierre des Marmettes bei Monthey, 1905), gegen den Bau von Bergbahnen (z.B. Matterhornbahn 1908) und in der Einrichtung von Naturschutzgebieten. Weniger erfolgreich waren hingegen die frühen Bestrebungen gegen Wasserkraftwerke (z.B. Rheinau 1952-1954). Von den 1920er Jahren bis in die 1940er Jahre standen die Ziele des Naturschutzes bedingt durch Wirtschaftskrisen und das Primat der Landesverteidigung im Hintergrund. 1935 berief der Bund zwar eine Natur- und Heimatschutzkonferenz ein, die der SBN mit dem Ziel einer gewissen Verstaatlichung des Naturschutzes angeregt hatte. Aus dieser Konferenz ging 1936 lediglich die Schaffung der eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission als Konsultativorgan des Bundes hervor. Zu diesem Zeitpunkt lehnten auch die Kantone eine eidgenössische Gesetzgebung noch mehrheitlich ab.

Gesetzlich war der Naturschutz vorerst nur im Zivilgesetzbuch von 1907 (Artikel 702) und neben den Gesetzesartikeln aus dem 19. Jahrhundert hauptsächlich in den neuen Gesetzen über Wasserkraft und Gewässerschutz verankert. Nach dem Zweiten Weltkrieg erhielt er aufgrund des Wirtschaftswachstums und den damit verbundenen Umweltproblemen (Umwelt, Ökologie) eine neue Dringlichkeit. Zurückgehend auf Motionen aus den 1920er Jahren und nach den Initiativen der 1950er Jahre (u.a. Wasserrechtsinitiative 1956) wurde 1962 in der Volksabstimmung eine Ergänzung der Bundesverfassung (BV) um einen Artikel über den Natur- und Heimatschutz (BV 1874 Artikel 24sexies, BV 1999 Artikel 78) angenommen, der vorsieht, dass die Kantone für den Natur- und Heimatschutz zuständig sind. Mit dem Verfassungsartikel erhielten ökologische Argumente gegenüber ästhetischen mehr Gewicht, was auch auf eine verstärkte wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der Thematik zurückzuführen ist (z.B. Inventare, Gewässerschutz). Das darauf folgende Gesetz von 1966 löste wichtige Impulse aus und führte dazu, dass in den meisten Kantonen Naturschutzbehörden geschaffen wurden. 1971 wurde das Bundesamt für Umweltschutz (seit 2006 Bundesamt für Umwelt) ins Leben gerufen.

In der Entwicklung des internationalen Naturschutzes spielte die Schweiz eine führende Rolle: Die SNK regte unter ihrem ersten Präsidenten Paul Sarasin 1913 eine erste internationale Konferenz in Bern an. Nach einer längeren Unterbrechung erfolgte nach einer dritten internationalen Konferenz 1948 durch die Vermittlung des SBN im selben Jahr die Gründung des Internationalen Naturschutzverbands.

Klassische Aufgabengebiete des Naturschutzes sind neben dem Artenschutz (Pflanzen und Tiere, Schutz von Auen und Mooren, Jagdbanngebiete), der Flächenschutz (Landschaftsschutz, Raumplanung) und die Bewahrung aussergewöhnlicher Naturdenkmäler. Seit den 1980er Jahren wird der Naturschutz zudem durch den Umweltschutz ergänzt, der sich mit globalen Umweltproblemen statt mit lokalen Schutzvorhaben auseinandersetzt und durch den Einzug grüner Parteien in die Parlamente und Exekutivbehörden (Ökologische Bewegung) auch eine starke politische Stimme gefunden hat.

Quellen und Literatur

  • D. Burckhardt, «Die Wiege des Naturschutzes stand in Basel – Streiflichter auf Entstehung und Entwicklung des Naturschutzes in der Schweiz», in Verh. der Naturforschenden Ges. in Basel, 1992, 3-45
  • F. Walter, Bedrohl. und bedrohte Natur, 1996 (franz. 1990)
  • S. Bachmann, Zwischen Patriotismus und Wissenschaft, 1999
  • T. Wirz, «100 Jahre für die Natur», in Die Stimme der Natur, 2009, 123-182
Weblinks

Zitiervorschlag

Stephanie Summermatter: "Naturschutz", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.09.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007791/2010-09-07/, konsultiert am 19.03.2024.