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Neuamt

Obervogtei der Stadt Zürich, die einen ca. 5 km breiten Landstreifen umfasste, der sich links der Glatt von Oberglatt bis zur Mündung des Flusses in den Rhein erstreckte. Sie entstand 1442 durch Abspaltung von der Grafschaft Kyburg. 1467 lebten in der Obervogtei rund 950 Einwohner, 1634 3000, 1689 5500 und 1790 4300.

Die Offnung des Twinghofs zu Neerach, wo sich eine Gerichtsstätte für Gotteshausleute der Umgebung befand, wurde zum Amtsrecht erweitert. Das Amtsgericht tagte ab der Mitte des 16. Jahrhunderts regelmässig in Niederglatt, wo auch die Huldigung entgegengenommen wurde, und setzte sich aus dem Amtsuntervogt, den beiden Amtsweibeln sowie zwölf Richtern zusammen. Nach 1600 wurden Streitsachen erstinstanzlich zumeist von den beiden Obervögten in der Stadt Zürich entschieden, wo ab Beginn des 17. Jahrhunderts auch der Landschreiber der Obervogtei seine Kanzlei hatte. Das Amt verfügte über eine Amtsbüchse. 1798 betrug deren Inhalt mehr als 33'000 Gulden. Im Rahmen der damals erfolgten neuen Bezirkseinteilung wurde das Geld unter die Gemeinden der aufgelösten Vogtei verteilt. Noch im 15. Jahrhundert bestanden fast überall örtliche Gerichtsherrschaften. Nach 1600 bildete nur noch das Dorf Weiach eine gesonderte bischöflich-konstanzische Gerichtsherrschaft.

Quellen und Literatur

  • P. Kläui, «Die Gerichtsbarkeit im Zürcher Unterland», in Jahresh. des Zürcher Unterländer Museumsvereins, 1947/48, Nr. 7, 3-36

Zitiervorschlag

Thomas Weibel: "Neuamt", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.07.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007831/2009-07-15/, konsultiert am 14.01.2025.