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Uhwiesen

Konstanzisch-bischöfliches Amt in der Herrschaft Laufen, 1798 aufgehoben. In einer Rheinschlaufe südlich von Schaffhausen gelegen, umfasste das Amt die vier Dörfer Uhwiesen, Flurlingen, Langwiesen und Feuerthalen sowie den Hof Mörlen. Das Gebiet befand sich 1155 im Besitz des Bischofs von Konstanz und war möglicherweise bereits im 10. Jahrhundert an ihn übergegangen. Die Rechtsordnung des Amts Uhwiesen wurde Ende des 14. Jahrhunderts in einer besonderen Offnung aufgezeichnet. Die hohe Gerichtsbarkeit unterstand der Grafschaft Kyburg, mit der Uhwiesen 1452 endgültig unter die Zürcher Landeshoheit gelangte. Die niedere Gerichtsbarkeit teilten sich die Vogtei Laufen und das Amtsgericht des Bischofs von Konstanz. Die beiden Gerichte tagten ab dem Übergang der Herrschaft Laufen an die Stadt Zürich 1544 zusammen. Die Dorfgemeinschaften des Uhwiesener Amts verfügten durch die kollektive Nutzung von Wald, Weide und Allmend spätestens ab 1455 über einen gemeinsamen Rat.

Quellen und Literatur

  • W.U. Guyan, Laufen-Uhwiesen im Zürcher Weinland, 1988
  • P. Niederhäuser, «Adel, Dorfgemeinschaft und Herrschaftsstrukturen im Zürcher Weinland im Übergang zur frühen Neuzeit», in Wirtschaft und Herrschaft, hg. von T. Meier, R. Sablonier, 1999, 203-244

Zitiervorschlag

Christian Baertschi: "Uhwiesen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.01.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007834/2013-01-24/, konsultiert am 28.03.2024.