de fr it

Grenzgänger

Der Terminus Grenzgänger ist jüngeren Datums, das Phänomen dagegen gibt es schon länger. Es wurde zum Begriff, nachdem die kategorisierende Fremdenpolizei für die Grenzgänger eine Regelung eingeführt hatte und die Migration der Grenzgänger seit den 1950er Jahren zu einem Massenphänomen angewachsen war. Der Begriff bezeichnet die grenzüberschreitende Berufswanderung von Tagespendlern zwischen ihrem Wohnort im einen und dem Arbeitsort in einem anderen Land (Grenzen, Pendler). Heutzutage ist damit aus schweizerischer Sicht vor allem die Beschäftigung von Arbeitskräften gemeint, die im nahen Ausland wohnen. Ausserdem verlagern in zunehmendem Masse auch Schweizer und Schweizerinnen, oft aus ökonomischen Gründen (z.B. wegen der Grundstückpreise), ihren Wohnsitz in die ausländische Nachbarschaft. Vor 1914 gab es mit der Schaffung von Zweigniederlassungen schweizerischer Firmen im nahen Ausland eine stärkere Pendlerbewegung von Fachkräften, die im schweizerischen Grenzgebiet wohnten und in die andere Richtung pendelten.

Auch im kleinen Grenzverkehr gibt es zu jeder Zeit Pendlerbewegungen in beide Richtungen. Den ökonomischen Gegebenheiten entsprechend bildeten sich vier Regionen mit hoher Grenzgängerdichte heraus: das Tessin, die Räume Basel und Genf sowie der Bodenseeraum zwischen Schaffhausen und dem Rheintal. Die 18 schweizerischen Grenzkantone (inklusive beider Appenzell und Bern) geniessen den Vorteil, ausserhalb der für ausländische Arbeitskräfte geltenden Begrenzungen Arbeitnehmer rekrutieren zu können; diese Bevorzugung soll – so begründet sie der Gesetzgeber – die volkswirtschaftlichen Nachteile der Randlage und die Konkurrenz durch die kostengünstigere Nachbarschaft (Stichwort "Einkaufstourismus") kompensieren. Ausser im Tessin werden Grenzgänger im Prinzip nicht zu niedrigeren Löhnen beschäftigt; es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf orts-, berufs- und branchenübliche Gehälter und Arbeitsbedingungen. Vor allem bei erstmaliger Erteilung einer Grenzgängerbewilligung wird abgeklärt, ob keine entsprechende Arbeitskraft auf dem Schweizer Arbeitsmarkt gefunden werden kann.

Die heutige Grenzgängerregelung beruht einerseits auf jährlich angepassten Verordnungen über die Begrenzung der Zahl der Ausländer – gestützt auf das Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG) von 1931 – und andererseits auf vier verschiedenen bilateralen Abkommen mit den Grenzstaaten. Die Grenzzone ist je nach Nachbarland unterschiedlich festgelegt. Die Zone mit Deutschland ist 60 km tief, jene mit Italien 20 km und diejenige mit Frankreich 10 km. Bei der Festsetzung dieser Regel wurde im Fall von Frankreich davon ausgegangen, dass ein Arbeitnehmer mit dem Fahrrad maximal eine Wegstrecke von 20 km bewältigen könne. Die Zonenbegrenzung, die nie revidiert worden ist, wird allerdings schon lange nicht mehr eingehalten.

Grenzgänger in der Schweiz 1955-2016
Grenzgänger in der Schweiz 1955-2016 […]

Vor 1914 wurden die Grenzgänger unter anderem wegen der fehlenden Grenzkontrollen statistisch kaum erfasst. Auch mit den später entstandenen kantonalen Statistiken können sie als kantonsübergreifendes Phänomen, insbesondere in der Nordwestschweiz und in der Ostschweiz, nur schwer beziffert werden. Ausserdem sind die Zahlen starken Schwankungen unterworfen, da die Grenzgänger (ausser jene in der Region Basel) den Arbeitgebern meist als sogenannte Konjunkturpuffer und Manövriermasse dienen. Gesamtschweizerisch machen die aus Frankreich kommenden Grenzgänger etwa 50%, die aus Italien kommenden etwa 25% und die aus Deutschland und Österreich kommenden zusammen ebenfalls etwa 25% aus. Insbesondere im französischen Segment gibt es jedoch zahlreiche Arbeitnehmer, die nicht französischer Nationalität sind. 1971 zählte man 86'000 Grenzgänger, 1978 (nach dem Einbruch von 1974) rund 84'000, 1985 rund 109'000, 1990 und 1991 rund 180'000 (Maximum), 1995 rund 152'000 und 2001 168'000. Von diesen entfallen rund 32'700 auf den Kanton Tessin, rund 48'900 auf die Region Basel, rund 32'500 auf den Kanton Genf, 11'500 auf den Kanton Waadt und 7200 auf den Kanton St. Gallen. Das Total macht immerhin knapp ein Fünftel der ausländischen Arbeitnehmerschaft (2001: 921'559) aus. Der Kanton Tessin wies für die Jahre 1955-1974 eine Zunahme von 7000 auf 32'000 Grenzgänger aus, 1990 waren es 40'700, 1997 sank die Zahl auf 28'600. Nur punktuelle Vergleiche mit älteren Zahlen zeigen den enormen Zuwachs der Grenzgängerströme: Für Basel sind es vor 1914 insgesamt etwa 2000, 1931 sind es 2027 badische und 1082 elsässische Grenzgänger. Die Verteilung nach Geschlechtern variiert stark, je nach Region und Zeit. In der Basler Statistik machen die Frauen aber nur in den Jahren 1945-1950 eine starke Mehrheit aus, während ihre Anteile in anderen Jahren deutlich unter denjenigen der Männer liegen.

Mit der Rekrutierung von Grenzgängern konnten Betriebe die bestehenden Begrenzungen für ausländische Arbeitskräfte unterlaufen. Die Nationale Aktion versuchte mit ihrer 1988 zur Abstimmung gelangten Initiative "Für die Begrenzung der Einwanderung" erfolglos, auch bei den Grenzgängern Restriktionen einzuführen. In gewissen Betrieben machen die Grenzgänger über 50% der Belegschaft aus. Für manche deutschschweizerische Firmen, insbesondere solche aus strukturschwachen Branchen wie der Textilindustrie, war die Verfügbarkeit der Grenzgänger ausschlaggebend für die Betriebsverlegung ins Tessin. Im Zusammenhang mit den Grenzgängern werden vor allem Fragen des Lohndumpings, der Arbeitsplatzsicherheit, der beruflichen Freizügigkeit, der Quellenbesteuerung, der Kaufkraftdifferenz und der Sozialversicherungen als problematische Phänomene diskutiert. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und die Mehrfachidentität der Grenzgänger werden hingegen positiv gewertet.

Quellen und Literatur

  • C. Ricq, Les travailleurs frontaliers en Europe, 1981
  • Grenzgänger in der Nordwestschweiz, 1987
  • U. Bloch, «Grenzgänger aus Südbaden in Basel-Stadt in den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg», in BZGA 95, 1995, 207-235
Weblinks

Zitiervorschlag

Georg Kreis: "Grenzgänger", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 23.01.2007. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007843/2007-01-23/, konsultiert am 16.02.2025.