Gerichtsherrschaft und abgegangene Burg bei Hittnau. Die 1229-1313 erwähnten Herren von Werdegg liessen die Burg um 1200 erstellen und sicherten sich in der Umgebung diverse Rechte. Deren Nachfolger, die Ritter von Landenberg-Werdegg, festigten Werdegg im Spätmittelalter zur Gerichtsherrschaft, die das weitläufige Gebiet von Hittnau sowie spätestens ab 1434 auch Gündisau (Gemeinde Russikon) umfasste. Sie ging 1413 mit der Burg an Heinrich Göldli, 1434 an Kaspar von Bonstetten und um 1437 an Herdegen von Hinwil. Hochgerichtlich gelangte die Herrschaft 1424 pfandweise und 1452 definitiv an die Stadt Zürich und war bis 1798 der Landvogtei Kyburg unterstellt. Gemäss Johannes Stumpf zerstörten eidgenössische Truppen 1444 die Burg. 1473 wurden die Rechtsverhältnisse der Herrschaft Werdegg in einer Offnung festgehalten. Ab 1477 erfolgte die Verleihung des Burgplatzes und der Herrschaft getrennt. Letztere kam nach verschiedenen Besitzwechseln von der Familie Meiss um 1510 an die Blarer von Wartensee, die Werdegg mit der Herrschaft Kempten verbanden. 1567 wurde auch die Herrschaft Greifenberg angeschlossen. Für den Werdegger Teil hielten die Gerichtsherren das Maien- und Herbstgericht bis 1798 in Oberhittnau ab.